ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 346)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Meines Erachtens nach, haben die das durch das freiwillige Angebot erledigt.
Zitat von 525700: Inhalt: alles ok. Das Angebot wird unter dem jetzigen Preis liegen und es ist keine Strukturmaßnahme geplant ... derzeit. Mal sehen, wie es in einem Jahr aussieht.
Aber muss denn Lilxil nach Übertragung der Aktien von Grohe dann nochmals ein Angebot aufgrund der gesetzlichen Pflichten machen? Falls ja: Ab wann läuft dann die 3-Monatspflicht los? Analog zum jetzigen folgenden freiwilligen Übernahmeangebot oder entsprechend der Verkündung des gesetzlichen Angebots?
Inhalt: alles ok. Das Angebot wird unter dem jetzigen Preis liegen und es ist keine Strukturmaßnahme geplant ... derzeit. Mal sehen, wie es in einem Jahr aussieht.
Bei Joyou gab es am Freitag nach Ankündigung des Übernahmeangebots von Lilxil noch eine vermeintliche Klarstellung von Joyou (siehe unten). Der darin beschriebene Sachverhalt überfordert mein rechtliches Wissen schlichtweg. Vom Bauchgefühl wirkt das Vorgehen grenzwertig. Wenn ein Pflichtangebot gesetzlich vorgeschrieben ist und dieses erst gemacht werden kann, wenn ich über 30%+x auch faktisch verfüge, kann ich da eine Art Platzhalter wählen, um ein Anziehen des 3-Monatsschnitts zu verhindern?
Grundsätzlich würde es ja Sinn machen, wenn mit der Meldung zur Einigung zwischen Lilxil und Grohe die 3-Monatsfrist zu laufen beginnt, da man ansonsten in der Wartezeit zur Kartellfreigabe schön den Kurs manipulieren könnte.
Danke schon mal im voraus für sicher wieder kompetente Antworten.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Ad-hoc Mitteilung von gestern zu dem beabsichtigten öffentlichen
Übernahmeangebot für Aktien der Joyou AG, möchte Sie der Vorstand der Joyou AG
über Folgendes informieren:
• Die Veränderung der Großaktionärsstruktur bei der Grohe Gruppe, von nun an Lixil,
verpflichtet diese, ein öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem
Übernahmerecht zu stellen. Aus juristischer Sicht hätte nur der Abschluss der
Übernahme ein so genanntes „Pflichtangebot“ erfordert. Da das Geschäft erst
abgeschlossen werden kann, wenn die Zustimmung der Kartellbehörde vorliegt, hat
Lixil bereits bei Unterzeichnung der Transaktion ein sogenanntes „freiwilliges
Übernahmeangebot“ abgegeben, um sich den benötigten Zeitraum offenzuhalten, der
für die Berechnung des gewichteten Durchschnittspreises des dreimonatigen
Handelsvolumens erforderlich ist. Dieser Durchschnittspreis wird dem Angebotspreis
von Lixil entsprechen.
• Die neuen Großaktionäre der Grohe Gruppe beabsichtigen, Joyou AG und Grohe
Gruppe S.à.r.l, als eigenständige Unternehmen zu behalten und planen weder ein
Delisting noch daraus folgend einen Squeeze-out durchzuführen. Daher kündigte Lixil
das öffentliche Übernahmeangebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis
an. Entsprechend den Regeln des deutschen Übernahmerechts wird es dem
gewichteten Durchschnittspreis des dreimonatigen Handelsvolumens entsprechen
und unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ankündigung liegen.
• Der Vorstand hat keine Aktien verkauft, die die Vereinbarung zum Erwerb der
Aktien betreffen, welche von den Grohe-Anteilseignern gestern unterzeichnet wurde.
Für Joyou sind die neue Partnerschaft und die neuen Aktionäre von großem Nutzen
in Bezug auf die Wachstumschancen und die Stärkung der Marke Joyou in der
Region Asien-Pazifik.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand
Joyou AG"
Grundsätzlich würde es ja Sinn machen, wenn mit der Meldung zur Einigung zwischen Lilxil und Grohe die 3-Monatsfrist zu laufen beginnt, da man ansonsten in der Wartezeit zur Kartellfreigabe schön den Kurs manipulieren könnte.
Danke schon mal im voraus für sicher wieder kompetente Antworten.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Ad-hoc Mitteilung von gestern zu dem beabsichtigten öffentlichen
Übernahmeangebot für Aktien der Joyou AG, möchte Sie der Vorstand der Joyou AG
über Folgendes informieren:
• Die Veränderung der Großaktionärsstruktur bei der Grohe Gruppe, von nun an Lixil,
verpflichtet diese, ein öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem
Übernahmerecht zu stellen. Aus juristischer Sicht hätte nur der Abschluss der
Übernahme ein so genanntes „Pflichtangebot“ erfordert. Da das Geschäft erst
abgeschlossen werden kann, wenn die Zustimmung der Kartellbehörde vorliegt, hat
Lixil bereits bei Unterzeichnung der Transaktion ein sogenanntes „freiwilliges
Übernahmeangebot“ abgegeben, um sich den benötigten Zeitraum offenzuhalten, der
für die Berechnung des gewichteten Durchschnittspreises des dreimonatigen
Handelsvolumens erforderlich ist. Dieser Durchschnittspreis wird dem Angebotspreis
von Lixil entsprechen.
