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    German Brokers (Sino German United) Die neue Perle im Zukunftsmarkt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.16 16:52:31 von
    neuester Beitrag 03.04.24 16:43:40 von
    Beiträge: 217
    ID: 1.227.828
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    ISIN: DE000SGU8886 · WKN: SGU888 · Symbol: SGU
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      Avatar
      schrieb am 03.03.16 16:52:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kapitalherabsetzung erfolgreich durchgeführt und neue Unternehmensziele auf dem Weg!

      Auf einen guten Thread,für alle bereits Investierten und die es noch werden in Kürze,die am grossen Unternehmensziel dabei sind!

      Auf steigende Kurse in 2016!

      Sino German Eco Park

      http://www.sgep-qd.de/

      Der Burner!:eek::eek:

      Deutschland-China Partnerschaft
      Avatar
      schrieb am 09.03.16 16:31:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aktuell geht es erstmal nur Richtung Süden. Mal sehen, wann der Boden gefunden wird. Schön wäre es, wenn sich Sino zum Thema "Umsatzerwartung 2016/2017" äußern würde. Damit man diese neue Firma wenigstens etwas einschätzen könnte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.03.16 18:16:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lesezeichen...
      Avatar
      schrieb am 10.03.16 07:46:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.941.220 von tzadoz2014 am 09.03.16 16:31:49
      ja das ist wünschenwert und wird
      auch bald kommen,denke ich,wenn man der HV gefolgt ist:D

      Herzlich willkommen,euch beiden im neuen Thread!
      Avatar
      schrieb am 10.03.16 11:00:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Gedanke
      Es soll ja noch eine KE (wohl mit Bezugsrecht) kommen. Wie bereits angekündigt wurde. Diese wird wohl bei 1,00 Euro oder knapp darüber liegen. Aktuell geht der Kurs eher nach unten.

      Möglichkeit 1: Man möchte, das möglichst viele Aktionäre die Bezugsrechte wahrnehmen. Dann dürfte vorher noch Werbung für diese Aktie (mit News/Informationen) gemacht werden.

      Möglichkeit 2: Man möchte, das die Aktionäre nicht komplett die Bezugsrechte wahrnehmen. Dann dürfte es eine KE mit Bezugsrecht und Möglichkeit des Überbezug (heißt es so ?) geben. Man bringt also mit kleinen Verkäufen den Kurs unter dem der KE, wodurch es für Kleinanleger uninteressanter wird die Bezugsrechte wahrzunehmen, da diese günstiger über die Börse kaufen könnten. Die nicht wahrgenommenen Bezugsrechte schnappen sich dann Sino bzw. deren Insider (Vorstand usw.). Dann dürfte es so sein, dass man mit Informationen/News erst nach der KE rausrückt. Damit erst danach der Kurs ansteigt.

      Mich würde Nr. 2 nicht wundern. Weshalb ich damit rechne, dass der Kurs vorläufig erstmal dahindümpelt.
      1 Antwort

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      schrieb am 10.03.16 13:46:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.947.757 von tzadoz2014 am 10.03.16 11:00:02
      ja die Tendenz
      ist Richtung Pkt.2,völlig deiner Meinung!
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 10:14:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe das Gefühl, dass derzeit auf der Briefseite nur der Marketmaker aktiv ist. Denn seit gestern stehen 2.000 Stück zu unterschiedlichen Kursen auf der Geldseite. Und automatisch verändert, genauer gesagt "erhöht", sich dann die Briefseite.
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 15:00:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kleine Denkanstöße
      Wenn man mal den Kurs von 1 Euro nimmt, dann entspricht dies vor der Kapitalherabsetzung gerade mal 10 Cent. Das Übernahmeangebot von Sino war vor einem halben Jahr 28 Cent. Der Kurs ist also seitdem in etwa 70% eingebrochen.

      Im Moment gibt es 304.488 Aktien. Die MCap beträgt aktuell also etwa 300.000 Euro. Meist sind Mäntel selbst ohne Gerüchte in etwa gleich viel oder höher bewertet.

      Sino bzw. German Brokers wird also noch immer maximal wie ein leerer Mantel bewertet. Eine MCap von 1 Mio. wäre in meinen Augen aber auf jedenfall berechtigt. Schließlich ist German Brokers kein leerer Mantel mehr. Auch wenn es häufig nach einer Kapitalherabsetzung runter geht. Die aktuelle Bewertung ist für mich nicht einmal Ansatzweise erklärbar oder gerechtfertigt. Weshalb auch ich mit ein paar Aktien dabei sind. Bald kann ich ja meinen Anteil, wenn ich denn will, relativ günstig versechsfachen.

      Erste Umsätze werden bereits in 2016 erwartet. Schwarze Zahlen werden bereits in 2017 erwartet. Die Kapitalerhöhung und damit offiziell der Geschäftsbeginn soll im Frühjahr 2016 erfolgen.

      Wenn man mal German Brokers mit anderen Mänteln/Ex-Mänteln vergleicht, dann sieht man, dass scheinbar sich diese Aktie auf noch kaum einem Schirm befindet. Einfach mal die MCap vergleichen mit:
      - Cannabrands WKN A1XA3U
      - Tyros WKN 509080
      - Deutsche Cannabis WKN A0BVVK
      - Maier + Partner WKN A1MMCY

      Wobei man auch ganz klar sagen muss, dass German Brokers aktuell noch nur eine Aktie für spekulative Anleger ist. Dafür aber mit riesigen Chancen. Eine Verzehnfachung ist hier nicht ausgeschlossen. Einfach mal das Beispiel "Your Drinks" (vormals MySparta AG) nehmen.

      Abschließend noch ein paar Links.
      http://www.germanbrokers-ag.de/fileadmin/pdfs2016/Pra%CC%88s… (sehr ausführlich und interessant)
      http://www.aerokurier.de/general-aviation/hubschrauber/airbu…
      http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/deutsch-chinesisch…
      http://www.china.org.cn/business/2016-02/19/content_37832313…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 16:38:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ich noch anmerken möchte, da im vorherigen Posting vergessen. Aktuell befindet sich in den Büchern ein Verlustvortrag von fast 19 Mio. Euro. Wenn man es schafft, diesen nach der endgültigen Neuausrichtung auch zu erhalten (altes Thema bei Mantelübernahmen), dann wäre alleine dieser schon ein Grund für deutlich höhere Kurse.
      Avatar
      schrieb am 12.03.16 18:41:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 14.03.16 15:38:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      http://www.germanbrokers-ag.de/fileadmin/pdfs2016/Vorstandsr…

      In unserem vorläufigen Geschäftsplan für 2016 rechnet die Gesellschaft aus heutiger Sicht mit Umsätzen von rund 900.000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 16:40:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      MCap von Mänteln

      Sino / German Brokers, beim Kurs von 1,15 = 350T MCap

      - Cannabrands WKN A1XA3U = 470T
      - Tyros WKN 509080 = 543T
      - Deutsche Cannabis WKN A0BVVK = 752T
      - Maier + Partner WKN A1MMCY = 652T

      An dem Vergleich kann man mal sehen, wie unerklärlich die aktuelle MCap von GB/Sino ist. Spätestens im Frühling 2016, wenn der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden soll, dürfte die (in meinen Augen) längst fällige Neubewertung anstehen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.16 14:48:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Endlich
      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8455958-dgap-adhoc…
      Die Sino-German United AG plant, nunmehr kurzfristig ihre operative Tätigkeit aufzunehmen.
      Von den in der Hauptversammlung beschlossenen Maßnahmen steht nunmehr nur
      noch die Kapitalerhöhung aus. Deren Umsetzung ist ebenfalls kurzfristig geplant.


      Dann dürfte bald auch die, in meinen Augen, eklatante Unterbewertung der Vergangenheit angehören.
      Avatar
      schrieb am 22.03.16 16:22:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Geld = 1,70 Euro für 1.500 Stück
      Brief = leer (keiner will jetzt mehr abgeben, ich auch nicht.)
      Avatar
      schrieb am 23.03.16 09:17:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kaufangebot: 1.350 Stück zu 1,90
      Da möchte wohl noch jemand vor der KE ein paar Aktien haben. Ich halte auch 3 Euro, also MCap von etwa 1 Mio. noch vor der KE für möglich.

      Ich habe spaßeshalber meine Aktien mal zu 5 Euro zum Verkauf eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 23.03.16 14:07:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sino erwacht. Heute wurden schon welche zu 2,40 Euro gehandelt. Was aber immer noch nur eine MCap von 730T entspricht. Kauft sich da bereits ein Börsenblatt ein, bevor die Empfehlung kommt ?
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 11:56:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Auch heute wieder ein paar gehandelte Stücke.
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 15:01:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      dann hab ich meine letzte Tranche verdoppelt! KK 0,90 jetzt 2,00 im Geld. I stay looooong!
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 08:58:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 15:17:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.080.143 von tzadoz2014 am 30.03.16 08:58:47:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 16:58:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich gehe allerdings mittlerweile davon aus, dass es vorerst NICHT hochgeht. Alleine die Phantasie in dieser Aktie reicht den Aktionären wohl nicht. Oder das liegt am eher bescheidenen Ruf von "China-Aktien".
      Ich denke mittlerweile, dass die KE zu 1 Euro stattfinden wird. Und kurz danach einige Aktionäre teilweise Kasse machen wollen. Und es so Kaufkurse von 1,05-1,20 Euro geben wird. Ist aber nur eine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 14.04.16 09:31:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nachtrag: HR-Veröffentlichung vom 23.03.2016
      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 223552 Bekannt gemacht am: 23.03.2016 02:02 Uhr

      In ( ).
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      22.03.2016


      HRB 223552: German Brokers AG, München, Maximilianstraße 54, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Sino-German United AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Im- und Export von sowie Handel mit Produkten (insbesondere, aber nicht beschränkt hierauf, von und mit Nahrungsmitteln, Bier, Produkten des täglichen Bedarfs, mechanischen Geräten und Baumaterialien), Organisation von Kongress- und Messeveranstaltungen sowie Beratung von (insbesondere deutschen und chinesischen) Unternehmen bei Kooperationen, Auslandsinvestitionen und Personalangelegenheiten.
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 12:45:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die lassen sich mit der Kapitalerhöhung aber Zeit. Man muss schließlich bedenken, dass zwischen Ankündigung und Ausführung auch noch ein bißchen Zeit liegt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 22:06:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      ist was ist mit täglichen kosten ?????? beraterverträge etrc. werden wohl noch kommen !!!!
      Avatar
      schrieb am 28.04.16 16:37:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Laut Bundesanzeiger
      Die ordentliche Hauptversammlung der Sino-German United AG mit Sitz in München („Gesellschaft“) vom 15. Januar 2016 hat unter anderem beschlossen, das auf EUR 304.488,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.826.928,00 auf bis zu EUR 2.131.416,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Barkapitalerhöhung wird in der Weise durchgeführt, dass bis zu 1.826.928 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von jeweils EUR 1,00 („Neue Aktien“) ausgegeben werden.

      Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Die Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim (die „Baader Bank“), hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären während der Bezugsfrist im Verhältnis von 1:6 zum Bezug anzubieten, d.h. für eine alte Aktien können sechs Neue Aktien bezogen werden („Bezugsangebot“).

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können durch den Vorstand interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung nach Ablauf der Bezugsfrist zum Bezugspreis angeboten werden. Die Aktionäre können im Rahmen der Privatplatzierung ihr Interesse an nicht bezogenen Neuen Aktien gegenüber der Gesellschaft bekunden.

      Die Aktionäre der Gesellschaft werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

      vom 29. April 2016 bis einschließlich 12. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ,

      über ihre Depotbanken bei der Baader Bank während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Die Möglichkeit der Privatplatzierung bleibt hiervon unberührt.

      Der Bezugspreis je Aktie beträgt EUR 1,05.

      Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft in der ISIN DE000SGU8886 am 28. April 2016 nach Börsenschluss wird den Aktionären für jede Aktie jeweils ein Bezugsrecht (ISIN DE000SGU1BR6) eingebucht, wobei ein Bezugsrecht zum Bezug von sechs Neuen Aktien berechtigt. Spitzen von Bezugsrechten zum Bezug von Bruchteilen an Neuen Aktien verfallen ohne Gegenleistung.

      Ein Überbezug ist im Rahmen des Bezugsangebots nicht möglich. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert.

      Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist bei der Baader Bank, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist an die Baader Bank zu entrichten. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.

      Bezugsrechtshandel

      Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird von der Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Weder Depotbanken noch die Bezugsstelle werden einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Spitzenausgleich findet nicht statt.

      Provision

      Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision gerechnet.

      Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch einzelner Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden bis zum Abschluss der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2015 beschließt, in der separaten Gattung ISIN DE000SGU01J1 eingebucht. Die Erwerber erhalten ausschließlich eine Gutschrift auf Girosammeldepot. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und nach Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Börsenhandel der Neuen Aktien

      Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung für die Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000SGU8886) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In der Zwischenzeit sind die Zulassung und der Handel der Neuen Aktien mit einer separaten Notierung (ISIN DE000SGU01J1) geplant. Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und die zunächst eigenständige Notierung der Neuen Aktien (ISIN DE000SGU01J1) wird kurzfristig nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung oder bei der nachfolgenden Börsenzulassung und damit bei der Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

      Wertpapierprospekt

      Das Bezugsangebot wird gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz prospektfrei durchgeführt. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt wird nicht erstellt.

      Verkaufsbeschränkungen

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Acts oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der Einzelstaaten der USA registriert. Die Neuen Aktien und Bezugsrechte dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der USA angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer nach Maßgabe einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Acts und jeweils im Einklang mit den Wertpapiergesetzen der jeweiligen Einzelstaaten der USA:

      Die Annahme des Bezugsangebots für Neue Aktien kann außerhalb Deutschlands Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb Deutschlands annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb Deutschlands bestehende Beschränkungen selbständig zu informieren und diese zu beachten.

      München, im April 2016
      Avatar
      schrieb am 01.05.16 08:41:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      wie ist eure Meinung zu dieser KEH. Sollte man teilnehmen und wie geht es dann in der Folge weiter. Geht ihr davon aus das der Grossaktionär die KEH zeichnet, auch über sen BezR hinaus zeichnen würde
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 17:32:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hat keiner hier die Sino-german utd auf dem Schirm. Ich finde die KEH und das Geschäftsmodell sehr interessant.Der neue Grossaktionär ist zu wesentlich höheren Kursen eingestiegen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 19:04:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.150 von Collins01 am 03.05.16 17:32:37
      Zitat von Collins01: Hat keiner hier die Sino-german utd auf dem Schirm. Ich finde die KEH und das Geschäftsmodell sehr interessant.Der neue Grossaktionär ist zu wesentlich höheren Kursen eingestiegen.


      Ich zeichne die KE und lasse erst einmal die Stücke liegen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 19:17:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.150 von Collins01 am 03.05.16 17:32:37
      Zitat von Collins01: Hat keiner hier die Sino-german utd auf dem Schirm. Ich finde die KEH und das Geschäftsmodell sehr interessant.Der neue Grossaktionär ist zu wesentlich höheren Kursen eingestiegen.


      Die bereits Investierten kaufen aktuell nicht, da sie genug Stücke über die KE erhalten.
      Noch nicht Investierte warten das Ende der KE ab, in der Hoffnung billiger als für 1,60 oder mehr einsteigen zu können.

      Denke ich :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 21:58:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.990 von straßenköter am 03.05.16 19:04:37
      habe heute nochmals
      über das Bezugsrecht ordentlich nachgeladen,damit die Party beginnen kann..wird ein grosses Ding werden.
      Zeit bleibt nur noch bis morgen,die wenigen Aktien aufzusaugen,,,:D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 22:13:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.387.836 von Dieselflyer am 11.05.16 21:58:07
      Zitat von Dieselflyer: über das Bezugsrecht ordentlich nachgeladen,damit die Party beginnen kann..wird ein grosses Ding werden.
      Zeit bleibt nur noch bis morgen,die wenigen Aktien aufzusaugen,,,:D


      Ich dachte, dass ein Überbezug nicht möglich ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 07:27:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      heute wird die KEH abgeschlossen. Ich bin ja mal gespannt ob sie voll platziert wurde UND wie es jetzt weitergeht.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 07:39:07
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.387.950 von straßenköter am 11.05.16 22:13:03
      meinte natürlich
      besser ausgedrückt:"über mein Bezugsrecht",da eine Überzeichnung nicht vorgesehen ist.Denke trotzdem das der Hauptaktionär sich diese einmalige Chance nicht entgehen liess.
      Die Antwort werden wir zeitnah mitgeteilt bekommen...

      Guten Erfolg allen,die mal wieder den richtigen Riecher hatten!:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 08:14:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.388.862 von mistery01 am 12.05.16 07:27:16
      Zitat von mistery01: heute wird die KEH abgeschlossen. Ich bin ja mal gespannt ob sie voll platziert wurde UND wie es jetzt weitergeht.


      Sollte keine Vollplatzierung stattgefunden haben, kann man den Laden gleich wieder zu machen. Die Großaktionäre sollten um jedes Aktie bemüht sein, die sie bekommen können, wenn sie an das Projekt glauben. Ein Indiz, dass dem so ist, ist in meinen Augen der Ausschluss des Überbezugs.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 11:20:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.389.126 von straßenköter am 12.05.16 08:14:54
      SK
      richtig! So sehe ich das Ganze auch,das wird auch Sinn der Übung sein...

