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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 141)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 26.02.11 12:14:16
      Beitrag Nr. 3.938 ()
      Die Nichtzulassungsbeschwerde der IBV beim LBB 3 ist vor einigen Tagen abgewiesen worden. Damit ist der Minderheitenschutz im LBB 3 rückwirkend wiederhergestellt. Der BGH war letzte Instanz, die Sache ist unanfechtbar. Damit hätten alle qualifizierten Gesellschafterbeschlüsse seit 2006 einstimmig erfolgen müssen. Die IBV wird jetzt richtig Probleme bekommen, möglicherweise nicht nur zivilrechtlich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.11 09:12:21
      Beitrag Nr. 3.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.108.860 von Smith61 am 25.02.11 17:47:12Du scheinst wirklich sehr schlechte Erfahrungen mit der Hauptstadtsjustiz gemacht zu haben...
      Vielleicht trösten dich ja folgende Fakten unsere Fonds betreffend:
      - Alle Ausschüttungsklagen beim LBB 6 bis zum GJ 2007 incl. haben m.E. nach vor Berliner Gerichten zum Erfolg für die Anleger - auf Basis der in den urprünglich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen im Prospekt - geführt.
      - Spätestens in der zweiten Instanz haben auch die Berliner Gerichte den klagenden Anlegern hinsichtlich des Minderheitsschutzes recht gegeben. Der BGH prüft m.W. nach gerade, ob er die Beschwerde dagegen der Fintec/IBV überhaupt zulassen soll. Selbst wenn dies passieren sollte, sind die Erfolgsaussichten vor dem BGH in Karlsruhe ( = Auswärtsspiel für Berlin ) nicht unbedingt sehr hoch. Und der Minderheitenschutz ist der zentrale Hebel für alle ( wichtigen ) Fondsbeschlüsse...
      Soviele Schweinereien, wie die seit Auflegung der Fonds mit den Anlegern getrieben haben, konnten unmöglich in den Vertragswerken von Anfang an "sanktioniert" werden. Irgendwann ist mal payback-time...;)
      Ich hatte mal in einem früheren Posting die Zeitachse bis zu einer "gütlichen" Einigung mit angemessener Auszahlung für die Anleger auf ca. 3 Jahre geschätzt. Das war vor ungefähr 2 1/2 Jahren...Ich lege mal noch ein Jahr drauf, weil ich grundsätzlich Optimist bin ;)

      No pasaran !

      nanu
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 23:24:21
      Beitrag Nr. 3.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.108.860 von Smith61 am 25.02.11 17:47:12smith61 schrieb;

      "Ich mach gerade allerdings Erfahrung mit der Korruptheit des Berliner Langericht und seiner vielen Kammern, denen Privatanlegern – die von staatlichen Berliner Banken in Schrottfonds gelockt wurden – so was von egal sind. Schnell abgeurteilt, rechtliches Gehör? "

      Nicht nur in Berlin, sondern landauf/landab in dieser Republik, bei allen OLGs.
      Du spielst auf das nicht verfassungskonforme Abwürgen vieler Gerichte des §522 Abs 1 ZPO ab, deren Handhabung regional statistisch sehr unterschiedlich ist.

      Damit ist wenigstens bald Schluss:

      Hier die letzte Nachricht des BMJ von der Bundesjustizministerin selbst:

      http://www.bmj.de/cln_164/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2…

      zum Kabinettsbeschluss vom 25.01.2011 zur Reform des Unrechtparagaphen 522 der ZPO, den die Rot-Grüne Regierung am 1.1.2002 einführte.


