ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 412)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Bei Derby Cycle tut sich was, Pon Holding scheint langsam Ernst
zu machen, um auf die 95% Schwelle zu kommen !
zu machen, um auf die 95% Schwelle zu kommen !
aber nichts geht in Frankfurt... Die machen sich das Leben einfach. Irgendwann gibt es vor einem Squeeze-out eine Sitzverlagerung nach Frankfurt oder Stuttgart. Briefkasten reicht ja ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.900.515 von schaerholder am 14.03.12 15:08:20geht doch!!
Die Verfahren Computerlinks und Autania sind beendet. Bei Computerlinks gibt es ca. 20 % Nachbesserung, Autania wurde zurückgewiesen. Ausführlich im ebundesanzeiger von heute...
mal was positives
Squeeze-out Anneliese Zementwerke: OLG Düsseldorf bestätigt erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren bezüglich des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung des LG Dortmund bestätigt und die von einem Antragsteller eingelegte Beschwerde sowie die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin Heidelberg Cement AG zurückgewiesen (Beschluss vom 29. Februar 2012, Az. I-26 W 2/10 (AktE)).
Die Antragsgegnerin hatte eine Abfindung in Höhe von EUR 27,50 geboten. Das Landgericht hatte diesen Betrag deutlich auf EUR 37,14 angehoben, indem es u.a. den Basiszinssatz aufgrund der Zinsstrukturkurve ermittelt und einen niedrigeren Zinssatz angesetzt hatte (Beschluss vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE)). Bei der Anwendung dieser erst nach dem Stichtag im IDW S 1 2005 ausdrücklich empfohlenen Methode handele es sich nicht um eine unzulässige Auswahl einzelnen Bewertungsparameter. Vielmehr wurde auch schon vom IDW S 1 (2000) im Grundsatz eine zukunftsgerichtete Schätzung der Zinsentwicklung gefordert.
Diese Vorgehensweise hat das OLG gebilligt. Die Bestimmung anhand der Zinsstrukturkurve sei sachgerecht. Das OLG verweist dabei auf seinen Beschluss vom 21. Dezember 2011, Az. I-26 W 2/11 (AkteE) - Brauholding. Gefestigte "bessere Erkenntnisse" seien durchaus zu berücksichtigen. Bei der Anwendung der erst mit dem IDW S 1 2005 empfohlenen Zinsstrukturkurve handele es sich nicht um einen neuen Bewertungsstandard, sondern es werde lediglich aufgrund neuerer Erkenntnisse versucht, sich einem realistischen Basiszinssatz zum Stichtag zu nähern. Da es bei der Anwendung der Zinsstrukturkurve um eine Prognose der Zinsentwicklung gehe, ist nach Ansicht des OLG nicht auf den Stichtagskurs, sondern auf einen Durchschnittskurs abzustellen. Insoweit entspreche es einer Empfehlung des IDW, den Zeitraum von drei vollen Monaten vor dem Bewertungsstichtag zugrunde zu legen.
Squeeze-out Anneliese Zementwerke: OLG Düsseldorf bestätigt erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren bezüglich des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung des LG Dortmund bestätigt und die von einem Antragsteller eingelegte Beschwerde sowie die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin Heidelberg Cement AG zurückgewiesen (Beschluss vom 29. Februar 2012, Az. I-26 W 2/10 (AktE)).
Die Antragsgegnerin hatte eine Abfindung in Höhe von EUR 27,50 geboten. Das Landgericht hatte diesen Betrag deutlich auf EUR 37,14 angehoben, indem es u.a. den Basiszinssatz aufgrund der Zinsstrukturkurve ermittelt und einen niedrigeren Zinssatz angesetzt hatte (Beschluss vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE)). Bei der Anwendung dieser erst nach dem Stichtag im IDW S 1 2005 ausdrücklich empfohlenen Methode handele es sich nicht um eine unzulässige Auswahl einzelnen Bewertungsparameter. Vielmehr wurde auch schon vom IDW S 1 (2000) im Grundsatz eine zukunftsgerichtete Schätzung der Zinsentwicklung gefordert.
Diese Vorgehensweise hat das OLG gebilligt. Die Bestimmung anhand der Zinsstrukturkurve sei sachgerecht. Das OLG verweist dabei auf seinen Beschluss vom 21. Dezember 2011, Az. I-26 W 2/11 (AkteE) - Brauholding. Gefestigte "bessere Erkenntnisse" seien durchaus zu berücksichtigen. Bei der Anwendung der erst mit dem IDW S 1 2005 empfohlenen Zinsstrukturkurve handele es sich nicht um einen neuen Bewertungsstandard, sondern es werde lediglich aufgrund neuerer Erkenntnisse versucht, sich einem realistischen Basiszinssatz zum Stichtag zu nähern. Da es bei der Anwendung der Zinsstrukturkurve um eine Prognose der Zinsentwicklung gehe, ist nach Ansicht des OLG nicht auf den Stichtagskurs, sondern auf einen Durchschnittskurs abzustellen. Insoweit entspreche es einer Empfehlung des IDW, den Zeitraum von drei vollen Monaten vor dem Bewertungsstichtag zugrunde zu legen.
Zum Vereins- und Westbank Spruchverfahren siehe hier unter aktuelles:
http://www.corinius.com/kanzlei/aktuelles.html
Scheint also tatsächlich ohne Nachbesserung beendet zu sein.
http://www.corinius.com/kanzlei/aktuelles.html
Scheint also tatsächlich ohne Nachbesserung beendet zu sein.
Laut Thread zu Röder scheint der Hauptaktionär verkaufswillig zu sein.
Kennt sich einer konkreter mit Röder Zeltsysteme (706600) aus?
Die Aktionärsstruktur sieht wie folgt aus (Quelle Consors):
Master Hedge Kapitalanlagegesellschaft mbH 7,43%
Udai Vermögensverwaltung GmbH 84,97%
Streubesitz 7,60%
Dazu gibt es 7,5% Dividendenrendite.
Die Aktionärsstruktur sieht wie folgt aus (Quelle Consors):
Master Hedge Kapitalanlagegesellschaft mbH 7,43%
Udai Vermögensverwaltung GmbH 84,97%
Streubesitz 7,60%
Dazu gibt es 7,5% Dividendenrendite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.866.964 von daPietro am 07.03.12 20:06:41Ich empfehle dringend an den deutschen Petitionsausschuss zu schreiben um das zunehmende Versagen des gem. Aktiengesetz zugesicherten Rechtsschutzes anzuprangern. Wenn die Gerichte den Rechtsschutz nicht mehr gewähren wollen dann muss der Staat es korrigieren - oder aber den Squeeze out abschaffen.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.js…
Hier bei w:o jammern wird uns nicht viel helfen. Der Petitionausschuss bring vielleicht auch nicht viel, aber einen Versuch ist es wert.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.js…
Hier bei w:o jammern wird uns nicht viel helfen. Der Petitionausschuss bring vielleicht auch nicht viel, aber einen Versuch ist es wert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.864.971 von fahrenheit am 07.03.12 14:49:52Gab es News dazu oder warum das Posting