■ Postbank ■ Spektakel ■ - 500 Beiträge pro Seite (Seite 19)
eröffnet am 19.05.04 14:04:12 von
neuester Beitrag 03.12.21 12:40:07 von
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Ich denke Entkonsolidierung includiert das IPO. Die Entkonsolidierung läuft über das IPO (oder einen weiteren Verkauf)(von dem nur sehr sporadisch die Rede ist.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.176.623 von auriga am 13.07.15 17:01:17Die Deutsche Bank trennt sich von der Postbank, wenn auch nicht ganz. Aber sie reduziert ihren Anteil von rund 95 auf unter 50 Prozent. Sie nennt es "entkonsolidieren". Der Vorteil: Die Deutsche Bank muss die Postbank nicht mehr in ihre eigene Bilanz aufnehmen. Vor allem muss sie dann für das Bonner Institut auch kein haftendes Eigenkapital mehr bereitstellen.
In diesem Spiegel online Artikel wird der Zusammenhang klar rausgestellt.
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Kleinanleger der Postbank müssen sich auf einen sogenannten Squeeze Out gefasst machen. Denn der Hauptaktionär, die Deutsche Bank, will die Postbank zunächst von der Börse nehmen und die noch verbliebenen anderen Anteilseigner mit einer Zwangsabfindung hinausdrängen. Eine entsprechende Entscheidung darüber solle bei der Hauptversammlung der Postbank im August getroffen werden, teilte die Konzernmutter Deutsche Bank mit.
Indem sie die Postbank zunächst von der Börse nimmt, hält sich die Deutsche Bank den Verkauf an einen Konkurrenten offen. Denn der wäre ohne eine Börsennotiz leichter machbar.
Möglich ist die Zwangsabfindung, weil die Deutsche Bank ihren Anteil an der Postbank zuletzt auf 96,8 Prozent aufgestockt hat. Damit ist die für einen Squeeze Out wichtige 95-Prozent-Marke überschritten.
Die Deutsche Bank will bis Ende 2015 alleinige Eigentümerin der Postbank sein, um dann in Eigenregie über die Details der Trennung von dem Tochterunternehmen entscheiden zu können. Sollte das Institut nicht an einen Konkurrenten verkauft werden, ist vorgesehen, dass die Postbank bis Ende 2016 wieder an die Börse geht und die Deutsche Bank ihren Anteil dabei auf weniger als 50 Prozent senkt. Mittelfristig will sie ganz aussteigen.
Den Entschluss zur Trennung von der Postbank hatte der Aufsichtsrat der Konzernmutter Deutsche Bank am Freitagabend offiziell gemacht. Die Postbank hat 14 Millionen Kunden und war vor sieben Jahren von der Deutschen Bank übernommen worden.
Die Deutsche Bank will sich von der Postbank trennen - und zunächst deren Kleinaktionäre loswerden. Sie sollen eine Zwangsabfindung erhalten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-w…
Neue Strategie: Deutsche Bank will Postbank-Kleinaktionäre rausdrängen
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Kleinanleger der Postbank müssen sich auf einen sogenannten Squeeze Out gefasst machen. Denn der Hauptaktionär, die Deutsche Bank, will die Postbank zunächst von der Börse nehmen und die noch verbliebenen anderen Anteilseigner mit einer Zwangsabfindung hinausdrängen. Eine entsprechende Entscheidung darüber solle bei der Hauptversammlung der Postbank im August getroffen werden, teilte die Konzernmutter Deutsche Bank mit.
Indem sie die Postbank zunächst von der Börse nimmt, hält sich die Deutsche Bank den Verkauf an einen Konkurrenten offen. Denn der wäre ohne eine Börsennotiz leichter machbar.
Möglich ist die Zwangsabfindung, weil die Deutsche Bank ihren Anteil an der Postbank zuletzt auf 96,8 Prozent aufgestockt hat. Damit ist die für einen Squeeze Out wichtige 95-Prozent-Marke überschritten.
Die Deutsche Bank will bis Ende 2015 alleinige Eigentümerin der Postbank sein, um dann in Eigenregie über die Details der Trennung von dem Tochterunternehmen entscheiden zu können. Sollte das Institut nicht an einen Konkurrenten verkauft werden, ist vorgesehen, dass die Postbank bis Ende 2016 wieder an die Börse geht und die Deutsche Bank ihren Anteil dabei auf weniger als 50 Prozent senkt. Mittelfristig will sie ganz aussteigen.
Den Entschluss zur Trennung von der Postbank hatte der Aufsichtsrat der Konzernmutter Deutsche Bank am Freitagabend offiziell gemacht. Die Postbank hat 14 Millionen Kunden und war vor sieben Jahren von der Deutschen Bank übernommen worden.
