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    Muslima siegt vor Gericht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.12 16:25:21 von
    neuester Beitrag 31.10.12 15:09:55 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.177.336
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      Avatar
      schrieb am 18.10.12 16:25:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-arbeitsge…[/b]

      Ein "wegweisendes" Urteil...;)Eine Muslimin bewirbt sich als Azubi beim Zahnarzt. Der Doktor findet sie kompetent, nur ihr Kopftuch mag er nicht. Weil die Frau sich weigert es abzulegen, wird sie nicht eingestellt. Es kommt zum Rechtsstreit. Der Klägerin wird eine Entschädigung zugesprochen - ein wegweisendes Urteil.

      In der Tat "wegweisend" ...:rolleyes:

      Und zwar in die Sackgasse!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 16:27:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.727.282 von Doppelvize am 18.10.12 16:25:21ist der Zahnarzt blöd, warum hat der nicht gesagt, aus fachlichen gründen oder sie passt nicht ins Team ? Stimmt ja auch, Kopftücher würden in mein tEAM AUCH NICHT PASSEN
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 16:31:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Keilfleckbarbe: ist der Zahnarzt blöd, warum hat der nicht gesagt, aus fachlichen gründen oder sie passt nicht ins Team ? Stimmt ja auch, Kopftücher würden in mein tEAM AUCH NICHT PASSEN


      Er hätte es überhaupt nicht begründen müssen! Wer eine Ablehnung begründet ist sofort angreifbar! AGB ist ein echt tolles Gesetz...
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 17:32:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na ja, auch wenn es schwer zu verstehen ist. Es ist halt ne diskriminierung wenn ein Mensch wegen seinem Äußeren, und trotz Qualifikation, keinen Arbeitsplatz bekommt. Ist halt sehr verbreitet in der Gesellschaft. Sieht man auch daran, das diese Menschen auch sehr schwer eine Wohnung zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 17:58:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auch wenn manche Leute Probleme haben das zu akzeptieren: Auch Moslems haben einklagbare Rechte im Rechtsstaat!
      1 Antwort

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      schrieb am 18.10.12 18:01:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von clandestinos: Na ja, auch wenn es schwer zu verstehen ist. Es ist halt ne diskriminierung wenn ein Mensch wegen seinem Äußeren, und trotz Qualifikation, keinen Arbeitsplatz bekommt. Ist halt sehr verbreitet in der Gesellschaft. Sieht man auch daran, das diese Menschen auch sehr schwer eine Wohnung zu bekommen.


      Hm, es ist in dem Fall eben nicht wegen des "Äußeren" sondern wegen einer religiösen Grundeinstellung. Von Lehrern kann man verlangen das Kopftuch abzulegen, dann kann man es auch von einer Zahnarzthelferin verlangen! In ihrer Freizeit kann sie machen was sie will, am Arbeitsplatz nicht!
      Aus die Maus...

      Ich könnte mich sonst als Patient in meinen christlichen Gefühlen getroffen fühlen....oder so....;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 18:04:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      soll sie doch zahnarzt helferin in saudi arabien werden...
      ach nee geht ja nicht da ist arbeiten frauen nicht erlaubt.
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 18:15:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.727.764 von Doppelvize am 18.10.12 18:01:22Ja ist das nicht auch eine diskriminierung, wegen ihrer Religion keinen Arbeitsplatz zu bekommen. Die Frau ist bestimmt keine Islamistin, geh ich mal davon aus. :) . Religionsfreiheit, Wenn man seine Relgion friedlich auslebt. Also ich hätte keine Probleme damit....
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 18:21:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      es ist eine diskriminierung des arztes dass er nicht frei enscheiden darf wen er einstellen will.
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 18:46:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.727.754 von beachbernie am 18.10.12 17:58:57ja, sie haben das Recht auszuwandern
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 22:00:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Keilfleckbarbe: ja, sie haben das Recht auszuwandern


      Das hast Du auch.
      Avatar
      schrieb am 19.10.12 08:07:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von immer_runter: es ist eine diskriminierung des arztes dass er nicht frei enscheiden darf wen er einstellen will.


