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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 193)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 01.12.08 15:00:21
      Beitrag Nr. 3.418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.123.207 von HelicopterBen am 01.12.08 13:59:52An heli-ben:Danke für deine Antwort,aber so richtig hast du mein Posting wohl nicht gelesen.Es ist m.E.wirklich nicht vorhersehbar,wie Alternativangebot und entgangener Gewinn vom Gericht beurteilt werden.Davon aber hängt es wohl ab,ob man mit 79,5% im IBV-d3 befriedigend oder schlecht abgefunden wird.Vielleicht äusserst du dich nochmals dazu.Und dass Schirp lieber die Sache vom Tisch hätte,ist mir klar.Er zieht das natürlich durch --nur wird sein Engagimente und seine Verantwortung nicht so gross sein ,nachdem er nachdrücklich zur Annahme des Vergleichs geraten hat. Die Klage für erledigt zu erklären (wobei wohl Kosten auf mich zukommen)und dennoch im IBV-d3 zu bleiben, ist wohl abwegig???
      Grüsse
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      schrieb am 01.12.08 13:59:52
      Beitrag Nr. 3.417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.117.610 von nemus am 29.11.08 20:36:23also wer bei D-3, wo selbst schirp einräumt, daß man diese klagen letztlich jedenfalls gewinnen wird, klagerücknahme und vergleich macht, bei den mägerlichen unter 70% (gut, D-3 schütte ja auch, da sinkt das fitech-angebot aus systematischen Gründen Jahr für Jahr ab:mad: ) dem ist nicht zu helfen. Punkt. Und am Weiterklagen wird euch auch Herr Schirp nicht hindern. Der zieht das schon durch...

      Daß er seinen Mandanten rät, anzunehmen, die dadurch generierte Einigungsgebühr ist schnell verdient, ist doch kaufmännisch logisch. Auch ein Herr Schirp ist letzten Endes Kaufmann, udn muß seine kanzlei wirtschaftlich betrieben. Das Wirtschaftlichste für einen Anwalt ist der Vergleich:lick: Da fließt schnelles geld, für ihn und für den mandanten, und die Bücher werden zugeklappt. keine 50-seitigen Klageschriften mehr, keine berufung oder revision, oder Nichtzulassungsbeschwerde mehr, einfach cash, und aus die maus. So funktioniert der ganze Kapitalismus. Wer mehr will, oder sein volles Recht durchsetzen will, benötigt dann längeren Atem.
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 13:43:21
      Beitrag Nr. 3.416 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.119.513 von steirergrufty am 30.11.08 18:32:58offiziell sieht es alles ok aus. keine kopplung von Abstimmungsverhalten und wiederaufleben des Angebotes. aber hinter den kulissen gibt es möglicherweise (reine mutmaßung, ich weiß von nichts) diese kopplung doch. verbal. nicht juristisch festgelegt. nach dem motto verhaltet ihr euch wohl, verhalten wir uns (vollkommen unabhängig davon, zeitlich rein zufällig parallel) auch wohl. Ein deal eben. Wie in Berlin üblich, seit so vielen jahren schon. Es gibt bücher darüber, von mathew d rose, es sind die gleichen strukturen, eventuell die ein oder andere neue Person, und warum soll jetzt alles plötzlich seriös oder eben nur anders sein. Es ist vielleicht nur geschickter eingefädelt, nicht mehr so plump und nachweisbar. bzw. schon plump, wenn man die einladungen der ibv aufmerksam studiert.
      da sind doch null verbesserungen, beim vergleich. beim LBB 13 wird der swap mit reingenommen und mit verglichen (das traute sich angeblich vor 3 monaten noch niemand).

      mittelverwendungspflichten angeblich aufgeweicht. wie ostrakismos richtig notierte, das dient aber nur dem garanten, in dem fall dem andienungsgaranten, und nicht dem zeichner.

      wenn jetzt eine der zeichnerorganisationen umkippt und zustimmt, gehen einige Vergleiche durch, ansonsten wiederholen sich die Septemberniederlagen. Daß zzz umkippt ist absolut nicht absehbar. Wie heißt die andere große zeichnerorganisation? Auch 3 gleiche buchstaben, nur vorn im alphabet? :look: Ob die wohl umkippen? Es wird dies sehr, sehr aufmerksam zu beobachten sein:eek:

      Noch ist ein paar wenige Tage Zeit um tse/zzz mit Vollmachten auszustatten, um dieses desaster (frei nach fz.de) zu verhindern. wer jetzt nicht aufwacht, dann gute nacht, marie:mad:

      Alle die schlafen, seien gewarnt: der treuhandkommanditist wird zustimmen, diesmal. denn diesmal steht es knapp, und dann muß auch der thk mit ran. damit die selbsteinteignung glückt:mad:

      ich hoffe dass in all den fonds, in denen ich beteiligt bin, zzz die sperrminorität zusammenbekommt. meine stimmen hat tse.