      VG an alle,die dabei sind!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 13:11:02
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.391.115 von Dieselflyer am 12.05.16 11:20:28
      nächsten Tage dürfte
      Schwung in das Unternehmen kommen,da scheinbar alle Aktien weggingen...Warte aber noch auf bestätigte Meldung/Quelle:eek:

      China ist ja ein mächtiger Aktionär im Unternehmen,wie man hört!:D:D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 13:57:51
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.429.923 von Dieselflyer am 18.05.16 13:11:02
      Zitat von Dieselflyer: Schwung in das Unternehmen kommen,da scheinbar alle Aktien weggingen...Warte aber noch auf bestätigte Meldung/Quelle:eek:

      China ist ja ein mächtiger Aktionär im Unternehmen,wie man hört!:D:D


      Das Einbuchen der Aktien zieht sich ganz schön hin. Laut Unterlagen soll/sollte die Valutierung im Depot am 12.05.2016 stattfinden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 14:04:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.430.286 von straßenköter am 18.05.16 13:57:51
      ja das ist richtig
      war aber wie zu lesen war in den Meldungen so erwartet worden,was aber kein Beinbruch ist.Der HR Eintrag sollte nun auch zeitnah stattfinden.
      Die Valutierung wissen wir Aktionäre und Zeichner des Bezugsrechts ja bereits 1,05/Aktie...Schöner ist es aber wenn die Wertstellung dazu erfolgt,evtl.auch mit Aufschlag?:D:D
      Avatar
      schrieb am 31.05.16 14:43:51
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das dauert aber bei den Chinesen mit der Meldung zum Ergebnis der KE. Ist dies so aufwändig und komplex ?
      Avatar
      schrieb am 31.05.16 14:46:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      Vielleicht sucht man noch Käufer?!
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 12:25:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.388.862 von mistery01 am 12.05.16 07:27:16
      dürfte in Kürze losgehen...
      :D:D:D:D:D:D
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 15:00:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Definier doch mal "Kürze". ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 16:32:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.526.873 von sdaktien am 02.06.16 15:00:04
      Kürze
      ist immer so der Zeitraum 1-2 Wochen.Aber was hilft das Ihnen,in steigende Kurse zu kaufen...
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 16:50:50
      Beitrag Nr. 44 ()
      Falsche Annahme. Ich kauf hier erstmal gar nicht. Ich wollt nur den Zeitraum definiert wissen. :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 19:30:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.528.007 von sdaktien am 02.06.16 16:50:50
      der steht auch in den U-berichten
      :D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 20:02:02
      Beitrag Nr. 46 ()
      Deine Definition steht sicher in keinem Bericht, oder sind es deine Berichte?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 20:09:27
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.529.465 von sdaktien am 02.06.16 20:02:02
      Du kannst doch lesen
      oder? Probiers mal mit dem Bezugsangebot,das du bereits verpasst hast,oder warte einfach ab...:eek:
      Avatar
      schrieb am 02.06.16 20:15:35
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich kann lesen aber kannst du denken? Lies hier meine erste Einlassung, dann weisst du (eventuell) auf was sich meine Frage bezog. Wenn nicht machen wir daraus gerne ein Webinar...'s wird aber teuer.

      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 08:06:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.525.232 von Dieselflyer am 02.06.16 12:25:18
      sehr gespannt,wenn der Startschuss fällt
      kann mittelfristig eine ähnliche Entwicklung nehmen,wie bei Data Modul:eek::eek:
      Seit dort der Investor im Konzern dabei ist...
      China ist ein Wahnsinns-Markt für Sino German United!:lick::lick:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 08:23:19
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.574.420 von Dieselflyer am 09.06.16 08:06:23
      interessanter
      Artikel von Trad!
      http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/deutsch-chinesisch…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 17:37:11
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.574.525 von Dieselflyer am 09.06.16 08:23:19
      ok...kann starten!
      http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/DGAP-Gesamtst…
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 18:19:34
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wenn ich es richtig sehe, wurden nicht alle Bezugsrechte wahrgenommen. Oder ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 19:08:38
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.580.861 von tzadoz2014 am 09.06.16 18:19:34
      Doch...
      wie kommst du denn darauf...der Hauptaktionär hat alles abgegriffen,wie man hören durfte,der endgültige Bericht dürfte bald erscheinen...es waren ja kaum Aktien verfügbar im Vorfeld,schon gar nicht bei Kleinanlegern...:D:D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 19:10:20
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.581.221 von Dieselflyer am 09.06.16 19:08:38
      bei 1.8 Mio.
      Stimmrechten war sowieso Schluss...:eek:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.16 21:06:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.581.227 von Dieselflyer am 09.06.16 19:10:20
      für die neu Hinzugekommenen:
      Bezugsangebot
      Die ordentliche Hauptversammlung der Sino-German United AG mit Sitz in München (" Gesellschaft") vom 15. Januar 2016 hat unter anderem beschlossen, das auf EUR 304.488,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.826.928,00 auf bis zu EUR 2.131.416,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Barkapitalerhöhung wird in der Weise durchgeführt, dass bis zu 1.826.928 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von jeweils EUR 1,00 (" Neue Aktien") ausgegeben werden.

      Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Die Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim (die " Baader Bank"), hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären während der Bezugsfrist im Verhältnis von 1:6 zum Bezug anzubieten, d.h. für eine alte Aktien können sechs Neue Aktien bezogen werden (" Bezugsangebot").

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können durch den Vorstand interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung nach Ablauf der Bezugsfrist zum Bezugspreis angeboten werden. Die Aktionäre können im Rahmen der Privatplatzierung ihr Interesse an nicht bezogenen Neuen Aktien gegenüber der Gesellschaft bekunden.

      Die Aktionäre der Gesellschaft werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

      vom 29. April 2016 bis einschließlich 12. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ,
      über ihre Depotbanken bei der Baader Bank während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Die Möglichkeit der Privatplatzierung bleibt hiervon unberührt.

      Der Bezugspreis je Aktie beträgt EUR 1,05.

      Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft in der ISIN DE000SGU8886 am 28. April 2016 nach Börsenschluss wird den Aktionären für jede Aktie jeweils ein Bezugsrecht (ISIN DE000SGU1BR6) eingebucht, wobei ein Bezugsrecht zum Bezug von sechs Neuen Aktien berechtigt. Spitzen von Bezugsrechten zum Bezug von Bruchteilen an Neuen Aktien verfallen ohne Gegenleistung.

      Ein Überbezug ist im Rahmen des Bezugsangebots nicht möglich. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Aktien "ex-Bezugsrecht" notiert.

      Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist bei der Baader Bank, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist an die Baader Bank zu entrichten. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.

      Bezugsrechtshandel

      Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird von der Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Weder Depotbanken noch die Bezugsstelle werden einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Spitzenausgleich findet nicht statt.

      Provision

      Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision gerechnet.

      Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch einzelner Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden bis zum Abschluss der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2015 beschließt, in der separaten Gattung ISIN DE000SGU01J1 eingebucht. Die Erwerber erhalten ausschließlich eine Gutschrift auf Girosammeldepot. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und nach Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Börsenhandel der Neuen Aktien

      Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung für die Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000SGU8886) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In der Zwischenzeit sind die Zulassung und der Handel der Neuen Aktien mit einer separaten Notierung (ISIN DE000SGU01J1) geplant. Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und die zunächst eigenständige Notierung der Neuen Aktien (ISIN DE000SGU01J1) wird kurzfristig nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung oder bei der nachfolgenden Börsenzulassung und damit bei der Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

      Wertpapierprospekt

      Das Bezugsangebot wird gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz prospektfrei durchgeführt. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt wird nicht erstellt.

      Verkaufsbeschränkungen

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Acts oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der Einzelstaaten der USA registriert. Die Neuen Aktien und Bezugsrechte dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der USA angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer nach Maßgabe einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Acts und jeweils im Einklang mit den Wertpapiergesetzen der jeweiligen Einzelstaaten der USA:

      Die Annahme des Bezugsangebots für Neue Aktien kann außerhalb Deutschlands Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb Deutschlands annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb Deutschlands bestehende Beschränkungen selbständig zu informieren und diese zu beachten.



      München, im April 2016

      Sino-German United AG

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.06.16 12:23:57
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.582.148 von Dieselflyer am 09.06.16 21:06:53
      es geht in grossen Schritten voran...
      Sino-German United AG
      München
      Zulassungsbeschluss
      Zum regulierten Markt wurden

      Stück 1.495.512

      (Euro 1.495.512,00)

      auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien

      - mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 -

      aus der von der Hauptversammlung am 15. Januar 2016

      beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom Juni 2016

      und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2016

      - dauerhaft globalverbrieft -

      - ISIN DE000SGU01J1 bzw.

      ab Dividendengleichstellung ISIN DE000SGU8886 -

      der

      Sino-German United AG, München,

      zugelassen.



      Frankfurt am Main, 09.06.2016

      Frankfurter Wertpapierbörse

      Geschäftsführung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.06.16 16:27:15
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.587.005 von Dieselflyer am 10.06.16 12:23:57
      stimmt auf
      die Stimme!:eek::eek::eek:

      That´s right,ok...:D:D
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 14:02:13
      Beitrag Nr. 58 ()
      Mitteilung zu KE jetzt auch im HR
      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 223552 Bekannt gemacht am: 10.06.2016 02:06 Uhr

      In ( ).
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      09.06.2016


      HRB 223552: Sino-German United AG, München, Maximilianstraße 54, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 15.01.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.826.928,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 1.495.512,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 25.05.2016 die Änderung der Fassung der §§ 4 (Grundkapital) und 5 (Aktien) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 1.800.000,00 EUR.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 15:45:42
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.603.766 von straßenköter am 13.06.16 14:02:13
      ok...
      das hört sich ja sehr gut an!:eek::eek:
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 15:47:49
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.604.687 von Dieselflyer am 13.06.16 15:45:42
      Zitat von Dieselflyer: das hört sich ja sehr gut an!:eek::eek:


      Aktien wurden heute auch eingebucht. Bid/ask steht bei 1€ zu 2€. :rolleyes:
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 17:15:03
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.604.714 von straßenköter am 13.06.16 15:47:49
      muss auch mal nachschauen...
      denn bid/ask habe ich heute mittag schon in FFM gesehn..ganz ordentlich für den Anfang...x10 könnte mittelfristig drin sein...bei der MK vor kurzem noch,oder was meinste?

      VG
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 19:11:46
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.605.359 von Dieselflyer am 13.06.16 17:15:03
      Zitat von Dieselflyer: denn bid/ask habe ich heute mittag schon in FFM gesehn..ganz ordentlich für den Anfang...x10 könnte mittelfristig drin sein...bei der MK vor kurzem noch,oder was meinste?

      VG


      Das liegt wohl einzig an Sino. Wenn im 3. Quartal 2016 entsprechende Nachrichten kommen, kann es schnell nach oben gehen. Erste Umsätze soll es ja bereits dieses Jahr geben. Jetzt ist, nache der KE, Sino am Zug.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 20:10:34
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.606.397 von tzadoz2014 am 13.06.16 19:11:46
      das sowieso
      aber wie man bereits lesen konnte,ist schon der Weg schön geebnet...:eek::eek:
      Stichwort: China!:D
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 08:34:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.606.934 von Dieselflyer am 13.06.16 20:10:34
      Streubesitz nur noch 38,92%!!!
      wird spannend...:eek::eek:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 08:39:48
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.617.992 von Dieselflyer am 15.06.16 08:34:19Ist das nicht die Streubesitzangabe vor der KE?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 08:44:03
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.618.049 von straßenköter am 15.06.16 08:39:48
      Habe nur noch diesen Wert
      in meiner Übersicht...Ist der Streubesitz vllt.sogar noch geringer mittlerweile?

      Schaun wir mal...:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 12:04:56
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.617.992 von Dieselflyer am 15.06.16 08:34:19Nach meinem Verständnis beträgt der Streubesitz zur Zeit nur noch rund 34 Prozent.

      Aufgrund der Kapitalherabsetzung betrug das Grundkapital vor der Kapitalerhöhung 304.488 €, der Anteil des Hauptaktionärs mit 53,8 Prozent damit 163.815 Aktien. Bei einer vollen Ausübung des Bezugsrechts ergibt sich eine Erhöhung der Aktienzahl um 982.890 auf 1.046.705 Aktien, was wiederum bezogen auf das neue Grundkapital danach einer Beteiligung von jetzt 58,15 Prozent entspricht.

      Bei einer Berücksichtigung der bisher gemeldeten Beteiligungen der Aktionäre Rost und Nitschmann mit rund 8 Prozent nach der Kapitalerhöhung verbleiben deshalb rund 34 Prozent für den Streubesitz, was aufgrund des neuen Grundkapitals einer Aktienzahl von etwa 600.000 entspricht, wovon ca. 100.000 auf die Altaktien und rund 500.000 auf die jungen Aktien entfallen.

      Da die jungen Aktien zwar handelbar sind aber zur Zeit praktisch nicht gehandelt werden, wird ersichtlich wie eng der Markt für den Handel mit den noch im Streubesitz befindlichen Altaktien ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 12:22:04
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.620.185 von explorer2020 am 15.06.16 12:04:56Sorry !!!

      Der letzte Beitrag ist insofern zu berichtigen, dass sich die neue Aktienzahl des Hauptaktionärs von 163.815 um 982.890 auf 1.146.705 (und nicht 1.046.705) Aktien und damit bezogen auf das neue Grundkapital von 1.800.000 € auf 63,70 Prozent erhöht.

      Unter Berücksichtigung der bisher gemeldeten Beteiligungen der Herrn Rost und Nitschmann verbleibt somit ein Streubesitz von nur noch rund 28 Prozent !!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 12:43:54
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.620.353 von explorer2020 am 15.06.16 12:22:04
      ok...
      das hört sich ja gigantisch an:eek::eek:

      Weiter so und herzlich willkommen hier!:eek::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 14:22:18
      Beitrag Nr. 70 ()
      ...und wie schätzt ihr die Geschäftsaussichten hier ein und an welcher Stelle verdienen die eigentlich ihr Geld. Das Geschäftsmodell ist mir noch nicht so klar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 08:36:07
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.621.421 von Collins01 am 15.06.16 14:22:18
      warst
      doch auch auf der diesjährigen HV und hast die Webseite gelesen,oder...
      Denn als Neuankömmling,wirste hier kaum an einzelne Stücke noch kommen,befürchte ich...
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 08:42:32
      Beitrag Nr. 72 ()
      Lass mich doch bitte nicht dumm sterben....natürlich habe ich die Homepage gesehen.Das Geschäftsmodell ist mir aber nicht klar geworden.
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 08:48:31
      Beitrag Nr. 73 ()
      was ich nur gesehen habe, ost das die KEH nur gut zu 65 % platziert wurde. Warum war die Quote so gering??...und warum hätte man zeichnen sollen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:01:36
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.118 von Collins01 am 16.06.16 08:48:31
      das stimmt doch gar nicht...
      wo hast du solche Zahlen her? Und selbst wenn es so wäre...
      Bitte um Quelle!
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:05:55
      Beitrag Nr. 75 ()
      du scheinst dich ja wirklich mit dem Unternehmen beschäftigt zu haben.....Marke BörsenFUXX

      Sino-German United AG
      München
      WKN SGU 888
      ISIN DE000SGU8886
      Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG – Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre
      Die ordentliche Hauptversammlung der Sino-German United AG mit Sitz in München („Gesellschaft“) vom 15. Januar 2016 hat unter anderem beschlossen, das auf EUR 304.488,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.826.928,00 auf bis zu EUR 2.131.416,00 gegen Bareinlage zu erhöhen.

      Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 21. April 2016 ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt worden. Die Barkapitalerhöhung wurde in der Weise durchgeführt, dass bis zu 1.826.928 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von jeweils EUR 1,00 („Neue Aktien“) ausgegeben werden konnten. Der Bezugspreis je Aktie betrug EUR 1,05.

      Im Rahmen der Kapitalerhöhung und der anschließenden Privatplatzierung wurden 1.495.512 Neue Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlage und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 bezogen bzw. gezeichnet.

      § 4 und § 5 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft ist in Anpassung an die Höhe der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage entsprechend des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 25. Mai 2016 neu gefasst worden.

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung auf das neue Grundkapital von EUR 1.800.000,00 nebst Satzungsanpassung wurde am 9. Juni 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 223552) eingetragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:12:44
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.118 von Collins01 am 16.06.16 08:48:31
      Zitat von Collins01: was ich nur gesehen habe, ost das die KEH nur gut zu 65 % platziert wurde. Warum war die Quote so gering??...und warum hätte man zeichnen sollen?