Die Deutsche Bank will sich von der Postbank trennen - und zunächst deren Kleinaktionäre loswerden. Sie sollen eine Zwangsabfindung erhalten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-w…
Neue Strategie: Deutsche Bank will Postbank-Kleinaktionäre rausdrängen
Genau dieses fällt unter Entkonsolidierung du Artikel-Nach-Plapperer.
Sollte das Institut nicht an einen Konkurrenten verkauft werden, ist vorgesehen, dass die Postbank bis Ende 2016 wieder an die Börse geht und die Deutsche Bank ihren Anteil dabei auf weniger als 50 Prozent senkt. Mittelfristig will sie ganz aussteigen.
Sollte das Institut nicht an einen Konkurrenten verkauft werden, ist vorgesehen, dass die Postbank bis Ende 2016 wieder an die Börse geht und die Deutsche Bank ihren Anteil dabei auf weniger als 50 Prozent senkt. Mittelfristig will sie ganz aussteigen.
Ich kann Dir da nicht helfen, wenn Du nur Bäume siehst, wo ein Wald ist.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken. Man muss sich nur vor Augen halten, wie die Deutsche Bank Ende April mit dem erhöhten Anteilsbesitz überraschte.
Es geht doch nur darum, dass der Aktienkurs noch Potenzial hat, weil die Phantasie für das Spruchverfahren zum Squeeze-out zusätzlich zu dem bereits laufenden Spruchverfahren gegeben ist.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken. Man muss sich nur vor Augen halten, wie die Deutsche Bank Ende April mit dem erhöhten Anteilsbesitz überraschte.
Es geht doch nur darum, dass der Aktienkurs noch Potenzial hat, weil die Phantasie für das Spruchverfahren zum Squeeze-out zusätzlich zu dem bereits laufenden Spruchverfahren gegeben ist.
OK!!
Es geht doch (nur) darum, dass der Aktienkurs noch Potenzial hat, weil die Phantasie für das Spruchverfahren zum Squeeze-out zusätzlich zu dem bereits laufenden Spruchverfahren gegeben ist.
Es geht doch (nur) darum, dass der Aktienkurs noch Potenzial hat, weil die Phantasie für das Spruchverfahren zum Squeeze-out zusätzlich zu dem bereits laufenden Spruchverfahren gegeben ist.
Die Enkonsolidierung der Postbank ist ein umfänglicher Begriff. Die Entkonsolidierung erfolgt über einen Verkauf über ein IPO (oder über einen zusätzlichen Verkauf).
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Die italienische Großbank Unicredit hat kein Interesse an der Postbank.
"Nein, die passt nicht gut zu unserer Strategie", sagte Verwaltungsratschef Giuseppe Vita dem Handelsblatt. Der Wachstumsfokus der Unicredit liege vor allem auf dem Private Banking, Wealth Management und dem Firmenkundengeschäft.
Das Privatkunden-Geschäft werde gerade modernisiert, um auf die Digitalisierung und veränderte Gewohnheiten der Kunden zu reagieren. „Mit der Postbank hätten wir wieder eine große Anzahl von Filialen, die wir nicht brauchen“, erklärte Vita.
Die Deutsche Bank will im Zuge eines harten Sparkurses die Postbank verkaufen. So sollen Kosten bis zu drei Milliarden Euro jährlich eingespart werden.
http://www.dasinvestment.com/institutionelle/news/datum/2015…
Na ja schaun wer mal.
Oder ob die Postbank nicht mit ihrem Filial- und Automatennetz sogar eine heiß begehrte Eintrittskarte zum Privatkundenmarkt in Deutschland sein kann.
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Die italienische Großbank Unicredit hat kein Interesse an der Postbank.
"Nein, die passt nicht gut zu unserer Strategie", sagte Verwaltungsratschef Giuseppe Vita dem Handelsblatt. Der Wachstumsfokus der Unicredit liege vor allem auf dem Private Banking, Wealth Management und dem Firmenkundengeschäft.
Das Privatkunden-Geschäft werde gerade modernisiert, um auf die Digitalisierung und veränderte Gewohnheiten der Kunden zu reagieren. „Mit der Postbank hätten wir wieder eine große Anzahl von Filialen, die wir nicht brauchen“, erklärte Vita.
Die Deutsche Bank will im Zuge eines harten Sparkurses die Postbank verkaufen. So sollen Kosten bis zu drei Milliarden Euro jährlich eingespart werden.
http://www.dasinvestment.com/institutionelle/news/datum/2015…
Na ja schaun wer mal.