      es zeigt sich, daß die ursprüngliche Strategie von tse, Stimmvollmachten alle zu zzz, Klagen über Vertragsanwälte organisieren und auf dem Ohr "Vergleich" komplett taub zu sein aufgehen könnte. Es müssen aber genügend Zeichner mitspielen. 25,01% wache Zeichner reichen, das zeigt sich jetzt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 22:17:09
      Beitrag Nr. 3.415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.118.291 von charly98 am 30.11.08 11:18:09Ich habe die Mitteilung der IBV auch gelesen, das das Rückkaufangebot nur gilt, wenn eine Mehrheit für die Vergleiche auf Fondsebene zustande kommt. Hat mich auch gewundert.
      Beim Schreiben vom RA stand nichts dergleichen, nur Annahme Vergleich und Rücknahme Klage.
      Ich wundere mich sowieso, warum die Gesellschafterversammlungen noch dieses Jahr stattfinden sollen und nicht nächstes Jahr, wenn die Anteile umgeschrieben sind. Oder hat dies wieder etwas mit den Mehrheiten zu tun (die Stimmen gehören dieses Jahr noch nicht der FinTec).
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 18:32:58
      Beitrag Nr. 3.414 ()
      @charly98

      Ich hab ja schon weiter vorne die Frage gestellt, ob man so ein Verhalten Erpressung nennen könnte.
      HelicopterBen hat aber verneint und da könnte man doch tatsächlich auf unterschiedliche Texte schließen.

      Es ist schon schlimm was in diesem Rechtstaat alles passiert....

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      schrieb am 30.11.08 11:18:09
      Beitrag Nr. 3.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.095.878 von Ostrakismos am 27.11.08 20:19:51Ich lese im Vertrag zum neuerlichen Rückkaufangebot:

      Das neue Rückkaufangebot für die bisherigen Verbleiber im Fond kommt nur zustande, wenn die Vergleiche auf Fondsebene eine Mehrheit finden.

      Mich würde interessieren, ob der Vertragstext für die Prospekthaftungskläger der gleiche ist.
      Und auch dort diese Koppelung wirksam ist.

      Bei fondszeichner.de finde ich keinen derartigen Hinweis.

      Haben Herr Schirp und Frau Kondert wirklich so verhandelt, dass zwei verschiedene Vergleiche auf Klägerebene und auf Fondsebene mit einander gekoppelt werden?

      Ich kann es mir nicht vorstellen, dass man so käuflich ist und damit den Verbleibern im Fond in den Rücken fällt.

      Über den Sinneswandel der Hans Köning Beratungs und Treuhand GmbH kann man nur den Kopf schütteln und um Aufklärung bitten, was sich denn bei dem Fondsvergleich essentiell geändert hat.
      HKBT will jetzt mit dem Verwaltungsrat, dessen Meinung sich ja nicht geändert hat, also mit ja für die Annahme des Fondsvergleichs stimmen.
      Man erinnere sich beim letzten Mal an die Eierei: Keine Majorisierung, aber zur Aufbesserung des Ergebnissen mal mit jein (50/50) mal mit ja gestimmt. Eine wahre treue Hand, die Hans Köning Beratungs und Treuhand.
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 20:36:23
      Beitrag Nr. 3.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.116.510 von radioeriwan am 29.11.08 16:00:11Finde den mir empfohlenen Vergleich als Kläger im IBV-D3 als unsäglich.Anfangs von Schirp viel versprochen -um Mandanten zu ködern-
      nun wird zum Vergleich dringend geraten,um die Sache schnell im eigenen Sinn(finanziell und arbeitsmässig) abschliessen zu können.
      Bei aller Erfogsicherheit im Fall des IBV-D3,es bleibt ein Risiko bezüglich Anerkennung von Alternativanlage und entgangenem Gewinn.Das Steuerproblem ist angeblich weg.(Rückabwicklung !!)
      Mit Schirp weiter zu klagen ist wie Hunde zum Jagen tragen.Aber wer könnte schon diese Prozess neu weiterführen.Schirp kann jedenfalls immer sagen ,ich habe ihnen zum Vergleich geraten--
      das motiviert eine Anwalt nicht unbedingt.
      Prozessziel jedenfalls weit verfehlt-wie schon"helicopter" schrieb.
      Wenn man dann doch nur zu X% obsiegt.heisst das doch: Kosten vom gegnerischen Anwalt kommen dazu ,die Ominösen 8% Prozesszinsen verringern sich entsprechend--während des Schreibes neige ich immer mehr zu einer Beendigung dieser Angelegenheit mit Schrecken statt eines Schreckens ohne Ende.Die Klage für erledigt zu erklären
      und im IBV-D3 zu bleiben,_also nicht weiter mit Schirp klagen-stellte mich so wie die Verbleiber - nur dass ich Anwaltkosten hätte.Also doch besser sich vergleichen
      und die Sache vergessen????
      Die Sache nervt.
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 16:00:11
      Beitrag Nr. 3.411 ()
      Endlich die erwartete Mitteilung.
      Endlich frei von finaziellen Engpässen. Vielen Dank an die Anwälte der Kanzlei Schirp und vielen Dank an Frau Kondert, die in dem betreffenden Zeitraum nach bekanntwerden diesen ganzen Schlammassel einen doch mehr als bachtlichen geschäftlichen Aufschwung bezeichnen kann.
      Ein Ergebnis dass sich sehen lässt?
      Ein Schelm, der anderes vermutet!
      Was sind schon lächerliche tausende von Euros, die ich bei einer Annahme verliere bzw. steht überhaupt meine Kanzlei hinter mir, wenn ich vorhabe weiterzuklagen. Eine Kanzlei, mit bekanntem Namen, mit netten Kollegen und jetzt wollen sie auch nett zu den Beklagten sein. Also bietet sich hier ein Vergleich an.
      Stimme ich dem Vergleich zu, ist das ein teileingeständis von Schuld doch die Gegenseite verzichtet darauf, mich irgendwann zur Kasse zu bitten. Lehne ich den Vergleich ab, kommen schlimme Zeiten auf mich zu. Doch das krönende an der Sache ist, so im Schreiben an mich, dass die Klagen mit größter Wahrscheinlichkeit gewonnen werden. Was jetzt nun Herr Anwalt? Klagen oder Wehklagen?
      Schreiben Sie doch so, dass ich weiß was ich tun soll.

