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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 161)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 11.01.10 14:07:48
      Beitrag Nr. 3.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.704.083 von HelicopterBen am 10.01.10 21:10:56vielleicht warten sie noch auf den großen Zinsanstieg...;)
      dann rechnen sie vielleicht damit, daß sie der Ausgleich mit uns Minderheiten billiger kommt. :laugh:

      Glaube erst/frühestens an eine Richtungsänderung ein paar Monate
      n a c h Ablauf des letzten Fintech-Rauskaufangebots. LBB 12 ist m.E. am 30.6.10 fällig, gibt´s noch welche danach ? ( kenne mich mit den "späten" Fonds nicht so aus, da ich in den "early birds" drinne bin.

      nanu
      Avatar
      schrieb am 10.01.10 21:10:56
      Beitrag Nr. 3.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.286 von nanunana am 30.12.09 17:16:02die mohren l,f und l haben ihre schuldigkeit getan, sie koennen gehen.
      alle anderen verwaltungsraete wie legermann, zedler, karrer oder frau kondert sind entweder selber ausgestiegen oder haben dank gegenstimme der fintech eben keine mehrheit mehr bekommen und flogen ebenso raus.
      denn der fintech bzw. ihren anwaelten fiel ein, dass man a) einen wahlmodus (er)finden kann bei dem es bei vr-wahlen nein- (gegen-)stimmen gibt, bis dato gab es das nicht und auch 10% der zeichner konnten einen vr wählen, und b) sieht der gesellschaftsvertrag vor, dass ein vr gebildet werden kann, es ist eben kein muss, wie komplementaer oder geschaefsfuehrung.

      natuerlich ist es ein dickes ding, wenn eine konzerngesellschaft einen vr verhindert, dessen aufgabe es ist, die gf, ebenfalls eine konzerngesellschaft, zu ueberwachen, und der sonderpruefungen ausloesen kann (die einzige explizit feststehende handlungoption des vr, denn in die geschaefsfuehrung eingreifen oder deren rechtswidrige massnahmen stoppen, wie ein ar, das darf ein fond-vr leider ohnehin nicht).

      im klartext: der konzern verhindert seine eigene kritische ueberwachung selbst:rolleyes:

      das war ja auch der grund fuer den austausch des kritischen, auf umfangreiche sonderpruefung bestehenden vr in bavaria ertrag 1 und das ersetzen dieses vr durch lfl, die dann willfaehrig sofort die sonderpruefung abbrechen liessen.

      aber statt lfl gar niemand im vr zu haben ist eine 100%-versicherung gegen sonderpruefungen:mad:

      ansonsten warten wir doch 2010 mal ab, ob der feine konzern nicht doch zur vernunft kommt und die restlichen verbliebenen zeichner, numindest die, die sich organisiert haben und sich wehren, anstaendig behandelt. irgendwann muessen sie sowieso, warum dann nicht jetzt gleich?
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 19:23:23
      Beitrag Nr. 3.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.646.996 von candle_light am 30.12.09 13:25:35@candle_light: Moment, ich glaube, da laufen ein paar Dinge durcheinander.
      1. Haben wir einen "ordentlichen Vertrag", der uns Ausschüttungen garantiert? Schön wär's ja, aber ich fürchte, einen solchen Vertrag haben wir gerade nicht. (Ausnahme: D3). Wir haben - als Eigentümer des Fonds - beispielsweise einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Geschäftsführung. Sollten wir als Eigentümer der Meinung sein, diese Geschäftsführung agiert nicht in unserem Sinne, dann können wir den Vertrag kündigen, ggf. auch die Geschäftsführung wegen treuewidrigem Verhalten in Anspruch nehmen. Das würde allerdings neben anderen Dingen voraussetzen, daß wir als Eigentümer uns einig wären. Dummerweise sind die Fonds so groß, damit die einzelnen Anteile so klein, daß die Einflußmöglichkeiten des Einzelnen hier schon immer minimal waren, und in der jetzigen Eigentümerstruktur sowieso. Vor Jahren gab es 'mal eine Diskussion einer "actio pro socio", die Diskussion über das Für und Wider und ob das überhaupt möglich ist, überlasse ich anderen.
      2. Du sprichst hier von "anständig und normal". Wenn das die anzulegenden Maßstäbe wären, müßten wir uns nicht darüber unterhalten, was vertraglich und juristisch möglich ist und was nicht, oder? ;)
      3. Was die Banken betrifft, muß man das differenziert sehen: Es geht ja nicht um bestehende Verträge, die selbstverständlich einzuhalten sind, sondern es geht um Anschlußfinanzierungen. Zinsbindungen und Verträge laufen aus, und dann ist es ein normaler Vorgang, daß diese neu verhandelt werden. Bei Verhandlungen kommt es naturgemäß immer darauf an, wer auf der einen Seite des Tisches sitzt, und wer auf der anderen. Im vorliegenden Fall kann sich jeder einfach mal seine Gedanken darüber machen :rolleyes: . Ansonsten muß man grundsätzlich bedenken, daß Banken entgegen landläufiger Meinung ja keineswegs ihr eigenes Geld verleihen, sondern das Geld der Sparer, die bei ihnen angelegt haben. Insofern ist es schon in Ordnung, daß die Banken genau hinsehen und Sicherheiten verlangen. Die aktuelle Finanzkrise ist ja gerade dadurch entstanden, daß Banken (in den USA) eben NICHT genau hingesehen haben. Ob es im konkreten vorliegenden Fall vielleicht Interessenkonflikte geben könnte, und wer alles ein gesteigertes Interesse an höheren Risikoaufschlägen und schnelleren Tilgungen haben könnte, darüber kann sich jeder selbst Gedanken machen.
      4. Keiner muß sich dafür "entschuldigen", daß er (s)eine Ausschüttung will. Aber nochmals: M.E. haben wir eben KEINEN Vertrag, der uns explizit eine Ausschüttung zusichert. Im Übrigen: Ja, wenn man etwas will und der Andere sieht das anders, dann hilft nur Klagen, was denn sonst?
      5. TSE hat in der Vergangenheit schon zu Recht darauf hingewiesen, daß wir hier einiges über Geldanlage, Verträge, Interessen-Identität und Interessenkonflikte, Agency-Probleme und vieles mehr lernen können. Und für die Zukunft heißt das: Ja, vertraue keinem Vertrag, von dem Du nicht sicher bist, daß Du ihn auch verstanden hast.
      6. Ob es in anderen Lebensbereichen Dinge gibt, die wir falsch oder richtig finden, sollte ja wohl keinen Einfluß haben darauf, was wir in der vorliegenden Sache richtig oder falsch finden. Schließlich haben die beiden Dinge nichts miteinander zu tun.
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 17:16:02
      Beitrag Nr. 3.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.193 von hoettges am 30.12.09 16:54:37in welchem Fonds war das ?

      P.S. Wenn die Verwaltungsräte Meister L. aus M. und seine Helfershelfer F + L waren, ist es m.E. kein großer Verlust - oder gibt es für IBV/BIH irgendwelche Gründe, diese Leute aus der Schußlinie zu nehmen ?

      nanu
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 16:54:37
      Beitrag Nr. 3.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.134 von nanunana am 30.12.09 16:43:18Damit das Feuer unterm Hintern nicht zu groß wird, haben die Kumpane von BIH, FinTech 21 und IBV ja vor kurzem in der letzten Gesellschafterversammlung mal so eben den Verwaltungsrat faktisch abgeschafft. Und das mit den üblichen bekannten Mitteln: kriminelle Trickserei.

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      schrieb am 30.12.09 16:43:18
      Beitrag Nr. 3.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.646.996 von candle_light am 30.12.09 13:25:35hallo candle light,

      es gibt nichts gutes - außer man tut es !

      man muß den Gaunern permanent Feuer unterm Hintern machen, sonst
      "erfährt" keiner Gerechtigkeit, schon gar nicht im neuen Jahr!

      Guten Rutsch!

      No pasaran!