Oder ob die Postbank nicht mit ihrem Filial- und Automatennetz sogar eine heiß begehrte Eintrittskarte zum Privatkundenmarkt in Deutschland sein kann.
Was soll der Senf..LOL.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken.
Hiervon ist keine Rede. Wie kommst du darauf?
Ich kann Dir da nicht helfen, wenn Du nur Bäume siehst, wo ein Wald ist.
Ich kann Dir da nicht helfen, wenn Du nur Bäume siehst, wo ein Wald ist.
Das haben wir ja gerade in der Presse erneut gelesen.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken. Man muss sich nur vor Augen halten, wie die Deutsche Bank Ende April mit dem erhöhten Anteilsbesitz überraschte.
Die Berichterstattung der Presse zielt ja genau darauf ab, dass man sich informiert fühlt, ohne etwas zu wissen. Letztlich ist es herrlich naiv, dem Presserummel Vertrauen zu schenken. Man muss sich nur vor Augen halten, wie die Deutsche Bank Ende April mit dem erhöhten Anteilsbesitz überraschte.
!
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Was streitet ihr euch?? Im August werden ihr rausgepresst (squeeeeeeze out) und dann kann es euch doch wurscht sein was die DB mit der PB macht
Ertsmal geht es um den fairen Preis beim Squeeze out und da kann es natürlich schon interessant sein, was für die Postbank als ganzes erlöst werden kann.
Auf der Homepage ist jetzt das Gutachten verfügbar. Sowohl Ertragswert als auch hochgerechnete Ausgleichszahlungen werden mit unter 30 Euro angegeben. Für die Abfindung maßgeblich ist somit vorerst der Börsenkurs. Allerdings wird mit einer Peergroup aus Commerzbank und diversen Großbanken aus verschiedenen Mittelmeeranrainerstaaten gerechnet, so dass sich ein Beta von ca. 1,2 ergibt. Aber ob sich die Postbank wirklich mit solchen Pleitebanken vergleichen muss? Und wieso bleiben da die Direktbanken wie comdirect unberücksichtigt, die wenigstens ihre Geschäfte vorwiegend in Deutschland abwickeln?
Auf der Homepage ist jetzt das Gutachten verfügbar. Sowohl Ertragswert als auch hochgerechnete Ausgleichszahlungen werden mit unter 30 Euro angegeben. Für die Abfindung maßgeblich ist somit vorerst der Börsenkurs. Allerdings wird mit einer Peergroup aus Commerzbank und diversen Großbanken aus verschiedenen Mittelmeeranrainerstaaten gerechnet, so dass sich ein Beta von ca. 1,2 ergibt. Aber ob sich die Postbank wirklich mit solchen Pleitebanken vergleichen muss? Und wieso bleiben da die Direktbanken wie comdirect unberücksichtigt, die wenigstens ihre Geschäfte vorwiegend in Deutschland abwickeln?
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines
Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95%
des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen.
Das Grundkapital der Deutsche Postbank AG beträgt EUR 547.000.000,00
und ist in 218.800.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie eingeteilt.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält unmittelbar und mittelbar
über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DB Finanz-Holding GmbH seit dem
27. April 2015, dem Tag des Übertragungsverlangens, und auch am Tag
der Einberufung der Hauptversammlung durchgehend mehr als 95% der
Aktien der Deutsche Postbank AG. Am 27. April 2015 hielt sie
unmittelbar und mittelbar für eigene Rechnung 211.807.364 Aktien der
Deutsche Postbank AG entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien.
Zum Tag des konkretisierten Übertragungsverlangens am 7. Juli 2015
hielt die Deutsche Bank Aktiengesellschaft unmittelbar und mittelbar
für eigene Rechnung 211.807.369 Aktien der Deutsche Postbank AG
entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien. Die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ist dementsprechend Hauptaktionärin der Deutsche
Postbank AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat als Hauptaktionärin mit
Schreiben vom 27. April 2015 gegenüber dem Vorstand der Deutsche
Postbank AG das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Deutsche
Postbank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die
Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 7. Juli 2015 unter
Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein
konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den
Vorstand der Deutsche Postbank AG gerichtet.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. Juli
2015 hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz
1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung
erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, verantwortlicher
Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt,
als dem mit Beschluss vom 6. Mai 2015 vom Landgericht Köln
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung
der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der
sachverständige Prüfer hat hierüber am 7. Juli 2015 einen
schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e
AktG erstattet.