      Gerade die heutige Opposition, die seinerzeit dieses Unrecht einführte, sieht nun ihre damaligen Fehler offenbar wenigstens ein und geht sogar noch einen Schritt weiter: Die Fraktion der SPD hat am 19.01.2011 einen eigenen Gesetzentwurf dazu dem Bundestag vorgelegt und verlangt schlicht die gesamte ersatzlose Streichung dieses ZPO Abwürgeparagraphen 522 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704431.pdf, was die Fraktion Die Grünen und Linken unterstützen, währenddessen die von Regierung beschlossene Reformversion, die schon am 4.2.2011 dem Bundesrat zur Anhörung zugeleitet wurde, bevor der Bundestag das Gesetz beschließen wird, den bis dato versperrten Zugang zum BGH wieder ermöglicht und darüber hinaus dem rechtssuchenden Kläger allerdings nur auf dessen Antrag hin den Zugang zur mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz, der damit bis dato regelmäßig abgewürgt wurde- selbst bei vollkommener Aussichtslosigkeit- wieder ermöglichen wird (jedoch nur bei Streitwerten von >20TEUR).

      Bei diesem "Konsens" aller im Bundestag vertretenen Parteien sind also die Tage gezählt, wo drei Berufungsrichter in einem OLG bzw. KG im Stillen Kämmerlein untereinander abkaspern, ob eine Klage "Aussicht auf angeblich keinen Erfolg hat" und dann per unanfechtbaren Beschluss die Klage einfach ohne viel Worte abweisen, stets dann ja ohne Urteil, ohne eine mündliche Verhandlung, ohne jedwede Aussprache also vor dem Urteil, und stattdessen schlicht "aus Faulheit, "aus Bequemlichkeit, weil sie nicht unabhängig von einander ordentlich prüfen wollen" , weil sie "überfordert sind" oder "sich nur auf einen Berichterstatter des gleichem Spruchkörpers verlassen haben", oder "schlicht meinen, sich die Arbeit einer seitenlangen Urteilsbegründung ersparen zu wollen" usw.....so dass der geschröpfte Anleger regelmäßig oft in 2. Instanz leer ausgeht und nicht weiss wie ihm geschehen ist.

      Aber auch die eigenen Anwälte klären ihre Mandanten zumeist nicht darüber auf oder hatten "unsubstanziiert und unvollständig vorgetragen", falls ein solcher Beschluss dann plötzlich ergeht, dass sie in diesem Fall dann wenigsten - ohne einen Cent damit zusätzlich zu verdienen zu können- innerhalb einer Notfrist von 14 Tagen die "Anhörungsrüge und Gegendarstellung" unter Berufung auf §321a ZPO als allerletztes Mittel beim gleichen Gericht mit Schriftsatz einlegen müssten (der Gesetzgeber hat hier zwar den Bock zum Gärtner gemacht in der Fiktion, drei Richter würden dann ihren selber gemachten Fehler dann auch immer selber korrigieren), was demzufolge erneut als allerletzte Möglichkeit unbedingt zu nutzen wäre, durch einen weiteren Beschluss das Verfahren wenigstens fortsetzen zu können (was in den allermeisten Fällen wiederum abgewürgt wird, weil dann keine Einstimmigkeit mehr erforderlich ist).
      Nur dann kann man sich beim Bundesverfassungsgericht nämlich beschweren, was ja jeder selber ohne Anwalt machen kann und dann nicht viel Kostet....wenn er sich es zutraut, die Anhörungsrüge noch einmal als Verfassungsbeschwerde nach Art 103 Abs 1 GG vorbringen zu können, mit dem Ziel den Beschluss aufzuheben. Ansonsten lässt das BVG diese Beschwerde eben auch nicht mehr zu, und der geschundene Anleger weiss wieder nicht, wie ihm geschehen ist.