      nanu
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 13:25:35
      Beitrag Nr. 3.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.644.030 von Ostrakismos am 29.12.09 20:29:39DANKE mal für Deine Mitteilung. Irgendwie ist das mit den Fonds doch ein echtes Tollhaus, oder? Man meint, man hat ordentliche Verträge, die überschaubar sind, dann machen die immer noch was sie wollen. Klar ist, dass sich die hohen Nachzahlungen auswirken. Aber warum werden die Ausschüttungen der vergangenen Jahre nicht nachgeholt? Das wäre doch anständig und normal, oder? Dann ist das mit den finanzierenden Banken so ein Dilemma. Gibt es nicht auch bei den Verträgen Aussagen über die Höhe der Tilgungen? Wie können die Banken da so unflätig jonglieren und überplanmäßige Tilgungen erzwingen? Ist das nicht eine Maßlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit? Mit der Meinung „Banken eben“, ist für die Gerechtigkeit noch nichts erreicht, oder?
      Dann zu den Anspruchsgrundlagen für Ausschüttungen … muss ich mich nun noch entschuldigen oder gar darum klagen, dass ich Ausschüttungen möchte, die im Vertrag ja formuliert sind? Gut, wir wissen inzwischen wen wir als Gegenüber haben und was der von Vertragserfüllung hält, aber das man durch solche Verträge so benachteiligt und nach Belieben ausgespielt werden kann, das ist meiner Meinung nach schon einmalig. Wer möchte sich da schon in Zukunft irgendwelchen Fondsverträgen anvertrauen, oder man muss eben abgestumpft genug sein, oder gar leichtsinnig?
      Nur noch zur Erinnerung, was da derzeit von Anstand und Gerechtigkeit gefordert wird, sollte da jemand einen Wurstzipfel oder gar Maultaschen ungefragt einsteckt haben, macht ja schon nachdenklich …. In unseren Anliegen mit den Fonds bringen diese Personen von Anwälten keine Meinung in die Öffentlichkeit, wobei sich die Presse auch nicht herausragend bemüht zeigt.
      Es gibt noch Hoffnung, dass mehr Gerechtigkeit doch noch im neuen Jahr erfahrbar ist.
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 20:29:39
      Beitrag Nr. 3.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.640.882 von candle_light am 29.12.09 13:03:51Ich kenne die Details im vorliegenden Fall nicht, deswegen nur ein paar allgemeine Äußerungen: Zunächst wissen wir nicht, wie hoch Deine Beteiligung ist. Nur als Beispiel: Bei 1 Mio. Beteiligung wären 1000 EUR Kapitalerträge nicht viel.:look:
      Zweitens: Die meisten Fonds sollten gem. Prospekt Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen. Einfach mal im Prospekt nachsehen. Je nachdem, wie die Kapitalanlage in Wertpapieren erfolgte, kann es dabei zu Verschiebungen/Kummulierungen zwischen den Geschäftsjahren kommen. Es kommt also nicht auf die absolute Höhe der Einkünfte an, sondern auf die prozentuale Höhe, verglichen mit der prozentualen Höhe im Prospekt. ;) Was im vorliegenden Fonds prospektiert ist, weiß ich nicht.
      Drittens: IBV argumentiert, selbst wenn Erträge da sind, dann müssen sie in überplanmässige Tilgungen gesteckt werden, da die kreditgebenden Banken Zweifel haben (woran, sei 'mal dahingestellt) und deswegen diese höheren Tilgungen verlangen.:rolleyes:

      Das kann man vielleicht so sehen, vielleicht auch nicht.:confused:

      Viertens: Wie an dieser Stelle von anderen schon mehrfach betont, leben wir nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Rechtsmittel-Staat.:keks:
      Fünftens: Soweit ich weiß, sind in den einzelnen Fondsprospekten die Voraussetzungen für Ausschüttungen unterschiedlich geregelt. Eine Klage auf Ausschüttung (wie jede andere Klage auch) würde eine Anspruchsgrundlage voraussetzen. Wenn der Prospekt eine solche hergibt, ... . In jedem Fall wird es ohne einen tüchtigen und engagierten Anwalt nicht gehen. Wenn Du einen gefunden hast, gib' mir Bescheid :D
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 13:03:51
      Beitrag Nr. 3.730 ()
      Habe eben verspätete Weihnachtsüberraschung erlebt. IBV teilte mir das steuerliche Ergebnis von 08 im IBV 2 mit. Dabei wurden Einnahmen aus Kapitalvermögen von > 1000 Euro ausgewiesen. Da kommt doch der Dümmste ins Grübeln, ob da nicht etwas faul ist. Wie kann man so viel Kapitaleinnahmen erhalten, aaaber kein Geld für Ausschüttungen haben? Werden da schon Ausschüttungsklagen geführt, wer weiß was? Wie viel soll einem da an Unverschämtheiten und Ungerechtigkeiten noch zugemutet werden? Wird sich das zukünftig über Klagen ändern lassen? Wie kann die IBV solch ein Spiel treiben ohne auf den Bauch zu fallen? Leben wir eigentlich in einem Rechtsstaat uuund wie weit muss man sinken, dass man so ein Verhalten für rechtens finden kann?
      Ich hoffe, dass sich irgendwann der Spuk auflösen wird und es eine ordentliche Lösung geben kann.
      Avatar
      schrieb am 21.12.09 22:13:53
      Beitrag Nr. 3.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.612.491 von Bongobongo2 am 21.12.09 20:32:45Ich denke, TSE hat auf seiner Webseite wiederholt klar zum Ausdruck gebracht, wer ein Trittbrettfahrer ist, und wer nicht.
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