• Die neuen Großaktionäre der Grohe Gruppe beabsichtigen, Joyou AG und Grohe
Gruppe S.à.r.l, als eigenständige Unternehmen zu behalten und planen weder ein
Delisting noch daraus folgend einen Squeeze-out durchzuführen. Daher kündigte Lixil
das öffentliche Übernahmeangebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis
an. Entsprechend den Regeln des deutschen Übernahmerechts wird es dem
gewichteten Durchschnittspreis des dreimonatigen Handelsvolumens entsprechen
und unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ankündigung liegen.
• Der Vorstand hat keine Aktien verkauft, die die Vereinbarung zum Erwerb der
Aktien betreffen, welche von den Grohe-Anteilseignern gestern unterzeichnet wurde.
Für Joyou sind die neue Partnerschaft und die neuen Aktionäre von großem Nutzen
in Bezug auf die Wachstumschancen und die Stärkung der Marke Joyou in der
Region Asien-Pazifik.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand
Joyou AG"
Zitat von straßenköter: Eine kleine Erinnerung nochmals an Augusta. Lehrbuchmäßig steigt der Kurs seit Ablauf der Jahresfrist:
http://www.wallstreet-online.de/aktien/augusta-technologie-a…
Bleibt zu hoffen, dass man hier im Windschatten von Elliot genauso gut fahren kann wie bei Demag/Terex. Elliot hält 20%
Augusta ist gerade unter mäßigen Umsätzen ohne Meldung um 8% angesprungen.
Nachricht vom 26.09.2013 | 19:45
Angebot zum Erwerb <DE0005508204>; <DE0005775803>
Zielgesellschaft: FORIS AG; Bieter: Deutsche Balaton AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (nachfolgend
auch 'Bieterin') hat am 26. September 2013 beschlossen, den Aktionären der
FORIS AG mit Sitz in Bonn (WKN: 577 580; ISIN DE0005775803) im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots den
Erwerb von bis zu 1.365.499 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Nennwert von jeweils 1 Euro der FORIS Aktiengesellschaft,
entsprechend einem Anteil von rd. 23,29 % des Grundkapitals, anzubieten.
Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen und
Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der FORIS AG als
Gegenleistung je Aktie der FORIS AG eine Geldleistung in Höhe von 2,50 Euro
anzubieten. Im Übrigen wird das Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots
zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
im Internet unter www.deutsche-balaton.de/foris-teilangebot.
Heidelberg, 26. September 2013
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
26.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: FORIS AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Deutsche
Balaton AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart
Angebot zum Erwerb <DE0005508204>; <DE0005775803>
Zielgesellschaft: FORIS AG; Bieter: Deutsche Balaton AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (nachfolgend
auch 'Bieterin') hat am 26. September 2013 beschlossen, den Aktionären der
FORIS AG mit Sitz in Bonn (WKN: 577 580; ISIN DE0005775803) im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots den
Erwerb von bis zu 1.365.499 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Nennwert von jeweils 1 Euro der FORIS Aktiengesellschaft,
entsprechend einem Anteil von rd. 23,29 % des Grundkapitals, anzubieten.
Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen und
Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der FORIS AG als
Gegenleistung je Aktie der FORIS AG eine Geldleistung in Höhe von 2,50 Euro
anzubieten. Im Übrigen wird das Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots
zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
im Internet unter www.deutsche-balaton.de/foris-teilangebot.
Heidelberg, 26. September 2013
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
26.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: FORIS AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Deutsche
Balaton AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart
Bei Colonia Real Estate gab es heute ungewöhnlich hohe Umsätze. Der offizielle Streubsitz beträgt noch etwa 18%. Davon wurde heute jede 40. Aktie gehandelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.522.245 von Herbert H am 26.09.13 16:15:50Die Spruchstelle wird in Hamburg sein...
betr. Uetersener:
bei Valora ... theoretisch. Letzter Umsatz in 2004. Gibt nur 35 freie Aktien (wenn ich diese ausschließlich als 300er ansehe)
bei Valora ... theoretisch. Letzter Umsatz in 2004. Gibt nur 35 freie Aktien (wenn ich diese ausschließlich als 300er ansehe)
Ich habe eine Frage zum Theme Squeeze-Out Cinemaxx. Vorgestern kam die Meldung von Doughty Hanson, dass man den Verkauf der Beteiligung VUE Entertainment an einen kanadischen Fonds erfolgreich abschließen konnte. VUE Entertainment ist bekanntlich die Gesellschaft, die im letzten Jahr Cinemaxx übernommen hat und jetzt Cinemaxx im Rahmen eines Squeeze-Out von der Börse nehmen möchte (Beschluss in der HV am 29.08.2013).
