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    Windsor AG - massiver Kurssturz! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.07 16:28:42 von
    neuester Beitrag 30.08.09 07:43:46 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.131.967
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      Avatar
      schrieb am 21.08.07 16:28:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit einiger Zeit erheblicher Kursverfall. Nachrichten, die auf Gründe schleißen lassen könnten habe ich nicht gefunden. Gibt es weitere Erkenntnisse?

      Avatar
      schrieb am 21.08.07 16:50:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      entweder sind die Jungs pleite und es weiß nur der VK davon..oder der VK ist ein Depp, der Geld braucht und das Teil schießt bald wieder 50 % hoch..vor 6 Wochen hat sich einer noch mit dicken Stückzahlen über 7 Euro eingedeckt..hab paar Stücke drin, weil ich von der Bude an sich immer was gehalten habe..aber das hatte ich bei Advanced Medien auch:D
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 17:20:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.242.467 von hexer27 am 21.08.07 16:50:02GCI möchte im 2. Halbjahr seinen Anteil an Windsor verkaufen. Vielleicht werden da gerade einige Anteile über die Börse verkauft? (nur so eine Idee)
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 19:18:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.242.964 von Muckelius am 21.08.07 17:20:27Bestimmt die falsche Idee!
      Schau Dir mal die Umsätze an, einfach lächerlich!
      GCI wäre ja auch blöd, wenn sie die Teile unter solchen Umständen an der Börse verkaufen würden.
      Die werden wohl dann "en bloc" außerbörslich verkauft.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 16:48:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.244.676 von erfg am 21.08.07 19:18:43Windsor hat reagiert:


      Corporate News
      Mitteilung an alle Aktionäre zur aktuellen Situation der WINDSOR AG

      veröffentlicht am 31.08.2007

      Das allgemeine Börsenumfeld und die Immobilienwerte insbesondere sind aktuell schwierig. Die WINDSOR AG ist von der Suprime-Immobilienkrise in den U.S.A. nicht betroffen und es werden auch zukünftig keine Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der WINDSOR AG, der sich weiterhin normal gestaltet, erwartet. Das wirtschaftliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2006 war gut und auch für das Jahr 2007 wird ein positives Ergebnis erwartet. Aufgrund der guten Liquiditätslage der WINDSOR AG werden wir kurzfristig einige Immobilienobjekte ankaufen. Derzeit befinden wir uns dazu in der Endphase von konkreten Prüfungen und Verhandlungen.

      Wir betrachten den aktuellen Aktienkurs als unterbewertet, da der Aktienkurs nicht mit der wirtschaftlichen Situation der WINDSOR AG korrespondiert. Wir gehen davon aus, dass sich unser Aktienkurs in einem sich stabilisierenden Börsenumfeld kurz- oder mittelfristig wieder erholt.

      Die Frist zur Klageeinreichung gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25.07.2007 endete am Freitag, den 24.08.2007. Es liegen uns mündliche Informationen vor, dass 2 Aktionäre gegen diese Beschlüsse Klage eingereicht haben, jedoch wurden uns die Klageschriften noch nicht zugestellt, um zur weiteren Vorgehensweise näher Stellung nehmen zu können. Die Auszahlung der Dividende ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Auszahlung der Dividende ist nach wie vor gesichert, da der Auszahlungsbetrag bei unserer Hausbank auf einem Sonderkonto hinterlegt ist. Auf unserer Internetseite werden wir Sie zeitnah über neue Erkenntnisse und den weiteren Verlauf informieren.

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      Avatar
      schrieb am 09.11.07 18:10:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.375.305 von Muckelius am 03.09.07 16:48:45Ob heute nun die Talfahrt endgültig zu Ende ist?
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 10:58:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.365.395 von Muckelius am 09.11.07 18:10:02News - 17.12.07 10:01

      Original-Research: Windsor AG (von German Business Concepts GmbH): KAUFEN

      Original-Research: Windsor AG - von GBC AG

      Aktieneinstufung von GBC AG zu Windsor AG

      Unternehmen: Windsor AG ISIN: DE0006190705

      Anlass der Studie:Initial Coverage Empfehlung: KAUFEN seit: 22.11.2007 Kursziel: 6,00 Kursziel auf Sicht von: 31.12.2008 Letzte Ratingänderung: Analyst: Markus Lindermayr, Jörg Grunwald

      Die Windsor AG ist eine Immobiliengesellschaft, die Bestandshaltung von Immobilien sowie wertsteigernde Sanierungen/Entwicklung und deren Handel betreibt. Die Gesellschaft beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Immobilienstandorte Berlin, Potsdam und Leipzig.

      Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt in den fundierten Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten. Die langjährige Erfahrung von Mitarbeitern und die langjährig akkumulierte Datenbasis der Angebote auf den beobachteten regionalen Märkten sind hierbei von wesentlicher Bedeutung. Eine Schlüsselposition kommt gemäß Unternehmensaussage hierbei dem Einkauf zu. Im Zuge der gesetzlichen Schaffung des G-REIT-Status wird vom Vorstand der Windsor AG die Umwandlung der Windsor in einen REIT oder die Gründung einer Tochtergesellschaft als REIT ernsthaft in Erwägung gezogen. Mit einer begleitenden Kapitalerhöhung könnte die Aktienanzahl von derzeit 9.235.066 Aktien auf 15.000.000 Aktien erhöht werden. Das Management erwartet dabei eine Größenordnung der Kapitalerhöhung von ca. 40 Mio. . Die zukünftige Kapitalstruktur sollte danach eine Finanzierungsquote von 55% beinhalten. Die Planungen der Gesellschaft basieren auf der Annahme, dass sie Mietrenditen um 7 %, bezogen auf die Einstandspreise erzielen kann. Ferner wird mit einem mittleren Umschlag des Immobilienvermögens (Verkauf) von 10 % des Bestandes p.a. kalkuliert.

      Unter der Prämisse einer erfolgreichen Kapitalerhöhung zur Wachstumsfinanzierung, erhalten wir gerundet ein Kursziel von 6,0 je Aktie. Ausgehend von dem derzeitigen Kurs bei 4,25 ergibt dies ein Kurspotential von 42,3 %. Ausgehend von diesem Aufwertungspotential geben wir für die Aktie der WINDSOR AG das Rating KAUFEN. Das Papier ist eine attraktive Depotbeimischung.

      WICHTIGER HINWEIS:

      Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapieren oder Finanzinstrumenten besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5)

      Bitte beachten Sie den Disclaimer/Risikohinweis sowie die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach §34b WpHG auf unserer Webseite unter http://www.gbc-research.de/index.php/publisher/articleview/f… ArticleID/47/ sowie http://www.gbc-research.de/index.php/publisher/articleview/f… ArticleID/98/

      Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/10429.pdf

      Kontakt für Rückfragen Jörg Grunwald GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 grunwald@gbc-ag.de

      -------------------übermittelt durch die EquityStory AG.-------------------



      Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 16:19:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.788.893 von Muckelius am 17.12.07 10:58:21aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Windsor AG
      Berlin
      HRB 88633 des Amtsgerichts Charlottenburg

      WKN: 619 070 ISIN: DE0006190705


      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 01. Februar 2008, um 11:00 Uhr im Ludwig-Erhard-Haus, Goldberger Saal, in der Fasanenstr. 85, 10623 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung


      Punkt 1 der Tagesordnung:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006


      Punkt 2 der Tagesordnung:

      Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 zu Punkt 2 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns“ mit folgendem Wortlaut:

      „Bilanzgewinn der Windsor AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 5.675.189,78 € wird wie folgt verwendet:
      1.

      Verteilung an die Aktionäre: EUR 2.770.519,80


      Dies entspricht einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Aktie auf das in 9.235.066 Stückaktien eingeteilte Grundkapital.
      2.

      Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 2.904.669,98“

      wird gem. § 244 AktG bestätigt.


      Punkt 3 der Tagesordnung:

      Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Der zu Punkt 4 der Tagesordnung gefasste Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates mit folgendem Wortlaut


      „Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Windsor AG wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt.“

      wird gem. § 244 AktG bestätigt.


