67% von 67%???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.04.09 12:03:39 von
neuester Beitrag 22.04.09 16:30:08 von
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Hallo,
habe folgende Frage:
Angenommen man wird von seinem Arbeitgeber in Kurzarbeit "geschickt".
Dann erhält man ja für diese Zeit 67% von seinem Nettolohn.
Wenn diese Kurzarbeit nun über mehrere Monate anhält und der Arbeitgeber einen dann doch entlassen muss weil er Pleite geht, ist man ja erstmal arbeitslos.
Als Arbeitslosengeld wird ja bei Verheirateten 67% des letzten Nettolohnes bezahlt.
Beziehen sich dann diese 67% auf das Kurzarbeitergeld oder auf den Nettolohn ohne Kurzarbeit???
habe folgende Frage:
Angenommen man wird von seinem Arbeitgeber in Kurzarbeit "geschickt".
Dann erhält man ja für diese Zeit 67% von seinem Nettolohn.
Wenn diese Kurzarbeit nun über mehrere Monate anhält und der Arbeitgeber einen dann doch entlassen muss weil er Pleite geht, ist man ja erstmal arbeitslos.
Als Arbeitslosengeld wird ja bei Verheirateten 67% des letzten Nettolohnes bezahlt.
Beziehen sich dann diese 67% auf das Kurzarbeitergeld oder auf den Nettolohn ohne Kurzarbeit???
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.229 von Datteljongleur am 13.04.09 12:03:39Übrigens, bevor dämliche Kommentare kommen:
Ja, dieser Sachverhalt interessiert mich, weil er mich eventuell betreffen könnte!!!
Ja, dieser Sachverhalt interessiert mich, weil er mich eventuell betreffen könnte!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.229 von Datteljongleur am 13.04.09 12:03:3967% auf den Nettolohn ohne Kurzarbeit, siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kurzarbeit-und-sp%C3%A4teres…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kurzarbeit-und-sp%C3%A4teres…
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.268 von Datteljongleur am 13.04.09 12:18:54http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlic…
vielleicht hilft dir der Link zusätzlich weiter, könnte ein paar Euronen mehr bedeuten
lg stg
vielleicht hilft dir der Link zusätzlich weiter, könnte ein paar Euronen mehr bedeuten
lg stg
Vielen, vielen Dank!!!!
Wir drücken die Daumen das es dich nicht betreffen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.432 von dubaitrader am 13.04.09 13:29:24Danke!
Das Arbeitslosengeld 1 wird bei eintretender kurzarbeit nicht auf den Kurzarbeitslohn bezogen, sonder gerechnet auf das Gesamtjahr das man gearbeitet hat
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Postings von Doppel-IDs
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.432 von dubaitrader am 13.04.09 13:29:24
Hallo Datteljongleur,
Möchte ich mich mal anschliessen.
Viel Glück,
Popeye
Hallo Datteljongleur,
Möchte ich mich mal anschliessen.
Viel Glück,
Popeye
Dattel, ich drücke Dir die Daumen!!
das gleiche von mir
drück Dir die daumen
drück Dir die daumen
Alles Gute auch von meiner Seite, Dattel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.229 von Datteljongleur am 13.04.09 12:03:39
Als Verheirateter sollteste aber mehr als 67% erwarten können, ca.80-85% des letzten Nettolohnes. Reicht das immer noch nicht, musste halt wieder "anschaffen " gehen, siehe Dein pic vom thread Abwrackprämie.
Didi
Als Verheirateter sollteste aber mehr als 67% erwarten können, ca.80-85% des letzten Nettolohnes. Reicht das immer noch nicht, musste halt wieder "anschaffen " gehen, siehe Dein pic vom thread Abwrackprämie.
Didi
Ich drücke Dir fest die Daumen, dass Du
Deinen Job behalten kannst und nicht auf soziale
Transfers angewiesen bist!
Toi, toi, toi Datteljongleur.
Deinen Job behalten kannst und nicht auf soziale
Transfers angewiesen bist!
Toi, toi, toi Datteljongleur.
Danke nochmal euch allen!!
Es ist ja noch nicht soweit!
Aber man will ja "gerüstet" sein im Fall der Fälle!!!
Es ist ja noch nicht soweit!
Aber man will ja "gerüstet" sein im Fall der Fälle!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.966.466 von Datteljongleur am 14.04.09 17:50:42wenn es hart auf hart kommt, dann kannst ja immer noch irgendwo als bezahlter Basher anheuern
viel Glück das es nicht so weit kommt
viel Glück das es nicht so weit kommt
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.268 von Datteljongleur am 13.04.09 12:18:54dann haste ja wieder Zeit Dattel für den Strokemaster
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