Zudem hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft dem Vorstand der
Deutsche Postbank AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß § 327b Abs. 3 AktG
übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der
Verpflichtung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, den
Minderheitsaktionären der Deutsche Postbank AG nach Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die
festgelegte Barabfindung für jede auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher
Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG werden gemäß dem
Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG)
gegen Gewährung einer von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit
Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 30000
(Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 für
je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übertragen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die
folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.postbank.de/hv2015 zugänglich gemacht und stehen dort zum
Abruf bereit:
* der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Deutsche
Postbank AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;
* der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft als
Hauptaktionärin erstattete schriftliche Übertragungsbericht
über die Voraussetzungen für die Übertragung und die
Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere
der gutachtlichen Stellungnahme von Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
* der Bericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2
bis 4, 293e AktG zur Angemessenheit der Barabfindung;
* Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG.
Zudem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG
(Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn) während üblicher
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die
vorgenannten Unterlagen Aktionären der Deutsche Postbank AG auch
kostenfrei zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
===
Deutsche Postbank AG
Zentrale
Corporate Office
Postfach 4000
53105 Bonn
oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
hv2015@postbank.de
oder per Fax an: 0228-920 1 70 49
http://www.finanztreff.de/news/dgap-hv-deutsche-postbank-ag-…
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines
Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95%
des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen.
Das Grundkapital der Deutsche Postbank AG beträgt EUR 547.000.000,00
und ist in 218.800.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie eingeteilt.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält unmittelbar und mittelbar
über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DB Finanz-Holding GmbH seit dem
27. April 2015, dem Tag des Übertragungsverlangens, und auch am Tag
der Einberufung der Hauptversammlung durchgehend mehr als 95% der
Aktien der Deutsche Postbank AG. Am 27. April 2015 hielt sie
unmittelbar und mittelbar für eigene Rechnung 211.807.364 Aktien der
Deutsche Postbank AG entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien.
Zum Tag des konkretisierten Übertragungsverlangens am 7. Juli 2015
hielt die Deutsche Bank Aktiengesellschaft unmittelbar und mittelbar
für eigene Rechnung 211.807.369 Aktien der Deutsche Postbank AG
entsprechend 96,80% der Gesamtzahl der Aktien. Die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ist dementsprechend Hauptaktionärin der Deutsche
Postbank AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat als Hauptaktionärin mit
Schreiben vom 27. April 2015 gegenüber dem Vorstand der Deutsche
Postbank AG das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Deutsche
Postbank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die
Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 7. Juli 2015 unter
Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein
konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den
Vorstand der Deutsche Postbank AG gerichtet.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. Juli
2015 hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz
1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung
erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, verantwortlicher
Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Wahlscheidt,
als dem mit Beschluss vom 6. Mai 2015 vom Landgericht Köln
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung
der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der
sachverständige Prüfer hat hierüber am 7. Juli 2015 einen
schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e
AktG erstattet.
Zudem hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft dem Vorstand der
Deutsche Postbank AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß § 327b Abs. 3 AktG
übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der
Verpflichtung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, den
Minderheitsaktionären der Deutsche Postbank AG nach Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die
festgelegte Barabfindung für jede auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher
Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG werden gemäß dem
Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG)
gegen Gewährung einer von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit
Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 30000
(Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 für
je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft übertragen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die
folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.postbank.de/hv2015 zugänglich gemacht und stehen dort zum
Abruf bereit:
* der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Deutsche
Postbank AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;
* der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft als
Hauptaktionärin erstattete schriftliche Übertragungsbericht
über die Voraussetzungen für die Übertragung und die
Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere
der gutachtlichen Stellungnahme von Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
* der Bericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2
bis 4, 293e AktG zur Angemessenheit der Barabfindung;
* Gewährleistungserklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG.
Zudem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG
(Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn) während üblicher
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die
vorgenannten Unterlagen Aktionären der Deutsche Postbank AG auch
kostenfrei zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:
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July 17, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
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Deutsche Postbank AG
Zentrale
Corporate Office
Postfach 4000
53105 Bonn
oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
hv2015@postbank.de
oder per Fax an: 0228-920 1 70 49
http://www.finanztreff.de/news/dgap-hv-deutsche-postbank-ag-…
Gutachten (Deloitte) und Bericht des Sachverständigen finden sich hier:
https://www.postbank.de/postbank/ir_hv_2015.html
https://www.postbank.de/postbank/ir_hv_2015.html
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung...
Baker Tilly Roelfs
https://www.postbank.de/postbank/docs/DPB_HV_2015_Bericht_sa…
Gesamtübersicht zur Hauptversammlung.
https://www.postbank.de/postbank/ir_hv_2015.html
Baker Tilly Roelfs
https://www.postbank.de/postbank/docs/DPB_HV_2015_Bericht_sa…
Gesamtübersicht zur Hauptversammlung.
https://www.postbank.de/postbank/ir_hv_2015.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.213.553 von auriga am 17.07.15 22:52:18Das sind ja echte Märchenerzähler. Da wird ja jeder Spielraum genutzt, um den Wert der PB runter zu rechnen.