      Er darf frei entscheiden! Er darf nur eine Ablehnung nicht mit dem Kopftuch begründen, weil das eine Diskriminierung darstellt.
      Es gibt spezielle Kurse für Personalverantwortliche wie man Bewerber "richtig ablehnt" weil immer die Gefahr besteht, gegen das AGB zu verstossen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.12 23:02:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.729.296 von Doppelvize am 19.10.12 08:07:13Mir gefällt sehr gut das andere Chefs das auch gelesen haben und in Zukunft solche Bewerber sofort ablehnen werden :)
      Avatar
      schrieb am 23.10.12 13:46:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das geht doch schon aus hygienischen Gründen garnicht...Die sind doch heutzutage so mit den Keimen und Bakterien hinter her. Da muss eine entsprechende Kleiderordnung eingehalten werden...Wenn so ein Pazient anfaengt Blut zu spucken, na dann viel Spass mit dem Tuch zu Hause...
      (So koennte man argumentieren...)
      Avatar
      schrieb am 23.10.12 17:46:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von g_welt: Das geht doch schon aus hygienischen Gründen garnicht...Die sind doch heutzutage so mit den Keimen und Bakterien hinter her. Da muss eine entsprechende Kleiderordnung eingehalten werden...Wenn so ein Pazient anfaengt Blut zu spucken, na dann viel Spass mit dem Tuch zu Hause...
      (So koennte man argumentieren...)



      Man koennte viel eher argumentieren, dass aus hygienischen Gruenden das Haar nicht offen getragen werden soll. Dshalb haben auch Chirurgen waehrend Operationen eine Haube auf. Und wenn "ein Pazient anfaengt Blut zu spucken"? Na dann passiert mit dem Kopftuch genau dasselbe wie mit der Haube des Chirurgen: Es wird gewaschen!
      Avatar
      schrieb am 29.10.12 22:15:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.727.282 von Doppelvize am 18.10.12 16:25:21Inwiefern in die Sackgasse?
      Avatar
      schrieb am 29.10.12 22:46:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Inwiefern in die Sackgasse?


      Das verstehst DU nicht!:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.12 22:53:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.764.540 von Doppelvize am 29.10.12 22:46:02Du kannst es also nicht erklären.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.10.12 07:59:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Du kannst es also nicht erklären.:rolleyes:


      Dir jedenfalls nicht, fast alle anderen verstehen sehr wohl was gemeint ist.
      Avatar
      schrieb am 30.10.12 17:52:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von ConnorMcLoud: Du kannst es also nicht erklären.:rolleyes:


      Dir jedenfalls nicht, fast alle anderen verstehen sehr wohl was gemeint ist.


      Ich verstehe recht gut, was Du meinst.

      Du raetst Arbeitgebern in solchen Faellen das Diskriminierungsverbot dadurch auszuhebeln, dass sie nicht die wahren Gruende ihrer Ablehnung angeben, sondern andere Gruende vorschieben, also dadurch, dass sie luegen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.12 18:13:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      klassischer Fall von Notluege.
      Avatar
      schrieb am 30.10.12 18:28:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von immer_runter: klassischer Fall von Notluege.


      Und worin besteht die Notlage, die diese "Notlüge" rechtfertigen soll? Darin, dass man sich auch an Gesetze halten muss, die einem aus persoenlichen Gruenden nicht passen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 08:22:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      das man dem arzt vorschreiben will wen er einzustellen hat.
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 08:32:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von immer_runter: das man dem arzt vorschreiben will wen er einzustellen hat.


      Das ist falsch! Hast du nicht alles gelesen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.12 15:09:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wen er einzustellen hat, das will dem Arzt nun wirklich keiner vorschreiben.


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