Reuters hat zum VUE-Verkauf wie folgt berichtet: "As a rough estimate, Brown says Doughty is selling Vue at over 9 times earnings before interest, taxes, depreciation and amortization"
Wenn man die Bewertung, zu der der Verkauf stattgefunden hat, auf Cinemaxx umrechnen möchte, muss man sich zunächst das Cinemaxx-EBITDA vergegenwärtigen:
EBITDA Cinemaxx in 2011 und 2012: Rd. 40 Mio. EUR
Für das Jahr 2013 prognostiziert Cinemaxx in der Halbjahres-Ad-Hoc vom 21.08.13: "Der Vorstand ist daher grundlegend optimistisch und bekräftigt seine Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2013, dass die Umsatzerlöse leicht oberhalb des Niveaus aus dem Jahre 2012 liegen werden und der EBITDA höher ausfallen wird als im vergangenen Geschäftsjahr." Im 1. Halbjahr 2013 lag das EBITDA rd. 30 % über Vorjahr.
Der aktuelle Kurs von 8,25 EUR pro Cinemaxx-Aktie bedeutet eine Bewertung von ca. 220 Mio. EUR. Dazu kommen rd. 110 Mio. EUR Schulden. Es ergibt sich auf der Basis der aktuellen Börsenkurse also eine Bewertung von 330 Mio. EUR. Auf der Basis des angebotenen Squeeze-Out-Preises von 7,86 EUR liegt die Bewertung noch 10 Mio. EUR tiefer.
Setze ich nun den EBITDA-Multiplikator von 9 an (obwohl in der Reuters-Meldung von "over 9" gesprochen wurde), komme ich auf der Basis der Vorjahres-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von 360 Mio. EUR, auf der Basis des absehbar höheren 2013er-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von mehr als 400 Mio. EUR. Bezogen auf den Wert der Cinemaxx-Aktie komme ich auf Werte von 9,37 (EBITDA Vorjahre x 9) bis mehr als 11 EUR (EBITDA 2013 x 9).
Nun zur Frage: Wie realistisch ist es, dass im Zuge eines Spruchverfahrens der Weiterverkaufspreis und damit der EBITDA-Multiplikator 9 erzielt werden kann?
Reuters hat zum VUE-Verkauf wie folgt berichtet: "As a rough estimate, Brown says Doughty is selling Vue at over 9 times earnings before interest, taxes, depreciation and amortization"
Wenn man die Bewertung, zu der der Verkauf stattgefunden hat, auf Cinemaxx umrechnen möchte, muss man sich zunächst das Cinemaxx-EBITDA vergegenwärtigen:
EBITDA Cinemaxx in 2011 und 2012: Rd. 40 Mio. EUR
Für das Jahr 2013 prognostiziert Cinemaxx in der Halbjahres-Ad-Hoc vom 21.08.13: "Der Vorstand ist daher grundlegend optimistisch und bekräftigt seine Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2013, dass die Umsatzerlöse leicht oberhalb des Niveaus aus dem Jahre 2012 liegen werden und der EBITDA höher ausfallen wird als im vergangenen Geschäftsjahr." Im 1. Halbjahr 2013 lag das EBITDA rd. 30 % über Vorjahr.
Der aktuelle Kurs von 8,25 EUR pro Cinemaxx-Aktie bedeutet eine Bewertung von ca. 220 Mio. EUR. Dazu kommen rd. 110 Mio. EUR Schulden. Es ergibt sich auf der Basis der aktuellen Börsenkurse also eine Bewertung von 330 Mio. EUR. Auf der Basis des angebotenen Squeeze-Out-Preises von 7,86 EUR liegt die Bewertung noch 10 Mio. EUR tiefer.
Setze ich nun den EBITDA-Multiplikator von 9 an (obwohl in der Reuters-Meldung von "over 9" gesprochen wurde), komme ich auf der Basis der Vorjahres-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von 360 Mio. EUR, auf der Basis des absehbar höheren 2013er-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von mehr als 400 Mio. EUR. Bezogen auf den Wert der Cinemaxx-Aktie komme ich auf Werte von 9,37 (EBITDA Vorjahre x 9) bis mehr als 11 EUR (EBITDA 2013 x 9).
Nun zur Frage: Wie realistisch ist es, dass im Zuge eines Spruchverfahrens der Weiterverkaufspreis und damit der EBITDA-Multiplikator 9 erzielt werden kann?