      Noch ein TIPP: gerade das KG in Berlin erfährt gerade vom BGH gleich reihenweise das Einkassieren von ergangenen Urteilen....wenn der zuvor gemachte Unrechtsweg mal zufällig nicht begangen wurde und es zu einem Urteil gekommen war (statisch sind es allenfalls rd 30%)....darunter das im Forum diskutierte jüngste BGH Urteil, dass die GF eines Fonds an jeden Mitgesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Namen und Adressen rausrücken muss, .....auch das sei hier gesagt, damit wir zurück beim eigentlichen Thema sind :D:D:D.
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 20:31:43
      Beitrag Nr. 3.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.104.189 von donnermax am 25.02.11 08:30:34Na dann schauen wir mal, wie über diesen Beschlussantrag abgestimmt wird.:rolleyes: Gab's sowas nicht schonmal !? :eek::mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 17:47:12
      Beitrag Nr. 3.934 ()
      @donnermax

      Deine Worte tun gut. Sehr gut sogar.

      Ich mach gerade allerdings Erfahrung mit der Korruptheit des Berliner Langericht und seiner vielen Kammern, denen Privatanlegern – die von staatlichen Berliner Banken in Schrottfonds gelockt wurden – so was von egal sind. Schnell abgeurteilt, rechtliches Gehör? Vergessen Sie es, Hauptsache die Privatanleger zahlen jetzt das doppelte nochmal ein (so ein aktuelle Urteil)!

      Ausserdem im Bunde deutscher Gründlichkeit und Verlogenheit sind die Medien. Fragen Sie mal bei den einschlägigen (Wirtschafts-)Redaktionen ob sie diese Zustände unter die Lupe nehmen wollen. "Schrottimmobilien? Da haben wir vor 4 Monaten was drüber gemacht ...!"

      Bin im LBB13. Alter Anhänger und Unterstützer von TSE. Ich hoffe es geht hier bei uns alles glatt und irgendwann erhalten alle von der IBV geschädigten Verbleiber ihren gerechten Ausgleich. Sollten wir allerdings aus irgendwelchen Gründen vor der Berliner Gerichtsbarkeit unsere Forderungen durchsetzen müssen, dann Gnade uns Gott.

      Alles Gute und schönes Wochenende!
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      Avatar
      schrieb am 25.02.11 14:46:19
      Beitrag Nr. 3.933 ()
      ein ibv zeichner hat hute mit dem ibv telefoniert bzgl.der ausstehenden ausschüttung in der 24. kalenderwoche

      folgende information bekam er:
      der garant hat nach wie vor nicht überwiesen, es läuft ein mahnverfahren gegen den garant (bih). der ibv sei optimistisch, dass eine auszahlung zeitnah erfolgt.

      gibt es nur einen einzigen zeichner, der diese märchen glaubt?
      als würde der ibv seine tochter bzw. den garant mahnen?
      lächerlich!!!!!
      dann doch lieber die zeichner weiter verarschen und hinhalten
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 08:30:34
      Beitrag Nr. 3.932 ()
      :kiss::kiss::kiss::kiss:

      Mana, Mana, mana

      Beschlussantrag im Umlaufverfahren LBB5:

      "Zum 31.03.2011 erfolgt eine Ausschüttung an die Zeichner in Höhe von 4,17% des Eigenkapitals. Dieses entspricht einem Betrag von rd. 9,37 Mio EURO"


      P.s. prospektgemäß sind aber 5,75 Prozent garantiert, und demnächst ja 7 Prozent.

      Wieso sollte man denn die mickrigen Abspeiseangebote dann noch wahrnehmen...:confused::confused::D:D

