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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 425)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 19.09.11 19:43:15
      Beitrag Nr. 1.319 ()
      DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb;
      19.09.2011 - 12:50

      Zielgesellschaft: Plaut Aktiengesellschaft; Bieter: msg systems AG

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO

      Bieterin:

      msg systems AG Robert-Bürkle-Str. 1 85737 Ismaning

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140149

      Zielgesellschaft:

      Plaut Aktiengesellschaft Engelsberggasse 4 1030 Wien

      eingetragen im österreichischen Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 124131x

      ISIN: AT0000A02Z18

      Pflichtangebot der msg systems AG an die Aktionäre der Plaut Aktiengesellschaft, Wien

      Angaben des Bieters:

      Die msg systems AG, Ismaning/München, (nachfolgend auch die 'Bieterin') hat am 19. September 2011 von der Cancom AG 4.548.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 'Plaut AG' oder 'Zielgesellschaft') erworben. Zu diesem Zeitpunkt hielt die msg systems AG bereits 139.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG. Die msg systems AG hält somit seit dem 19. September 2011 insgesamt 4.688.404 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG. Das Grundkapital der Plaut AG beträgt derzeit EUR 16.522.071,00 und ist eingeteilt in 16.522.071 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      Die msg systems AG hat ferner am 19. September 2011 einen Syndikatsvertrag mit Herrn Johann Grafl Schattendorf/Österrreich, Herrn Alfred Hofmann Wien/Österreich und Herrn Leopold Stehr Niederleis/Österreich geschlossen. Herr Johann Grafl, der zugleich das einzige Mitglied des Vorstands der Plaut AG ist, hält derzeit 2.445.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG, Herr Alfred Hofmann hält derzeit 1.511.350 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG und Herr Leopold Stehr hält derzeit 1.018.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG. Zusammen halten die msg systems AG, Herr Johann Grafl, Herr Alfred Hofmann und Herr Leopold Stehr somit 9.664.345 auf den Inhaber lautende Aktien an der Plaut AG.

      Da die Plaut AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der Plaut AG jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt (geregelten Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist österreichisches Recht für die Frage des Bestehens einer Angebotspflicht anzuwenden.

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2 WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.

      Die Frage der Angebotspflicht richtet sich nach österreichischem Recht. Der Syndikatsvertrag zwischen der Bieterin, Herrn Johann Grafl, Herrn Alred Hofmann und Herrn Leopold Stehr beinhaltet unter anderem Vereinbarungen zur Stimmrechtsausübung betreffend die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands der Plaut AG. Herr Johann Grafl, Herr Alfred Hofmann und Herr Leopold Stehr sind demnach mit der msg systems AG gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG). Dies hat zur Folge, dass die von ihnen gehaltenen Beteiligungen an der Plaut AG gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG wechselseitig zugerechnet werden. Der msg systems AG sind daher insgesamt 9.664.345 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG, die von ihr selbst bzw. den gemeinsam mit ihr vorgehenden Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold Stehr gehalten werden, gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG zuzurechnen. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 58,49 % an der Zielgesellschaft und somit einer unmittelbaren kontrollierenden Beteiligung im Sinne von § 23 Abs. 1 ÜbG i.V.m. § 22 Abs. 2 ÜbG. Die msg systems AG ist daher gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebotes verpflichtet (Pflichtangebot).

      Den Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold Stehr werden als gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von ihnen gehaltenen Beteiligungen sowie die Beteiligung der msg systems AG gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG i.V.m. § 22 Abs. 2 ÜbG wechselseitig zugerechnet, so dass sie gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines Übernahmeangebots (Pflichtangebot) verpflichtet sind.

