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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 405)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
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      schrieb am 29.04.05 08:18:32
      Beitrag Nr. 1.298 ()
      Ich teile die Ansicht von Rauschgold und komme zu dem gleichen Schluss.

      Ich will doch gar nicht vorzeitig aus dem Fonds aussteigen. ;)
      Die Gegenseite will / muss die Fonds(probleme) auflösen. :laugh:

      Im Allgemeinen ist es doch so, das Jemand, der etwas haben möchte , was einem Anderen gehört, ein attraktives Kaufangebot unterbreiten muss, um es zu bekommen (es sei denn er ist ein Dieb :mad: ).
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      schrieb am 29.04.05 06:45:25
      Beitrag Nr. 1.297 ()
      #1294#1295, bitte, wir streben nicht nach der Bruttomethode. Wenn die Fonds prospektgemmäß liefen, kein Anleger hätte am Ende steuerliche Probleme. Alles würde steuerfrei zurückfließen zu 100 oder 115 %. Wenn wir uns, auf Verlangen der Bank bzw. des Landes, auf kürzere Laufzeiten einlassen, dann haben diejenigen, die das von uns erwarten, die Lieferpflicht für die Lösung der erst dadurch auftretenden steuerlichen Probleme. Ein steuerliches Risiko, ganz gleich welcher Art: 10-Jahresfrist, 3-Objektgrenze, Gestaltungsmißbrauch, nachträgliche Änderungen durch BP nach Fondsende (Liebhaberei), Totalüberschußerzielung und was da sonst so alles denkbar und willkürbar ist: Was den Finanzämtern in ihrer Not, die eigenen Beamten bezahlen zu können, alles so einfällt: Dafür sollen meine Mitzeichner und ich haften ? Nein. Also kann es nur um eine steuerfreie Nettolösung gehen. Wenn die nicht kommt, muß das Land für etwaige steuerliche Nachteile mit befreiender Erklärung haften. Sonst bleibe ich im Fond.
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      schrieb am 28.04.05 23:27:17
      Beitrag Nr. 1.296 ()
      Aus dem Beitrag von fschreiber ergeben sich für mich einige Fragen.

      Bruttomethode soll doch wohl heißen, dass der Anleger die Abfindung zu versteuern hätte.

      Wenn man wie ich einige Mio. DM in die Fonds investiert hat, ist man sehr schnell beim Höchststeuersatz, wenn sich die Fondsabgaben in einem Jahr zusammenballen.

      Wenn man der Einfachheit einmal unterstellt, dass hier der Höchststeuersatz von 42 % zur Anwendung kommt, wird aus den stolzen Vorsteuerwert von 139,20 % ein Nachsteuerwert von 80,74 %. Berücksichtigt man auch noch den Soli, so landet man knapp unter 80 %.

      Dies soll keine Kritik sein. Jedoch zeigt die kurze Berechnung, wohin die Reise geht, wenn man noch mit der Steuer rechnen muss. Wenn einige Teilnehmer hier Werte von 80 % nach Steuern genannt haben, so sind dies meines Erachtens durchaus gute Werte. Allerdings muß man die Gegenseite erst einmal dazu bekommen, diese Werte den Anlegern auch anzubieten.

      Hierzu wünsche ich der Verhandlungsgruppe viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 14:07:07
      Beitrag Nr. 1.295 ()
      [posting]16.473.344 von Ostrakismos am 27.04.05 23:09:06[/posting]Wir sollten bei der Berechnung die von TSE vorgeschlagene "Bruttomethode" verwenden. Habe gerade die Vorfälligkeitsberechnung (sie ist eine Bruttomethode) berechnet. Bei einem Zinssatz von 3,20% (=Pfandbriefrendite der Deutschen Bundesbank) kommt dabei ein Wert von 139,2% raus. Also nicht mit 80% oder wieviel auch immer. Das sollte unser "Worst-Case" sein. Der "base case" sollte der Schadensersatz zum prospektmäßigen Verlauf sein. Alles andere kann die Bank vergessen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 23:09:06
      Beitrag Nr. 1.294 ()
      @regen48 #1287: Da bin ich ganz Deiner Meinung, ich hatte ja auch gesagt, "jedenfalls nicht direkt". Will sagen: DIREKT muß BGB für die Ausschüttungen kein Geld in die Hand nehmen, indirekt natürlich - wie Du richtig sagst - schon, vor allem wenn es sich um mehrere Ausschüttung(sjahre) handelt.

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      schrieb am 27.04.05 19:58:56
      Beitrag Nr. 1.293 ()
      Hallo Mitgesellschafter,

      grundsätzlich halte ich die Drohung für die Abhaltung von a.o-GV`s dafür geeignet, den Druck auf den Konzern zu erhöhen.

      Für die Nützlichkeit einer solchen Maßnahme kann ich TSE als Kronzeugen aufrufen, der auf seiner Seite zzzlbb.de diese Forderung mehrfach erhoben hat.

      Natürlich muss man auf die Tagesordnung schauen. Jedoch ist die von TSE geleitete Anlegervereinigung ZZZ bestimmt stark genug, eigene Tagesordnungspunkte auf solchen Versammlungen durchzusetzen.

      Wir sollten uns also nicht von den U-Booten der IBV verunsichern lassen und unsere Interessen ruhig weiter vertreten. Dies gilt auch dann, wenn diese zufälligerweise einmal mit den Ideen von Freisem/Lange übereinstimmen sollten.

      Ich darf daran erinnern, dass die Durchführung der Sonderprüfungen sicher nicht im Interesse der IBV war. Trotzdem wurden die Sonderprüfungen - aus welchen Gründen auch immer - von Freisem/Lange unterstützt.