      UND HINZU TRÄTE DOCH AUCH NOCH FOLGENDES: Wer sich als (mehrheitliche) Mitgesellschafter auf Kosten einer Minderheit ungerechtfertigt bereichert und dieses mithilfe einer dieser Mehrheit unternehmerisch unterstellten, nicht treue- und vertragsgemäß handelnden Geschäftsführung bedient, ist dem anderen Miteigentümerteilen (= wir als der "harte" unverdrossene Rest und Minderheit) nach den gesetzlichen Vorschriften zum angemessenen Ausgleich in Geld verpflichtet. Das Prinzip und die von der Rechtssprechung entwickelnden Grundsätze gilt dann auch für den Andienungsgaranten der bereits bei Auflegen der Fonds einen Preis in eigener Kenntnis des prospektgemäßen Vertragswerks bereit ist zu bezahlen, aber der dann im Vorfeld der im bekannten potentiellen Andienung im Jahre 2020/2021 mittels seiner offenkundigen Instrumentalisierungen viele Jahre vor der Andienung dafür mithilfe seiner eigenen im unterstellten Vasallen dafür sorgte, dass der Fonds nicht treuegemäß geführt wird, Schulden übermäßig abgebaut werden, die die geplante Substanz dahingehend ständig erhöht haben und erhöhen werden :laugh::laugh::kiss::kiss::rolleyes::rolleyes: und durch Aushebelung und laufende weitere Aushebelungsversuche, die "Geschäftsordnung des Fonds= Gesellschafterverträge und die Verträge der Gesellschaft mit Dritten" konterkariert und im Ansinnen, sich ungerechtfertigt zu bereichern.

      2020/2021 spätestens kommt also eine dicke Rechnung des verbliebenen Zeichners für diesen Garanten und deren bis dahin im unterstellten oder unternehmerisch verbundenen Miteigentümers (Mehrheitsgesellschafter): NÄMLICH notfalls die Klage auf Herausgabe alle zu Unrecht erhaltenen Mittel aufgrund dieses jahrelangen nicht prospektgemäßen, vertraglich zugesicherten Verhaltens einschließlich deren Herausgabe von angemessenen Zinsnutzungen, die zu Substanzerhöhungen führten, nach § 818 BGB,usw, es sei denn er würde freiwillig und anständig darüber weit vorher mit uns und zzz verhandeln, welchen Aufpreis oder vorgezogene Andienungspreis als von beiden Seite fair für eine freiwillige Rückgabe /Verkauf an den Mehrheitsgesellschafter des Anteils angesichts des "Verzichts auf jahrelangen Ausschüttungen" angesehen wird und aus dem weiteren Umstand der sehr schönen einklagbaren Rendite von 5,75 Prozent p.a.bzw demnächst 7 Prozent p.a.und dem nachzuholenden bislang nicht erfolgten Ausschüttungen der letzten Jahre gefolgt sein.

      DIE MUSIK spielt also langfristig HIER.....wer zuletzt lacht, lacht am Besten:laugh::laugh::kiss::kiss::kiss::D:D:D
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      Avatar
      schrieb am 24.02.11 21:13:37
      Beitrag Nr. 3.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.637 von Ostrakismos am 19.02.11 16:14:54
      Teil 2

      Wenn der Fonds Gewinne erzielt wird er wertvoller
      Besonders wenn IBV auch noch Kredite Tilgt

      Boitmannsdorf
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 09:16:35
      Beitrag Nr. 3.930 ()
      email an den ibv-häuptling:

      antwort:
      Ich bin am 01.11.2010 wieder im Büro. In eiligen Fällen wenden Sie sich bitte zu IBV-Angelegenheiten an meinen Vertreter Herrn Aleithe unter 030-25441-1910, in Angelegenheiten des Bereiches Finanzen der BIH an Frau Mahler unter 030-25441-1982. Vielen Dank.
      I am back to office at 01.11.2010. In case of urgent topics for IBV please contact Mr. Aleithe (+49-30-25441-1910) and for BIH-Finance topics please contact Mrs. Mahler (+49-30-25441-1982). Thanks.

      wirkt nicht gerade professionell, oder?
      ob er wohl unterwegs ist und die ibv d 3 ausschüttungen persönlich zu den zeichnern bringt?
      er hat ja versichert, dass er voll und ganz hinter diesen steht
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 23:26:16
      Beitrag Nr. 3.929 ()
      Hallo,

      zu LBB5 haben unsere lieben Freunde wieder mal Post zum Zwecke des Weichkochens verschickt. Schade um das Papier.

      Viele Grüße
      h+t
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