      Punkt 4 der Tagesordnung:

      Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Der zu Punkt 7 der Tagesordnung gefasste Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit folgendem Wortlaut
      "1.

      Unter Aufhebung der Ermächtigung vom 25. August 2006 wird die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 23. Januar 2009 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals, das sind bis zu 923.506 Aktien, zu erwerben. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.
      2.

      Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands (a) über die Börse oder (b) mittels eines an alle Aktionäre der Windsor AG gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.

      Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes (c) auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen, und zwar


      wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,
      oder



      es sich um einen Paketverkauf von mindestens 1% des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwändig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen – unverhältnismäßig wäre.

      (a)

      Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnittswert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main während der letzten drei Börsentage um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.
      (b)

      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main während der letzten drei Börsentage um nicht mehr als 15% über- bzw. unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.
      (c)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien nicht überschreiten. Jedoch dürfen die Aktien in diesem Fall auch für einen niedrigeren als den danach maßgeblichen Betrag durch die Gesellschaft erworben werden.
      3.

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden,

      a)

      wieder über die Börse zu veräußern,
      b)

      zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen zu verwenden, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind;
      c)

      Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder beim Erwerb von gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten anzubieten oder zu gewähren;
      d)

      einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
      e)

      den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots zum Bezug anzubieten.
      f)

      in anderer Weise wieder zu veräußern, und zwar wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien darf zusammen mit der Anzahl der neuen Aktien, die aufgrund gleichzeitig bestehender Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/ oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die aufgrund gleichzeitig bestehender Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten.
      4.

      Auf den Erwerb und die Veräußerung ist § 53 a AktG (Gleichbehandlung der Aktionäre) anzuwenden.
      5.

      Maßnahmen gemäß Ziff. 3. lit. b), c), d) und f) bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
      6.

      Bei Maßnahmen gemäß Ziff. 3. lit. b), c) und f) ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Maßnahmen gemäß Ziff. 3. lit. e) kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
      7.

      Bei Maßnahmen gemäß Ziff. 3. lit. b), c) und f) darf der Preis, zu dem Aktien an Dritte abgegeben oder an Börsen eingeführt werden, den bei der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Tag der verbindlichen Abrede mit dem Dritten bzw. am Tag der Börseneinführung um nicht mehr als 5% unterschreiten. Wird an dem betreffenden Tag ein solcher Kurs nicht ermittelt oder ist er zum Zeitpunkt der Börseneinführung oder der verbindlichen Abrede mit dem Dritten noch nicht ermittelt, ist stattdessen der zuletzt ermittelte Schlussauktionskurs der Aktie im Xetra-Handelssystem maßgeblich.
      8.

      Von der vorstehenden Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, für einzelne oder mehrere Zwecke Gebrauch gemacht werden.“

      wird gem. § 244 AktG bestätigt.


      Punkt 5 der Tagesordnung:

      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 1 zweiter Halbsatz der Satzung der Gesellschaft zu ändern. § 9 Abs. 1 zweiter Halbsatz lautet derzeit wie folgt:


      „der Aufsichtsrat tagt mindestens vier Mal während eines Geschäftsjahres.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor,

      § 9 Abs. 1 letzter Halbsatz wird geändert und lautet künftig wie folgt:


      „der Aufsichtsrat hält mindestens 2 Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab.“


      Punkt 6 der Tagesordnung:

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Mit Wirkung zum 23.11.2007 haben die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, Markus Wenner, Dr. Albert Wahl und Roderich Schaetze ihr Amt niedergelegt. Das in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juli 2007 zu Punkt 5 der Tagesordnung für das Aufsichtsratsmitglied Markus Wenner gewählte Ersatzmitglied, Herr Gunnar Löffelholz, erklärt, dass er sein Amt nicht antreten werde.

      Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Registergericht - vom 06.12.2007 wurden auf Antrag des Vorstands die Herren Dr. Michael Feldhahn, München, und Anton Pfeffer, München, zum Ablauf der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt. Das in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 gewählte Ersatzmitglied, Frau. Dr. Dr. Sabine Meck, ist für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Albert Wahl nachgerückt. Um den Gleichlauf der Amtsperioden zu gewährleisten, hat Frau Dr. Dr. Sabine Meck die Niederlegung ihres Amtes zum Ablauf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung erklärt.

      Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Windsor AG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt somit vor,
      a)

      Frau Dr. Dr. Sabine Meck, Wissenschaftlerin und Wissenschaftsjournalistin, Panketal, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Frau Dr. Dr. Meck verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
      b)

      Herr Dr. Michael Feldhahn, Rechtsanwalt, München wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Herr Dr. Feldhahn ist Mitglied des Aufsichtsrats der HYVE AG, München (stellvertretender Vorsitzender).
      c)

      Herr Anton Pfeffer, Rechtsanwalt, München wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Herr Pfeffer verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, dem 25. Januar 2007 bei der Gesellschaft unter der Anschrift


      Windsor AG, c/o Harder HV Management GmbH, Hoeppnerstraße 50, 12101 Berlin, Telefax: (030) 7889 5936

      anmelden.

      Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden kann. Den entsprechenden Vordruck erhalten die Aktionäre mit ihrer Eintrittskarte. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dem 11. Januar 2008, 00:00 Uhr beziehen.

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Konzernjahresabschluss und der Konzernlagebericht liegen ab dem Tag der heutigen Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kochstraße 28, 10969 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung kostenfrei eine Abschrift dieser Unterlagen.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:


      Windsor AG, Kochstraße 28, 10969 Berlin
      Telefax: (030) 88672299

      Bis spätestens zum Ablauf des 18. Januar 2008 (24.00 Uhr) ordnungsgemäß unter vorstehender Adresse eingegangene und zugängig zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.windsor-ag.com unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.


      Berlin, im Dezember 2007
      Windsor AG
      Der Vorstand



      Schriftlicher Bericht des Vorstands gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Gründe für der Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre beim Erwerb bzw. Veräußerung eigener Aktien auszuschließen.

      Das Aktiengesetz bietet in seinem § 71 Abs. 1 Nr. 8 die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand war bereits durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. August 2006 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden und hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Soweit von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht worden ist, läuft sie am 01. Februar 2008 aus. Der Beschlussvorschlag zu Punkt 7 der Tagesordnung sieht deshalb vor, die bisherige Ermächtigung aufzuheben, soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht worden ist, und den Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen, die zusammen mit von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien maximal zehn Prozent des Grundkapitals ausmachen dürfen.
      1.

      Ausschluss des Andienungsrechts bei Erwerb eigener Aktien


      Durch die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, das Finanzinstrument des Aktienrückkaufs im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre einzusetzen.


      Dabei hat der Erwerb grundsätzlich über die Börse („Erwerb über die Börse") mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots („Erwerb durch öffentliches Angebot") zu erfolgen. Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Vorstand aber auch ermächtigt werden, eigene Aktien unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erwerben („freihändiger Erwerb"), wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und der Erwerb geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwändig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - unverhältnismäßig wäre. Während das Aktiengesetz die Veräußerung eigener Aktien in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG konkret behandelt, existiert zum Erwerb eigener Aktien außerhalb der Börse und vor allem hinsichtlich des freihändigen Erwerbs allein die gesetzliche Vorgabe, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz für die Aktionäre gemäß § 53a AktG gewahrt sein muss. Der Vorstand hat sich daher beim Erwerb der Aktien grundsätzlich neutral zu verhalten und die Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt allerdings nicht absolut, sondern im Sinne eines Willkürverbots.

