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    Abgeltungssteuer durch Versicherungsmantel umgehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.07 19:51:45 von
    neuester Beitrag 21.10.08 16:44:54 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.132.704
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      schrieb am 10.09.07 19:51:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut Focus kann man mit CapitalLeben oder ValorLife im Fürstentum Liechtenstein die Abgeltungssteuer umgehen. Ab einem Depotwert von 100.000€ und einen Depot bei irgendeiner Bank geht es.
      Nach 12 Jahren und der Vollendung des 60. Lebensjahrs sind nur die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Entscheided man sich für die Verrentung sogar nur der Ertragsanteil! Genauso wie bei einer Kapitallebensversicherung.
      http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-702…
      Näheres wüßte ich aber auch gerne. Es soll auch Luxenburg-Versicherungsmäntel geben, Versicherungen in Liechtenstein finde ich so vertrauenserweckend.
      Wer kennt noch Versicherungen, die solche Mäntel anbieten? Müßte doch auch Deutsche geben, oder kommen die zu langsam aus den Puschen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 20:04:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.508.604 von AHeinzmann am 10.09.07 19:51:45..jede deutsche hat das auch.. nur bei lux..oder liechtenst..hast du die möglichkeit..selbst aktien oder derivate auszusuchen..mit dtsch. geht das nicht..
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 21:32:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.509.008 von hedgelife am 10.09.07 20:04:52Und mit welchen aus Luxemburg?
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 10:12:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.511.546 von AHeinzmann am 10.09.07 21:32:26die swiss life macht es auch...
      ü+ber liechtenstein.aber die muttergesellschaft ist garantiegeber...
      außerdem bietet auch die vienna life entsprechende produkte an.standard life als brite wird bald nachziehen
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 10:27:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gibt es bei Standard Life schon eine Weile. Fondgebundene Rentenversicherung Maxxellence

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      schrieb am 11.09.07 10:30:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.523.140 von COOLMOVE am 11.09.07 10:27:26es geht um die lv als hülle für depots...

      da hat das angesprochene produkt von dir nichts mit zu tun...
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 10:48:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.523.188 von TheBrokerbitch am 11.09.07 10:30:02Achso, dann ists klar, habs falsch verstanden.
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 14:54:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.522.807 von TheBrokerbitch am 11.09.07 10:12:23Warum machen die das denn dauernd über Lichtenstein. Finde ich nicht so vertrauenserweckend :(
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 15:41:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ mheinzmann

      warum findest du die liechtensteiner nicht so vertrauenserweckend?

      die haben viele vorteile. ich bevorzuge sie, weil man einen individuellen deckungsstock zusammenstellen kann, weil das lie versicherungsgeheimnis gilt und da gibt es versicherer die ungeheuer flexibel und auch schnell sind, depotstelle, vermögensverwalter, alles in einem haus und komplett bankenunabhängig.

      wichtig ist, dass ihr einen nenneswerten todesfallschutz habt, da gibt es gutachten, die davon ausgehen, dass die üblichen 101% nicht genügen :eek: :( (was die meisten leider anbieten) um den steuerlichen anforderungen zu genügen, da steht über vielen verträgen ein damoklesschwert!! unser partner arbeitet da auf der sicheren seite.

      deckungsstock ist sondervermögen also auch kein problem und schlussendlich hast du eine stiftung light und kannst bis zu 4 personen versichern.

      sehr interessant ist das einbringen von bestehenden depots als prämie und schon weiss euer banker nicht mehr was ihr so alles habt und gläsern seid ihr auch nicht mehr.

      weitere info gerne per bm

      gruss
      eschi :)
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 17:48:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.529.016 von Donaueschinger am 11.09.07 15:41:48ich habe mit den "Versicherungsmantel"-Lösungen nur 2 Probleme:

      1. Statt von Merkel wird man von der Versicherung abgezockt!

      2. Die Behandlung ist wahrscheinlich schlimmer als die Krankeit, die sie heilen soll!

      Merke: Traue keiner Versicherung, die Du nicht selbst verkauft hast -- und auch bei dieser ist man vor Überraschungen nicht gefeit!

