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    Rangfreigabe durch Bausparkasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.04 13:35:10 von
    neuester Beitrag 23.09.04 16:09:03 von
    Beiträge: 5
    ID: 907.241
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      Avatar
      schrieb am 23.09.04 13:35:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe bei meiner Raiffeisenbank ein Darlehen, das nun
      durch eine andere Bank mit wesentlich günstigeren Konditionen abgelöst werden soll. Die Absicherung
      ist durch eine erstrangige Grundschuld erfolgt. Für diese
      Grundschuld besteht aber auch noch eine Absicherung für die
      Bausparkasse für ein Bauspardarlehen. Die Bausparkasse müßte
      nun auf den 2. Rang zurücktreten, damit die erste Rangstelle
      frei wird. Dies wird nun von der Bausparkasse verweigert mit der Begründung, daß Sie dafür keinen Anlass sehen und es sich eh nur um eine Darlehensablösung von einer organisationsfremden Bank handelt. Es geht also nicht um die Werthaltigkeit der zweiten Rangstelle, sondern nur darum, dass sie einfach nicht auf die erste Rangstelle verzichten wollen.
      Hat die Bausparkasse das Recht, den Rangrücktritt zu verweigern und damit zu verhindern, daß das Bankdarlehen durch ein günstigeres abgelöst wird?
      MfG Mirsanmir
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 14:24:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      JA, das hat sie.
      Die einzige gangbare Alternative ist das Bauspardarlehen mit abzulösen und die gesamte Summe über die andere Bank zu finanzieren. :D

      "Man muss auch mal nach ALTERNATIVEN Ausschau halten wollen"
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 14:25:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn das darlehen abgelöst wird, hätten sie eigentlich ganz aus dem grundbuch zu verschwinden.

      wenn da nicht noch deren bausparkredit wäre. der bleibt ja aufrecht ?

      so ist natürlich der bausparkredit der ältere - und wer zuerst kommt malt zuerst !
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 14:26:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      p.s.: warum sollte die bausparkasse auf den 2. Rang zurücktreten müssen ?
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 16:09:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Würdest du dein recht auf erste Befriedigung aufgeben? Ich nicht!:eek:


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