Noch mehr Märchen, im Börse Online Magazin steht zu lesen, bei Kursen über 35,05 je Aktie sei eventuell ein Verkauf über die Börse interessant. Dass man damit bei einem Verkauf vor der HV am 28. August auch auf die am Tag nach der HV fällige Ausgleichszahlung von 1,66 für das Geschäftsjahr 2014 verliert, wird mit keiner Silbe erwähnt.
exakt so steht es auch in der Euro am Sonntag
entweder, die schreiben den käse voneinander ab, oder wir sind die einzigen hier, die mit der dividende rechnen
entweder, die schreiben den käse voneinander ab, oder wir sind die einzigen hier, die mit der dividende rechnen
Man kann das ja im Gutachten lesen, dass es die Ausschüttung noch geben wird.
Und die pResseleute rechnen schon auch damit, schreiben nur nichts davon.
Und die pResseleute rechnen schon auch damit, schreiben nur nichts davon.
zum Thema Dividende: wie sieht es mit der Dividende für das GJ 2015 aus. Wird die nach gezahlt, und wenn ja wann und unter welchen Voraussetzungen.
Für 2015 wird es nur Dividende geben, wenn der Squeeze out nicht vor der entsprechenden Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2015 beschließt wirksam wird. Das ist unwahrscheinlich, denn es wird mit einer Eintragung des Squeeze-out Beschlusses noch in 2015 gerechnet.
Die Dividende für 2014 ist allerdings noch nicht ausbezahlt, da die ursprünglich im Mai geplante Hauptversammlung verschoben wurde, und am Freitag neben dem TOP Squeeze-out auch die HV über das Geschäftsjahr 2014 abgehalten wird. Am Tag darauf ist dann die Ausgleichszahlung für 2014 fällig. Die Aktie kauft man derzeit meines Erachtens noch günstig, wegen der Phantasie des Spruchverfahrens zusätzlich zur Ausgelichstzahlung.
Die Dividende für 2014 ist allerdings noch nicht ausbezahlt, da die ursprünglich im Mai geplante Hauptversammlung verschoben wurde, und am Freitag neben dem TOP Squeeze-out auch die HV über das Geschäftsjahr 2014 abgehalten wird. Am Tag darauf ist dann die Ausgleichszahlung für 2014 fällig. Die Aktie kauft man derzeit meines Erachtens noch günstig, wegen der Phantasie des Spruchverfahrens zusätzlich zur Ausgelichstzahlung.
Wenigstens schreibt es das Handelsblatt richtig, das gestern die Zukunft der Postbank als Titelstory hatte, dass es nach der morgigen Hauptversammlung erstmal noch die Ausgleichszahlung für 2014 gibt.
Ansonsten die üblichen Meinungen, bei Verhandlungen mit Cerberus habe ein Preis von 4,5 Mrd im Raum gestanden, andere würden von einem noch geringeren Wert ausgehen. Aber letztlich ist ja auch Cerberus nur ein Schnäppchenjäger. Und im Handelsblatt wurde sinngemäß noch darauf hingewiesen, dass man einem ausländischen Konkurrenten den Einstieg in den deutschen Markt nicht noch durch einen günstigen Preis für die Postbank versüßen muss.
Das kann aber meines Erachtens den Kleinanlegern sowieso erstmal egal sein, für sie zählt die Barabfindung und der ausgang der Spruchverfahren.
Ansonsten die üblichen Meinungen, bei Verhandlungen mit Cerberus habe ein Preis von 4,5 Mrd im Raum gestanden, andere würden von einem noch geringeren Wert ausgehen. Aber letztlich ist ja auch Cerberus nur ein Schnäppchenjäger. Und im Handelsblatt wurde sinngemäß noch darauf hingewiesen, dass man einem ausländischen Konkurrenten den Einstieg in den deutschen Markt nicht noch durch einen günstigen Preis für die Postbank versüßen muss.
Das kann aber meines Erachtens den Kleinanlegern sowieso erstmal egal sein, für sie zählt die Barabfindung und der ausgang der Spruchverfahren.
Hoffentlich ruft jemand die Spruchstelle auch an.
Wie läuft der Nachschlag denn technisch ab falls die Spruchstelle eine höhere Barabfindung begutachtet? Bleiben die Aktien eingebucht bis die Spruchstelle das Urteil gefällt hat oder eher die Banken zahlen allen die zum Zeitpunkt X Aktien gehalten haben den Nachschlag aus oder muss man sich gar selber melden? Anschließen muss man sich de Spruchstellenverfahren ja nicht (oder?) um in den Genuss der möglichen Nachzahlung zu kommen.