      So ist allgemein anerkannt, dass eine formale Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist.
      a)

      Sofern im Rahmen des Erwerbs durch öffentliches Angebot das öffentliche Angebot überzeichnet sein sollte, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen. Jedoch soll es zulässig sein, eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu maximal 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Für die Aktionäre resultieren hieraus keine Nachteile.
      b)

      Der freihändige Erwerb gestattet es der Gesellschaft, eigene Aktien auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre von einem oder mehreren Aktionären zu erwerben, wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. Die Gesellschaft wird hierdurch in die Lage versetzt, ihre Akquisitionsfinanzierung flexibel zu gestalten und beispielsweise als Sachgegenleistung ausgegebene Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Kaufpreisanpassungen zurück zu erwerben.
      c)

      Der freihändige Erwerb erweitert darüber hinaus in beträchtlichem Maße den Spielraum der Gesellschaft, am Markt angebotene Aktienpakete von mindestens 1% des Grundkapitals schnell und flexibel zu erwerben. Angesichts der geringen Menge der über die Börse gehandelten Aktien der Windsor AG führen der Erwerb oder die Veräußerung von Aktienpaketen zu erheblichen Kursbeeinflussungen, die durch die zu erteilende Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre vermieden werden können. Im Vergleich zu einem die formale Gleichbehandlung wahrenden Erwerb besteht ferner ein erhebliches Potential, die üblichen zusätzlichen Kosten einzusparen. Der Preis richtet sich dabei nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien und darf diesen durchschnittlichen Börsenkurs nicht überschreiten. Jedoch dürfen Aktien die Aktien auch für einen niedrigeren als den danach maßgeblichen Betrag durch die Gesellschaft erworben werden.


      Eine faire Preisfindung ist so im Interesse der Gesellschaft und zum Schutz der Aktionäre gewährleistet.


      Für die Aktionäre ergeben sich bei dem freihändigen Erwerb keine Nachteile, wenn er im Interesse der Gesellschaft liegt und - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - als verhältnismäßig erscheint. Bei der Entscheidung über den Erwerb von Aktien unter Ausschluss des Andienungsrechts wird sich der Vorstand allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.


      2.

      Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung der eigenen Aktien


      Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen. Voraussetzung ist dabei, dass die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von einem solchen gesetzlich möglichen und in der Praxis üblichen Bezugsrechtsausschluss wird unter Tagesordnungspunkt 7 Gebrauch gemacht.


      Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in einer anderen Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt angesichts des starken Wettbewerbs an den Kapitalmärkten im Interesse der Gesellschaft.


      Für die Gesellschaft eröffnet sich damit die Chance, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, den Aktionärskreis zu erweitern und den Wert der Aktie zu stabilisieren. Mit der Veräußerung zu einem den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitenden Kaufpreis sowie mit der Begrenzung des Anteils eigener Aktien auf insgesamt maximal zehn Prozent des Grundkapitals werden die Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Die Veräußerung nach Erwerb eigener Aktien soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:


      Die Ermächtigung unter Ziff. 3. lit. b) der Tagesordnung soll der Gesellschaft unter anderem ermöglichen eigene Aktien zu erwerben, um diese Aktien zur Börseneinführung an ausländischen Börsenplätzen zu nutzen, an denen die Aktien der Gesellschaft bisher nicht notiert sind. Die WINDSOR AG steht auf den internationalen Kapitalmärkten in einem starken Wettbewerb. Für die zukünftige geschäftliche Entwicklung sind eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital und die Möglichkeit, jederzeit zu angemessenen Bedingungen Eigenkapital am Markt zu erhalten, von überragender Bedeutung. Daher ist die WINDSOR AG bemüht, die Aktionärsbasis zu verbreitern und eine Anlage in Aktien der Gesellschaft attraktiv zu gestalten. Die WINDSOR AG braucht die Möglichkeit, die großen Kapitalmärkte der Welt erschließen zu können. Der Preis, zu dem zurückerworbene eigene Aktien an ausländischen Börsen eingeführt werden, darf den bei der Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystem am Tag der Börseneinführung, um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Wird an dem betreffenden Tag ein solcher Kurs nicht ermittelt oder ist er zum Zeitpunkt der Börseneinführung noch nicht ermittelt, ist stattdessen der zuletzt ermittelte Schlussauktionskurs der Aktie der WINDSOR AG im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystem maßgeblich. Dadurch und durch den im Verhältnis zum gesamten börsennotierten Kapital geringen, unter 10 % liegenden Umfang der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss werden die Stimmrechts- und Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt.


      Das Bezugsrecht der Aktionäre soll zudem unter Ziff. 3. lit. c) ausgeschlossen sein, soweit der Vorstand die zurückerworbenen Aktien der WINDSOR AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder beim Erwerb von gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten anbietet oder gewährt. Die WINDSOR AG steht im nationalen und globalen Wettbewerb. Sie muss daher jederzeit in der Lage sein, auf den nationalen und internationalen Märkten schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Unternehmensteile und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Möglichkeit besteht im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen, gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten unter Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt zudem, dass sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen Märkten als Gegenleistung für attraktive Akquisitionsobjekte häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangt wird. Aus diesem Grund muss der WINDSOR AG die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten anbieten zu können.


      Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der WINDSOR AG den notwendigen Spielraum geben, sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen und zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen flexibel ausnutzen zu können und dabei auch ohne Durchführung einer Kapitalerhöhung in geeigneten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Um solche Transaktionen schnell und mit der gebotenen Flexibilität durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Vorstand zur Gewährung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wird.


      Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von dieser Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll, wenn sich Möglichkeiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen konkretisieren. Er wird die Ermächtigung nur dann ausnutzen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Erwerb gegen Übertragung von Aktien der WINDSOR AG im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.


      Die Ermächtigung des Vorstandes unter Ziff. 6 unter Bezug auf Ziff. 3. lit e), mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen, ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Kapitalbeträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts gegen Bareinlage. Soweit unter Ziff. 6 unter Bezug auf Ziff. 3 lit. f) eigene Aktien aus genehmigtem Kapital gegen Barzahlung veräußert werden sollen, stellt die Ermächtigung sicher, dass auch zusammen mit Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen oder zur Bedienung von ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten nicht mehr als 10% des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert werden. Insoweit versetzt die Ermächtigung die Verwaltung in die Lage, kurzfristige günstige Börsensituationen und /oder Geschäftsgelegenheiten ausnutzen zu können und dabei durch eine marktnahe Preissetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine möglichst große Stärkung der Eigenkapital zu erreichen. Diese Möglichkeit erweitert die Optionen der Gesellschaft für eine Kapitalstärkung auch bei wenig ausnahmebereiten Märkten.


      Die Verwaltung wird einen etwaigen Abschlag auf den Börsenpreis möglichst niedrig halten. Er wird voraussichtlich auf höchstens 3 %, jedenfalls aber nicht mehr als 5% betragen.


      Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates, so dass die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden.


      Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein vorn Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.


      Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.


      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigungen unterrichten.


      Berlin, im Juni 2007
      Windsor AG
      Der Vorstand

      Dieser Bericht ist unverändert gültig und richtig.



      Berlin, im Dezember 2007

      Windsor AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 10:06:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.839.476 von Muckelius am 21.12.07 16:19:04News - 12.03.08 09:45

      Hugin-News: Windsor AG

      Windsor AG: Jahresabschluss 2007/Rückkauf Genussscheinkapital

      Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Jahresabschluss 2007

      Die Windsor AG hat auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 erfolgreich abgeschlossen. Nach dem vorläufig ermittelten Jahresabschluss beträgt der Jahresüberschuss nach HGB ca. 5 Mio. und entspricht damit weitgehend dem Geschäftsjahr 2006. Die Umsatzerlöse liegen bei ca. 41 Mio. und übertreffen das Geschäftsjahr 2006 (22,5 Mio. ) deutlich. Detaillierte Zahlen zum Geschäftsjahr 2007 wird die Windsor AG nach dem WP-Testat Anfang Mai 2008 bekanntgeben.

      Rückkauf von Genussscheinkapital

      Die Windsor AG hat bis Anfang 2008 Genussscheinkapital in Höhe von ca. 15,3 Mio. zurückgekauft. Diese Maßnahme erfolgte vor dem Hintergrund, dass die ab dem Jahr 2008 geltende Zinsschranke im Rahmen der Unternehmenssteuerreform zusätzliche hohe steuerliche Belastungen für die Gesellschaft zur Folge hätte.