      Im Klartext - Jede eigene Fondsdisposition wird wohl -ausser bei der Erstbestückung - steuerschädlich sein.

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 20:51:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.532.342 von Hittfeld am 11.09.07 17:48:36@ hittfeld

      naja, das ist ein reines rechenexempel und kommt auf die kosten der lösung an. hier ist unser partner flexibel und selbst im standardpaket rechnet sich das ab einer rendite von ca. 3,2% dann ist merkel gleich versicherung :laugh: alle anderen vorteile ausser acht gelassen.

      wenn du es bevorzugst dass man auf jedem amt auf jeder behörde dir ins gesicht sagen kann was du wo hast dann geht es auch ohne versicherungslösung.

      bezüglich der fondsdispositionen gebe ich dir recht, es ist nicht mehr möglich zu traden wie man möchte, aber es wird zu beginn eine strategie festgelegt und unter diesen gesichtspunkten kann der vermögensverwalter handeln bzw. jährlich auch ein rebalancing fahren.

      und ganz klar, seinen partner muss man sich hier schon genau anschauen, will ernur geschäft machen oder steckt er auch die risiken (siehe todesfallsumme weiter oben) ab.

      gruss
      eschi :)
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 21:28:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.532.342 von Hittfeld am 11.09.07 17:48:36naja hittfeld

      so ab 3,2% rendite p.a. ist bei unserem partner merkel = versicherung, ist sicher nicht bei jedem versicherer so, aber wenn man keine 3,2% p.a. im durchschnitt erwirtschaftet:rolleyes:

      ausserdem ist das thema abgeltungssteuer ja nicht der einzigste vorteil. es gibt bürger, die wollen nicht, dass jeder auf geder denkbaren behörde per knopfdruck sehen kann, was er denn wo hat. und es gibt weitere vorteile.

      wegen der fondsdispo stimme ich dir zu, hier kann der anleger nicht traden wie er möchte, aber zu beginn wird eine strategie vereinbart und innerhalb dieser vereinbarung kann der vv dann handeln, auch ein jährliches rebalancing ist möglich.

      wichtig ist hier wirklich der richtige partner der nicht geschäft um jeden preis will, sondern sich auch der risiken annimmt (s.o. todesfallschutz). hier sollte man sich genau informieren und sich auf die sichere seite begeben.

      gruß
      eschi:)
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 21:32:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.538.549 von Donaueschinger am 11.09.07 21:28:54:laugh: doppelt hält besser :laugh: hab den ersten ewig nicht gesehen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 18:49:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Fondsvermittlung bietet jetzt eine LV von der Schweizer-Plenum Gruppe an, nach Liechtersteiner Recht und mit dortiger Dependance.
      http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-vermeiden.…
      Die Verwaltungsgebühr soll 1,1% betragen. Ab 15.000€ möglich (ob sinnvoll ist eine andere Frage)
      Ab 100.000€ 3%+1,2% Abschlussgebühren
      Bei freier Auswahl der Fonds, Zertifikate, usw. mit 0% Ausgabeaufschlag.

      nach Financial Times:
      http://www.ftd.de/politik/:Wie%20Steuers%FCnder%20Geld%20Aus…
      sind diese LVs nicht vom Finanzamt anerkannt
      nach Welt: http://www.welt.de/finanzen/article1675732/Die_Flucht_der_De…
      sind diese LV legal.
      ?????????????????????
      Weiß jemand mehr zur Frage der Legalität?

      redirected nach: http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?&t…
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 09:37:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.392.146 von MHeinzmann am 16.02.08 18:49:35Ich würde dir von den Lichtensteiner abraten. Nimm den Lux-Mantel, da die Vers.bed. dem EU-Recht standhalten, also auch dem dt. Steuerrecht.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 07:49:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Steueraffäre erreicht Liechtensteiner Lebensversicherungen:

      http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200039&_t=f…

      Wobei mich der letzte Satz wundert. Die Abgeltungssteuer wird nicht umgangen, sondern sie gilt auch für Erträge aus Policen. Warum sollte für liechtensteiner Policen etwas Schlechteres gelten wie für deutsche Policen ?