      Vom Grundsatz ist die Frage absolut berechtigt. Die Zeichnungsquote liegt allerdings bei knapp 82%.
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:13:49
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.328 von Collins01 am 16.06.16 09:05:55
      das ist schon lange bekannt...
      hast aber nicht etwa die 1.495.512 Neue Aktien ins Verhältnis gesetzt oder?
      Siehst derzeit schon an der knappen Handelbarkeit,das so gut wie nichts mehr auf dem Markt ist.Wenn die Geschäftsdetails der Partner bekannt werden,geht hier die Post ab!:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:16:31
      Beitrag Nr. 78 ()
      naja, das stimmt auch nicht, du hast vergessen das es vorher 304000 Aktien gab.
      Aber kannst du bei dem Geschäftsmodell weiterhelfen. Die anderen hier im Forum können wohl kaum dabei helfen. PS Die Präsentation habe ich auch gesehen, konnte daraus aber nicht erkennen an welcher Stelle Geld verdient werden soll
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:34:06
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.451 von Collins01 am 16.06.16 09:16:31
      über den Handel
      wie bei vielen gutgehenden Unternehmen,aber warte doch einfach mal ab,was kommt die nächsten Tage..
      PS:Ohne Aktien hast du sowieso nichts von diesem Geschäftsmodell..
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:38:16
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.625 von Dieselflyer am 16.06.16 09:34:06
      schau
      dir übrigens mal den Handel in FFM der neuen(jungen) Aktien an,dann siehst du,wo der Hauptaktonär in etwa mit den bestehenden Geschäftsbeziehungen hin möchte:eek::eek::eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:42:38
      Beitrag Nr. 81 ()
      ??? was soll ich dort sehen ??? die Aktien auf der Briefseite....was du hier schreibst ist echt vergnügungssteuerpflichtig.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 09:48:24
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.682 von Dieselflyer am 16.06.16 09:38:16
      ist übrigens
      absolut unrelevant,ob nun 82% 65 oder auch bloss 22% gezeichnet wurden,bei den derzeit noch niedrigen Kursen kommt das nicht zum tragen,wichtig ist,was der Hauptaktionär mit den vielen Besitzaktien macht..:eek::eek:
      http://www.wallstreet-online.de/aktien/sino-german-united-2-…
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:08:51
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.627.742 von Collins01 am 16.06.16 09:42:38
      Sie wollen hier wohl
      den Pausenclown abgeben:Ich möchte damit sagen,dass man gar nicht mehr günstig an Aktien dieses Unternehmens kommen kann,wenn man bid/ask lesen kann,nicht mehr und nicht weniger.Wieso machen Sie sich hier eigentlich plötzlich so Sorgen,wenn Sie gar keine Aktien besitzen:laugh::laugh:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:12:44
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.628.120 von Dieselflyer am 16.06.16 10:08:51
      Zitat von Dieselflyer: den Pausenclown abgeben:Ich möchte damit sagen,dass man gar nicht mehr günstig an Aktien dieses Unternehmens kommen kann,wenn man bid/ask lesen kann,nicht mehr und nicht weniger.Wieso machen Sie sich hier eigentlich plötzlich so Sorgen,wenn Sie gar keine Aktien besitzen:laugh::laugh:


      Sorgen macht mir eher, dass Du ihm das Geschäftsmodell nicht erklären kannst...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:15:08
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.960.483 von tzadoz2014 am 11.03.16 15:00:13
      T.
      deine Quellen werden immer mehr durch Fakten und Zahlen untermauert,wie man in Firmenkreisen bereits hören durfte! Bin gespannt,was alles so publiziert wird!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:17:26
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.628.180 von straßenköter am 16.06.16 10:12:44
      ist doch nicht meine Aufgabe SK
      oder soll ich den Neuankömmling noch auffordern evtl.Aktien zu ordern oder den Zwiebelrostbraten kleinzuschneiden:laugh::laugh:
      Nix für ungut!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:19:17
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.628.240 von Dieselflyer am 16.06.16 10:17:26
      solche
      User tauchen immer wieder auf bei lukrativen Aktien und wollen durch "ausfragen" nähere,bzw.noch Ausstehende Informationen ergattern.Kenn ich zu gut,bin seit über 20 J.an der Börse!:D
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 14:48:31
      Beitrag Nr. 88 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 07:14:20
      Beitrag Nr. 89 ()
      Der Informationgehalt in diesem Thread ist eher unterdurchschnittlich.Siehe insbesondere die letzten Einträge. Der Thread ist komplett entbehrlich.
      Danke Strassenköter das du dich wenigstens um einen Informationsgehalt
      kümmerst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 17:10:22
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.635.890 von mistery01 am 17.06.16 07:14:20
      Zitat von mistery01: Der Informationgehalt in diesem Thread ist eher unterdurchschnittlich.Siehe insbesondere die letzten Einträge. Der Thread ist komplett entbehrlich.
      Danke Strassenköter das du dich wenigstens um einen Informationsgehalt
      kümmerst.


      Dies ist ein DISKUSSIONSforum. Kein INFORMATIONSforum. Schließlich sind die User hier, wie wohl auch Dieselflyer, nur Aktionäre und keine Angestellten der jeweiligen AG's. Einfach nur schreiben, "erzählt mir alles über die Firma", ist da etwas mager. Spezielle Fragen werden mit Sicherheit vernünftig beantwortet, wenn erkennbar ist, dass der User sich vorher bereits selbst informiert hat. Bei Mr. Google findet man sehr viel über Sino bzw. dem Sino Ecopark. Beiträge Nr. 8 und 10 mal angucken.

      http://www.ariva.de/news/Sino-German-United-AG-bereitet-Aufn…
      In diesem Zusammenhang sollen insbesondere deutsche Unternehmen, die an einer Investition innerhalb des von der Sino-German United Group Co.,Ltd. betriebenen deutsch-chinesischen Ökoparks in Qingdao interessiert sind, unterstützt und der Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen Deutschland und China gefördert werden. Die Tätigkeit wird dabei den Im- und Export sowie den Warenhandel zwischen Deutschland und China umfassen.
      Avatar
      schrieb am 20.06.16 15:10:18
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.631.123 von straßenköter am 16.06.16 14:48:31
      Ausweislich der Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juni 2016
      verfügt die Hauptaktionärin derzeit über 1.431.437 Aktien bzw. 79,52 Prozent der Stimmrechte.

      Nach diesen nunmehr bekannten Daten und dem neuen Grundkapital von 1.800.000 € verbleiben danach nur noch 368.563 Aktien bzw. 20,48 Prozent im Streubesitz.

      Sofern die bisher gemeldeten Beteiligungen mit 4,46 und 2,82 Prozent, also 7,28 Prozent, weiterhin bestehen, so verbleibt für den sog. Freefloat noch ein Anteil von 13,2 Prozent, was wiederum bezogen auf das Grundkapital nur noch einer Anzahl von insgesamt 237.600 Aktien entspricht, wovon jeweils etwa die Hälfte mit 118.000 auf die Altaktien (SGU888) und die jungen Aktien (SGU01J) entfällt.

      Damit wird deutlich, wie eng der Markt für die zur Zeit noch handelbaren Aktien der Gesellschaft geworden ist.

      Angemerkt werden kann zum allgemeinen Verständnis, dass der Kapitalerhöhungsbeschluss "auf bis zu ... Aktien" und nicht "um ... Aktien" lautete sowie kein sog. Überbezug vorgesehen war.

      Hiernach muss festgestellt werden, wie stark der Handel tatsächlich sowohl mit den Altaktien aus der Kapitalherabsetzung als auch den jungen Aktien aus der Kapitalerhöhung tatsächlich eingeschränkt ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.16 20:07:05
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.654.988 von explorer2020 am 20.06.16 15:10:18
      sehr guter Beitrag!
      alles kurz und knapp und vor allem tagesaktuell zusammengefasst! Bin sehr gespannt,auf das was bald kommt!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.06.16 20:31:18
      Beitrag Nr. 93 ()
      Bin mal gespannt, wann es die ersten "Geschäftsnews" gibt. Ich denke mal, das die ersten News ein Kooperationsvertrag sein werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.16 08:23:13
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.657.502 von tzadoz2014 am 20.06.16 20:31:18
      bin auch sehr gespannt!
      werden vom Gefühl her langjährige Verbindungen in vielversprechenden Branchen sein,da bin ich überzeugt!:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.16 08:27:21
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.659.452 von Dieselflyer am 21.06.16 08:23:13
      interessant
      wird es allemal,da kaum noch freie Aktien auf dem Markt sind...
      Avatar
      schrieb am 22.06.16 16:03:01
      Beitrag Nr. 96 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.16 19:03:26
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.671.200 von Collins01 am 22.06.16 16:03:01Hoert sich sehr gut an...
      Avatar
      schrieb am 28.06.16 17:47:10
      Beitrag Nr. 98 ()
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/sinogerman-united-veroeffen…

      Der Grossaktionär ist keine Private Firma SONDERN Volksrepublik China, handelnd durch die
      Bezirksregierung Huangdao.
      Avatar
      schrieb am 30.06.16 09:27:56
      Beitrag Nr. 99 ()
      http://www.airliners.de/rheinland-landesregierung-hahn-verka…
      Genau solche Nachrichten sind für den Kurs der Sino mitverantwortlich, zusammen mit den vielen China-Werten an den deutschen Börsen, die massiv gefloppt sind (durch u.a. Betrug, Manipulation der Zahlen, usw.). Da haben es selbst "seriöse" China-Werte schwer die Anleger zu begeistern.
      Avatar
      schrieb am 30.06.16 11:51:42
      Beitrag Nr. 100 ()
      Verantwortlich für dieses Image ist die Regierung in China selbst. Sie muss den Markt öffnen und transparent gestalten. Sie muss Diskussion und Kritik zulassen. Das ist ja grade das, was einen Markt ausmacht.
      Das will die KP aus politischen Gründen nicht. So lange man sich dagegen sperrt, wird sich an der Rolle China's in der Weltwirtschaft aber nicht's ändern. Man ist nach Zahlen gross, aber vom Gewicht her klein, weil man sich scheut, mit China Geschäfte zu machen, solange die Gier das Hirn noch nicht gefressen hat.
      Avatar
      schrieb am 30.06.16 19:30:54
      Beitrag Nr. 101 ()
      Nur was kann Sino da machen, um Vertrauen der Anleger in Deutschland zu gewinnen ? Beim Geschäftsbericht könnte man eventuell eine deutsche oder europäische Prüfungsgesellschaft beauftragen. Das ist aber erst etwas für 2017. Und 2016 ?
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 18:20:41
      Beitrag Nr. 102 ()
      Abgesehen von einem großen Spread könnte die geringe Zahl von "China-Aktien" hier zu einer geringen Liquidität im Handel führen. Wer braucht das ?

      Außerdem erst mal schauen, ob das Management die Notierungsfolgepflichten des General Standard erfüllt, also seine Hausaufgaben macht.... :D
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 11:54:51
      Beitrag Nr. 103 ()
      Daran habe ich keine Zweifel. Wenn die das nicht gewollt hätten, wäre ein Downgrading eine Kleinigkeit und viel günstiger gewesen.
      Ich bin durchaus optimistisch insbesondere vor dem Hintergrund, dass es von der politischen Seite her Rückenwind gibt.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:10:43
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.765.486 von Collins01 am 05.07.16 11:54:51
      ick wees
      :eek::eek::eek:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:11:41
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.786.603 von Dieselflyer am 07.07.16 16:10:43
      deshalb
      gibt es ja auch nur noch einzelne Stücke am Markt,bis 10€ nur wenige 100...:D:D
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:21:05
      Beitrag Nr. 106 ()
      woher weisst du wieviele freie stücke es noch gibt??
      heute im Bundesanzeiger:
      Sino-German United AG
      München
      WKN SGU 888
      ISIN DE000SGU8886
      Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen Hauptversammlung



      Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 18. August 2016, um 10 Uhr in der Alten Hopfenpost, Hopfenstraße 6, 80335 München, Deutschland, statt.

      I.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
      5.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      7.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals
      8.

      Beschlussfassung über die Änderung und Modernisierung der Satzung
      II.

      Vorschläge zur Beschlussfassung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 26. April 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

      Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der German Brokers AG/Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html veröffentlicht.

      Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herrn Heiko Lantzsch und Frau Peng Pan Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Prof. Walter Blancke, Herrn Jan Weiser, Herrn Jürgen Ruchti, Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn Dr. Duo Wang und Herrn Wei Chen Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
      5.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

      Nachdem die Sino-German United AG nunmehr nach der wirtschaftlichen Neugründung ihren operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat, sind die zeitlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat der Gesellschaft nochmals gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll den Aufsichtsratsmitgliedern nunmehr eine Vergütung für ihre Tätigkeit gewährt werden, die – entsprechend der Vorgaben in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex – in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft stehen und zudem dem Marktstandard entspricht.

      Die Satzung sieht hierzu in § 15 Abs. 1 vor, dass eine entsprechende Vergütung durch Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt werden soll.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund hinsichtlich der Vergütung des Aufsichtsrats vor, wie folgt zu beschließen:

      „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung von EUR 12.000,00.

      Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung.

      Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt quartalsweise. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate.

      Diese Vergütungsregelungen gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2016 und gelten fort, bis sie durch Hauptversammlungsbeschluss geändert werden.“
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und der Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

      Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soweit nicht gesetzlich anderweitig ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen, soll der Hauptversammlung daher ein entsprechender Ermächtigungsbeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
      „(a)

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals entfallen.
      (b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, unmittelbar durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 18. August 2021.
      (c)

      Der Erwerb kann über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Aufforderung zu Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte erfolgen.
      (1)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse oder über ein öffentliches Kaufangebot, darf der von der Gesellschaft zu zahlende Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der tagesvolumengewichteten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils zehn vorhergehenden Börsentagen vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, sofern der Erwerb über die Börse stattfindet, oder vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des öffentlichen Kaufangebots, sofern der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot erfolgt, nicht um mehr als fünf vom Hundert über- oder unterschreiten.

      Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kaufpreis, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die Grenze von fünf vom Hundert für das Über- und Unterschreiten findet auch auf diesen Betrag Anwendung.

      Das Volumen des öffentlichen Kaufangebots kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorhandene Rückkaufvolumen überschreitet, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der auf das Kaufangebot hin angedienten Aktien (Andienungsquote) statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre der Gesellschaft (Beteiligungsquote) erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen werden. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.
      (2)

      Erfolgt der Erwerb mittels einer an alle gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können. Die Kaufpreisspanne kann angepasst werden, wenn sich während der Angebotsfrist erhebliche Kursabweichungen vom Kurs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ergeben. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den die Gesellschaft aufgrund der eingegangenen Verkaufsangebote ermittelt, darf den Durschnitt der tagesvolumengewichteten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils zehn vorhergehenden Börsentagen vor dem nachfolgend festgelegten Stichtag um nicht mehr als fünf vom Hundert über- oder unterschreiten. Stichtag ist der Tag, an dem Vorstand der Gesellschaft endgültig formell über die Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder deren Anpassung entscheidet.

      Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern bei mehreren gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der Andienungsquote statt nach dem Verhältnis der Beteiligungsquote erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen werden. Die nähere Ausgestaltung der an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.
      (3)

      Erfolgt der Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, so können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl von Andienungsrechten zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen in vorstehender lit. (c) (2) bestimmt, wobei maßgeblicher Stichtag derjenige der Veröffentlichung des Rückkaufangebots unter Einräumung von Andienungsrechten ist oder, sofern eine nachträgliche Anpassung erfolgt, derjenige der Veröffentlichung der Anpassung. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.
      (d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere zu den folgenden zu verwenden:
      (1)

      Zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre.
      (2)

      Zur Veräußerung gegen Sachleistung, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.
      (3)

      Zur Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aus etwaigem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden.
      (4)

      Zur Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Sie können auch für die Ausgabe an ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und Schlüsselpositionen der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und Schlüsselpositionen der mit ihr im Sinne des § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
      (5)

      Zur Einziehung der Aktien, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, so ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angaben der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.
      (e)

      Vorstehende Ermächtigungen unter lit. (d) können jeweils vollständig oder in mehreren Teilbeträgen ausgeübt werden.
      (f)

      Neben den bereits im Rahmen der Ermächtigungen gesondert vorgesehen Bezugsrechtsausschlüssen, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.“
      7.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

      Damit der Vorstand künftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital insbesondere zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen sowie zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen sowie Sach- und Barkapitalerhöhungen durchzuführen, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

      „Ein genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG in Höhe von EUR 900.000,00 wird geschaffen.

      Die Satzung der Sino-German United AG wird hinsichtlich des Grundkapitals um folgenden Inhalt ergänzt:

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. August 2021 durch die Ausgabe von 900.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um EUR 900.000,00 zu erhöhen. Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      für Spitzenbeträge;


      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden;


      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen rechnerischen Anteil am Grundkapital bis zu insgesamt EUR 90.000,00 durch Ausgabe bis zu 90.000 neuer Stückaktien, wenn die neuen Aktien Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Bezug angeboten und an diese ausgegeben werden; sowie


      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, wenn diese Aktien zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen verwendet werden sollen.“

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
      8.

      Beschlussfassung über die Änderung und Modernisierung der Satzung der Sino-German United AG

      Die Satzung der Gesellschaft soll an Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats angepasst und modernisiert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Sino-German United AG – unter Berücksichtigung des bereits in Top 7 enthaltenen genehmigten Kapitals – wie folgt neu zu fassen:

      Satzung
      der
      Sino-German United AG

      Allgemeine Bestimmungen
      § 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
      (1)

      Die Gesellschaft führt die Firma
      „Sino-German United AG“.
      (2)

      Der Sitz der Gesellschaft ist München.
      (3)

      Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
      § 2 Gegenstand des Unternehmens
      (1)

      Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Im- und Export von sowie der Handel mit Produkten (insbesondere, aber nicht beschränkt hierauf, von und mit Nahrungsmitteln, Bier, Produkten des täglichen Bedarfs, mechanischen Geräten und Baumaterialien), die Organisation von Kongress- und Messeveranstaltungen sowie die Beratung von (insbesondere deutschen und chinesischen) Unternehmen bei Kooperationen, Auslandsinvestitionen und Personalangelegenheiten.
      (2)

      Die Gesellschaft ist zu allen erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder für diesen unmittelbar oder mittelbar nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluss von Unternehmensverträgen, Interessengemeinschaftsverträgen und ähnlichen Verträgen.
      (3)

      Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann in diesem Zusammenhang ihren Betrieb ganz oder teilweise auf Unternehmen übertragen oder in solche ausgliedern und sich in dem entsprechenden Umfang auf die Führung und die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
      § 3 Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.

      § 4 D&O-Versicherung

      Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands gegen zivilrechtliche und strafrechtliche Inanspruchnahme einschließlich jeweils der Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Mandate versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.