Wie läuft der Nachschlag denn technisch ab falls die Spruchstelle eine höhere Barabfindung begutachtet? Bleiben die Aktien eingebucht bis die Spruchstelle das Urteil gefällt hat oder eher die Banken zahlen allen die zum Zeitpunkt X Aktien gehalten haben den Nachschlag aus oder muss man sich gar selber melden? Anschließen muss man sich de Spruchstellenverfahren ja nicht (oder?) um in den Genuss der möglichen Nachzahlung zu kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.508.639 von Lossi78 am 28.08.15 11:05:05
Du brauchst Dich nicht selber an der Spruchstelle beteiligen, wenn ein anderer sie einruft. Das Urteil gilt für alle. Die Aktien werden mit dem Squeeze Out aus Deinem Depot ausgebucht. Sofern Du Deine Depotstelle behältst, sollte danach alles automatisch im Fall einer Nachbesserung ablaufen. Bei einem Wechsel der Depotstelle müsstest Du Dich nach einer positiv verlaufenden Spruchstelle selber um die Nachzahlung kümmern.
Zitat von Lossi78: Hoffentlich ruft jemand die Spruchstelle auch an.
Wie läuft der Nachschlag denn technisch ab falls die Spruchstelle eine höhere Barabfindung begutachtet? Bleiben die Aktien eingebucht bis die Spruchstelle das Urteil gefällt hat oder eher die Banken zahlen allen die zum Zeitpunkt X Aktien gehalten haben den Nachschlag aus oder muss man sich gar selber melden? Anschließen muss man sich de Spruchstellenverfahren ja nicht (oder?) um in den Genuss der möglichen Nachzahlung zu kommen.
Du brauchst Dich nicht selber an der Spruchstelle beteiligen, wenn ein anderer sie einruft. Das Urteil gilt für alle. Die Aktien werden mit dem Squeeze Out aus Deinem Depot ausgebucht. Sofern Du Deine Depotstelle behältst, sollte danach alles automatisch im Fall einer Nachbesserung ablaufen. Bei einem Wechsel der Depotstelle müsstest Du Dich nach einer positiv verlaufenden Spruchstelle selber um die Nachzahlung kümmern.
Im Internet wird die Postbank HV ganz gut mit News begleitet.
Googeln lohnt sich.
Wütender Abschied der Kleinaktionäre - Kein Kuschelkurs schreibt das HAndelsblatt hier.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherunge…
Peergroupvergleich und wieso es keine Deutsche Bank-Aktien als Abfindung gibt, sind laut Internetberichterstattung Themen auf der HV. Daran haben wir hier gar nicht gedacht, bei einer Bewertung der Deutschen Bank nach gleichen Maßstäben, wäre wohl eine Sachabfindung mit Dt. Bank Aktien sehr lukrativ. DAs müsste aber wahlweise angeboten werden, denn beim Squeeze out ist glaub eine Barabfindung zwingend.
Bei ca. 250 Mio Abfindungsvolumen muss man jedenfalls keine Angst haben, dass niemand ein Spruchverfahren anstrengt.
Googeln lohnt sich.
Wütender Abschied der Kleinaktionäre - Kein Kuschelkurs schreibt das HAndelsblatt hier.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherunge…
Peergroupvergleich und wieso es keine Deutsche Bank-Aktien als Abfindung gibt, sind laut Internetberichterstattung Themen auf der HV. Daran haben wir hier gar nicht gedacht, bei einer Bewertung der Deutschen Bank nach gleichen Maßstäben, wäre wohl eine Sachabfindung mit Dt. Bank Aktien sehr lukrativ. DAs müsste aber wahlweise angeboten werden, denn beim Squeeze out ist glaub eine Barabfindung zwingend.
Bei ca. 250 Mio Abfindungsvolumen muss man jedenfalls keine Angst haben, dass niemand ein Spruchverfahren anstrengt.
Danke Straßenköter für Deine Antwort.
Interessanter Handelsblattartikel, honigbaer. Meine App Nachrichten auf dem Handy berichten eher von einer Versammlung ohne Kritik.
Die Deutsche Bank ist das unmoralischste Unternehmen in Deutschland das es gibt. Ist ja aber schon lange Zeit bekannt. Was kann man tun? Alle Produkte von denen abstoßen und Geschäftsbeziehungen kappen. Never ever werde ich jemals wieder was von denen kaufen (hatte mal in meiner Anfangsinvestmentzeit den Vermögensbildungsfonds I als Beispiel).