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 12:36:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Denke, dass gerade das intakte Versicherungsgeheimnis ein großes Plus darstellen kann. Vielleicht lebt man bei Fälligkeit der Versicherung ja auch im Ausland, dann unterliegt man eh nicht der deutschen Steuergesetzgebung.


      www.steuerfreie-kapitalanlagen.de
      Lichtensteiner / Luxemburger Versicherungen:
      Die Lebensversicherungen gewinnen durch die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer wieder an Attraktivität. Nur die Hälfte der Erträge einer Versicherung müssen am Ende der Laufzeit mit dem persönlichen Steuersatz (im Rentenalter meist sehr niedrig) versteuert werden. Da die Ertragssteuern erst sehr spät abgeführt werden müssen, führt dies ebenfalls zu einem Zinsvorteil. Während die individuellen Anlagemöglichkeiten bei deutschen Versicherungsverträgen meist sehr unflexibel sind, besteht im Ausland weitreichende Flexibilität. Luxemburger oder Liechtensteiner Versicherungen schneidern häufig maßgeschneiderte Versicherungsmäntel, in die der Kunde beispielsweise sein bestehendes Depot einbringen kann. Aber nicht nur die traditionellen Assetklassen wie Aktien und Renten können in die Versicherung eingebracht werden, sondern es können auch alternative Investments wie Hedgefonds, Private Equity Fonds, Rohstoffe sowie Patentfonds als Anlage innerhalb der Versicherung dienen. Im Idealfall kann der Anleger weiterhin über seine Anlagen bestimmen, genießt aber die steuerlichen Vorteile einer Lebensversicherung. Ein weiterer Vorteil der ausländischen Versicherung ist, dass das Vermögen vor Einblick und Zugriff deutscher Steuerbehörden geschützt ist. Ähnlich wie das Bankgeheimnis besteht im Ausland ein intaktes Versicherungsgeheimnis, das Dritten keine Auskünfte über eine bestehende Versicherung gewährt. Die Vorraussetzung für die steuerliche Anerkennung der ausländischen Versicherung ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und eine Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr.
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 10:24:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.508.604 von AHeinzmann am 10.09.07 19:51:45Das Aus für Versicherungsmäntel

      Heute war in der FTD ein kleiner Artikel mit dem Inhalt, dass das BMF plant, die Versicherungsmäntel um Vermögensverwaltungen wie Direktinvestments in die Vermögensbestandteile jährlich der Steuerplicht zu unterwerfen. Damit dürfte das die LV aus Luxemburg oder Liechtenstein unattraktiv machen. Der GDV habe bereits den Plänen zugestimmt.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 12:30:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.724.700 von Marky_Mark am 14.08.08 10:24:23Danke für die Info.

      Hier die Links:
      http://www.ftd.de/boersen_maerkte/alternativen/:Abgeltungste…
      http://www.ftd.de/boersen_maerkte/aktien/:Abgeltungsteuer_Ve…
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 12:37:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 11:45:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-116…

      Abgeltungsteuer Schlupfloch gestopft

      Depots im Versicherungsmantel bieten keinen Schutz mehr vor der Abgeltungsteuer. Außer Spesen nix gewesen für die vermögende Kundschaft.

      Von Berrit Gräber

      Finanzminister Peer Steinbrück kann sich freuen: Die Abgeltungssteuer ist jetzt schwerer zu umgehen
      Monatelang hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Werbeaktionen für Steuerschlupflöcher genauestens beobachtet. Jetzt schlug Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu: Anleger werden der Abgeltungsteuer nicht mehr entgehen können, indem sie ihr Vermögen in den Mantel einer Lebens- oder Rentenversicherung packen und so getarnt weiterverwalten. Solche Steuerspar-Konstruktionen werden vermögenden Kunden speziell aus Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz angeboten und auch in Deutschland verkauft. Der angebliche Fluchtweg ist nun zur Sackgasse geworden.