      II. Grundkapital und Aktien
      § 5 Grundkapital
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.800.000,00.
      (2)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. August 2021 durch die Ausgabe 900.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um EUR 900.000,00 zu erhöhen. Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      für Spitzenbeträge;


      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden;


      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen rechnerischen Anteil am Grundkapital bis zu insgesamt EUR 90.000,00 durch Ausgabe bis zu 90.000 neuer Stückaktien, wenn die neuen Aktien Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Bezug angeboten und an diese ausgegeben werden; sowie


      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, wenn diese Aktien zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen verwendet werden sollen.“

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
      § 6 Aktien
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
      (2)

      Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Ausgabe von Einzelurkunden ist nicht vorgesehen.
      (3)

      Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
      (4)

      Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 AktG bestimmt werden.
      III. Vorstand
      § 7 Zusammensetzung und Geschäftsordnung
      (1)

      Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. zu seinem Stellvertreter zu ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
      (2)

      Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsordnung durch einstimmigen Beschluss seiner Mitglieder, wenn nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt.
      § 8 Vertretung, Geschäftsführung
      (1)

      Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den Vorstand vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
      (2)

      Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten. Ebenso kann der Aufsichtsrat einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreien.
      (3)

      Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.
      IV. Aufsichtsrat
      § 9 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung
      (1)

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
      (2)

      Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Bestellung des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes des Aufsichtsrats erfolgt, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.
      (3)

      Mit der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt wird. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
      (4)

      Ein Antrag der Gesellschaft auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds wird bis zur nächsten Hauptversammlung befristet.
      (5)

      Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats können ihr Amt auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. dieser an den Stellvertreter niederlegen. Eine einvernehmliche Verkürzung der Frist ist zulässig. Das Recht zur sofortigen Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
      § 10 Vorsitzender des Aufsichtsrats, Stellvertreter
      (1)

      Der Aufsichtsrat wählt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Die Wahl des Vorsitzenden findet in einer Sitzung im Anschluss an diejenige Hauptversammlung statt, mit deren Ablauf die Amtszeit des bisherigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats endet; diese Sitzung bedarf keiner Einladung. Das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied leitet die Sitzung bis zum Abschluss der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit des gewählten Aufsichtsratsmitglieds. Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter während seiner Amtszeit aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.
      (2)

      Der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden hat die gesetzlichen und satzungsmäßigen und nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands vorgesehenen Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
      (3)

      Willenserklärungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse oder an diese gerichtete Willenserklärungen werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter, abgegeben oder entgegengenommen, soweit nicht der Aufsichtsrat ein anderes Aufsichtsratsmitglied ausdrücklich mit der Vertretung des Aufsichtsrats betraut.
      § 11 Aufgaben, Befugnisse und Geschäftsordnung
      (1)

      Der Aufsichtsrat hat alle Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise, insbesondere durch die Geschäftsordnung, zugewiesen werden.
      (2)

      Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen der gesetzlichen und der durch diese Satzung aufgestellten Bestimmungen eine Geschäftsordnung.
      § 12 Aufsichtsratsvergütung
      (1)

      Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder wird durch Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt. Die solchermaßen festgesetzte Vergütung gilt fort, bis sie durch Hauptversammlungsbeschluss geändert wird. Neben der Vergütung nach Satz 1 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Tätigkeit notwendigen Auslagen nach Vorlage entsprechender Belege ersetzt.

      Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.
      (2)

      Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt in Form einer Abschlagszahlung quartalsweise. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig.
      § 13 Verschwiegenheitspflicht

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben – auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt – über vertrauliche Angelegenheiten der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Will ein Mitglied des Aufsichtsrats Informationen an Dritte weitergeben, von denen nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass sie vertraulich sind oder Geheimnisse der Gesellschaft betreffen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

      § 14 Ermächtigung zu Änderungen der Satzungsfassung

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Dies gilt insbesondere bei der Ausnutzung genehmigten Kapitals.

      V. Hauptversammlung
      § 15 Ort und Einberufung
      (1)

      Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz, an dem Aktien der Gesellschaft zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind, statt.
      (2)

      Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.
      (3)

      Die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG und § 128 AktG wird soweit gesetzlich zulässig auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist – ohne dass hierfür ein Anspruch besteht – berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden. Auf Wunsch eines Aktionärs sendet die Gesellschaft ihm diese Unterlagen in Papierform zu.
      § 16 Teilnahmerecht
      (1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; dabei werden der Tag der Versammlung und der Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.
      (2)

      Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dies hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu erfolgen. Der Nachweis muss sich auf den für börsennotierte Gesellschaften hierfür festgelegten Zeitpunkt beziehen. Für den Zugang des Nachweises gilt Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 entsprechend.
      (3)

      Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln.
      (4)

      Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne eine Bevollmächtigung teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Der Vorstand kann das weitere Verfahren hierzu im Einzelnen regeln.
      (5)

      Die Hauptversammlung kann auf Anordnung des Versammlungsleiters im Einzelfall in Bild und Ton übertragen werden. Der Versammlungsleiter ist ebenfalls ermächtigt zu bestimmen, ob und in welchem Umfang die Hauptversammlung oder Teile der Hauptversammlung über elektronische Medien übertragen werden.
      (6)

      Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Hat ein Aufsichtsratsmitglied seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder ist es an der persönlichen Teilnahme aus sonstigen wichtigen Gründen gehindert, kann es an der Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.
      § 17 Stimmrecht und Beschlussfassung
      (1)

      Jede Inhaberaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
      (2)

      Die Beschlüsse werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.
      (3)

      Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, die nicht an Kreditinstitute oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt werden, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB). Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. In der Einberufung der Hauptversammlung können für die Erteilung, den Widerruf und/oder den Nachweis der Vollmacht Erleichterungen für die Formwahrung bestimmt werden.
      § 18 Vorsitz
      (1)

      Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied oder eine sonstige von ihm bestimmte anwesende Person. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch eine von ihm bestimmte Person den Vorsitz übernimmt, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt.
      (2)

      Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Redner und die Behandlung der Gegenstände der Tagesordnung und entscheidet über die Art und Form der Abstimmung. Er kann im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, Fragezeit beziehungsweise Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen generell oder einzelner Redner festlegen.
      VI. Jahresabschluss, Gewinnverwendung und Abschlagsdividende
      § 19 Jahresabschluss
      (1)

      Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Soweit die gesetzlichen Vorschriften des HGB eine längere Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses vorsehen, kann diese in Anspruch genommen werden. Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für einen etwaigen Konzernabschluss und einen etwaigen Konzernlagebericht. Ist der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, so sind diese Unterlagen zusammen dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und dem Vorschlag für die Gewinnverwendung unverzüglich nach dem Eingang des Prüfungsberichts dem Aufsichtsrat vorzulegen.
      (2)

      Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als der Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden.
      § 20 Bilanzgewinn
      (1)

      Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres über die Verwendung des Bilanzgewinns und über die Wahl des Abschlussprüfers.
      (2)

      Der Anteil der Aktionäre am Bilanzgewinn bestimmt sich nach ihrem Anteil am Grundkapital, soweit die Hauptversammlung nicht eine anderweitige Verwendung beschließt.
      (3)

      Die Hauptversammlung kann beschließen, den Bilanzgewinn teilweise oder vollständig im Wege einer Sachausschüttung auf die Aktionäre zu verteilen.
      § 21 Abschlagsdividende
      (1)

      Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und nach Ablauf eines Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn eine Abschlagsdividende an die Aktionäre zu zahlen.
      (2)

      Eine Abschlagsdividende nach vorstehendem Abs. (1) darf nur gezahlt werden, wenn ein vorläufiger Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss ergibt. Die Abschlagsdividende darf höchstens der Hälfte des Betrags entsprechen, der vom Jahresüberschuss nach Abzug der Beträge verbleibt, die nach Gesetz oder Satzung in die Gewinnrücklage einzustellen sind. Sie darf außerdem die Hälfte des vorjährigen Bilanzgewinns nicht übersteigen.
      III.

      Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7

      Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 erstattet der Vorstand der Hauptversammlung folgende Berichte:
      1.

      Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 (Erwerb eigener Aktien) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 S. 2 AktG

      Um möglichst flexibel am Markt agieren zu können, soll dem Vorstand die Ermächtigung erteilt werden, eigene Aktien im gesetzlich zulässigen Rahmen erwerben zu können.

      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben. Im Rahmen des entsprechenden Angebotes steht es jedem verkaufswilligen Aktionär der Gesellschaft frei, wie viele Aktien und, im Falle der Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl von Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Zudem kann damit eine faktische Benachteiligung von Kleinaktionären vermieden werden. Im Übrigen kann der Ankauf nach dem Verhältnis der Andienungsquote statt nach der Beteiligungsquote erfolgen, weil sich das Erwerbsverfahren hierdurch in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen abwickeln lässt. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit kann die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen Aktionären zu erwerbenden Aktien gerundet werden, um so den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Der Vorstand hält einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie für angemessen.

      Außer den drei zuvor genannten Erwerbsmöglichkeiten sieht die Ermächtigung ebenfalls einen Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte vor. Diese Andienungsrechte sind so auszugestalten, dass die Gesellschaft nur zum Erwerb ganzer Aktien verpflichtet ist. Soweit danach Andienungsrechte nicht ausgeübt werden können, verfallen diese. Dieses Verfahren erfolgt unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots der Aktionäre und erleichtert die technische Abwicklung des Erwerbs eigener Aktien.

      Punkt 6 der Tagesordnung sieht spiegelbildlich auch die Veräußerung und Übertragung von eigenen Aktien vor, wobei ein Handel mit eigenen Aktien jeweils ausgeschlossen ist. Die eigenen Aktien können dabei von der Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.

      Ausdrücklich vorgesehen in dem nicht abschließenden Katalog des Tagesordnungspunktes 6 lit. (d) ist zunächst einmal, dass die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Beschaffung von Eigenmitteln im Rahmen eines Wiederverkaufs verwendet werden können. Der Wiederverkauf kann dabei entweder über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre erfolgen. Bei einer Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen eines an die Aktionäre gerichteten Angebots soll der Vorstand ermächtigt sein, das Bezugsrecht für Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Die Erforderlichkeit hierfür ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass sonst die technische Umsetzung des Angebots nicht möglich ist. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen eigenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

      Die eigenen Aktien stehen der Gesellschaft zudem zur Verfügung, um diese gegen Sachleistung zu veräußern. Diese Möglichkeit soll insbesondere dazu genutzt werden können, um die eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie sonstiger Vermögensgegenstände unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten zu können. Hierdurch soll der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, rasch und unter Schonung der Liquidität auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder sonstiger Vermögensgegenstände zur Stärkung der Gesellschaft auszunutzen. Sofern sich im Rahmen von Verhandlungen bezüglich der Ausnutzung potentieller Chancen die Notwendigkeit ergibt, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien zur Verfügung zu stellen, wird der Vorstand selbstverständlich bei der Bewertung den aktuellen Börsenkurs berücksichtigen, auch wenn eine schematische Anknüpfung nicht immer angezeigt ist. Die Interessen der Gesellschaft dürfen nach Ansicht des Vorstands nicht durch Kursschwankungen beeinträchtigt werden.

      Der Beschlussvorschlag enthält ferner die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien außerhalb der Börse gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dadurch dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre insbesondere Rechnung getragen. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung wird keinesfalls mehr als 5 vom Hundert des aktuellen Börsenpreises betragen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Begrenzung von 10 vom Hundert des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden. Gleiches gilt für solche Aktien, die zur Bedienung etwaiger Options- oder Wandlungsrechte sowie Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern dies in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG mit einem Bezugsrechtsausschluss verbunden ist. Durch die Anrechnungen wird sichergestellt, dass erworbene eigene Aktien nicht unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert werden, wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt für mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen wird. Mittels dieser Beschränkung und dem Umstand Rechnung tragend, dass sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat, werden die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigung liegt im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft. Sie ermöglicht es insbesondere, Aktien auch gezielt an Kooperationspartner auszugeben. Zudem soll der Gesellschaft hierdurch ermöglicht werden, schnell und flexibel auf günstige Börsensituationen reagieren zu können.

      Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt sein, eigene Aktien Personen anzubieten, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stehen (sog. Belegschaftsaktien). Zwar ist die Verwendung von eigenen Aktien zur Ausgabe von Belegschaftsaktien nach den Regelungen des Aktiengesetzes bereits ohne gesonderte Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig (vgl. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG), dies allerdings nur in der Jahresfrist des § 71 Abs. 3 S. 2 AktG nach Erwerb. Diese zeitliche Beschränkung gilt jedoch nicht im Rahmen der vorgeschlagenen Ermächtigung. Über die Ausgabebedingungen entscheidet der Vorstand in den durch § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG gesetzten Grenzen, wobei er berechtigt ist, in einem angemessenen Rahmen die Belegschaftsaktien als Kaufanreiz unter dem Börsenwert anzubieten. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung vorhandener Aktien als Belegschaftsaktien ist dabei ein Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, der dementsprechend in der Ermächtigung bereits festgehalten ist. Ziel dieser Ermächtigung ist es, die Flexibilität im Rahmen des Angebots von Belegschaftsaktien zu erhöhen, indem eigene Aktien angeboten werden können und nicht der Weg über eine etwaige Kapitalerhöhung gegangen werden muss. Dies kann sich insbesondere dann als vorteilhaft herausstellen, wenn neue Mitarbeiter, die im Zuge der Erweiterung der Betätigung der Gesellschaft zwingend vorzusehen sind, am Erfolg der Gesellschaft beteiligt werden sollen.

      Schlussendlich sieht die Ermächtigung vor, dass erworbene eigene Aktien auch eingezogen werden können. Dabei soll die Einziehung sowohl dergestalt möglich sein, dass bei Einziehung das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird. Ferner wird die Einziehung auch ohne eine solche Kapitalherabsetzung durch reine Einziehung der Aktien unter gleichzeitiger Erhöhung des auf die verbleibenden Aktien entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals ermöglicht. Die Rechte der Aktionäre werden in keinem der beiden vorgenannten Fälle beeinträchtigt. Unter technischen Gesichtspunkten soll der Vorstand im Rahmen einer etwaigen Einziehung auch ermächtigt werden, Änderungen der Satzung hinsichtlich der veränderten Zahl der Stückaktien und des herabgesetzten Kapitals vorzunehmen.

      Konkrete Pläne zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird den Aktionären über eine etwaige Ausnutzung in der Hauptversammlung, die der vollständigen oder teilweisen Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nachfolgt, berichten.
      2.

      Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 (genehmigtes Kapital) gemäß § 203 Abs. 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 S. 2 AktG

      Der Hauptversammlung wird die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals über insgesamt bis zu EUR 900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien vorgeschlagen. Das neue genehmigte Kapital soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

      Dabei darf insgesamt der vorgenannte Gesamtbetrag nicht überschritten werden. Das neue genehmigte Kapital soll der Gesellschaft schnelles und flexibles Handeln ermöglichen, ohne die jährliche oder eine außerordentliche Hauptversammlung abwarten zu müssen. Die vorgeschlagene Höhe des neuen genehmigten Kapitals von insgesamt bis zu 900.000 Stück neuen Aktien würde bei vollständiger Ausnutzung einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um gesetzlich zulässige 50 % entsprechen.

      Bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

      Dieses kann durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nur in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:


      Für Spitzenbeträge, die nicht gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können. Ein solcher Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich dieser etwaigen Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten.


      Für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen Nennbetrag von bis zu höchstens 10% am Grundkapital gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG. Diese Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, für diesen Betrag Aktien zum Zwecke einer Platzierung mit börsennahem Ausgabebetrag zu emittieren. Diese Ermächtigung erfasst in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Berücksichtigung der in Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung zur Verwendung der durch die Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien einen Betrag von insgesamt bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft; es ist ferner festgelegt, dass die Ausgabe der Aktien zur Wahrung der Belange der Aktionäre in enger Anlehnung an den Börsenpreis zu erfolgen hat und diesen nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Festsetzung des Ausgabebetrags wird sich die Verwaltung – unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten – bemühen, einen etwaigen Abschlag vom Börsenpreis so niedrig wie möglich zu halten. Diese Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen und einen Kapitalbedarf auch kurzfristig zu decken. Neue Aktien sollen zum Beispiel an einen oder mehrere institutionelle Investoren oder zur Erschließung neuer Investorenkreise ausgegeben werden können.

      Durch den Ausschluss des Bezugsrechts wird eine Platzierung nahe am Börsenpreis ermöglicht, so dass der bei Bezugsrechtsemissionen übliche Abschlag entfällt. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die unter einem solchen erleichterten Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien entfällt, darf insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht überschreiten.

      Dies trägt den Bedürfnissen der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung. Im Übrigen kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote grundsätzlich Aktien zu vergleichbaren Bedingungen am Markt erwerben. Auf die Grenze von zehn vom Hundert sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.


      Für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt EUR 90.000,00 bzw. bis zu maximal 90.000 neue Aktien. Dieser Ausschluss soll den Vorstand in die Lage versetzen, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um sie den Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in Form von Belegschaftsaktien anbieten zu können. Auch mittels dieser Maßnahme kann die Attraktivität der Gesellschaft als Arbeitgeber gesteigert werden. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien rechtfertigt für sich genommen schon einen Bezugsrechtsausschluss, da nur so die Einräumung von Vorzugskonditionen möglich ist, die einem Drittvergleich an sich nicht standhalten würden. Die Arbeitnehmer sollen nicht darauf verwiesen werden, wie andere zeichnungsinteressierte Dritte die Aktien zu Marktbedingungen zu erwerben, sondern dürfen gleichsam einen Personalrabatt bekommen.


      Für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insbesondere zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen. Bei Sachkapitalerhöhungen soll das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in voller Höhe ausgeschlossen werden können, um den Vorstand in die Lage zu versetzen, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Überlassung von Stückaktien der Gesellschaft erwerben zu können.

      Unternehmenserweiterungen, die bei der derzeitigen Strategie nicht vollkommen ausgeschlossen werden können und durch einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb erfolgen, erfordern in der Regel rasche Entscheidungen. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ausnutzen. Als Gegenleistung kann die Gewährung von Aktien zweckmäßig oder sogar geboten sein, um die Liquidität zu schonen oder den Verkäufererwartungen zu entsprechen. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Sacheinlagen Rechnung.

      Konkrete Pläne zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird den Aktionären über eine etwaige Ausnutzung in der Hauptversammlung, die der vollständigen oder teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals nachfolgt, berichten.

      Die Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 können vom Tag der Einberufung im Internet unter http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html abgerufen werden. Sie werden zudem während der Hauptversammlung ausgelegt.
      IV.

      Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
      1.

      Anzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
      2.

      Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
      (a)

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin spätestens am Donnerstag, den 11. August 2016 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse:

      Sino-German United AG

      c/o GFEI AG
      Mailänder Straße 2
      30539 Hannover
      Deutschland
      Telefax: 0511-47 40 23 19
      E-Mail: hv@gfei.ag

      bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 28. Juli 2016 („Nachweisstichtag“ genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Donnerstag, den 11. August 2016 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

      Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Sino-German United AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
      (b)

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

      Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

      Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:

      Sino-German United AG
      Investor Relations
      Maximilianstr. 54
      80538 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
      E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de

      Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.

      Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html

      abgerufen werden.

      Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
      (c)

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

      Die Gesellschaft bietet den Aktionären nunmehr auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Xiaofei Chen, Mitarbeitern des SGU-Konzerns, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, dass diesem ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

      Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft bis Mittwoch, 17. August 2016 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden:

      Sino-German United AG
      Stimmrechtsvertreter
      Maximilianstr. 54
      80538 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
      E-Mail: stimmrechtsvertreter@sgu-ag.de

      Das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html

      abgerufen werden.

      Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen.

      Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
      (d)

      Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG

      Aktionäre sind gemäß §§ 21 ff. WpHG zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen verpflichtet. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellenwerte (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75 Prozent) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich angezeigt werden. Ein Musterformular für die Stimmrechtsmitteilung kann auf der Website der BaFin abgerufen werden. Für die Richtigkeit der Angaben auf der Website der BaFin übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

      Für die ordnungsgemäße Abgabe der Stimmrechtsmitteilung ist allein der betreffende Aktionär verantwortlich. In Zweifelsfällen sollte dieser einen qualifizierten Rechtsrat einholen.
      3.

      Rechte der Aktionäre
      (a)

      Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, den 19. Juli 2016 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:

      An den Vorstand
      Sino-German United AG
      Maximilianstr. 54
      80538 München
      Deutschland

      Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

      Für Ergänzungsverlangen gelten gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechend. Die letztgenannte Vorschrift regelt, dass die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter

      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html

      zugänglich gemacht.
      (b)

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG unterbreiten.

      Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen hingegen nicht begründet zu werden.

      Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern müssen gemäß § 124 Absatz 3 Satz 3 AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz) enthalten.

      Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

      An den Vorstand
      Sino-German United AG
      Maximilianstr. 54
      80538 München
      Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
      E-Mail: info@sgu-ag.de

      Gegenanträge müssen begründet werden.

      Die Sino-German United AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis spätestens Mittwoch, den 3. August 2016 (24:00 Uhr), unter der vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter
      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html

      zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
      (c)

      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
      4.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html.
      V.

      Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
      1.

      Hinweis auf die Internetseite

      Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html

      zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

      Als Service für unsere Aktionäre finden Sie auf der Website darüber hinaus die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung im Vergleich zur aktuellen Satzung der Gesellschaft in Form einer Synopse nebst Erläuterungen der jeweiligen Änderungen; diese Synopse wird auch in der ordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich sein.
      2.

      Abstimmungsergebnisse

      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html veröffentlicht.



      München, im Juli 2016

      Sino-German United AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:42:40
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.786.612 von Dieselflyer am 07.07.16 16:11:41
      Zitat von Dieselflyer: gibt es ja auch nur noch einzelne Stücke am Markt,bis 10€ nur wenige 100...:D:D


      Bitte Angabe beweisen. Ansonsten könnte dieser Beitrag von den Mods gelöscht werden. Forumsregeln !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:56:57
      Beitrag Nr. 108 ()
      das ist Unsinn und nur so dahergeschrieben. Vielleicht bekommen wir diesen Thread wieder auf ein sinnstiftendes Niveau.
      Ich glaube das sich dies bei der Sino German UTD lohnen könnte. Zur Zeit bekommt man nur sehr wenig Infos.Vielleich geht ja einer zur HV oder man kann GSC rekrutieren.
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 17:10:16
      Beitrag Nr. 109 ()
      Fakt ist allerdings das nur ca 21 % im Freefloat sind :
      Deutsch
      DGAP Stimmrechtsmitteilung: Sino-German United AG
      Sino-German United AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
      der europaweiten Verbreitung
      28.06.2016
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
      Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wie wir Ihnen bereits am 15. Juni 2016 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG
      mitgeteilt haben, wird der Volksrepublik China, handelnd durch die
      Bezirksregierung Huangdao, gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG ein durch die Sino-
      German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH erweiterter Stimmrechtsanteil an
      der Sino-German United AG in Höhe von 79,52 Prozent (1.431.437 Stimmrechte)
      nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung am 9. Juni 2016 über die Sino-German
      United Group Co., Ltd. zugerechnet
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 23:27:02
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.786.840 von tzadoz2014 am 07.07.16 16:42:40
      Sie können doch lesen oder?
      oder soll ich Ihnen entgegen der Richtlinien auch noch das Orderbuch zugänglich machen? Müssen eben ein wenig Geld in die Hand nehmen, um solche Services in Anspruch nehmen zu können...

      Heisst dann aber immer noch nicht,dass Sie auch Aktien am Markt bekommen:D:D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.16 09:09:11
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.789.615 von Dieselflyer am 07.07.16 23:27:02Achso. Dann schreibe beim nächsten mal doch einfach "Laut Orderbuch stehen .......". Dann gibt es auch keine Missverständnisse.
      Denn hier im Forum werden andauernd irgendwelche Kursziele, Bewertungen usw. genannt, ohne auch nur irgendeine Berechnung oder einen Grund hierfür zu nennen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.16 09:39:03
      Beitrag Nr. 112 ()
      Welches Orderbuch und sprichst du von den jg oder den alten Aktien? Dein Bemerkungen sind wenig hilfreich oder gar konstruktiv
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.16 11:56:08
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.797.724 von Collins01 am 09.07.16 09:39:03
      bislang noch vom Orderbuch der "alten" Aktien
      die man ja zusätzlich hat,was MM sehr von Vorteil sein wird,wenn es dann losgeht...ich darf übrigens nicht viel darüber sagen,deshalb so spärlich..steigen werden beide Gattungen jedoch massiv im Gleichschritt,soviel ist bereits sicher!

      Nice WE
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 14:41:47
      Beitrag Nr. 114 ()
      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/EU-China-Gipfel-den… Insgesamt wurden bislang 13 Städte als deutsch-chinesische Eco-Cities ausgewählt.

      Hier geht es zwar nicht speziell um "unserem" Ecopark. Aber trotzdem interessant.
      Zudem sind heute einige Stücke gehandelt wurden.
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 14:57:04
      Beitrag Nr. 115 ()
      Aber für die Aktionäre der Sino sind natürlich diese Sätze am interessanter:
      Im Geschäftsjahr 2016 hat SGU damit bereits erste Umsätze generiert.
      Im April gab es bereits die erste erfolgreiche Vertragsunterzeichnung eines
      Handelsabkommens mit einer renommierten deutschen Brauerei.
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 15:24:07
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.798.342 von Dieselflyer am 09.07.16 11:56:08
      Zitat von Dieselflyer: die man ja zusätzlich hat,was MM sehr von Vorteil sein wird,wenn es dann losgeht...ich darf übrigens nicht viel darüber sagen,deshalb so spärlich..steigen werden beide Gattungen jedoch massiv im Gleichschritt,soviel ist bereits sicher!

      Nice WE


      Woher genau dieser unbändige Optimismus.
      Kontakte zur Firma ?
      Beruflich mit China oder dem Ecopark zu tun ?

      Ich sage damit nicht, dass es nicht so wie von dir beschrieben eintritt.

      Aktuell 1,8 Millionen Aktien. Bei Kurs von 1,49 Euro = 2,7 Mio. MCap
      Davon etwa 1,57 Mio. durch Cash aus der KE abgesichert.
      (ohne Gewähr)
      Avatar
      schrieb am 14.07.16 10:00:27
      Beitrag Nr. 117 ()
      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/ROUNDUP-Studie-Chin… Mit 37 Firmenübernahmen oder Beteiligungen war Deutschland das beliebteste Ziel der chinesischen Investoren vor Frankreich (23) und Großbritannien (20). Die Summe, die in deutsche Firmen investiert wurde oder laut Plan investiert werden soll, stieg sprunghaft auf 10,8 Milliarden Dollar (9,7 Mrd Euro) nach nur 526 Millionen Dollar (474 Mio Euro) im gesamten Vorjahr.

      Wieviel Prozent davon fällt auf German Brokers ? Jemand Lust zu rechnen ? ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.16 13:42:05
      Beitrag Nr. 118 ()
      So langsam könnte von Sino mal wieder etwas kommen. Weitere Verträge/Kooperationen oder etwas in der Art. Wobei mir natürlich klar ist, dass sowas nicht von heute auf morgen geht.
      Avatar
      schrieb am 02.08.16 07:28:21
      Beitrag Nr. 119 ()
      Leider erfährt man Nichts von dem Unternehmen.Plant jemand aus dem Forum den Besuch der diesjährigen HV?
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 10:30:10
      Beitrag Nr. 120 ()
      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8831584-dgap-news-…[/url]
      Die erste Partnerschaft nach der Neugründung (Bitburger Brauerei) bringt im ersten Jahr einen geschätzten Umsatz von 1 Mio.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 14:06:54
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.018.431 von tzadoz2014 am 09.08.16 10:30:10Hoffentlich behindern die Chinesen nicht irgendwann mal den freien Handel. Momentan gibt es wohl eine Kampagne für Einheimische Milchprodukte. Wer sagt, dass nicht in einigen Monaten chinesisches Bier dran ist?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 08:49:29
      Beitrag Nr. 122 ()
      Das schöne bei der sino-german utd ist doch das sich das Unternehmen der Förderung des Handels und der Wirtschaftsbeziehungen verschrieben hat. Sollte es wirklich so kommen wie du geschreiben hast, gibt es sehr wahrscheinlich einen anderen Bereich.
      Ich finde das Konzept wirklich gut, weil die Company flexibel im Hinblick auf die Wirtschaftsgüter ist.
      Ich denke auf der HV werden wir mehr erfahren
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 12:42:55
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.020.336 von sdaktien am 09.08.16 14:06:54
      Zitat von sdaktien: Hoffentlich behindern die Chinesen nicht irgendwann mal den freien Handel. Momentan gibt es wohl eine Kampagne für Einheimische Milchprodukte. Wer sagt, dass nicht in einigen Monaten chinesisches Bier dran ist?!


      Da mache ich mir keine Sorgen.
      Bei der Milch bzw. Babymilch geht es darum, wieder allgemein das Vertrauen in chinesische Produkte nach dem großen Skandal herzustellen. Daher werden nicht jetzt plötzlich alle möglichen Produkte aus dem Ausland betroffen sein. Die Milch ist da ein Sonderfall.
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 12:58:40
      Beitrag Nr. 124 ()
      China agiert zunehmend protektionistisch. Wenn ausländische Waren zu erfolgreich werden, werden diese behindert. Den Automobilen ist das auch schon passiert.
      Ich weiss nicht, wie das in China mit Brauereien und Bier ist, aber wenn die bei der KP anklopfen, dass sie ihr Gesöff nicht mhr loswerden, wird die Partei reagieren.
      Avatar
      schrieb am 15.08.16 09:07:05
      Beitrag Nr. 125 ()
      Plant jemand den Besuch der diesjährigen HV?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.16 15:26:09
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.058.996 von Collins01 am 15.08.16 09:07:05
      Zitat von Collins01: Plant jemand den Besuch der diesjährigen HV?


      Nein, ist leider nicht gerade bei mir um die Ecke. Und zeitlich auch schlecht. Vielleicht sind ja die von GSC-Research dabei.
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 13:16:23
      Beitrag Nr. 127 ()
      Heute findet die HV statt. Bislang waren sie ja recht auskunftsfreudig. Daher bin ich optimistisch, dass sie noch etwas hierzu veröffentlichen. Mehr als nur die Abstimmungsergebnisse.
      Avatar
      schrieb am 19.08.16 07:31:09
      Beitrag Nr. 128 ()
      kann jemand von der HV berichten??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.16 09:34:26
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.091.312 von Collins01 am 19.08.16 07:31:09
      Zitat von Collins01: kann jemand von der HV berichten??


      Ja, Sino selbst ! http://www.sgu-ag.de/2-hauptversammlung-2016.html#m1
      Avatar
      schrieb am 19.08.16 10:33:03
      Beitrag Nr. 130 ()
      Danke für den Link, das habe ich nicht gesehen.
      Insbesondere die Rede und die Präsentation des neuen Vorstands liest sich sehr vernünftig.
      Ich bin ja nur mal gespannt wann die von Ihrem KEH Beschluss Gebrauch machen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.16 20:54:50
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.798.342 von Dieselflyer am 09.07.16 11:56:08
      heute
      noch mal einen schönen Happen Pappen "herausquetschen " können.Gint ja kaum noch Aktien am Markt.Deshalb schon ein weiteres Kauforder drinne,denn alles unter 2,50€ ist derzeit geschenkt:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.08.16 21:19:37
      Beitrag Nr. 132 ()
      Ach, daher der Kaufrausch ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.16 10:05:41
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.113.896 von tzadoz2014 am 22.08.16 21:19:37
      bist wohl an höheren
      Kursen interr.,was? das kann dauern:look:
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 09:38:39
      Beitrag Nr. 134 ()
      Aus der HV-Rede von Herrn Birnstingl (Seite 7) http://www.sgu-ag.de/downFile/20160818224008.pdf
      Das macht Hoffnung, dass noch in 2016 weitere Kooperationspartner vorgestellt werden.

      Es freut uns außerdem, dass wir inzwischen zunehmend mehr Anfragen deutscher Produzenten und
      potenzieller Kooperationspartner erhalten, die uns ihre Produkte anbieten. So verlockend dabei
      manchmal auch die Aussicht auf ein schnelles und einfaches Geschäft sein mag, so strikt halten
      wir uns aber auch an unseren Prüfprozess.
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 13:25:21
      Beitrag Nr. 135 ()
      Wie lange dauert denn so ein Prüfprozess?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 13:58:36
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.158.302 von sdaktien am 29.08.16 13:25:21
      Zitat von sdaktien: Wie lange dauert denn so ein Prüfprozess?


      Frage lieber bei SGU nach. Die könnten die Frage wohl beantworten. Wir Anleger nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.08.16 20:24:24
      Beitrag Nr. 137 ()
      Ich finde es sehr schön, dass die HV-Dokumente öffentlich sind. Ich denke man will hier Transparenz nach außen zeigen und damit für potenzielle Investoren interessant werden.

      Wenn ich jetzt aber mal die Präsentation anschaue, bin ich mir nicht sicher ob das Werbung fürs Unternehmen ist oder eher abschreckt. Vom Layout her bastelt da wahrscheinlich mancher 7.-Klässler etwas "professionelleres" zusammen. Natürlich könnte man anmerken, dass in so einer kleinen Firma wahrscheinlich keine Spezialisten für sowas sitzen. Vlt. fokussiert man sich lieber auf das Geschäftliche anstatt viel Zeit in so eine Präsentation zu stecken. Ich lege selbst nicht viel Wert auf Spielereien und halte die Folien auch eher schlicht. Man könnte sich aber trotzdem Fragen, ob in anderen Bereichen genauso gearbeitet wird immerhin muss man sich seinen Kunden ja auch irgendwie verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 30.08.16 07:33:29
      Beitrag Nr. 138 ()
      Avatar
      schrieb am 30.08.16 11:08:13
      Beitrag Nr. 139 ()
      Schön ist, dass die Tilgung des Darlehens, welches man von der GmbH erhalten hat, frühestens erst im 2. Halbjahr 2017 beginnt. Ansonsten steht nichts weltbewegendes im Halbjahresbericht drin. Außer das man dort noch von 900.000 Umsatz spricht und bei den News vom 09.08. bereits ein Umsatz von über 1 Mio. angekündigt wurde.

      Bin aktuell mit einer eher kleinen Position drin. Nicht auszuschliessen, dass ich diese in 2016 weiter ausbaue. Auch wenn ein Investment hier natürlich spekulativ ist ! Da man auf fast 80% der Akien sitzt, dürfte man als Sino-Gruppe schließlich ein großes Interesse daran haben, das der Kurs steigt, um dann irgendwann die Position zu einem guten Preis zu verkleinern.
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 16:32:43
      Beitrag Nr. 140 ()
      Heute hat jemand die Geduld oder die Lust oder brauchte unbedingt Geld.
      Kurs unter 1 Euro gefallen. Damit ist die MCap geringer als der Cashbestand. :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 18:30:50
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.185.011 von tzadoz2014 am 01.09.16 16:32:43Ich hoffe, Du hast gekauft, ich habe...
      Avatar
      schrieb am 02.09.16 09:32:41
      Beitrag Nr. 142 ()
      Nein, ich habe nicht nachgekauft. Was nicht an Sino liegt. Ich hatte nur gestern bereits zuvor in eine andere Aktie investiert. Da wollte ich nicht auch noch zusätzlich bei Sino nachkaufen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.16 14:38:52
      Beitrag Nr. 143 ()
      So langsam wäre es schön, wenn neue Veträge/Partnerschaften verkündet werden. Damit der Kurs mal wieder auflebt und SGU Beachtung bei Anlegern und Analysten/Börsenzeitschriften.
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 20:54:07
      Beitrag Nr. 144 ()
      Kleinanleger raus?
      Ich habe leider dne Eindruck, dass der Kurs gezielt von den neuen Großaktionären gedrückt wird, um Kleinanleger abzuschrecken. Ich habe aber auch noch kein Bild, wohin die Reise mit den Anteilen geht. Bislang überlege ich noch, etwas nachzukaufen, wenn was im Angebot ist.
      Avatar
      schrieb am 17.10.16 17:01:03
      Beitrag Nr. 145 ()
      Der Streubesitz ist doch sowieso bereits minimal. Was würde es da für einen Sinn ergeben, jetzt noch weitere Kleinanleger rauszudrängen ?
      Vielleicht gibt es auch einfach bislang keine neuen Nachrichten, welche man vermelden könnte.
      Avatar
      schrieb am 01.11.16 10:34:40
      Beitrag Nr. 146 ()
      Mittlerweile sind fast 3 Monate vergangen, seit den letzten News.
      Ich hatte mir da eigentlich mehr erhofft. Gerade in der Aufbauphase. Ein zweiter Vertragspartner wäre langsam schon ganz schön.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.16 23:29:25
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.594.481 von tzadoz2014 am 01.11.16 10:34:40
      Zitat von tzadoz2014: Mittlerweile sind fast 3 Monate vergangen, seit den letzten News.
      Ich hatte mir da eigentlich mehr erhofft. Gerade in der Aufbauphase. Ein zweiter Vertragspartner wäre langsam schon ganz schön.