Zurück zur Postbank: Auch mir stellen sich da einige kritische Fragen aber lassen wir es im Allgemeinen. Nach dem Durchlesen des 16seitigen Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden in welchem durchweg betont die positive Entwicklung von 2010-2014 und positive Aussichten nach Entflechtung von der Deutschen Bank herausgestellt wurden ist jeglicher errechneter Abfindungswert deutlich unter dem 3-Monats-Durchschnittskurs - Selbst der ewige Rentenwert mit der Garantiedividende. Auch braucht man sich nicht verstecken mit den Kennzahlen innerhalb der deutschen Bankenlandschaft.
Hallo, geht's noch?????
Interessanter Handelsblattartikel, honigbaer. Meine App Nachrichten auf dem Handy berichten eher von einer Versammlung ohne Kritik.
Die Deutsche Bank ist das unmoralischste Unternehmen in Deutschland das es gibt. Ist ja aber schon lange Zeit bekannt. Was kann man tun? Alle Produkte von denen abstoßen und Geschäftsbeziehungen kappen. Never ever werde ich jemals wieder was von denen kaufen (hatte mal in meiner Anfangsinvestmentzeit den Vermögensbildungsfonds I als Beispiel).
Zurück zur Postbank: Auch mir stellen sich da einige kritische Fragen aber lassen wir es im Allgemeinen. Nach dem Durchlesen des 16seitigen Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden in welchem durchweg betont die positive Entwicklung von 2010-2014 und positive Aussichten nach Entflechtung von der Deutschen Bank herausgestellt wurden ist jeglicher errechneter Abfindungswert deutlich unter dem 3-Monats-Durchschnittskurs - Selbst der ewige Rentenwert mit der Garantiedividende. Auch braucht man sich nicht verstecken mit den Kennzahlen innerhalb der deutschen Bankenlandschaft.
Hallo, geht's noch?????
Im Vergleich zu vor einer Woche hat der Kurs den halben Dividendenabschlag schon wieder aufgeholt und notiert mit 35,70 etwa 2% über der Barabfindung in Höhe von 35,05.
leider anfechtungsklagen gekommen und ich zu früh aufgestockt für den SO
Postbank könnte früher an die Börse kommen
Berlin/Frankfurt - Die Deutsche Bank könnte sich einem Bericht zufolge früher als geplant von der Postbank trennen und die bisherige Tochter an die Börse bringen. Man sei zuversichtlich, die organisatorischen Voraussetzungen für den Börsengang bereits Anfang kommenden Jahres geschaffen zu haben, berichtete die «Welt am Sonntag» mit Verweis auf Aufsichtsratskreise. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte den Bericht nicht kommentieren.
Bislang hatte die Deutsche Bank angekündigt, bis spätestens Ende 2016 ein erstes Aktienpaket der Bonner Tochter an die Börse zu bringen. Die Trennung von der Postbank hatte die Deutsche Bank, die derzeit noch 96,8 Prozent der Anteile hält, im April beschlossen.
Die Online-Tochter Norisbank soll dem Bericht zufolge möglicherweise bei der Deutschen Bank bleiben. Auch dazu äußerte sich der Sprecher nicht. Die Norisbank war 2006 von der Deutschen Bank gekauft worden.
Quelle: http://www.welt.de/regionales/hessen/article147730886/Postba…
Berlin/Frankfurt - Die Deutsche Bank könnte sich einem Bericht zufolge früher als geplant von der Postbank trennen und die bisherige Tochter an die Börse bringen. Man sei zuversichtlich, die organisatorischen Voraussetzungen für den Börsengang bereits Anfang kommenden Jahres geschaffen zu haben, berichtete die «Welt am Sonntag» mit Verweis auf Aufsichtsratskreise. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte den Bericht nicht kommentieren.
Bislang hatte die Deutsche Bank angekündigt, bis spätestens Ende 2016 ein erstes Aktienpaket der Bonner Tochter an die Börse zu bringen. Die Trennung von der Postbank hatte die Deutsche Bank, die derzeit noch 96,8 Prozent der Anteile hält, im April beschlossen.
Die Online-Tochter Norisbank soll dem Bericht zufolge möglicherweise bei der Deutschen Bank bleiben. Auch dazu äußerte sich der Sprecher nicht. Die Norisbank war 2006 von der Deutschen Bank gekauft worden.
Quelle: http://www.welt.de/regionales/hessen/article147730886/Postba…
Bei den Kehrtwenden die man bei der Postbank vollzieht, haben wir nächste Woche dann wahrscheinlich die Meldung, dass die Postbank vollumfänglich bei der Deutschen Bank verbleibt, schliesslich ist das Geschäft mit dem Privatkunden wichtig.
