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    Schumag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.06 16:30:55 von
    neuester Beitrag 26.01.06 09:49:42 von
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    ID: 1.032.573
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    ISIN: DE0007216707 · WKN: 721670 · Symbol: SCM
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      schrieb am 13.01.06 16:30:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT
      AACHEN
      - ISIN: DE0007216707 // WKN: 721670 -
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Donnerstag, dem 9. März 2006, 15.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 52076 Aachen, Nerscheider Weg 170, stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung.



      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2005, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/05
      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Schumag AG, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und im Internet unter der Adresse www.schumag.de eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2004/05 Entlastung zu erteilen.


      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/05 Entlastung zu erteilen.


      4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
      Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet turnusgemäß mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. März 2006.
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1 4. Fall AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/10 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen:
      4.1 Herrn Dipl.-Ing. Dr. rer. pol. Dieter Ahrendt, ehemals Vorsitzender der Geschäftsführung der NEUMAG - Neumünstersche Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Neumünster, wohnhaft in Neumünster.
      4.2 Herrn Manfred Breuer, Mitglied der Geschäftsleitung der Commerzbank AG, Düsseldorf, wohnhaft in Essen.
      4.3 Herrn Dr. Claus Hendricks, Unternehmensberater, wohnhaft in Essen.
      4.4 Herrn Dr. jur. Georg-Peter Kränzlin, Vorstand der Babcock Borsig AG i.I., Oberhausen, wohnhaft in Ratingen.

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:
      Herr Dr. Ahrendt und Herr Breuer üben keine weiteren Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus.

      Weitere Mandate von Herrn Dr. Hendricks bestehen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
      als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der ProLean Consulting AG in Düsseldorf,
      als Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon AG in Wiesbaden,
      als Mitglied des Aufsichtsrats der TSTG Schienen Technik GmbH in Duisburg.


      Weitere Mandate von Herrn Dr. Kränzlin bestehen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
      als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babcock Industrierohrleitungsbau GmbH in Leverkusen,
      als Mitglied des Aufsichtsrats der Babcock Pensionskasse V.V.a.G. in Oberhausen,
      als Mitglied des Aufsichtsrats der JobTV24 GmbH in Berlin,
      als Mitglied des Aufsichtsrats der ProLean Consulting AG in Düsseldorf.


      5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/06
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005/06 zu wählen.


      6. Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung
      Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 wurde das Aktiengesetz geändert. Wesentliche Änderungen, die am 1. November 2005 in Kraft getreten sind, betreffen unter anderem die Einberufungsfrist, die Anmeldung und die Legitimation zur Hauptversammlung sowie deren Leitung durch den Versammlungsleiter.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      6.1 § 16 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst: "(1) Die Hauptversammlung wird vom Vorstand unter Beachtung der nach Gesetz und Satzung jeweils geltenden Regelungen insbesondere über Form und Frist der Bekanntmachung einberufen. Befugnisse zur Einberufung der Hauptversammlung durch andere Personen bleiben unberührt.
      (2) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut bei der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse anmelden. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen, in Textform erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.“


      6.2 In § 17 der Satzung wird folgender Abs. 3 angefügt: "(3) Der Vorsitzende ist ferner ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für einzelne Punkte der Tagesordnung oder für den einzelnen Redner zu setzen.“



      7. Beschlussfassung über Angaben zur Vorstandsvergütung
      Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen vom 3. August 2005 (VorstOG) hat das Handelsgesetzbuch (HGB) unter anderem dahin geändert, dass börsennotierte Aktiengesellschaften zur individualisierten Angabe aller Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang des Jahres- und des Konzernabschlusses verpflichtet sind, wenn die Hauptversammlung nicht mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals beschließt, dass die verlangten Angaben unterbleiben; ein solcher Beschluss darf höchstens für fünf Jahre gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat sprechen sich nach Abwägung vor allem deshalb für diesen Beschluss aus, weil sie der Ansicht sind, dass die Veröffentlichung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds und sämtlicher Komponenten der gewährten Leistungen zu stark in die Privatsphäre der Betroffenen eingreift. Verpflichtungen zu Angaben über die Gesamtbezüge des Vorstands bleiben unberührt.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen somit vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft unterbleiben die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 Handelsgesetzbuch in der Fassung des VorstOG verlangten Angaben im Anhang und an anderen gesetzlich etwa vorgesehenen Stellen. Dieser Beschluss gilt für das am 1. Oktober 2005 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre, also bis zum 30. September 2010.“



      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 16 EG-AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Donnerstag, dem 16. Februar 2006, 0.00 Uhr, während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der Niederlassungen der nachstehend genannten Banken hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

      BHF-BANK Aktiengesellschaft
      Commerzbank Aktiengesellschaft
      Dresdner Bank Aktiengesellschaft

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind die von diesen ausgestellten Hinterlegungsbescheinigungen bis spätestens Freitag, dem 3. März 2006, bei der Gesellschaft unter der Anschrift Schumag AG, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, einzureichen.

      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Nachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG i.d.F. des UMAG auch ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut genügt. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Februar 2006 zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, dem 3. März 2006, unter der vorstehenden Anschrift zugehen.



      Stimmrechtsvertretung

      In der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

      Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Vollmachten und Weisungen müssen schriftlich übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis spätestens 6. März 2006 (Eingangsdatum) an die Schumag AG, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, zurückzusenden.



      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung (24.00 Uhr) in Schriftform oder per Telefax ausschließlich an die Schumag AG, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, (Telefax-Nr. 0 24 08 / 12-316), zu richten.

      Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns innerhalb der gesetzlichen Fristen zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.schumag.de im Bereich „Unternehmen / Investor Relations / Aktuelles“ veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse im genannten Bereich veröffentlicht.




      Aachen, im Januar 2006

      DER VORSTAND
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 10:18:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.697.586 von Lintorfer am 13.01.06 16:30:55[/posting]warum veröffentlichst du das ?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 09:49:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      wo bleibt mein Schatten ? :cool:


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