      Wieder ein Monat vorüber. Wieder keine Neuigkeiten. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 11:36:30
      Beitrag Nr. 148 ()
      Ringelpietz mit Anfassen jetzt über Sino buchbar!
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sinogerman-united-gruendu…

      Wahrscheinlich die erste 100% Gründung in China. Da wollten noch nicht einmal die Chinesen beim Knowhow-Transfer dabei sein. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.12.16 10:54:32
      Beitrag Nr. 149 ()
      ... einstimmig beschlossen haben, für das vierte Quartal 2016 mit einem
      anfänglichen Investmentkapital in Höhe von 1 Million Euro ...


      damit ist das verfügbare Kapital fast vollständig verwendet oder?
      Avatar
      schrieb am 29.12.16 04:38:05
      Beitrag Nr. 150 ()
      Die Tochtergesellschaft soll ihre Aktivitäten im Jahr 2017 aufnehmen. Die
      geplanten wesentlichen Geschäftsbereiche sind die Organisation von
      sportlichen Austauschaktivitäten und Kulturveranstaltungen, die Vermietung
      von Sportausstattungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen.


      Dann weiß man ja wohin die Gewinne hinfließen. Den Chinesen traue ich nach wie vor nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.12.16 17:29:24
      Beitrag Nr. 151 ()
      sportlichen Austauschaktivitäten und Kulturveranstaltungen, die Vermietung
      von Sportausstattungen


      Wieder ein typischer Chinese. Da eine chinesische Behörde an dieser AG beteiligt ist werden nun die Voraussetzungen dafür geschafffen, wie potentielle Gewinne dem chinesischen Volk zurückgeführt werden. Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, wie man mit sportlichen Austauschaktivitäten und Kulturveranstaltungen Geld verdienen möchte. Vermietung von Sportausstattungen scheint mir auch eher ein soziales Deckmäntelchen zu haben. Dem deutschen Aktionär wird nichts verbleiben. Die AG gehört ja eh bereits zu 80% der chinesischen Behörde. Wenn die restlichen Aktionäre merken wohin ihre Gewinne wandern, dann werden sie schon von alleine aussteigen. Klar eine chinesische Behörde hat kein Gewinnstreben. Steuern zahlen sie dann wohl auch keine, wenn sie die Aufwendungen für soziale Zwecke wie Kulturveranstaltungen als Ausgabe absetzen. Raffiniert, dann können sie das beliebte deutsche Bier gleich selbst zu diesen Veranstaltungen liefern. Der Gewinn hieraus wird dann mit den Kosten für soziale Veranstalltungen, Sportaktivitäten und der Pseudovermietung von Sportgeräten verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 09.01.17 08:56:15
      Beitrag Nr. 152 ()
      Was geht ab??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.01.17 10:40:10
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.038.185 von ooy am 09.01.17 08:56:15
      Zitat von ooy: Was geht ab??


      Naja, es gibt hier ausnahmsweise mal "etwas" Kaufinteresse. Und bei einem marktengen Wert wie diesen geht es dann gleich ordentlich nach oben.
      Avatar
      schrieb am 09.01.17 13:41:27
      Beitrag Nr. 154 ()
      Die Aktie wurde in den streng regulierten General Standart aufgenommen. Das verdient m.E. durchaus einen Vertauensvorschuss....und das Geschäftsmodell ist durchaus aussichtsreich.Auch wenn Sportveranstaltungen auf den ersten Blick nicht so aussichtsreich erscheinen.Ich kann es aber auch nicht beurteilen.
      Hier aber noch mal der Businesscase:

      Die Sino-German United AG fördert Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China


      Die Sino-German United AG ist im Bereich des Warenhandels zwischen Deutschland und der Volksrepublik China tätig. Das 2016 gegründete Unternehmen mit Sitz in München verfügt über Expertise im Bereich des Exports von deutschen Qualitätsprodukten nach China. Die Handelssparte der Sino-German United AG fokussiert sich momentan auf den Handel von deutschem Premium-Bier nach China. Wichtiger Handelspartner ist dabei bereits die Bitburger Braugruppe GmbH.

      Langfristig ist die Erschließung weiterer Geschäftsfelder vorgesehen, um Kooperationen in wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zwischen China und Deutschland zu forcieren. Ziel ist, vertrauensvolle und nachhaltige deutsch-chinesische Wirtschaftskooperationen aufzubauen und zu fördern sowie den Handel mit China zu stärken.


      Absatzchancen im Handel mit China steigen kontinuierlich


      Die Volksrepublik China ist mit rund 1,37 Milliarden Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat der Erde und gilt dank des stark wachsenden Lebensstandards als wichtigster Konsumgütermarkt der Zukunft. Dieser bietet beim Handel mit China enorme Absatzchancen. China stellt zudem die größte und ökonomisch bedeutendste Mittelschicht der Welt, zu der bereits rund 100 bis 200 Millionen Menschen zählen. Die Wachstumsrate für Vermögen beträgt bis 2020 rund 6.5 Prozent, seit der Jahrtausendwende hat sich das Vermögen der Chinesen vervierfacht.

      Die Kaufkraft der aufstrebenden chinesischen Mittelschicht gilt als Wachstumstreiber, ihr Konsumverhalten ist maßgeblich vom westlichen Lebensstil beeinflusst. Sie ist Hauptzielgruppe für importierte Qualitätsprodukte, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die sich in China großer Beliebtheit erfreuen. Die Sino-German United AG hat es sich zur Aufgabe gemacht, in enger Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen hochwertige Produkte in Deutschland einzukaufen und nach China zu exportieren, um sie dort an geeignete und qualifizierte Partner zu vertreiben. Als Bindeglied zwischen in Deutschland und China ansässigen Unternehmen und Handelspartnern übernimmt die Sino-German United AG dabei alle organisatorischen Aspekte sowie Verhandlungen auf der interkulturellen Ebene.


      Hohe Nachfrage deutscher Qualitätsprodukte aus der Lebensmittelbranche


      Die stark wachsende Bevölkerungsgruppe Chinas verlangt nach qualitativ hochwertigen Erzeugnissen aus nahezu allen Konsumgüterbereichen. Dabei ist das Land der Mitte in vielen Subbranchen der Konsumgüterindustrie auf Importe angewiesen. Diese Einfuhrabhängigkeit schafft gute Rahmenbedingungen für ausländische Anbieter beim Handel mit China. Hinzu kommt, dass das Vertrauen der Konsumenten in chinesische Produzenten immer wieder durch Lebensmittelskandale erschüttert wird. Deutsche Produkte sind dabei nachgefragt, denn "made in Germany" ist in China eine hochwertige Marke geworden.


      Ausbau des Produktportfolios für den Handel mit China


      Um den Bedürfnissen der chinesischen Bevölkerung optimal gerecht zu werden und um neue Konsumtrends rechtzeitig zu erkennen, analysiert die Sino-German United AG gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern regelmäßig den chinesischen Markt. So wird akkurat bestimmt, welches Produktportfolio für den Handel mit China die besten Erfolgschancen mit sich bringt.

      Um nachhaltigen Erfolg zu garantieren ist die Sino-German United AG stets darauf bedacht, ihr Produktportfolio um adäquate Produkte für den chinesischen Markt zu erweitern. Darüber hinaus baut das Münchener Unternehmen auch sein Handelsnetzwerk kontinuierlich aus, sowohl in Deutschland als auch in der Volksrepublik China und ist offen für neue Handelspartner.
      Geschäftsfeld
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.17 11:32:14
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.040.516 von mistery01 am 09.01.17 13:41:27
      Der Aktionärsbrief von gestern.
      http://www.sgu-ag.de/newDetail.aspx?id=1700#m1

      [10.01.2017] Aktionärsbrief der Sino-German United AG Januar 2017
      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,


      zum Jahreswechsel senden wir Ihnen die besten Wünsche für das vor uns liegende Jahr 2017 – möge es ein gutes werden. Wir blicken alle gemeinsam auf ereignisreiche zwölf Monate zurück, die Sie maßgeblich für uns mitgestaltet haben. Dafür möchten wir Danke sagen und einmal mehr betonen, dass wir – das Unternehmen und der Vorstand – Ihre Unterstützung und Treue schätzen.


      Auch und vor allem dank dieser haben wir mit unserer wirtschaftlichen Neugründung den Wendepunkt erfolgreich gemeistert und konnten im vergangenen Jahr einen Umsatzerlös von TEUR 600 erzielen. Einen weiteren bedeutenden Schritt nach vorne haben wir durch die Handelsbeziehung mit der renommierten Bitburger Braugruppe gemacht, die einen weiteren Meilenstein unserer jungen Geschichte setzt. Dies alles möchten wir zum Anlass nehmen, die Aktivitäten des vergangenen Jahres Revue passieren zu lassen sowie einen Blick auf künftige Entwicklungen bei der Sino-German United AG zu werfen.


      Erfolgreiche wirtschaftliche Neugründung und Kapitalerhöhung


      Bei der ersten Hauptversammlung wurden im Januar 2016 die bilanziellen Altlasten der German Brokers AG beglichen. Darüber hinaus wurden die wirtschaftliche Neugründung sowie die Kapitalmaßnahmen beschlossen. Als Hauptaktionärin hat die Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH (im folgenden „SGE“) im März 2016 den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der German Brokers AG in Höhe von TEUR 960 ausgeglichen. Der Weg für die wirtschaftliche Neugründung war somit geebnet. Der neue Name der Gesellschaft lautet seit eben jener „Sino-German United AG“. Die Aktien der SGUAG werden im General Standard an der Börse Frankfurt mit der WKN „SGU 888“ notiert und gehandelt.


      Im Juni 2016 hat die SGUAG die beschlossene Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Im Zuge dieser wurden zirka 1,496 Millionen neue Aktien der SGUAG gezeichnet und insgesamt rund 1,57 Millionen Euro platziert. Die Hauptaktionärin SGE hat aktiv auf diese Entwicklung reagiert und knapp 1,26 Millionen neue Aktien gezeichnet. Durch dieses Handeln hat die SGE als Hauptaktionärin einmal mehr unterstrichen, dass sie auf die positive Entwicklung der Gesellschaft baut und vertraut.


      Am 18. August 2016 fand die zweite Hauptversammlung der Gesellschaft in München statt. Die folgende zentralen Beschlüsse wurden verabschiedet:


      • Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
      • Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
      • Die Schaffung eines genehmigten Kapitals.
      • Die Änderung und Modernisierung der Satzung.


      Alle Beschlüsse wurden bis zum Jahresende 2016 erfolgreich umgesetzt und ins Handelsregister eingetragen.


      Stärkungder Corporate-Governance-Struktur


      Zur weiteren Stärkung der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung vom 29. März 2016 einstimmig beschlossen, Herrn Philipp Birnstingl für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen und Frau Pan Peng zur Vorsitzenden des Vorstands zu ernennen. Frau Pan ist als Vorstandsvorsitzende vor allem für die strategische Ausrichtung der Gesellschaft zuständig, während Herr Birnstingl in seiner Funktion als Chief Operating Officer die Leitung des operativen Geschäfts der Gesellschaft verantwortet. Durch diese Aufstellung sowie personelle Verstärkung wird das Unternehmen zielführend und ergebnisorientiert gesteuert und verwaltet. Durch Optimierung der Governance-Struktur sind Grundlage und Voraussetzungen für die künftige Weiterentwicklung der Gesellschaft geschaffen.


      Intensivierung der Kommunikation und Interaktion mit den Aktionären


      Als börsennotiertes Unternehmen, das transparent und offen agiert, legen wir großen Wert auf die Kommunikation mit unseren Anlegern. Zum einen haben wir daher unsere Webseite im Jahr 2016 neuaufgebaut. Neben Informationen zu unserem Unternehmensprofil und zur Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit finden Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, dort alles Wissenswerte rund um unsere Aktie sowie Corporate News. Und natürlich stehen wir Ihnen ebenso im persönlichen Gespräch, telefonisch als auch per E-Mail stets gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Ratschläge und Anregungen für die Weiterentwicklung des Unternehmens.

      Anbahnung des Geschäfts und erste Meilensteine


      Gleich zu Beginn nach der wirtschaftlichen Neugründung hat die Sino-German United ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich aufgenommen. Operativ fokussiert sich das Unternehmen zunächst auf das Handelsgeschäft. Erster wichtiger Erfolg war in diesem Rahmen die Geschäftsbeziehung mit der renommierten deutschen Brauerei Bitburger Braugruppe, die im April des vergangenen Jahres etabliert wurde. Von dieser Kooperation ist neben dem bereits erwirtschafteten Erlös zudem ein kontinuierlicher Anstieg der Beschaffungsvolumina sowie des Geschäftsumfangs zu erwarten.


      Auf strategischer Ebene eruiert und erweitert das Unternehmen zurzeit weitere Geschäftsfelder. Ziel ist es, die eigene Ressource und Expertise im Bereich der Handelsverteilung und -Vermarktung gewinnbringend zu nutzen, um Entwicklungspotenzial sowie Geschäftsfelder zu erweitern.

      Geschäftsplan für 2017


      Um den chinesischen Markt so bald wie möglich zu öffnen und besser zu bedienen, haben der Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft einstimmig beschlossen, Ende 2016 eine Tochtergesellschaft in China zu gründen. Die zu gründende Gesellschaft wird künftig insbesondere in zwei Bereichen agieren: Zum einen wird sie im Feld der Planung und Organisation sowie Vermarktung von Sport- und Kulturveranstaltungen aktiv. Zum anderen konzentriert sie sich auf die Wirtschaftsberatung von chinesischen Unternehmen. Dies ist der erste Schritt der Upgrade-Strategie, um langfristig die Geschäftsentwicklung und Business-Transformation im Ausland umzusetzen und davon nachhaltig zu profitieren. Durch diese weitere Erschließung des chinesischen Marktes wird auch die Sino-German United AG unmittelbar profitieren, etwa durch die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen bei den Beratungsmandanten oder von qualifiziertem Fachpersonal vor Ort.


      Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, die Gesellschaft heißt das neue Jahr ebenso wie eine neue Zukunft willkommen. Als junges Unternehmen haben wir noch einen weiten Weg vor uns, der die eine oder andere Herausforderung mit sich bringen wird. Wir geben unser Bestes, um diesen stets erfolgreich zu begegnen. Dabei vertrauen wir weiterhin auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, die es uns überhaupt ermöglichen, erfolgreich am Markt zu agieren.


      Wir bedanken uns vielmals für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen für das neue Jahr Gelingen und Glück in allen Bereichen und Lebenslagen!

      Mit herzlichen Grüßen,
      Vorstand der Sino-German United AG
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 16:48:16
      Beitrag Nr. 156 ()
      1,560 EUR
      1.440 Stk.

      +0,630 EUR
      +67,74 %
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 09:43:46
      Beitrag Nr. 157 ()
      Gibt es denn hier news? Ichkann mir nicht vorstellen das die Nachfrage auf der Geldseite zufällig ist
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 11:36:02
      Beitrag Nr. 158 ()
      http://www.sgu-ag.de/Investor6.aspx#m1
      Als einziges Partnerunternehmen wurde bislang die Bitburger Brauerei vermeldet. Ansonsten Totelstille. Laut Finanzkalender werden die Zahlen Ende April veröffentlicht. Mal sehen, wie sich der Umsatz dank des "einen" Partners verhält. Zu der Tochtergesellschaft (15.12.2016) hat man bislang auch nichts weiteres gehört.
      Wird Sino eine weitere China-Aktie sein, die den Aktionären nur Trauer und Verluste bringt ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 14:22:36
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.482.118 von tzadoz2014 am 07.03.17 11:36:02Wird Sino eine weitere China-Aktie sein, die den Aktionären nur Trauer und Verluste bringt ?

      Ja.
      Avatar
      schrieb am 31.03.17 16:45:43
      Beitrag Nr. 160 ()
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 15:27:00
      Beitrag Nr. 161 ()
      GB 2016 ist raus. http://www.sgu-ag.de/downFile/20170420091836.pdf
      Fazit "aktuell": Das muss noch VIEL besser werden.
      Allerdings ist der Kurs auch ganz gut nach unten abgesichert. Was in erster Linie am Cashbestand liegt. Dieser wird sich aber weiter verringern, wenn es einzig beim Deal mit der Bitburger Brauerei bleibt.
      Ich bin derzeit nicht investiert. Und der GB ändert auch nichts daran.
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 13:11:18
      Beitrag Nr. 162 ()
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9888921-sino-germ…
      Haben sie tatsächlich endlich einen zweiten deutschen Partner gefunden. Gratulation.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 14:48:17
      Beitrag Nr. 163 ()
      Sino-German United AG Die Sino-German United AG und Gerolsteiner starten Zusammenarbeit Nachrichtenquelle: EQS Group AG | 12.09.2017, 09:28 | 76 | 0 | 0 DGAP-Media / 12.09.2017 / 09:28 Die Sino-German United AG und Gerolsteiner starten Zusammenarbeit 12.09.2017, München. Das Handel- und Dienstleistungsunternehmen Sino-German United AG (SGUAG) mit Sitz in München hat die Zusammenarbeit mit der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG in Gerolstein aufgenommen. Die Erweiterung des Handelsportfolios soll dem Handelssektor der Gesellschaft, deren Fokus auf dem chinesischen und deutschen Markt liegt, weiteren Auftrieb verleihen. Gerolsteiner, das meist exportierte deutsche Mineralwasser und die internationale Nummer 1 unter den kohlensäurehaltigen Mineralwässern, wird aufgrund seines Mineraliengehalts und seines erfrischenden Geschmacks von den chinesischen Konsumenten sehr geschätzt. "Der chinesische Premium-Trinkwasser-Markt bietet für Gerolsteiner Mineralwasser in China langfristiges und nachhaltiges Potential", bestätigt Philipp Birnstingl, COO und Vorstand der Sino-German United AG. Die SGUAG wird ab sofort gemeinsam mit ihrem chinesischen Partner die Vermarktung und den Verkauf von Gerolsteiner Mineralwasser in China vorantreiben. Durch Präsenz bei wichtigen Konsumgütermessen und mit weiteren absatzfördernden Maßnahmen sollen Bekanntheitsgrad und Verkaufsrate der Gerolsteiner Produkte, darunter auch der Gerolsteiner Apfelschorle, gesteigert werden. "Durch das kontinuierliche Wachstum der chinesischen Mittelklasse sind hochwertige deutsche Konsumgüter in China besonders gefragt. Wir freuen uns deshalb sehr, mit Gerolsteiner einen starken und erfahrenen Partner gefunden zu haben. Wir sehen in der Volksrepublik China ein ähnliches Potenzial wie in Japan, wo Gerolsteiner bereits seit 2007 aktiv ist", so Philipp Birnstingl.