      Der Vorstand

      Berlin, im März 2008

      WINDSOR AG, Kochstraße 28, 10969 Berlin, Deutschland



      --- Ende der Mitteilung ---

      Windsor AG Kochstr. 28 Berlin Deutschland

      WKN: 619070; ISIN: DE0006190705; Notiert: Freiverkehr in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Börse Berlin;

      www.windsor-ag.com

      Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 15:58:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.616.653 von Muckelius am 12.03.08 10:06:25aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      WINDSOR AG
      Berlin
      HRB 88633 des Amtsgerichts Charlottenburg

      WKN: 619 070 – ISIN: DE0006190705


      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 21. August 2008 um 11:00 Uhr im Ludwig Erhard Haus, Goldberger Saal, in der Fasanenstraße 85, 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein..


      Tagesordnung

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006, sowie


      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2007 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.


      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2006


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der WINDSOR AG für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von € 5.675.189,78 auf neue Rechnung vorzutragen.


      3.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der WINDSOR AG für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von € 12.264.319,29 auf neue Rechnung vorzutragen.


      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Windsor AG für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Windsor AG für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat


      Mit Wirkung zum 29.05.2008 haben die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Dr. Michael Feldhahn und Anton Pfeffer sowie Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck ihr Amt niedergelegt.


      Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Registergericht - vom 03.06.2008 wurden auf Antrag des Vorstands die Herren Dr. Michael Feldhahn, München, Anton Pfeffer, München, und Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, Panketal, bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.


      Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Windsor AG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      a)

      Herr Dr. Michael Feldhahn, Rechtsanwalt, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Herr Dr. Feldhahn verfügt über folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      - HYVE AG, München (stellvertretender Vorsitzender),
      - Health Management Online AG (HMO), München (Vorsitzender).


      Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Feldhahn das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden übernimmt.
      b)

      Herr Anton Pfeffer, Rechtsanwalt, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Herr Pfeffer verfügt über keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
      c)

      Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, Hochschullehrerin und Wissenschaftsjournalistin, Panketal,. wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.


      Frau Prof. Dr. Dr. Meck verfügt über keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.


      7.

      Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Der Vorstand wird bis zum 19.02.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um



      Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen einzuführen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, oder


      Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zu verwenden oder


      sie zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, oder


      sie einzuziehen.
      b)

      Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 923.506,– beschränkt, das sind knapp 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals von € 9.235.066,–. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.
      c)

      Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden).



      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs an den drei Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten. Der Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder den Eröffnungskurs derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft während der letzten zwei Wochen vor dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb.


      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder über eine an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots geltenden, durch die Schlussauktion ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder den durchschnittlichen Schlusskurs an derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft während der letzten zwei Wochen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines formellen Angebots bzw. einer formellen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 20 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb bzw. die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.


      Erfolgt der Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, so können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis, oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen im vorstehenden Absatz bestimmt und gegebenenfalls angepasst. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit bestimmt der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats.


      Erfolgt der Erwerb unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden, müssen die Optionsgeschäfte mit einem Finanzinstitut zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Optionen darf maximal ein Jahr betragen und endet spätestens am 19.02.2010. Den Aktionären steht insoweit kein Recht zu, derartige Optionsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen. Der bei Ausübung der Optionen zu zahlende Kaufpreis für die Aktien, der Ausübungspreis, darf den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder den durchschnittlichen Schlusskurs an derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft während der letzten drei Börsenhandelstage vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie).
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen zu verwenden, an denen sie noch nicht zum Handel zugelassen sind.
      e)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden.
      f)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung entsprechend dem Umfang der durch die Einziehung eingetretenen Kapitalherabsetzung zu ändern.
      g)

      Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet; in diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG begeben worden sind, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
      h)

      Die unter lit. d), e), f) und g) genannten Ermächtigungen können einmal oder mehrmals ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, ausgenutzt werden. Der Preis (jeweils ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) an solchen Börsen eingeführt werden bzw. zu dem sie gemäß der Ermächtigung in lit. e) verwendet werden bzw. zu dem sie gemäß der Ermächtigung in lit. g) veräußert werden, darf den durchschnittlichen Kurs oder den in der Schlussauktion ermittelten Schlusskurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main oder den Schlusskurs derjenigen anderen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in den Aktien der Gesellschaft am Tag der Börseneinführung bzw. der verbindlichen Vereinbarung zum Unternehmenszusammenschluss, zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. der allgemeinen Veräußerung um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      i)

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d), lit. e) und lit. g) verwendet werden.


      8.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31.12.2008 endende Geschäftsjahr zu wählen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, dem 14. August 2008, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der Anschrift


      WINDSOR AG
      c/o Harder HV-Management GmbH
      Hoeppnerstr. 50
      12101 Berlin, Telefax (030) 7889 5936

      anmelden.

      Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung des Depot führenden Instituts in Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dem 31. Juli 2008, 00.00 Uhr, beziehen.

      Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

      Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: WINDSOR AG, Rudi-Dutschke-Straße 7, 10969 Berlin, Telefax (030) 88 67 22 99.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.windsor-ag.com nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht, wenn sie spätestens bis zum 07. August 2008, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen.

      Der Jahresabschluss zum 31.12.2006, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006, der Konzernabschluss zum 31.12.2006, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006, sowie der Jahresabschluss zum 31.12.2007, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007, der Konzernabschluss zum 31.12.2007, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2007 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Rudi-Dutschke-Straße 7, 10969 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.



      Berlin, im Juli 2008

      WINDSOR AG

      Der Vorstand



      Schriftlicher Bericht des Vorstands gem. §§ 71 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. August 2008 über die Gründe für verschiedene Arten der Wiederveräußerung

      Der Vorstand hat zu Punkt 7 der Tagesordnung gem. §§ 71 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien anders als über die Börse oder unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zum vorgeschlagenen Ausgabebetrag sowie über die Gründe für die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter teilweiser Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

      Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.

      Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.

      Die Ermächtigung unter Punkt 7 der Tagesordnung soll der Gesellschaft ermöglichen, eigene Aktien zu erwerben, um diese Aktien zur Börseneinführung an ausländischen Börsenplätzen zu nutzen, an denen die Aktien der Gesellschaft bisher nicht notiert sind.

      Die WINDSOR AG steht auf den internationalen Kapitalmärkten in einem starken Wettbewerb. Für die zukünftige geschäftliche Entwicklung sind eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital und die Möglichkeit, jederzeit zu angemessenen Bedingungen Eigenkapital am Markt zu erhalten, von überragender Bedeutung. Daher ist die WINDSOR AG bemüht, die Aktionärsbasis zu verbreitern und eine Anlage in Aktien der Gesellschaft attraktiv zu gestalten. Die WINDSOR AG benötigt deshalb die Möglichkeit, die großen Kapitalmärkte der Welt erschließen zu können. Die Börseneinführung im Ausland liegt somit im Interesse der Gesellschaft. Die Verwendung eigener Aktien ist hierzu erforderlich, um im Rahmen der Börseneinführung eine ausreichende Anzahl von Aktien platzieren zu können und somit einen Handel in einem angemessenen Umfang an ausländischen Börsenplätzen zu ermöglichen. Die Verwendung eigener Aktien zu diesem Zweck ist auch verhältnismäßig, da sie das mildeste Mittel darstellt, um eine Börseneinführung an ausländischen Börsenplätzen zu ermöglichen. Insbesondere gegenüber einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsauschluss ist die Verwendung eigener Aktien vorzugswürdig, da die Verwendung eigener Aktien flexibler gehandhabt werden kann und somit eine günstige Marktlage an ausländischen Börsenplätzen ausgenutzt werden kann.

      Wie bereits im Ermächtigungsbeschluss dargelegt, soll der Platzierungspreis der Aktien an den ausländischen Börsenplätzen den jeweils aktuellen Börsenkurs der bereits notierten Aktien in Frankfurt am Main bzw. derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich, keinesfalls um mehr als 5 %, unterschreiten. Dadurch und durch den im Verhältnis zum gesamten börsennotierten Kapital geringen, unter 10 % liegenden Umfang der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss werden die Stimmrechts- und Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt.

      Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können.

      Die WINDSOR AG steht im nationalen und globalen Wettbewerb. Sie muss daher jederzeit in der Lage sein, auf den nationalen und internationalen Märkten schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Unternehmensteile und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Möglichkeit besteht im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen unter Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt zudem, dass sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen Märkten als Gegenleistung für attraktive Akquisitionsobjekte häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangt wird. Aus diesem Grund muss der WINDSOR AG die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der WINDSOR AG den notwendigen Spielraum geben, sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen und zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen flexibel ausnutzen zu können und dabei auch ohne Durchführung einer Kapitalerhöhung in geeigneten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Um solche Transaktionen schnell und mit der gebotenen Flexibilität durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Vorstand zur Gewährung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wird.

      Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von dieser Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll, wenn sich Möglichkeiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen konkretisieren. Er wird die Ermächtigung nur dann ausnutzen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Erwerb gegen Übertragung von Aktien der WINDSOR AG im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

      Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, das Bezugsrecht gem. § 186 Abs. 3 S. 4 AktG auszuschließen.

      Die Ermächtigung versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristige günstige Börsensituationen und /oder Geschäftsgelegenheiten ausnutzen zu können und dabei durch eine marktnahe Preissetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine möglichst große Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Diese Möglichkeit erweitert die Optionen der Gesellschaft für eine Kapitalstärkung auch bei wenig aufnahmebereiten Märkten. Wie bereits im Ermächtigungsbeschluss dargelegt, soll der Preis, zu dem die Aktien veräußert werden, den jeweils aktuellen Börsenkurs der bereits notierten Aktien in Frankfurt am Main bzw. derjenigen Börse mit den höchsten Tagesumsätzen in Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich, keinesfalls um mehr als 5 %, unterschreiten. Dadurch und durch den im Verhältnis zum gesamten börsennotierten Kapital geringen, unter 10 % liegenden Umfang der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss werden die Stimmrechts- und Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt.

      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

      Darüber hinaus wird die Gesellschaft auch ermächtigt, den Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte durchzuführen. Diese Andienungsrechte werden so ausgestaltet, dass die Gesellschaft nur zum Erwerb ganzer Aktien verpflichtet wird. Soweit danach Andienungsrechte nicht ausgeübt werden können, verfallen sie. Dieses Verfahren behandelt die Aktionäre gleich, erleichtert aber die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs.

      Weiter sieht die Ermächtigung vor, dass im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien auch Derivate in Form von Put- und Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden eingesetzt werden können. Durch diese zusätzliche Handlungsalternative erweitert die Gesellschaft ihre Möglichkeiten, den Erwerb eigener Aktien optimal zu strukturieren. Für die Gesellschaft kann es von Vorteil sein, Put-Optionen zu veräußern oder Call-Optionen zu erwerben, anstatt unmittelbar Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

      Bei Einräumung einer Put-Option gewährt die Gesellschaft dem Erwerber der Put-Option das Recht, Aktien der Gesellschaft zu einem in der Put-Option festgelegten Preis (Ausübungspreis) an die Gesellschaft zu verkaufen. Die Gesellschaft ist als so genannter Stillhalter im Falle der Ausübung der Put-Option verpflichtet, die in der Put-Option festgelegte Anzahl von Aktien zum Ausübungspreis zu erwerben. Als Gegenleistung dafür erhält die Gesellschaft bei Einräumung der Put-Option eine Optionsprämie. Wird die Put-Option ausgeübt, vermindert die vom Erwerber der Put-Option gezahlte Optionsprämie den von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktie insgesamt erbrachten Gegenwert.

      Aus Sicht der Gesellschaft bietet der Aktienrückkauf unter Einsatz von Put-Optionen den Vorteil, dass der Ausübungspreis bereits am Abschlusstag der Option festgelegt wird. Die Liquidität fließt hingegen erst am Ausübungstag ab. Wird die Option nicht ausgeübt, da der Aktienkurs am Ausübungstag über dem Ausübungspreis liegt, kann die Gesellschaft auf diese Weise keine eigenen Aktien erwerben. Ihr verbleibt jedoch die am Abschlusstag vereinnahmte Optionsprämie.

      Beim Erwerb einer Call-Option erhält die Gesellschaft gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien zu einem vorher festgelegten Preis (Ausübungspreis) vom Veräußerer der Option, dem Stillhalter, zu kaufen. Die Ausübung der Call-Option ist für die Gesellschaft dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft über dem Ausübungspreis liegt, da sie die Aktien dann zu dem niedrigeren Ausübungspreis vom Stillhalter kaufen kann. Durch den Erwerb von Call-Optionen kann sich die Gesellschaft gegen steigende Aktienkurse absichern und muss nur so viele Aktien erwerben, wie sie zu dem späteren Zeitpunkt tatsächlich benötigt. Zusätzlich wird die Liquidität der Gesellschaft geschont, da erst bei Ausübung der Call-Optionen der festgelegte Erwerbspreis für die Aktien gezahlt werden muss.

      Die hier beschriebenen Optionsgeschäfte sollen mit einem Finanzinstitut abgeschlossen werden. Hierdurch wird die Verwaltung – anders als bei einem Angebot zum Erwerb der Optionen an alle Aktionäre – in die Lage versetzt, Optionsgeschäfte kurzfristig abzuschließen. Durch die beschriebene Festlegung der Optionsprämie und den im Beschluss näher begrenzten zulässigen Ausübungspreis werden die Aktionäre bei dem Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- und Call-Optionen wirtschaftlich nicht benachteiligt. Da die Gesellschaft einen fairen Marktpreis bezahlt, geht den an den Optionsgeschäften nicht beteiligten Aktionären kein Wert verloren. Dies entspricht der Stellung der Aktionäre bei einem Aktienrückkauf über die Börse, bei dem nicht alle Aktionäre tatsächlich Aktien an die Gesellschaft verkaufen können. Insofern ist es, auch unter dem § 186 Abs. 3 S. 4 AktG zu Grunde liegenden Rechtsgedanken, gerechtfertigt, die Optionsgeschäfte mit einem Finanzinstitut abzuschließen, da diese nicht mit allen Aktionären vorgenommen werden können und die Vermögensinteressen der Aktionäre aufgrund marktnaher Preisfestsetzung gewahrt sind.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung, die jeweils einer Ausnutzung der Ermächtigung nachfolgt, Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      Berlin, im Juli 2008

      Windsor AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 17:47:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      wo ist denkfehler das die bei 1,80 stehen
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 11:52:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.503.737 von Maack1 am 14.07.08 17:47:47Tja, fragen sich viele bei den Immo-Werten!

      Guck Dir mal die anderen Werte wie Colonia, Vivacon oder Magnat an.
      Da sieht es auch nicht besser aus. Alles was mit Immobilien zu tun hat wird in Sippenhaft genommen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 15:36:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.509.382 von erfg am 15.07.08 11:52:14knapp 10 mio aktien und knapp 5 mio als JE eingefahren bilanzgewinn sogar 12 mio durch vortrag
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 16:02:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.511.655 von Maack1 am 15.07.08 15:36:37Toll,alles Wertimmobilien

      Kuck die als erstes die Bilanzsummen an.06 auf 07

      Wie in den Vorjahren kommt der Gewinn aus nem Gücks-oder Dreiecksdeal

      operativ-Fair Value läßt grüßen-wie schon geschrieben holperts

      Na,der neue Finanzkünstler wirds richten

      Partystimmung

      Nie wieder Dividende,die sowieso noch GCI zustünde

      Luftschlösser zu Mäusegräber,oazapft is
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 14:37:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.511.950 von kraftmobil am 15.07.08 16:02:09was bedeutet denn diese kauderwelsche geschreibe??
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 16:20:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.520.232 von der_ganz_normale_wahnsinn am 16.07.08 14:37:07News - 16.07.08 10:13

      DGAP-News: Windsor AG (deutsch)