      Der Fiskus will nur noch echte Lebensversicherungen begünstigen. Steuerliche Vorzüge für „Assekuranz-Hüllen“ aus dem Ausland, mit denen die Abgeltungsteuer legal umschifft werden kann, soll es nicht mehr geben. Das geht aus einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums hervor. Ob das Aus auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge gilt, sei noch offen, sagt ein Behördensprecher: „Es ist noch nicht klar, wie die Regelung genau aussieht.“

      Der Paukenschlag Steinbrücks dürfte die Kundschaft geschockt haben. Denn wer sich schon einen Policenmantel als Schutz vor der Abgeltungsteuer übergeworfen hat, sitzt erst einmal auf hohen Kosten für Provision und Verwaltung. „Jetzt geht es drum, die Verträge möglichst verlustarm aufzulösen“, meint Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Fachleute rechnen damit, dass einige Versicherte mit saftigen Nachzahlungen für noch offene Steuerbescheide konfrontiert werden könnten, sollten die Mäntel tatsächlich rückwirkend gekippt werden.

      Was sind Versicherungsmäntel?
      Durch die neue Abgeltungsteuer können Anleger Kursgewinne ab 2009 nicht mehr steuerfrei kassieren. Für jede Umschichtung des Depots oberhalb des Freibetrags bittet der deutsche Staat mit 25 Prozent zur Kasse.

      Um dieser Abgabe zu entrinnen und das Vermögen zu schonen, empfehlen findige Finanzvermittler sogenannte Versicherungsmäntel, die aufgrund der vermeintlich besseren Steuerregeln um ein bestehendes Depot gelegt werden. Auf diese Weise lassen sich Vermögen in der Größenordnung von häufig 100 000 Euro und mehr verhüllen. Die Anbieter sitzen im benachbarten Ausland, wie Verbraucherschützer Gottschalk erläutert. Als besonders geeignet zur „Verpackung“ gelten Kapitallebensversicherungen sowie Rentenversicherungen. Durch die Ummantelung wird das ganze Portfolio im Prinzip als Versicherung bewertet und entsprechend besteuert.

      Das bedeutet: Die in einer Lebensversicherung angesammelten Erträge sind während der Laufzeit einkommensteuerfrei. Nach mindestens zwölf Jahren Anlagezeitraum muss der Sparer, wenn er mindestens 60 Jahre alt ist, nur die Hälfte des Ertrags versteuern, und zwar mit seinem individuellen Steuersatz. Insgesamt kommen Anleger damit meist günstiger weg als mit laufend 25 Prozent Abgeltungsteuer.

      Bei dem Liechtensteiner Steuersparmodell, das Hauptauslöser für die Reaktion des Bundesfinanzministers war, kann der Anleger seine Wertpapiere als Einmalprämie in die Versicherung einbringen und weiter über die Strategie seines Depots bestimmen, auch nach Belieben abgeltungsteuerfrei umschichten. Geworben wird zudem damit, dass die Police bei Privatinsolvenz nicht in die Konkursmasse eingeht.

      Dazu kommt: Einnahmen aus Versicherungen fallen nicht unter die Zinsrichtlinie der Europäischen Union. Anders als beim Auslandsdepot werden weder eine Quellensteuer von derzeit 20 Prozent erhoben noch Kontrollmitteilungen an den Fiskus daheim verschickt. Wen wundert’s, dass eine solche Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel Peer Steinbrück nicht gefallen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 09:57:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Eine Fondsrente bzw. fondsgebundene Rentenversicherung bei einer deutschen Gesellschaft ist aber noch immer meines Wissens zu 50% steuerfrei zum Ablauf und wenn man erst mit 60 das Geld auszahlen lässt. Oder hat sich das auch geändert?