      Als gemeinsam vorgehende Rechtsträger hat am 19. September 2011 neben der von der Bieterin und den Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold Stehr gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen die msg group GmbH, Ismaning/Deutschland, die sämtliche Aktien der msg systems AG hält, eine mittelbare kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 2 ÜbG an der Plaut AG erlangt und ist ebenfalls gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebots (Pflichtangebots) verpflichtet. Die Gesellschafter der msg group GmbH, namentlich Herr Johann Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Frau Helga Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Herr Pius Pflügler Wolnzach/Deutschland und Herr Herbert Enzbrenner Reichertshausen/Deutschland (zusammenfassend 'Weitere Kontrollierende Personen') werden als gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von ihnen gehaltenen Beteiligungen gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG wechselseitig zugerechnet, so dass sie und die von ihnen gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen eine mittelbare kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt haben und deshalb gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet sind.

      Ein Feststellungsverfahren gemäß § 26 b ÜbG wurde bei der Übernahmekommission eingeleitet. Sofern es in diesem Verfahren zu weiteren oder anderen Feststellungen kommt, wird die Bieterin dies - sofern erforderlich - unverzüglich bekannt geben.

      Diese Veröffentlichung erfolgt auch zugleich im Namen von Herrn Johann Grafl, Herrn Alfred Hofmann und Herrn Leopold Stehr sowie im Namen der msg group GmbH und deren Gesellschafter.

      Die msg systems AG wird gem. § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Plaut AG veröffentlichen. Die Bieterin beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Stückaktien der Plaut AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN AT0000A02Z18) zum gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung zu erwerben.

      Die msg systems AG wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die Verpflichtungen der msg group GmbH, von Herrn Johann Grafl, Herrn Alfred Hofmann, Herrn Leopold Stehr und der Weiteren Kontrollierenden Personen aus
      §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG erfüllen. Diese werden also kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Plaut AG veröffentlichen.

      Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m.
      § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter

      www.msg-systems.com

      und durch eine Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht werden.

      Wichtige Information:

      Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf von Aktien der Plaut AG. Inhabern von Aktien der Plaut AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

      Ismaning, den 19. September 2011

      msg systems AG

      Ende der WpÜG-Meldung

      19.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin, Hamburg, München und Stuttgart

      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: msg systems AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
      Avatar
      schrieb am 18.09.11 16:27:58
      Beitrag Nr. 1.318 ()
      Zitat von straßenköter: Ich habe übrigens heute die restlichen Frogster-Stücke bekommen. Aufgrund der gestellten Geld-Brief-Spanne würde ich vermuten, dass der Makler nicht nur seine Provision verdient hat, indem er entsprechende Aktien selber gekauft hat, um sie mir dann teurer zu verkaufen.


      Schoko hat das eigentlich schon umfassend beantwortet. Wir haben den Antrag bereits fertig. Kannst Dich also ranhängen. Bei Interesse BM. Ich werde aber noch versuchen, so viele Frogster Aktien wie möglich zu kaufen. Wahrscheinlich wird der Handel Anfang nächsten Monats eingestellt. Erst danach werden wir den Antrag beim LG Berlin einreichen. Unser Antrag wegen Delisting ist bereits eingereicht.
      Avatar
      schrieb am 17.09.11 02:34:58
      Beitrag Nr. 1.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.100.080 von straßenköter am 17.09.11 00:08:03Erst mal vorneweg, es gibt keine KLAGE!
      Das Spruchverfahren ist ein Antragsverfahren, d.h, Du bist Antragsteller und kein Kläger.
      zu Frage 1 kann ich dir nur sagen, dass du einfach näher dran bist, d.h. du bist über die aktuelle entwicklung informiert uns kannst natürlich aufgrund aktueller Urteile dann Transferwissen nutzen.
      zu 2: je nachdem wie tief du dich reinhängst ist der aufwand großh
      zu 3kostenrisiko: in der theorie null wenn kein missbräuchlicher antrag, lg hannover hat glaube ich mal antragstellern die Kosten aufgebrummt, da solltest du dir nen anwalt nehmen, mit dem du das vorher auf dem kurzen dienstweg besprichst
      zu 4. frist für antrag ist 3 Monate nach bekanntmachung
      gruß
      sp
      Avatar
      schrieb am 17.09.11 00:13:25
      Beitrag Nr. 1.316 ()
      Ich habe übrigens heute die restlichen Frogster-Stücke bekommen. Aufgrund der gestellten Geld-Brief-Spanne würde ich vermuten, dass der Makler nicht nur seine Provision verdient hat, indem er entsprechende Aktien selber gekauft hat, um sie mir dann teurer zu verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.11 00:08:03
      Beitrag Nr. 1.315 ()
      Bin zwar schon bei vielen Übernahmen/Squeeze Outs dabei gewesen, aber ich habe mich noch nie an einer Klage beteiligt. Ich glaube, dass das Thema für viele vom Grundsatz sehr interessant ist. Deswegen würde ich die Diskussion gerne hier fortführen, sofern es für Dich ok ist. Wenn es detailierter oder persönlicher wird, können wir gern per Boardmail kommunizieren.