      WINDSOR AG: Neuer Vorstand, Herr Niklas Helmreich
      Windsor AG / Personalie/Personalie
      16.07.2008
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Berlin, 15.7.2008
      Niklas Helmreich ist neues Vorstandsmitglied der WINDSOR AG
      Die WINDSOR AG verfügt wieder über eine doppelte Vorstandsspitze.
      Der Aufsichtsrat berief den erfahrenen Kapitalmarktspezialisten Niklas Helmreich (39) zum zweiten Vorstand. Niklas Helmreich ergänzt im Vorstandsteam den Immobilienspezialisten Heiko Alexander Zybell, der die Gesellschaft seit 2006 führt, und wird der CFO der Gesellschaft.
      Niklas Helmreich war zuvor als Experte für Produktmanagement, Finanzen und Vertrieb bei der Direkt Anlage Bank, bei FERI Trust und bei der DaimlerChrysler Bank u.a. in Frankfurt Main, Stuttgart und Paris tätig.
      Der Vorstand hat sich die Aufgabe gestellt, die strategischen Geschäftsfelder der Windsor AG rund um die Immobilie konsequent weiter zu entwickeln und mit der Einführung innovativer Finanz- und Immobilienprodukte den Wachstumskurs der Gesellschaft erfolgreich fortzusetzen.
      Über die Windsor AG
      Seit der Gründung der WINDSOR AG im Jahr 1993 steht die Faszination der Immobilie im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie. In den vergangen Jahren hat sich die WINDSOR dabei insbesondere durch die Sanierung und Modernisierung von Altbauten im Innenstadtbereich von Berlin eine hohe bautechnische Kompetenz sowie umfangreiche Marktkenntnisse erworben. Heute ist die WINDSOR deutlich breiter aufgestellt und investiert nunmehr auch in gemischt genutzte Objekte sowie Gewerbeimmobilien und ist zudem in Potsdam und Leipzig aktiv. Durch die Geschäftsbereiche Bestandsimmobilien, Sanierung und Entwicklung und das Brokerage neuer Immobilienprodukte wird die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt. Seit Dezember 2005 ist die Gesellschaft an der Börse im Freiverkehr notiert.

      Kontakt: WINDSOR AG, Kochstrasse 28 (umbenannt in Rudi-Dutschke-Straße 7), 10969 Berlin, Tel: +49 (30) 886722-0, Fax: +49 (30) 886722-99 Investor Relations: Ulrich A. Setzermann, setzermann@windsor-ag.com
      16.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 27.07.08 15:55:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.511.950 von kraftmobil am 15.07.08 16:02:09
      hmm,


      "Nie wieder Dividende,die sowieso noch GCI zustünde"

      soso, aber wie kommst du nur auf so ne Aussage.


      Ansonsten ist es wirklich so ne Sache mit dem Begriff "Gewinn" gerade bei den Immos.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 15:28:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.502.656 von Muckelius am 14.07.08 15:58:23Sehr geehrte Damen und Herren!

      Zu TOP 2: "Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2006", zu TOP 3: "Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2007", und TOP 7: "Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien" stelle ich folgende Gegenanträge:

      Gegenantrag zu TOP 2:

      Ich beantrage, den Bilanzgewinn der WINDSOR AG aus dem Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 5.675.189,78 € wie folgt zu verwenden:

      1. Verteilung an die Aktionäre: EUR 2.770.519,80

      Dies entspricht einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Aktie auf das in 9.235.066 Stückaktien eingeteilte Grundkapital.

      2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 2.904.669,98

      Begründung:

      Angesichts der in 2006 erneut positiven Geschäftsentwicklung und einer guten Liqui¬di¬tätslage ist es nicht zu rechtfertigen, dass den Aktionären eine Dividende für 2006 vor¬enthalten wird. Eine positive Entwicklung der Gesellschaft wird durch den vorgeschla¬ge¬nen Dividendenausfall und die völlig konfuse Diskussion bereits während der Hauptver¬sammlung 2007 und der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar 2008 überlagert, was zu einem Kursverfall beiträgt und den Aktionären somit auch indirekt schadet. Bereits eine Dividendenkürzung wäre ein falsches Signal. Deshalb wird eine gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag von 2007 unveränderte Dividende beantragt.

      Gemäß §254 AktG kann der Beschluss über die Gewinnverwendung angefochten werden, wenn „… unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht abgeforderten Einlagen verteilt werden kann.“ Ich werde von dieser Möglichkeit gebrauch machen, wenn der Vorschlag der Verwaltung um¬gesetzt wird und fordere alle Aktionäre auf, für meinen Gegenantrag zu stimmen.


      Gegenantrag zu TOP 3:

      Ich beantrage, den Bilanzgewinn der WINDSOR AG aus dem Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 12.264.319,29 € wie folgt zu verwenden:

      1. Verteilung an die Aktionäre: EUR 2.770.519,80

      Dies entspricht einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Aktie auf das in 9.235.066 Stückaktien eingeteilte Grundkapital.

      2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 9.493.799,49

      Begründung:

      Die Gründe zu TOP 2 gelten auch hier. Der ausgewiesene Bilanzgewinn ist sogar noch höher. Das Fazit des Geschäftsberichtes (S. 45) lautet: „Nach dem wiederum erfolg¬rei¬chen Geschäftsjahr 2007 ist die WINDSOR Gruppe gut aufgestellt und verfügt neben der guten Liquiditätsausstattung außerdem über sehr kompetente und erfahrene Mitarbeiter.“ Die Liquidität und der Ertrag sind also absolut ausreichend, um eine Dividende zu zahlen. Gemäß §254 AktG müssen es mindestens „vier vom Hundert des Grundkapitals“, also EUR 369.402,64 bzw. EUR 0,04 pro Aktie sein. Allerdings wäre diese Mindestdividende angesichts des Geschäftsverlaufes geradezu lächerlich. Auch ein Gewinnvortrag von ca. EUR 9,5 Mio. müsste es der Gesellschaft erlauben, ihre Geschäftspolitik erfolgreich zu gestalten. Ein Dividendenausfall kann nur beschlossen werden, wenn der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung „notwendig ist, um die Lebens- und Wider¬standsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern.“ Die angesprochene „Notwendigkeit“ steht im Gegensatz zu einer „Wünschbarkeit“. Nicht einmal diese haben der Vorstand und Aufsichtsrat einer Begründung für nötig gehalten. Ich fordere alle Aktionäre auf, für meinen Gegenantrag zu stimmen, und werde auch hier von der Möglichkeit der Anfechtung Ge¬brauch machen, falls der Vorschlag der Verwaltung angenommen wird.

      Gegenantrag zu TOP 7:

      Ich beantrage, den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und Vorstandes wie folgt abzuändern:

      Überschrift neu: „Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien“

      Der Inhalt des Beschlussvorschlages des Aufsichtsrates und Vorstandes zu TOP 7 wird wie folgt geändert:

      1. In c) wird die Formulierung „oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden)“ ersatzlos gestrichen.
      2. In c) wird der vierte Anstrich „Erfolgt der Erwerb unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden“ bis zu „gezahlten Optionsprämie)“. Ersatzlos gestrichen.

      Alle anderen Formulierungen mit Ausnahme der oben stehenden werden identisch übernommen.

      Der zu beschließende Text lautet also: <gekürzt>

      Begründung:

      Der Einsatz von Derivaten zum Kauf oder Verkauf eigener Aktien gem. §71 AktG ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgesehen.

      Die Einschaltung von Finanzintermediären und die Bestimmung von „marktnahen Kursen“ sind äußerst problematisch und dies kann zu einer Benachteiligung von Aktionären führen. Die Gesellschaft hat es versäumt, eine schlüssige Begründung für diese Art des Erwerbs eigener Aktien zu liefern. Vielmehr wird argumentiert, dass bei Verkauf einer Verkaufsoption und deren Nichtausübung Ihr jedoch die am Abschlusstag vereinnahmte Optionsprämie verbleibt.