      Wenn man also mit 60 Jahren 50000 Euro gewinn mit einer solchen Rntenpolice gemacht hat, unterliegen hiervon nur 25000 Euro der Abgeltungssteuer.

      Problem: viele Versicherungen nehmen hohe Gebühren bzw. belasten Vertrag über Jahre mit satten internen Kosten.

      Keine Handlungsempfehlung!
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 10:42:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.975.261 von Magicbroker am 04.09.08 09:57:26das ist richtig - die "herkömmlichen" fondsgebundenen versicherungen trifft das nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 11:29:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      Dann hat der durchschnittliche Deutsche zwar wieder Steuern gespart, den Versicherungen und den Versicherungsvertretern wieder eine Menge Kohle in den Rachen geworfen, Unflexibilität eingekauft und die eigene Rendite in den Keller gefahren.
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 16:41:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      aus der FTD vom 22.9.08

      Portfolio
      Bund stopft Schlupflöcher für Lebensversicherungen
      von Robert Kracht

      Mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sollen Auswege aus der Abgeltungsteuer geschlossen werden. Auch bei Policen im Ausland hält der Fiskus künftig die Hand auf.

      Der am Freitag im Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf betrifft in erster Linie Lebensversicherungen, bei denen die angesammelten Erträge bis zur Fälligkeit vom Fiskus unbelastet und dann in vielen Fällen zur Hälfte steuerfrei bleiben. Ins Visier genommen wird unter anderem das Modell, bei dem Anleger ihr Vermögen unter den Mantel einer Police etwa aus Liechtenstein packen, um damit der 2009 kommenden Abgeltungsteuer zu entgehen.

      Anleger bringen ihre Wertpapiere in die Versicherung ein und umgehen damit die Pauschalsteuer auf Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse. Damit soll der Zinseszinseffekt brutto auflaufen und erst bei Fälligkeit der Police erfasst werden - im Alter ab 60 und nach zwölfjähriger Laufzeit nur zur Hälfte mit der individuellen Progression. Solche Depots im Policenmantel sollen künftig wie eine herkömmliche Vermögensverwaltung besteuert werden. Anleger stellen sich damit sogar schlechter als mit normalen Fondssparverträgen.

      Den gleichen Einschnitt plant der Bund für Angebote, die nur ein minimales Todesfallrisiko absichern, um überhaupt als Lebensversicherung zu gelten. Nun soll eine gesetzliche Definition vorgeben, welche Risiken das Unternehmen abdecken muss. Werden diese nicht eingehalten, fließen dem Versicherten die anfallenden Erträge aus der Police laufend als steuerpflichtige Einnahmen zu. Das Bundesfinanzministerium plant, diese Regelungen auch auf bereits laufende Verträge anzuwenden. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren.

      Einschränkung für Steuersparfonds

      Die Notausgänge für Anleger mit Lebenspolicen werden versperrt
      Die Notausgänge für Anleger mit Lebenspolicen werden versperrt

      Darüber hinaus führt der Fiskus neue Pflichten bei ausländischen Lebensversicherungen ein, selbst wenn diese weiterhin alle Voraussetzungen für das Steuerprivileg erfüllen. Unterhält die Assekuranz eine inländische Niederlassung, wird bei Auszahlung der Police Abgeltungsteuer fällig. Das gilt sogar, wenn die Versicherungssumme jenseits der Grenze ausgezahlt wird. Gibt es keine deutsche Niederlassung, müssen inländische Vermittler dem Fiskus automatisch melden, wenn es über sie zu einem neuen Vertragsabschluss gekommen ist.

      Der Bundesrat hat auch die Einschränkung für Steuersparfonds beschlossen, über die die FTD vor einer Woche berichtet hatte. Gewinne aus Termingeschäften werden künftig steuerpflichtig, wenn der Fonds hiermit zinsähnliche Erträge erzielt. Der Bestandsschutz fällt für ab heute erworbene Fonds.
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 16:44:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Weiß jemand, ob es trotz neuem Jahressteuergesetz bei LV-Mänteln noch ein Schlupfloch gibt?


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