      Zunächst hätte ich mal einige allgemeine Fragen:
      Warum ist es vorteilhaft(er), selber ein SSV anzustreben als sich wie ein Hinterradlutscher anzuhängen?
      Welcher zeitliche Aufwand verbürgt sich hinter solch einem Klageverfahren?
      Wie hoch ist das Kostenrisiko?
      Was ist zu beachten (Fristen usw.)

      Vom Grundsatz möchte ich nicht ausschließen, mich selber an Verfahren zu beteiligen. Ich war nur bislang zu bequem, selber tätig zu werden. Deswegen ist Frage 1 natürlich besonders interessant.
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      Avatar
      schrieb am 16.09.11 21:12:05
      Beitrag Nr. 1.314 ()
      Zitat von straßenköter: Ich habe vorgestern noch einige Stücke zu 26,90 Euro über Tradegate bzw. Xetra bekommen. Dadurch, dass es nur eine Teilausführung bei Tradegate war, steht meine Order noch im Orderbuch. Komischerweise taxen die die Geldseite aber viel niedriger mit 26,48 Euro als meine Limitorder ist (26,90 Euro). Der Anruf meinerseits bei Tradegate war erschütternd, denn die Mitarbeiterin wollte mich nicht verstehen oder war einfach nur blöd. Jedenfalls beharrte sie darauf, dass alles seine Richtigkeit hätte, dass die Geldseite so niedrig angezeigt wird, obwohl meine Order die einzige im Orderbuch ist. :confused:


      Das ist alles schon ziemlich seltsam bei fraudster. Aber dagegen werden wir vorgehen. Wenn Du in das Spruchverfahren gehen willst schick mir mal ne Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 15.09.11 18:24:55
      Beitrag Nr. 1.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.092.062 von Blondie123 am 15.09.11 15:06:39Ich habe vorgestern noch einige Stücke zu 26,90 Euro über Tradegate bzw. Xetra bekommen. Dadurch, dass es nur eine Teilausführung bei Tradegate war, steht meine Order noch im Orderbuch. Komischerweise taxen die die Geldseite aber viel niedriger mit 26,48 Euro als meine Limitorder ist (26,90 Euro). Der Anruf meinerseits bei Tradegate war erschütternd, denn die Mitarbeiterin wollte mich nicht verstehen oder war einfach nur blöd. Jedenfalls beharrte sie darauf, dass alles seine Richtigkeit hätte, dass die Geldseite so niedrig angezeigt wird, obwohl meine Order die einzige im Orderbuch ist. :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.09.11 17:44:48
      Beitrag Nr. 1.312 ()
      Hab mir das Gutachten noch nicht angeschaut. Aber wenn erst mal die Milchquoten fallen dürfte das Geschäft explodieren. Das ist sicher nicht in der Planung drin...
      Avatar
      schrieb am 15.09.11 15:11:23
      Beitrag Nr. 1.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.092.097 von schaerholder am 15.09.11 15:09:43siehst du hier noch potential?
      Avatar
      schrieb am 15.09.11 15:09:43
      Beitrag Nr. 1.310 ()
      LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
      Bad Langensalza/Schwalmtal
      Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 – ISIN: DE 000 649010 5
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
      LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,
      Bad Langensalza/Schwalmtal
      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am Freitag, den 7. Oktober 2011, 1000 Uhr,
      im Restaurant ‚Forsthaus Thiemsburg‘,
      in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen) – OT Alterstedt, ‚Am Baumkronenpfad‘‚
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung
      ein


      TAGESORDNUNG

      Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen hält unmittelbar 96 % des Grundkapitals der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (die Gesellschaft) und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne von § 327a AktG.

      Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. Die Höhe der Barabfindung ist von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR auf EURO 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt worden. In einem der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung angefügten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die LHA Holding A. u. R. Krause GbR die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.

      Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat dem Vorstand der Gesellschaft ferner gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der Raiffeisenbank Grevenbroich eG mit Sitz in 41515 Grevenbroich, Rheydter Straße 6–8, übermittelt, mit der die Raiffeisenbank Grevenbroich eG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LHA Holding A. u. R. Krause GbR übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie für ihre auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Die Angemessenheit der von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR festgelegten Barabfindung wurde von der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, als dem vom Landgericht Mühlhausen ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der LHA Holding A. u. R. Krause GbR wie folgt zu beschließen:


      Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG mit Sitz in Bad Langensalza werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen als Hauptaktionär übertragen.

      Vorlagen an die Aktionäre

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung werden folgende Unterlagen auf der Homepage der LHA AG im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (Investor Relations) zur Einsicht bereitgestellt:


      Entwurf des Übertragungsbeschlusses


      Jahresfinanzberichte (Jahresabschlüsse und Lageberichte) der Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008


      Bericht des Hauptaktionärs (Darlegung der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung)


      Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, vom 29. August 2011

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2011 zugehen:
      postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
      – Hauptversammlung –
      Bahnhofstraße 10 D
      99947 Bad Langensalza

      LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
      – Hauptversammlung –
      Lüttelforst 143
      D-41366 Schwalmtal

      Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 16. September 2011, 00:00 Uhr, zu beziehen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum jetzigen Zeitpunkt 51.134 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 748.866.

      Weitere Hinweise

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des 22. September 2011, zu übersenden an die

      LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
      – Hauptversammlung –
      Bahnhofstraße 10
      99947 Bad Langensalza
      Telefax: 02163/3388222
      E-Mail: ‚broker@lha-krauseag.com’

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (‚Investor Relations’) unverzüglich zugänglich gemacht.

      Bericht des Hauptaktionärs gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)

      Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR (kurz: LHA Holding GbR) hat der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad Langensalza mit Schreiben vom 3. Mai 2011 mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der LHA AG zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück gehalten hat und den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss nach § 327a Abs. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefasst werden soll. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der LHA Holding GbR haben sich die Barabfindung, welche die LHA AG den Minderheitsaktionären mit Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 angeboten hat, auf der Grundlage des gerichtlichen Vergleichs im Spruchverfahren, vom 22. November 2010, vor dem Landgericht Mühlhausen (AZ: 1 HK O 9/10) inhaltlich zu eigen macht. Wertbeeinflussende Umstände sind seitdem unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Risiken im Handelssegment der LHA AG sowie der Unternehmensplanung nicht eingetreten. Dennoch hat sich der Hauptaktionär entschlossen, den im Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 genannten Abfindungsbetrag von EURO 14,– je Inhaberstückaktie um einen EURO auf EURO 15,– je Inhaberstückaktie zu erhöhen. Gemäß einem von der LHA Holding GbR beim Landgericht Mühlhausen gestellten Antrag gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG wurde mit Beschluss vom 5. Juli 2011 (AZ: 1 HK O 41/11) die THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfred-Hess-Straße 23, 99094 Erfurt (jetzt: Thälmannstraße 58, 99085 Erfurt) zum Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG zur Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bestellt. Die Thuringia Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat mit gutachterlicher Stellungnahme vom 29. August 2011 die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.



      Bad Langensalza/Schwalmtal, im September 2011

      LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

      Der Vorstand
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