      Diese Finanzspekulation mit eigenen Aktien ist aber gerade bei einer Aktie mit geringen Börsenumsätzen sehr durch die Möglichkeit der Kursmanipulation gefährdet, weshalb der Gesetzgeber in §71 AktG dem Aktienrückkauf grundsätzlich sehr enge Grenzen setzt. Diese Grenzen können durch den Einsatz von Derivaten ausgehebelt werden.

      Als Hochschullehrer mit langjähriger Erfahrung in Theorie und Praxis des Derivate Einsatzes befürchte ich einen möglichen Schaden für die Aktionäre der Windsor AG, dem kein wirklich erkennbarer Vorteil entgegen steht. Ich stelle deshalb den Antrag, den TOP 7 in der oben abgeänderten Form zu beschließen und fordere alle Aktionäre auf, für meinen Gegenantrag zu stimmen.


      Mit freundlichen Grüßen



      Prof. Dr. Hermann Locarek-Junge
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 15:43:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.615.376 von locarekj am 30.07.08 15:28:02ich finde die Vorschläge vom Professor Locarek gut. Meine Stimme bekommt er auf der HV.
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 18:05:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.624.146 von der_ganz_normale_wahnsinn am 31.07.08 15:43:14Dann sind wir ja schon zwei! ;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 13:11:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.633.373 von locarekj am 01.08.08 18:05:03Oder auch schon drei ;)

      Wei
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 00:09:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Macht Euch mal kundig wer dieser "kraftmobil" ist, welche Werte er beachtet und was er jeweils dazu sagt.

      Ich glaube da sollte sich jeder eine Meinung bilden!
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 17:56:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.242.018 von Muckelius am 21.08.07 16:28:42Value Investoren mögen folgendes nicht:
      1. Vorstandswechsel Niklas Helmreich im Juli 2008 (es ist nicht publiziert worden, ob der neue Vorstand Erfahrungen in der Immo-Branche hat)
      2. dividendenlos: Gewinn der letzten zwei Geschäftsjahre wird nicht ausgeschüttet (siehe Einladung zur Hauptvers. 21. August 2008)
      3. mangelnde IR und Pressearbeit: z. B. bisher keine Informationen über den Verkauf der Hauptversammlung vom 21.8.08 veröffentlicht, Aktionärskalender enthält nur 1-2 Termine pro Jahr (z. B. Präsentationen auf Immo-Investoren-Konferenzen fehlen), Kennzahlen wie z. B. NAV, Dividende, qm u. Wohnungsanzahl und EK-Quote sollten lfd. gepflegt und stärker in der Pressearbeit und Internet publiziert werden
      4. Unprofessionelle HV-Planung (vergleiche Widersprüche/Anfechtungen zu HV-Einladung, TOP, Jahresabschl.)
      5. Börsengesegment Open Market (Freiverkehr). Ein Wechsel in Qualitätssegmente mit den entspr. Veröffentlichungspflichten wäre wünschenswert

      Es dängt sich die Vermutung auf, daß der Großaktionär kein Interesse an den übrigen Aktionären hat.

      Im operativen Geschäft gute Zahlen: Windsor hat solide steigende Einnahmen aus der Vermietung von Wohnimmobilien und auch die Einnahmen aus dem Wohnungsverkauf laufen gut. Solide langfristige Finanzierung und Absicherungen gegen Zinssteigerungen sind vorhanden. Die Eigenkapitalquote ist (mit m.E. 60 %) beeindruckend hoch (vgl. Genußscheinkapital).

      Der Gewinn wird - wie bei allen Immobilienaktiengesellschaften, die nach IFRS bilanzieren - aber aktuell vermutlich weniger von den Mieteinnahmen, sondern extrem von Aufwendungen und Erträgen aus der Veränderung des Wertes der Immobilien beeinflußt.

      Es gibt m. E. aber keine außerordentliche Ereigenisse, die den Kurssturz verursacht haben: Allgemein waren bein deutschen ImmoAGs in den letzen zwei Quartalen die Aufwendungen für Bewertungsveränderungen und teils auch aus Swaps negativ, was zu Untertreibungen in den Kursen führt, während im Vorjahr Gewinne aus Bewertungsveränderungen vorkamen und die Kurse deshalb überhitzt waren. Die Kurse der deutschen ImmoAGs wurden teils auch von der US-Investmentbank Merrill Lynch heruntergeprügelt - während Merrill Lynch mit Colonia auf deutsche Einkaufs-Tour geht. Die Windsor-Kurse sind dem Brachentrend gefolgt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 18:09:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Korrektur: nicht "Verkauf der Hauptversammlung" sondern "Verlauf der Hauptversammlung"
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 20:20:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo!
      An Alle Genußschein-inhaber von Windsor: Kann man die Genüsse ohne Angst zu haben, jetzt noch kaufen? Sie liegen doch erheblich unter Nennwert und darum günstig. Oder ist was faul bei Windsor? Was meint Ihr. Vielen Dank!:
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 13:59:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.119.992 von albrani am 30.11.08 20:20:24
      Windsor AG: Konzernüberschuss 2008

      Windsor AG / Jahresergebnis/Jahresergebnis

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------



      Corporate News vom 06.03.2009

      Erwarteter Konzernüberschuss von ca. 3,2 Mio. Euro: WINDSOR AG schließt an
      Vorjahresergebnis an

      Berlin, 06.03.2009: Die Windsor AG hat auch das abgelaufene Geschäftsjahr
      erfolgreich abgeschlossen, wie die vorläufigen Ergebnisse bestätigen. Die
      Gesellschaft erwirtschaftete in 2008 voraussichtlich einen
      Konzernüberschuss von rund 3,2 Mio. Euro. Damit hat die Gesellschaft trotz
      Finanzkrise an das Vorjahresergebnis angeschlossen. Zu dem positiven
      Geschäftsverlauf trug im Wesentlichen die Vorbereitung eines Vor-REITS bei,
      der gegen Jahresende 2008 erfolgreich verkauft werden konnte. 'In 2009
      wollen wir trotz der angespannten volkswirtschaftlichen Lage das Ergebnis
      noch steigern. Dafür werden wir das Beteiligungsgeschäft in diesem Jahr
      weiter ausbauen', so der Vorstand Heiko Zybell.

      Des Weiteren plant die Windsor AG wieder Genussscheine am Markt zu
      platzieren, um derzeit die günstige Investitionslage nutzen zu können, denn
      zurzeit liegen sowohl die Einkaufspreise bei Immobilien als auch die Zinsen
      niedrig. Damit bieten sich in der Krise sehr gute Chancen zum
      Immobilieneinkauf sowie für ein nahezu risikoloses Investment bei
      gleichzeitig hoher Rendite. Zugute kommt der Gesellschaft dabei, dass sie
      über eine hohe Eigenkapitalbasis verfügt.

      Die planmäßige Ausschüttung an die Genussscheininhaber wird nach der
      Hauptversammlung im August dieses Jahres wiederum in Höhe von 8 % erfolgen.

