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    Kostenverteilung im Erbfall!° - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.04 19:20:10 von
    neuester Beitrag 17.04.06 21:34:24 von
    Beiträge: 12
    ID: 878.553
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      Avatar
      schrieb am 08.07.04 19:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      mal`ne Frage:

      Es wird ein gewisses Vermögen "X" vererbt!Die Erben sind die 3 Kinder und eine Person,die nicht verwandt mit dem Verstorbenen ist.
      Die nicht verwandte Person erbt ca.1/10 des Ganzen.

      Ist es dann auch legitim diese Person an den Kosten der Beerdigung(und sonstige Auslagen) zu beteiligen,oder aber haben das die Nachkommen vollständig selbst zu tragen?

      Über kompetente Beiträge würde ich mich freuen!

      Gruss Ulrike
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 19:49:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      du erbst ja andauernd etwas.

      vielleicht solltest du einmal einen rechtspfleger für erbangelegenheiten beim zuständigen amtsgericht aufsuchen.
      allgemeine anfragen beantworten sie in der regel kostenlos.

      oder notar.
      wer vermögen erbt, kann auch einen anwalt bezahlen. vereinbare ein stundenhonorar. nicht nach gegenstandswert.
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 19:57:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist diese person miterbe oder etwa vermächtnisnehmer???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 20:09:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      (Vermögen X - Kosten der Beerdigung) wird aufgeteilt, oder ?
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 20:24:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      ist im erbschein eine bestimmte summe benannt oder es sind gegenstandswerte (zB.schmuck,immobilien)MUSS ER SICH NICHT BETEILIGEN.

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      Avatar
      schrieb am 08.07.04 20:32:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      :confused::confused: im erbschein steht doch keine summe....was hier so alles gepostet wird...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 21:26:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      steht da nur 1/10 ?
      wenn ja ist das ganze doch kein problem , da erstmal von dem Vermögen das vorhanden ist , die ganzen notwendigen Ausgaben bezahlt werden und erst danach der Anteil ausgerechnet wird .
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 21:30:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      sollte auch testament heissen und nicht erbschein-entschuldige !
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 21:49:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es empfiehlt sich, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbfall, einschließlich der Beerdigungskosten, aus dem Nachlass zu bestreiten und erst den Reinnachlass zu verteilen. Dann werden alle Erben entsprechend ihrer Quote beteiligt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 12:06:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei der Erbschaftsteuer gibt es doch den Pauschbetrag für Nachlaßverbindlichkeiten, also insbesondere für die Beerdigungskosten, von 10.300€. Wie soll der denn aufgeteilt werden?
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 14:23:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Egal wie die rechtliche Seite aussieht, mir wäre es an der Stelle der 3 Kinder schlicht zu kleinlich und auch pietätlos, den 1/10-Erben um einen Anteil an den Kosten anzuhauen, zumal es eh nur max. 10% sein können. Anders sähe die Sache höchstens dann aus, wenn ein Mausoleum zu finanzieren wäre ;) .
      Avatar
      schrieb am 17.04.06 21:34:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 13.653.873 von borazon am 09.07.04 14:23:52Sehe ich genau so.:)


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