      Was habe ich Zeit und Geld inverstiert, nicht nur an einem Honorar, das sich nach einer Sammelklage orienterte und als Einzelklage in Rechnung gestellt wurde und um belastendes Aktenmaterial herbei zutragen, welches die zuständigen Anwälte der von mir beauftragten Kanzlei angefordert haben. Mein Gott alles für die Katz. Kann ja wohl nicht Realität in einem Rechtsstaat sein. Vielleicht haben auch die Richter keinen B..k, sich mit diesen unsäglichen Dingen auseinanderzusetzen.
      Der zeitliche Druck der jetzt noch auf einem lastet ist zusätzlich unerträglich. In wenigen Tagen soll man sich entscheiden. Einzelne Punkte wie Folgekosten, wurden mehr als unkonkret dargestellt.
      Alles ist individuell zu sehen. Aber was bedeutet das für den einzelnen Zeichner.
      Das Wort Seriösität bekommt bei diesem Ergebnis einen sehr schlechten Beigeschmack.
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 20:19:51
      Beitrag Nr. 3.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.088.843 von HelicopterBen am 27.11.08 11:47:53@Heli-Ben: In der Tat, das Schreiben der Ober-Verhandler ist wirklich lustig: Man hat "wie die Löwen" nachverhandelt und "materielle Verbesserungen" für die Zeichner herausgeholt. Wie Heli-Ben schreibt, sollen die Mittel nun nicht mehr ausschließlich für Kredit-Tilgungen verwendet werden, sondern für Achtung! "Revitalisierungsmaßnahmen und Verbesserungen der Immobilien-Substanz" :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Geht's noch? Wie dumm ist das denn? Wem das wohl nutzt? Dem, der ein Anteilsandienungsrecht hat? Oder vielleicht nur und ausschließlich dem, der aufgrund dieses Andienungsrechtes die Immos abnehmen muß? Falls diesem Vorschlag wirklich ein Zeichner zustimmen sollte, der kann sich gerne bei mir melden, ich habe noch bessere Vorschläge, wie er sich selbst entreichern kann. :D:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 11:47:53
      Beitrag Nr. 3.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.087.140 von Geschdigter am 27.11.08 09:51:13Natürlich, alles sehr schlampig vorbereitet. Huschhusch. Ob wohl die Ladungsfristen eingehalten wurden:kiss:?

      Vogelgesang und Rust unterschreiben scheinbar alles. Hauptsache sie rasseln nicht mit dem Konzern und seinen Zielen aneinander.

      Der Trick ist doch, für die, für die das Fintech-Kaufangebot schon jetzt nicht mehr wirkt, also z.B. Kläger oder später-Klagerücknehmer, DIE sollen eingefangen werden.
      Damit hofft man, die 75% zu erreichen an Jasagern zu einem Vergleich, der immer noch genauso mies ist wie vorher, aber mit 70% Jasagern dennoch im September scheiterte. Weil Saal, AAA, IGLI und ZZZ gemeinsam ablehnten.

      Viel interessanter finde ich daß man sich noch nicht mal die Mühe gemacht hat, die Verwaltungsräte (sie heißen bei diesem Fonds z.B. Lange, Freisem und Zedler) einzubinden. Es gibt im Schreiben nur noch Herrn Lassen.
      Zedler hätte sich sowieso nicht kaufen lassen, und Lange und Freisem lassen Lassen offensichtlich machen.
      Bin gespannt, ob auf der aoGV Herr Lange wieder entschuldigt wird, wegen dringender anderweitiger Termine:laugh: Wahrscheinlich spielt er in München Schiffe versenken;)

      Süß find ich auch, man kann zu IBV, Nürnberg, Bamberger Straße 6 hinfahren und dort den Text des Vergleichsvertrages einsehen. Sehr lebenspraktisch für alle Anleger außerhalb Frankens:rolleyes:
      Außerdem ist der juristische Sitz der Gesellschaft (LBB Fonds 12 bzw. IBV) bekanntlich Berlin, Hallesches Ufer (LPFV-Zentrale).
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