      Kontakt:

      Windsor AG

      Investor Relations

      Rudi-Dutschke-Straße 7

      D-10969 Berlin

      Tel.: 030-88 67 22 0

      Fax: 030-88 67 22 99

      info@windsor-ag.com

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      Investor Relations: Thorsten Schrader, schrader@windsor-ag.com


      06.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 17:19:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.715.224 von Muckelius am 06.03.09 13:59:17News - 07.07.09 08:30

      DGAP-News: Windsor AG (deutsch)

      Windsor AG: Geschäftsergebnisse 2008 und Rating
      Windsor AG / Jahresergebnis/Jahresergebnis
      07.07.2009
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

      Berlin, 07.07.2009.
      Die WINDSOR AG legt heute, am 07. Juli 2009, ihre Ergebnisse vor. Das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 hat die WINDSOR wiederum erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund des von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten und geprüften Jahresabschlusses 2008 wurde das uneingeschränkte Testat erteilt. Danach betrug der Jahresüberschuss der WINDSOR-Gruppe nach IFRS 4,00 Mio. EUR (2007: 3,25 Mio. EUR) und übertraf damit das Vorjahresergebnis. Nach HGB erwirtschaftete die WINDSOR AG 2,10 Mio. EUR (2007: 5,06 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse der Gruppe lagen im Geschäftsjahr 2008 bei 13,79 Mio. EUR (2007: 43,07 Mio. EUR). Die Konzernbilanz wies eine Eigenkapitalquote von 62 % aus, was im Branchenvergleich überdurchschnittlich hoch ist.
      Windsor AG erzielt beim Creditreform-Rating ein 'A-' Bei einer Beurteilung durch die Creditreform Rating AG, eine der bedeutendsten unabhängigen Rating-Agenturen in Deutschland und Tochter des europäischen Marktführers für Bonitätsinformationen, erzielte die WINDSOR AG ein 'A-'. Diese Bewertung gilt im Branchenvergleich wie auch im gesamtwirtschaftlichen Kontext als ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis. Vorstand Heiko Zybell betonte, dass die Top-Rating-Note u.a. auf die gute Eigenkapitalbasis der WINDSOR zurückzuführen sei. Damit könne das Unternehmen flexibel und weitgehend unabhängig von Banken agieren, was in Krisenzeiten einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil darstelle. Durch das Ratingergebnis der unabhängigen Analyse der Creditreform wird die finanzielle Stabilität der Gesellschaft bestätigt.
      Über die Windsor AG Die WINDSOR AG, 1993 gegründet, ist eine im Freiverkehr notierte Immobiliengesellschaft mit Sitz in Berlin. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt auf dem Investment in renditestarke Wohn- und Gewerbeimmobilien in Berlin, Potsdam und Leipzig. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Immobilienportfolio durch eine antizyklische Einkaufs- und Verkaufs-strategie zu optimieren und auszubauen. Mit den Geschäftsbereichen Brokerage, Development sowie einem wertsteigernden Asset-Management des Immobilienportfolios wird die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt.
      Der Vorstand
      Kontakt: WINDSOR AG, Lassenstraße 32, D-14193 Berlin, Tel: +49 (30) 886722-0, Fax: +49 (30) 886722-99 Investor Relations: Thorsten Schrader, schrader@windsor-ag.com

      Kontakt: WINDSOR AG, Lassenstraße 32, D-14193 Berlin, Tel: +49 (30) 886722-0, Fax: +49 (30) 886722-99 Investor Relations: Thorsten Schrader, schrader@windsor-ag.com
      07.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 16:14:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.528.037 von Muckelius am 07.07.09 17:19:24News - 16.07.09 08:00

      DGAP-News: Windsor AG (deutsch)

      Windsor AG:Kauf eines Objekts in Leipzig

      Windsor AG / Sonstiges/Sonstiges

      16.07.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Corporate News

      16. Juli 2009


      WINDSOR AG: Zur rechten Zeit am rechten Ort

      Ein ganz besonderes 'Schnäppchen' gelang der WINDSOR AG am 26. Juni 2009
      auf einer Auktion in Leipzig: Zu einem sehr günstigen Kaufpreis von 330
      Euro/m² bzw. insgesamt 1,75 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten)
      konnte die Gesellschaft die 'Kleine Fleischergasse 8' mitten im
      historischen Zentrum der Stadt erwerben. Das Haus wurde im 17. Jahrhundert
      erbaut und war über die Jahrhunderte als 'Vetters Hof' bzw. 'Kleines
      Joachimsthal' in Leipzig ein Begriff. Es befindet sich in 'prominenter'
      Nachbarschaft zum Alten Rathaus, zur Thomaskirche oder zur Mädlerpassage.
      Nur drei Häuser weiter liegt eines der ältesten Kaffeehäuser Europas,
      der berühmte 'Arabische Coffebaum'.
      Die WINDSOR AG plant, die Fleischergasse 8, die sich derzeit noch im Rohbau
      befindet, in den kommenden 18 Monaten im Rahmen eines urbanen
      Nutzungskonzepts (Wohnen, Loft-Büros und Gastronomie) auszubauen und dabei
      rund 3,5 Millionen Euro zu investieren. Ein Engagement, das sich lohnt, wie
      auch Vorstand Heiko Zybell bestätigt: 'Das ist ein ideales Investment für
      uns. Es war ein günstiger Einstand, die Lage ist fantastisch und das
      Miet-interesse ist bereits heute hoch.'
      Die Liegenschaft verfügt über eine vermietbare Fläche von rund 5.300
      m². Die von der WINDSOR AG nach Baufertigstellung ab 2011 erzielbare
      Nettokaltmiete liege, so Heiko Zybell, jährlich bei ca. 0,6 Millionen
      Euro. Die Nettoanfangsrendite würde damit rund 10 % betragen.
      Mit dieser Transaktion vergrößert sich das Immobilienportfolio der
      WINDSOR AG in Leipzig auf rund 20.000 m². Leipzig gilt zurzeit als
      attraktiver Standort für Immobilieninvestments, wie Heiko Zybell
      bestätigt: 'In Leipzig überwiegen derzeit die Chancen ganz klar
      gegenüber den Risiken. Die Stadt verzeichnet eine kontinuierlich steigende
      Einwohnerzahl, so dass die Nachfrage nach gut gelegenen Wohnungen konstant
      hoch bleiben wird. Insbesondere Singles und junge Familien fühlen sich zu
      der im Vergleich preiswerten Stadt mit Großstadt-flair hingezogen. Auch
      hinsichtlich der Entwicklung der lokalen Gewerbemieten sind wir
      optimistisch. Wir planen daher, uns hier Schritt für Schritt noch breiter
      aufzustellen.'






      Konzernkennzahlen 2008 (IFRS, in Millionen Euro)

      Konzernbilanz 31.12.2008
      Langfristige Vermögenswerte 22,1
      - davon Renditeliegenschaften 18,9
      Kurzfristige Vermögenswerte 25,4
      - davon liquide Mittel 11,0
      Eigenkapital 29,4
      Verbindlichkeiten 18,1
      Bilanzsumme 47,5
      Eigenkapitalquote 62%
      Eigenkapitalrendite 13,4%

      Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2008 - 31.12.2008
      Umsatzerlöse 13,8
      EBIT 3,9
      EBITDA 3,9
      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3,4
      Jahresüberschuss 4,0

      Informationen zur Aktie
      Anzahl umlaufender Aktien 9.235.066
      Aktienart Inhaber-Stammaktien
      Marktsegment Open Market
      Streubesitz 46%
      Wichtigster Börsenplatz Xetra
      ISIN / Kürzel DE0006190705 / WIR


      Über die Windsor AG
      Die Windsor AG, 1993 gegründet, ist eine im Freiverkehr notierte
      Immobiliengesellschaft mit Sitz in Berlin. Der Schwerpunkt der
      Geschäftstätigkeit liegt auf dem Investment in rendite-starke Wohn- und
      Gewerbeimmobilien in Berlin, Potsdam und Leipzig. Dabei wird das Ziel
      verfolgt, das Immobilienportfolio durch eine antizyklische Einkaufs- und
      Verkaufsstrategie zu optimieren und auszubauen. Mit den Geschäftsbereichen
      Immobilienhandel, Development sowie einem wertsteigernden Asset-Management
      des Immobilienportfolios wird die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt.







      Kontakt:
      WINDSOR AG, Lassenstraße 32, D-14193 Berlin, Tel: +49 (30) 886722-0, Fax:
      +49 (30) 886722-99
      Investor Relations: Thorsten Schrader, schrader@windsor-ag.com

      16.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


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      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 19:10:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.586.352 von Muckelius am 16.07.09 16:14:14Geschäftsbericht 2008 ist online. Keine Dividendenzahlung geplant:

      http://www.windsor-ag.com/cms/media/docs/GB_WINDSOR_2008.pdf
      Avatar
      schrieb am 30.08.09 07:43:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.587.741 von Muckelius am 16.07.09 19:10:55..eine Bericht über die vergangene Hauptversammlung ist bei gsc-reseaach.de kostenlos abrufbar....


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