      Im übrigen bietet die Durchführung von GV`s die willkommene Gelegenheit, einen erneuten Proxy-Wahlkampt durchzuführen. Dies wird die Kräfte jenseits von Lange sicher deutlich stärken und der Gegenseite signalisieren, dass die Anleger nicht bereit sind, die Zumutungen des Bankkonzerns weiter hinzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 18:34:36
      Beitrag Nr. 1.292 ()
      Hallo, alle miteinander!

      Manchmal sind auch schlecht zu interpretierende Nachrichten gute Nachrichten – da Bewegung bekanntlichermaßen gut tun soll. Aber warten wir´s ab. Noch haben wir unsere Stimmen zum (möglichen) Umlaufbeschluss bzw. zu den relevanten GV-Tops noch nicht abgegeben.

      Ziemlich spannend, was da momentan so abläuft auf der bisher so unheilvollen VR-Ebene – sprich Lange/Freisem. Gut, dass da viele Holzaugen wachsam sind. Würde mich aber nichts desto trotz interessieren, wo der Wolf - Alias TS aus Essen – im Moment tanzt. Ist ungewöhnlich still, seit der Ankündigung des weißen Ritters, der an den Immo-Nachlässen Interesse haben sollte.

      Aber vielleicht ist aus dem weißen auch nur ein grüner Ritter mit ausgeprägtem Fluchtreflex geworden, nachdem er die vorläufigen Prüfberichte gelesen hat. Schließlich haben auch Haie (Zitat Fz.de) Geschmacks- und Geruchsnerven, oder?

      Trotz allem: genießen wir den Frühling und die Gewissheit, dass nun langsam nicht nur die Blumen spriessen, sondern auch die Gewissheit, dass es gut werden wird – über kurz oder lang(e).

      In diesem Sinne schönen Feierabend!
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 15:01:22
      Beitrag Nr. 1.291 ()
      f:Schreiber: Nerven zu behalten schliesst ja o.a. GV nicht aus. Im Gegenteil, es kann so der Druck auf " Berlin " erhöht werden. Z.B. auch wenn die Ausschüttungen beschlossen werden.
      Ich bin kein Fan von L/F. Im Gegenteil. Aber ich sehe in dem Umstand vom " Scheitern der Verhandlungen " zu sprechen eine Erhöhung des Drucks auf die Gegenseite.
      Aber trotzdem in Sachen L/F: Holzauge sei wachsam !
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:27:04
      Beitrag Nr. 1.290 ()
      Lese gerade bei fz.de, dass Lange und Freisem eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung einberufen wollen! Weil angeblich die Verhandlungen gescheitert seien!
      Das ist alles nur Schmu! Die betreiben das Geschäft vom Senat von Berlin. Zum Erklären des Scheiterns gehören mehr als diese zwei Witzfiguren! Je länger wir warten, desto besser für uns! Berlin will doch die BGB verkaufen. Nicht wir. Deshalb kommen die beiden Komiker jetzt mir dem Scheitern. Wir haben Zeit bis zum 31.12.05 und dann können wir immer noch klagen. Die Gegenseite aber nicht!
      Also: Schluss mit dem Gefasel des Scheiterns der Verhandlungen! Schluss mit sofortiger Gesellschafterversammlung oder Umlaufbeschluss. Wir legen jetzt unsere mit Vorfälligkeit berechnete Forderung vor. Und sonst nichts! Bin gerade dabei, die Sache für Deutschland II einmal seriös zu berechnen!
      Also: Abwarten und Tee trinken. Nicht wir sind am Zug, sondern die Gegenseite! Vor allem: Nerven behalten!!
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:19:52
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Beitrag 1285

      Hallo kenkennard. Auch ich sehe die Glaubwürdigkeit des Einsatzes von Freisem/Lange nach wie vor als ein Problem an.

      Jedoch waren die beiden in der Vergangenheit nie so dumm, eine direkte Kontrahaltung zu den Interessen der Anleger einzunehmen. Vielmehr geschah dies stets subtil.

      In der Öffentlichkeit hat man sich ja in Fragen wie die Zulassung und Unterstützung der Sonderprüfungen und auch in der Ermöglichung der Ausschüttungsklagen durchaus zugänglich für Forderungen anderer Anlegergruppen gezeigt.

      Jetzt haben aber Freisem und Lange die Vollmachten zur Durchführung der Klagen auf Fondsebene erhalten. Diese Vollmachten müssen sie im Interesse der Anleger auch nutzungen, um eigene Schadensersatzforderungen der Anleger gegen sich selbst zu vermeiden (Versammlungsleiter Hoffmann). Die beiden werden juristisch gut genug beraten sein, um diesen Kenntnisstand auch zu haben.

      Bleibt das Risiko, dass Freisem/Lange die Prozesse auf Fondsebene nicht nachdrücklich genug führen. Auch dieses Risiko ist beschränkt. Einmal werden die Vorbereitungen zur Prozessführung von durchaus unabhängigen Anwälten durchgeführt, denen ich persönlich durchaus vertraue, andererseits kann jeder Anleger einem solchen Prozess im Wege der Nebenintervention als Streithelfer bei geringem Kostenrisiko beitreten und den Prozess im Sinne der Anleger beeinflussen.

      Zuletzt möchte ich noch sagen, dass auf verschiedenen Seiten der Opposition die Bemühungen zur Beschaffung von Anlegeradressen seit dem letzten Herbst durchaus fortgesetzt worden sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Kräfteverhältnisse seit dem letzten Herbst nicht zum Vorteil von Freisem/Lange verändert haben.
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