      Sino-German United AG: Die Sino-German United AG und Gerolsteiner starten Zusammenarbeit | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9888921-sino-germ…
      Avatar
      schrieb am 21.09.17 02:01:39
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.722.366 von tzadoz2014 am 12.09.17 13:11:18
      Zitat von tzadoz2014: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9888921-sino-germ…
      Haben sie tatsächlich endlich einen zweiten deutschen Partner gefunden. Gratulation.


      Nunja, wenn man bedenkt, dass der Mehrheitseigentümer von Gerolsteiner die Bitburger Braugruppe ist, fällt es etwas schwerer von einem "zweiten" Partner zu sprechen.

      Ich bin investiert, weil ich an das Potential des Unternehmens glaube. Die hiesige Diskussion - genauso wie die im Nachbarforum - verfolge ich nun schon eine ganze Weile. "Vertrauen" ist dabei ein wichtiges Stichwort. Wie lange Quasi-Insichgeschäfte mit der Hauptaktionärin (siehe Tätigkeit der Pebbles) und das Export-Geschäft mit nur einem Getränkeproduzenten das Vertrauen der Aktionäre weiter rechtfertigen können, wird sich zeigen. Jedenfalls vermisse ich nach nunmehr einem Jahr ein durch Fakten untermauertes Konzept, das dem Anspruch gerecht wird, mehr zu sein als ein Bierexporteur mit einer Abteilung für Sport und Spiel.

      Drücken wir mal die Daumen, dass die SGU bald aus dem eigenen Saft herauskommt und das Geschäft hier in Deutschland wirklich nachhaltig entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 12:13:27
      Beitrag Nr. 165 ()
      Letzte (Erfolgs-)Meldung aus dem September 2017. Ziemlich enttäuschend. Die Aktie bleibt bei der geringen MCap zwar weiterhin auf der Watchlist. Aber ich habe definitiv einen schnelleren und erfolgreichen Aufbau der Sino erwartet.

      Wenn man investiert ist, kann man ruhig auch investiert bleiben. Aber für einen Einstieg sehe ich derzeit keinen Grund.
      Avatar
      schrieb am 13.04.18 12:31:43
      Beitrag Nr. 166 ()
      http://www.sgu-ag.de/Investor6.aspx#m1
      Der GB 2017 soll am 27.04.2018, als in 2 Wochen erscheinen.
      Aufgrund der Meldung aus September 2017 könnten der Umsatz im 2.Hj etwas höher ausfallen, als im 1.Hj. Aber mit einem Umsatz in einer Höhe, die mich dazu bewegen würde hier zu kaufen, rechne ich nicht.
      Aufgrund der extrem geringen MCap bleibt diese Aktie aber weiterhin auf der Watchlist. Mehr aber eben auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 11:19:33
      Beitrag Nr. 167 ()
      http://www.sgu-ag.de/downFile/20180427032013.pdf
      Umsatz (1,1 Mio.) ist gestiegen. Ebit (-180T) hat sich verbessert.
      Aber aufgrund der eher enttäuschenden Prognose für 2018 ist Sino weiterhin kein Kauf.

      Im Geschäftsjahr 2018 wird ein mäßiger Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr
      erwartet. Des Weiteren geht SGUAG davon aus, dass sich das EBIT in 2018 weiterhin positiv
      entwickeln wird. Die Rohertragsmarge vom Umsatz sowie die Eigenkapitalquote werden
      voraussichtlich auf einem ähnlichen Niveau bleiben wie im Geschäftsjahr 2017.
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 17:21:07
      Beitrag Nr. 168 ()
      Zwei ältere Meldungen, die ich nur durch Zufall auf der Homepage entdeckt habe !
      11.12.2017
      http://www.sgu-ag.de/newDetail.aspx?id=1777#m1
      SGU AG vermarktet für SVV erfolgreich AI Automotive Konferenz in China

      09.03.2018
      http://www.sgu-ag.de/newDetail.aspx?id=1786#m1
      SGU AG und wsv einigen sich auf Zusammenarbeit im Bereich Skisportvermarktung
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 15:39:22
      Beitrag Nr. 169 ()
      Hauptversammlung ist am 12. Juli in München.

      Aus den 1,103 Mio Unsatz und 1,366 Mio Eigenkapital ergibtn sich zum 31.12. bei 1,8 Mio Aktien ein Umsatz von 0,61 Euro und ein Eigenkapital von 0,76 Euro je Aktie für diese Export-Bier-Aktie.

      Äh, Pils Bier meine ich. Aber Bier-Export-Aktie!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 16:14:52
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.877.908 von honigbaer am 31.05.18 15:39:22
      Zitat von honigbaer: Hauptversammlung ist am 12. Juli in München.

      Aus den 1,103 Mio Unsatz und 1,366 Mio Eigenkapital ergibtn sich zum 31.12. bei 1,8 Mio Aktien ein Umsatz von 0,61 Euro und ein Eigenkapital von 0,76 Euro je Aktie für diese Export-Bier-Aktie.

      Äh, Pils Bier meine ich. Aber Bier-Export-Aktie!


      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10563902-dgap-adh…
      Benediktiner Weißbier !!! :D

      Zudem:
      Die SGUAG geht aufgrund des neuen Vertriebsvertrags mit Bitburger von einer prognostizierten Umsatzverdoppelung für das Geschäftsjahr 2018 aus.

      Also etwa 2 Mio. Umsatz
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 17:33:25
      Beitrag Nr. 171 ()
      Ja, aber aber aber

      So konnten im zweiten Quartal 2016 bereits viele Container mit Produkten der Bitburger Braugruppe nach China gemeinsam exportiert werden, insbesondere Deutschlands größte Fassbiermarke Bitburger, aber auch die „Pils- Legende“ Wernesgrüner sowie die erfolgreiche Weißbiermarke Benediktiner, die die Bitburger Braugruppe in Kooperation mit der Benediktiner Weißbräu GmbH vertreibt.

      http://www.sgu-ag.de/newDetail.aspx?id=1607

      Multi-Kulti Braukultur! :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.07.18 14:30:34
      Beitrag Nr. 172 ()
      Heute wer bei der HV und kann berichten Danke
      Avatar
      schrieb am 02.08.18 11:02:20
      Beitrag Nr. 173 ()
      Moin!

      Habe auch noch 500 Stücke mit einem dicken Minus im Depot rumflattern... Was haltet ihr von Sino? Werden die jemals wieder über 2 Euronen gehen???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.08.18 11:51:40
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.357.350 von 1888 am 02.08.18 11:02:20
      Zitat von 1888: Moin!

      Habe auch noch 500 Stücke mit einem dicken Minus im Depot rumflattern... Was haltet ihr von Sino? Werden die jemals wieder über 2 Euronen gehen???


      Für eine China-AG hält sich die Aktie noch hervorragend. Wirf mal einen Blick auf Decheng. Diese China-AG stand auch mal bei 2 Euro und steht jetzt bei 0,014 Euro. ;)

      Aber mal ernsthaft. Damit es hier mal bergauf geht, muss einfach mehr passieren. Bislang sind die, hauptsächlich durch Bier-Exporte, eingefahrenen Umsätze zu gering. Ich hatte hier auch schnellere und deutlichere Fortschritte erwartet. Auch weil hier wohl keine unseriösen Chinesen die Deutschen verarschen. Sondern mehr oder weniger der chinesische Staat die SGU gehört. Ich werde weiterhin SGU im Auge behalten. Aber vorerst nicht einsteigen. da müssen noch weieter Kooperationen, Partnerschaften, Aufträge an Land gezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 02.08.18 12:32:02
      Beitrag Nr. 175 ()
      2 Euro Einstandspreis ist ja auch Unsinn. Das war der Kurs 2015 vor der Kapitalerhöhung 1:6 zu 1,05 Euro.

      Über 80% der Aktien wurden also im Juni 2016 für 1,05 Euro ausgegeben und der Wert der Aktien zuvor stellt bei so einer Mantelbelebung natürlich de facto nur ein Bezugsrecht dar, wenn sie auch im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht verbraucht werden. Dass der Börsenkurs den Ausgabepreis heute nicht übertrifft ist natürlich trotzdem enttäuschend.
      Avatar
      schrieb am 03.08.18 16:31:38
      Beitrag Nr. 176 ()
      Die "Konkurrenz" macht sich jetzt auch auf dem chinesischen Biermarkt breit. SGU muss also langsam mal neue Einnahmefelder finden.
      https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/heineken-greift-au…
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 12:32:25
      Beitrag Nr. 177 ()
      Am Freitag stehen die Halbjahreszahlen an. http://www.sgu-ag.de/Investor6.aspx#m1

      Aufgrund der fehlenden guten Meldungen erwarte ich da aber nichts besonderes. Ein kleiner Anstieg vielleicht bei den Erlösen. Die Meldung aus dem Mai 2018 wird sich erst im 2. Halbjahr auswirken. Ansonsten ist es ja sehr still um das Unternehmen. Weshalb ich weiterhin auch nicht einsteige. Bei der geringen MCap ist das Unternehmen zwar interessant. Dafür müssen aber mal echte Fortschritte gemacht werden. Ich hatte definitiv mehr erwartet, da SGU ja mehr oder weniger dem chinesischen Staat gehört.

      Der Freefloat dürfte weiterhin verschwindend gering sein. Da ja kaum Handel stattfindet.

      Das einzig positive, was mir aktuell hier einfällt. SGU ist eine der wenigen China-AG´s mit der die Aktionäre kein Geld verlieren bzw. verloren haben. Zumindest bislang nicht. Allerdings hätte man auch kein Geld verdient, wäre man hier eingestiegen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 10:48:04
      Beitrag Nr. 178 ()
      München, 12. Oktober 2018 - Die Bitburger Braugruppe GmbH hat heute den exklusiven Vertriebsvertrag mit der Sino-German United AG (Frankfurter Wertpapierbörse, ISIN: DE000SGU8886) über den Vertrieb der Weißbiermarke Benediktiner in dem Gebiet der Volksrepublik China zum 15. Oktober 2018 gekündigt.

      Anlass der Kündigung ist die Nichterreichung vertraglich vereinbarter Ziel- und Mindestmengen. Der Vertrieb der Weißbiermarke Benediktiner generiert den wesentlichen Teil der Umsätze der Sino-German United AG.

      Sino-German United AG wird zunächst weiterhin den Vertrieb der Weißbiermarke Benediktiner für die Bitburger Braugruppe GmbH in dem Gebiet der Volksrepublik China auf nicht exklusiver Basis übernehmen.


      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10925247-dgap-adh…

      Anstatt das die endlich mal voankommen, gibt es jetzt auch noch negative News. Die den sowieso schon geringen Jahresumsatz noch weiter nach unten drücken. Ich beobachte die Aktie zwar weiter. Aber ein Einstieg wird mehr und mehr unwahrscheinlicher. Trotz der sehr geringen MCap.
      Avatar
      schrieb am 16.11.18 10:25:00
      Beitrag Nr. 179 ()
      Die Firma, und damit auch die Vorstandsvorsitzende, bekommt nichts hin. Und bekommt genau dafür eine Vertragsverlängerung für viele Jahre.

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11020279-dgap-adh…
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 13:55:38
      Beitrag Nr. 180 ()
      Der GB 2018 ist da. Die Umsätze sind von 1,1 Mio. auf gut 1,4 Mio. angestiegen. Ergebnis nach Steuern aber weiterhin negativ, mit knapp 116T Euro.
      Prognose der Firma: Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die SGUAG mit einem starken Anstieg der Umsatzerlöse imVergleich zum Vorjahr.

      Bislang gibt es aber keine Meldungen, die diese Meinung unterstützen. Und die ersten 4 Monate des Jahres sind bereits um. Zudem ist die Frage, was unter "starken Anstieg" zu verstehen ist. Man müsste eigentlich schon in 2019 Richtung 5 Mio. Umsatz gehen. Ansonsten macht das Listing an der Börse nur begrenzt Sinn. Ich beobachte die Firma zwar weiterhin. Aber ein Einstieg kommt, trotz der mikrigen MCap, aktuell nicht in Betracht. Bislang ist diese Aktie für die Anleger ein weiterer China-Flop.

      http://www.sgu-ag.de/downFile/20190429112738.pdf
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 19:03:40
      Beitrag Nr. 181 ()
      Würde das auch so sehen, dass das mit 1-2 Mio Umsatz nicht viel Zukunft hat.
      Immerhin ist aber noch Geld in der Firmenkasse und der Börsenmantel kann weiter genutzt werden.

      Stand nicht auch was von Skifahren lernen für die Olympiade im Geschäftsbericht?
      Ist vielleicht gar nicht so dumm, da dann Werbung zu machen für Bier aus Deutschland.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.19 10:02:12
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.450.434 von honigbaer am 29.04.19 19:03:40
      Zitat von honigbaer: Würde das auch so sehen, dass das mit 1-2 Mio Umsatz nicht viel Zukunft hat.
      Immerhin ist aber noch Geld in der Firmenkasse und der Börsenmantel kann weiter genutzt werden.

      Stand nicht auch was von Skifahren lernen für die Olympiade im Geschäftsbericht?
      Ist vielleicht gar nicht so dumm, da dann Werbung zu machen für Bier aus Deutschland.


      http://www.sgu-ag.de/newDetail.aspx?id=1786#m1
      Am 09.03.2018 kam eine Meldung zur Skivermarktung. Und ja, auch im GB 2018 wurde dies erwähnt.

      Klar ist aber auch, dass der Newsflow definitiv VIEL zu gering ist. Es müsste wenigstens 1x pro Quartal eine neue Kooperation vermeldet werden, damit SGU irgendwann mal interessant wird.
      Avatar
      schrieb am 30.09.19 15:01:53
      Beitrag Nr. 183 ()
      Von denen kommt auch überhaupt nichts mehr. Was das denen jetzt gebracht hat, ist doch sehr fraglich. Ob die jemals nochmal zum Leben erweckt werden, darf man doch mehr als bezweifeln. Wie schon mehrfach von mir heir erwähnt und befürchtet. Eine weitere China-AG, die für die Anleger zum Flop wird. Allerdings gab es hier ja kaum Anleger/Kleinanleger, da der Freefloat extremst gering ist.
      Sino-German United | 0,400 €
      Avatar
      schrieb am 03.12.19 10:12:16
      Beitrag Nr. 184 ()
      Oh, ein Lebenszeichen von SGU !
      Aber nur die Vermeldung, dass man den alten Vertrag wieder erneuert hat. Für mich weiterhin eine weitere China-Butze, die die Anleger nur enttäuscht. Wachstum gleich Null. Man muss hier schon froh sein, wenn der Jahresumsatz überhaupt 7-stellig ist.

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11949614-dgap-adh…
      Sino-German United AG unterzeichnet neuen exklusiven Vertriebsvertrag mit Bitburger Braugruppe GmbH für die Marke Benediktiner Weißbier
      Sino-German United | 0,280 €
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:43:33
      Beitrag Nr. 185 ()
      Ganz so schwarz sehe ich die Situation nicht. Bilanz hat noch ein EK von ca 1 Mio € und der sehr positive Ausblick auf das GJ 2019 wurde bestätigt. Dann sollten hier auch siebenstellige Umsätze zu erzielen sein :)
      Auf der anderen Seite preist die Börse bei der SGU aktuell Insolvenznivau ein. Das scheint mir wirklich übertrieben zu sein. Meiner Meinung liegt der Grund für diese geringe Marketcap weniger an den Zahlen sondern hat Ihren Ursprung an der nicht vorhandenen medialen Präsenz.
      Marketcap: 450 K
      Avatar
      schrieb am 09.02.20 15:55:59
      Beitrag Nr. 186 ()
      Trotz der sehr niedrigen Marketcap kommt immer wieder Material auf den Markt.......Der positive Ausblick und die gesunde Bilanz rechtfertigt dies m.E. nicht
      Sino-German United | 0,230 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.02.20 09:08:07
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.627.422 von mistery01 am 09.02.20 15:55:59
      Zitat von mistery01: Trotz der sehr niedrigen Marketcap kommt immer wieder Material auf den Markt.......Der positive Ausblick und die gesunde Bilanz rechtfertigt dies m.E. nicht


      Der Freefloat ist (oder war ?) ja extremst niedrig. Daher könnte es der Großaktionär sein. Aber das ist nichts anderes als eine Spekulation.
      Sino-German United | 0,230 €
      Avatar
      schrieb am 11.02.20 11:03:25
      Beitrag Nr. 188 ()
      Da stimme ich Dir zu, aber die niedrige Bewertung und das Marktsegment reizt da schon... zumal der Ausblick sehr pos ist
      Sino-German United | 0,220 €
      Avatar
      schrieb am 06.10.20 15:08:12
      Beitrag Nr. 189 ()
      Die nächste China-AG, bei der die Aktionäre einen (fast) Totalverlust hätten. Nicht die erste Aktie und nicht die letzte Aktie. An den Finanzzahlen liegt es sicherlich nicht. Die sind weitesgehend unverändert.

      http://www.sgu-ag.de/downFile/20200430090221.pdf
      Sino-German United | 0,040 €
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      schrieb am 14.10.20 15:58:26
      Beitrag Nr. 190 ()
      Das ist wirklich sehr erfreulich und sollte sich lohnen:
      Die SGU schließt eine Partnerschaft mit dem F.C. Bayern
      Sino-German United | 0,795 €
      1 Antwort
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      schrieb am 14.10.20 16:10:05
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.384.097 von mistery01 am 14.10.20 15:58:26
      Zitat von mistery01: Das ist wirklich sehr erfreulich und sollte sich lohnen:
      Die SGU schließt eine Partnerschaft mit dem F.C. Bayern


      Meldung dazu ?
      Sino-German United | 0,810 €
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      schrieb am 14.10.20 17:14:00
      Beitrag Nr. 192 ()
      Ist nicht ganz neu, eine Verbindung besteht schon seit 2016, jetzt im September wurde die Verlängerung und der Ausbau der Zusammenarbeit vereinbart. Ob das SGU direkt geschäftlich betrifft, geht nicht ganz klar hervor, vielleicht lest ihr da mehr heraus aus den teils älteren Meldungen?

      https://fcbayern.com/de/news/2020/09/zusammenarbeit-mit-der-…
      https://fcbayern.com/de/news/2016/10/fc-bayern-muenchen-und-…
      http://german.chinatoday.com.cn/2018/jjwirtschaft/201802/t20…
      Sino-German United | 0,810 €
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      schrieb am 15.10.20 15:25:11
      Beitrag Nr. 193 ()
      Hat einer eine plausible Erklärung für die Entwicklung? Insbesondere die hohen Umsätze ,für diese Aktie, fallen dabei auf.
      Sino-German United | 1,480 €
      3 Antworten
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      schrieb am 11.04.22 13:00:53
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.396.763 von mistery01 am 15.10.20 15:25:11Die Zahlen und der Bericht für 2021 wurden vorgelegt, erstmals hat man einen kleinen Gewinn erzielt und der Umsatz wurde deutlich gesteigert von 1,465 Mio auf 2,671 Mio Euro. Der Umsatz entfiel nur noch zur Hälfte auf Bierexport, im Vorjahr war der Bieranteil noch drei Viertel. Besonders mit Kinderzahnpasta und Bodenbelägen konnten neue und höhere Umsätze erzielt werden, während sich für Importe aus China nach Deutschland, trotz entsprechender Bemühungen, keine Gelegenheiten boten.

      Das Eigenkapital beträgt 1,10 nach 1,07 Mio im Vorjahr. Ausstehend sind weiterhin 1,8 Mio Aktien.

      Im Geschäftsbericht steht
      "Auch in der Zukunft plant die Sino-German United AG ihren Wachstumskurs fortzusetzen und im Jahr 2022 das Ergebnis und die Umsätze weiter zu verbessern. Die Erweiterung der Exportgeschäfte und die Etablierung sollen hierfür ausschlaggebend sein.
      Darüber hinaus eruiert die Gesellschaft intern stets mögliche weitere Geschäftsfelder und Chancen."
      Sino-German United | 0,895 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.22 13:51:57
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.332.741 von honigbaer am 11.04.22 13:00:53Ein Investment hier würde ich trotzdem nur spekulativen Anlegern raten. Zum einem natürlich, weil es eine China-AG ist. Und da gab es an den deutschen Börsen ja leider schon einige negative Beispiele. Zum anderen, weil man weiterhin noch ein Zwerg ist. Trotz des Wachstums.
      Sino-German United | 0,895 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.22 14:36:19
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.333.233 von tzadoz2014 am 11.04.22 13:51:57Aus dem operativen Geschäft sehe ich eigentlich auch keine Phantasie, die Aktie legt sich vielleicht ein Bieraktionär der Vollständigkeit halber ins Depot. Insgesamt ist das Geschäfts ja eher margenschwach und man fragt sich, wieso das überhaupt an der Börse eingeführt wurde. ich vermute, dass die Gesellschaft ihre Existenzberechtigung im Rahmen des Gewerbeparks hat, dessen Betreiber mit der SGU AG sozusagen die rechtliche Infrastruktur anbietet und so den im Gewerbepark ansässigen Unternehmen Import-Export-Dienstleistungen anbieten kann.

      Nur wegen "Chinagesellschaft" hätte ich aber keine Bedenken. Die Gesellschaft ist seit einigen Jahren aktiv und ist doch eigentlich eine deutsche Gesellschaft. Bei den betrügerischen Chinagesellschaften ging es doch darum, dass sie viel Liquidität und hochtrabende Pläne hatten, aber bei chinesischen Tochterfirmen, an die dann nicht heran zu kommen war.

      Interessant ist noch, dass die Gesellschaft im regulierten Handel notiert und jederzeit als etablierte Börsengesellschaft für die Einbringung weiterer Aktivitäten genutzt werden könnte. Gegebenenfalls auch nach Verkauf der Mehrheit. Dass die eigenen Geschäfte entgegen meiner Erwartungen nun doch expandieren, spricht aber dafür, dass man weiter in den gegebenen Strukturen ohne Veränderungen wirtschaftet.
      Sino-German United | 0,895 €
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      schrieb am 12.08.22 12:55:20
      Beitrag Nr. 197 ()
      Sino-German United
      Sino-German United AG hebt Prognose für 2022 an
      http://www.sgu-ag.de/downFile/20220812115628.pdf
      Sino-German United | 0,550 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.22 11:49:25
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.182.820 von Hitman2 am 12.08.22 12:55:20Der Halbjahresbericht ist da.
      Umsatz 1.236.966,73 nach 1.354.812,36 im Vorjahreszeitraum
      Jahresüberschuss 57.323,43 nach -127,76 (Verlust) im Vorjahr
      Das Eigenkapital stellt sich nun auf 1.159.390 Euro, was bei 1,8 Mio Aktien 64 Cent je Aktie entspricht

      Aus der Prognose im Halbjahresbericht:

      "Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 12.08.2022 bereits verkündet, prognostiziert SGUAG auch weiter-hin eine stark positive Entwicklung. Auf Grund der Geschäftsentwicklungen bis Anfang September 2022 geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass sich die Rohertragsmarge des Umsatzes im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr sehr stark verbessern wird. SGUAG nimmt an, dass auch im 2. Halbjahr der Wachstumskurs fortgeführt werden kann und am Ende des Jahres ein erneut besseres Gesamtergebnis (EBIT) als im Vorjahr erreicht werden wird (2021: TEUR 30). Somit kann die Prognose aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2021 nach oben revidiert werden."
      Sino-German United | 0,550 €
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      schrieb am 10.03.23 15:43:25
      Beitrag Nr. 199 ()
      Sino-German United AG: SGUAG verlängert mit Bitburger Braugruppe GmbH den exklusiven Vertriebsvertrag für die Weißbiermarke Benediktiner
      Dazu erhält SGUAG den Vertrieb für die Schwarzbiermarke Köstritzer in China exklusiv

      10.03.2023 / 10:30

      https://www.pressetext.com/news/20230310011
      Sino-German United | 0,320 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.23 21:15:20
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.448.397 von heinze123 am 10.03.23 15:43:25In der Mitteilung steht:
      "SGUAG prognostiziert dementsprechend eine Umsatz- und Ertragssteigerung beim Bierexport von 20-25% für 2023 und mithin eine insgesamte Umsatz- und Ertragssteigerung der SGUAG von ca. 10-15%."

      Grundsätzlich eine gute Prognose für den Bierexport für 2023 und die Gesamtprognose für 2022 war ja schon mit der vorhergehenden Mitteilung erhöht worden. Aber richtig einordnen kann man das eigentlich nur, wenn die Zahlen für 2022 da sind, vielleicht kommen diese wie letztes Jahr Anfang April? Im Finanzkalender steht derzeit kein Termin.
      Sino-German United | 0,320 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.23 11:02:33
      Beitrag Nr. 201 ()
      Laut Kalender sind die Jahreszahlen für den 11.04.2023 geplant. Also direkt nach Ostern.
      Mir geht das Wachstum hier einfach viel zu langsam voran. Natürlich steigern sie nach und nach immer mal den Umsatz. Allerdings eben auch auf sehr niedrigen Niveau. Für eine Aktiengesellschaft sind diese Jahresumsätze schon extrem niedrig. Sollte die Aktienanzahl von 1,8 Mio. Aktien allerdings noch aktuell sein, wäre die MCap dementsprechend passend dazu auch mit 576.000 Euro sehr niedrig. Ich beobachte weiterhin diese Aktie nur. Ich fand die Aktie interessant, als in dem leeren Mantel diese Gesellschaft eingebracht wurde. Seitdem ist mir persönlich hier aber viel zu wenig passiert.

      https://www.wirtschaftszeit.de/news/hengstenberg-gmbh-co-kg-…
      23.01.2023: Die Sino-German United AG, ein mit dem Im- und Export sowie weiteren Dienstleistungen zwischen China und Deutschland befasstes Unternehmen, intensiviert die Zusammenarbeit mit dem renommierten Familienunternehmen Hengstenberg GmbH & Co. KG. Ziel der Zusammenarbeit ist es, deutsche Lebensmittel, wie KNAX Gewürzgurken und Mildessa Sauerkraut, in die Volksrepublik China zu exportieren und dort zu distribuieren.
      Sino-German United | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 30.03.23 11:16:51
      Beitrag Nr. 202 ()
      So rein von den Zahlen her, bekommt man aber natürlich Aktien dieser Firma "geschenkt". Mal eine sehr vereinfachte Rechnung:

      MCap 576.000 Euro

      dazu im Vergleich

      Forderungen gegen verbundene Unternehmen
      + Guthaben Bank/Kasse
      - Verbindlichkeiten
      = ca. 850T Euro
      Sino-German United | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 31.03.23 00:08:36
      Beitrag Nr. 203 ()
      Tatsächlich eine ungewöhnliche AG, eigentlich viel zu klein für eine Börsennotiz, aber vielleicht erfolgt ja irgendwann nochmal ein Wachstum über Kapitalerhöhungen oder durch Einbringung anderer Aktivitäten.

      Der Hauptaktionär ist ja eng mit dem chinesischen Staat und dem Sino-German Ecopark verbunden.
      http://www.sgu-ag.de/About3.aspx#m1
      Ich dachte immer, dass die SGU AG vielleicht eines Tages für Investitionen im Zusammenhang mit dem Gewerbepark genutzt werden könnte, aber inzwischen sind viele Jahre vergangen und es blieb bei den Import-Export-Aktivitäten.
      Sino-German United | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 03.04.23 11:10:51
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.451.292 von honigbaer am 10.03.23 21:15:20
      Veröffentlichung des Jahresberichts 2022 am 11.04.2023
      Sino-German United AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114-117 WpHG

      03.04.2023 / 10:34

      https://www.pressetext.com/news/20230403022
      Sino-German United | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 11.04.23 14:54:43
      Beitrag Nr. 205 ()
      Geschäftsbericht 2022:
      http://www.sgu-ag.de/downFile/20230411083943.pdf

      Guthaben Kasse/Bank jetzt knapp 1,9 Mio., Erhöhung um knapp 700T im Vergleich zum Vorjahr. Dafür sind die Forderungen um etwas mehr als 400T gesunken. Auf der Passivseite gibt es keine wesentlichen Veränderungen. Jahresüberschuss 120T bei einem Umsatz von knapp über 3 Mio.
      Sino-German United | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 13.04.23 16:39:16
      Beitrag Nr. 206 ()
      Wann wurden hier eigentlich zuletzt mal Aktien gehandelt. Ich habe mal ein paar Wochen zurück geguckt. Und keinen Handel gefunden. :laugh:
      Sino-German United | 0,450 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.23 17:08:33
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.665.008 von tzadoz2014 am 13.04.23 16:39:16Etwa 12.000 und 5.000 Stück letztes Jahr im Juli und September in Frankfurt zu 95 bzw 65 Cent.
      Sind eben selten gehandelte Raritäten!!!
      Sino-German United | 0,450 €
      Avatar
      schrieb am 04.08.23 18:39:32
      Beitrag Nr. 208 ()
      Das ist ein Selbstbedienungsladen. Vormals als "German Brokers" notierten Aktienmantel wurde übernommen, dann gab es einen Kapitalschnitt, so dass aus 100 Aktien 10 "neue" Sino German wurden und das vorhandene Kapital wird stetig an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat als Vergütung ausgegeben. Auch der "wenn vorhandendene Gewinne" anfallen bei diesem Kramladen, dann werden sie an die"Beteiligten" (nicht die "freien" Aktionäre) ausgekehrt im Rahmen deren Vergütung 🧐😡. Jeglicher Versuch"etwas" zu ändern wird abgeschmettert, weil auf der HV immer dagegen gestimmt wird. Es ist auch keine Insolvenzverschleppung, sondern man will "unter sich" bleiben und keinen an irgendwas teilhaben lassen. Daher auch kaum Handel und die massive Unterbewertung. Aber man lässt immer so viele in Umlauf dass man kein Pflichtangebot machen muss. Sowas liegt bei vielen als "Erinnerungsposten" im Depot ohne jeglichen Mehrwert. Im Grunde fast Betrug, aber nur fast, das ist auch das Geheimnis 😬🙈.
      Sino-German United | 0,500 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.23 21:00:36
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.263.290 von graueeminenz77 am 04.08.23 18:39:32Hä???
      Der Hauptaktionär hat 2016 einen Anteil von 79,52% gemeldet und hätte eine Unterschreitung der 75% Schwelle melden müssen. Es sind vermutlich nur wenige Prozent des Kapitals im Streubesitz. Was soll das mit einem Pflichtangebot zu tun haben?

      Das Eigenkapital liegt seit Jahren bei etwa 1,1 bis 1,2 Mio Euro, weder ist das halbe Grundkapital (Hälfte von 1,8 Mio) verloren, noch droht Insolvenzgefahr. Der Kassenbestand ist im letzten Geschäftsjahr deutlich gestiegen und es wurde ein Gewinn erzielt. Kann man natürlich bemängeln, dass mit 1 Mio Kapital nicht jedes Jahr 200.000 Euro Gewinn gemacht werden und keine spannende Börsenstory präsentiert wird.

      "Betrug" kann ich da nicht erkennen.
      Der Betrug mit einem Börsenmantel ginge ganz anders, da würde eine wenig realistische Erfolgsplanung präsentiert, um den Kurs hochzujagen und die Aktien teuer abzuladen, davon kann hier nicht die Rede sein.
      Sino-German United | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 04.08.23 21:19:21
      Beitrag Nr. 210 ()
      Du hast mich irgendwie nicht richtig verstanden. Mit Pflichtangebot meine ich Squeeze Out, wird aber Nichts draus (zu viel im Umlauf). "Betrug" habe ich ja geschrieben ist es nicht, nur halt "moralisch" gesehen 😂, da es quasi ein Bäckerladen mit gut bezahlten "Mitarbeitern" und Organen, die eine AG nun Mal zwingend braucht. Im Grunde hätte vor Jahren als die Kasse noch praller war eine Auflösung erfolgen müssen und die Aktionäre ausgezahlt. ?
      Sino-German United | 0,500 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.23 23:19:22
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.264.250 von graueeminenz77 am 04.08.23 21:19:21Ich wüsste nicht, wann die Kasse besser gefüllt sein soll, Ende 2015 bestand bei German Brokers ein nicht gedeckter Fehlbetrag in Höhe einer halben Million Euro. Die jetzt vorhandenen Mittel wurden nach dem Kapitalschnitt 2016 im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1:6 zu 1,05 Euro eingezahlt.

      Wieso sollte ein Squeeze-out für die Aktionäre vorteilhaft sein, fehlende Gewinne bemängelst Du selbst, also müsste es beim Squeeze-out keinen besonders guten Preis geben. Neben dem Kassenbestand ist der Börsenmantel im regulierten Markt das wesentliche Asset der Gesellschaft.
      Sino-German United | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 08.08.23 09:28:10
      Beitrag Nr. 212 ()
      Ein Squeeze-out macht vermutlich keinen Sinn für die Funktionäre der SGU. Ich weiß zwar nicht, welches Ziel sie verfolgen und aus welchem Grund sie sich den Mantel geschnappt haben. Offenbar war es aber nicht das Ziel, hier ein stark wachsendes Unternehmen zu integrieren und für steigende Börsenkurse zu sorgen. Die Jahresumsätze sind zwar gestiegen. Aber weiterhin für eine AG auf sehr niedrigen Niveau. Vielleicht hat es mit dem Zoll zu tun. Vielleicht wollte man als chinesischer Staat ein weiters Standbein in Deutschland reinsetzen. Was auch immer. Bei einem Personalaufwand von 115T von einem Selbstbedienungsladen zu reden, finde ich definitiv übertrieben.
      Sino-German United | 0,500 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.09.23 20:54:18
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.277.807 von tzadoz2014 am 08.08.23 09:28:10"Nach gegenwärtiger Einschätzung erwartet der Vorstand der SGUAG einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. TEUR 0 für das Geschäftsjahr 2023."
      https://www.pressetext.com/news/20230908028
      Sino-German United | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 10.09.23 21:52:50
      Beitrag Nr. 214 ()
      Nicht überraschend bei den aktuellen (Wirtschafts-)Meldungen aus China. Sell bzw. Finger weg 👎
      Sino-German United | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 09:20:15
      Beitrag Nr. 215 ()
      Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114-117 WpHG
      21.09.2023 / 08:42

      https://www.pressetext.com/news/20230921006
      Sino-German United | 0,500 €
      Avatar
      schrieb am 23.01.24 16:10:28
      Beitrag Nr. 216 ()
      Ob hier ja nochmal etwas (positives) passiert ? Die Aktie ist ja ziemlich tot.
      Sino-German United | 0,300 €
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 16:43:40
      Beitrag Nr. 217 ()
      Jahresbericht 2023:
      Obwohl die Umsätze gesunken sind, sind die Position Materialaufwand leicht angestiegen. Jahresfehlbetrag 20T. Ansonsten alles ziemlich langweilig hier.

      https://www.sgu-ag.de/downFile/20240402055905.pdf
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