Endlich passiert hier mal wieder was: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8136873-postbank-v…
Was mich interessieren würde, haben die Aktionäre der dt. Postbank, für den Fall das das SQ nicht mehr im Jahre 2015 eingetragen wird, noch einen Anspruch auf die Garantiedividende aus dem BUG?....Das hätte ja ganz erheblich folgen für den Postbankkurs.
M.E kannn es nicht darauf ankommen wann die HV im jahre 2016 stattfindet. Der Anspruch ist im jahre 2015 entstanden, oder???
M.E kannn es nicht darauf ankommen wann die HV im jahre 2016 stattfindet. Der Anspruch ist im jahre 2015 entstanden, oder???
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.156 von mistery01 am 19.12.15 13:42:50
Im Fall Wella wurde vom BGH entscheiden, dass die Ausgleichszahlung erst mit der Hauptversammlung entsteht. Siehe z.B. hier:
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/bgh-verwirft-klage-…
Der Zahlungsanspruch entsteht weder zeitanteilig, noch mit Geschäftsjahresende.
Zitat von mistery01: ...
M.E kannn es nicht darauf ankommen wann die HV im jahre 2016 stattfindet. Der Anspruch ist im jahre 2015 entstanden, oder???
Im Fall Wella wurde vom BGH entscheiden, dass die Ausgleichszahlung erst mit der Hauptversammlung entsteht. Siehe z.B. hier:
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/bgh-verwirft-klage-…
Der Zahlungsanspruch entsteht weder zeitanteilig, noch mit Geschäftsjahresende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.156 von mistery01 am 19.12.15 13:42:50
Deutsche Postbank AG: Beschluss der Hauptversammlung der Deutschen Postbank AG in das Handelsregister eingetragen
Die Deutsche Postbank AG informiert darüber, dass am 21. Dezember 2015
folgender Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn (HRB 6793) eingetragen wurde:
"Die Hauptversammlung hat am 28. August 2015 entsprechend dem Verfahren nach § 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30000) gegen Barabfindung beschlossen."
dann sollte die Ausbuchung wohl bald folgen:
MONTAG, 21. DEZEMBER 2015Deutsche Postbank AG: Beschluss der Hauptversammlung der Deutschen Postbank AG in das Handelsregister eingetragen
Die Deutsche Postbank AG informiert darüber, dass am 21. Dezember 2015
folgender Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn (HRB 6793) eingetragen wurde:
"Die Hauptversammlung hat am 28. August 2015 entsprechend dem Verfahren nach § 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30000) gegen Barabfindung beschlossen."
Mal schauen wann die Kohle da ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.356.805 von tonisoprano am 22.12.15 23:45:57
Da bin ich auch mal gespannt .....
denn der Ex-Tag soll der 30.12.2015 sein ?? Da hat es aber jemand eilig....mal schauen ob dies alle Banken schaffen rechtzeitig im "alten" Jahr zu verarbeiten !
Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: Spam, Werbung
Heute morgen war noch nichts drauf leider
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.372.120 von tonisoprano am 28.12.15 05:56:18
Buchung aber noch nicht erfolgt.
over-and-out
Ausbuchungsmitteilung ist da,
Valuta heute;Buchung aber noch nicht erfolgt.
over-and-out
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.384.930 von R-BgO am 30.12.15 10:17:55Bei mir ist die Kohle schon am Konto (Consors). Valuta ist das alte Jahr, also heute. Hat sicher auch steuerliche und bilanzielle Gründe, dass man die 100% noch dieses Jahr auch rechtlich und technisch einsacken wollte.
Bald gibt es dann eine Neuemission, die ihr alle zeichnen könnt: Postbank-Aktien, WKN 800100. Es ist so lächerlich, aber aus rechtlichen Gründe läuft es so.
Wer Erstzeichner der „alten“ Postbank ist, zu 28,50 (ich gehöre übrigens dazu) für den ist das Investment vom ROI her immerhin besser gelaufen als ein Postbank-Sparbuch, trotz 3 Jahre völliger Dividendenlosigkeit und dem „lächerlichen“ 25-Euro-Übernahmangebot der Deutschen Bank, das hoffentlich niemand von euch annahm.
35,05 finde ich ja schwach, ich dachte es gäbe 35,40, als 3-Monats-Durchschnittskurs? Aber die Deutschbänker haben sicher noch mal gewichtet, und ihre volumenstarken Schmeißorgien wirken dabei natürlich durchschnittskurssenkend. Man kommt aber im Spruchverfahren an diese Marktmanipulationen mangels Beweisbarkeit wohl kaum ran.
Gibt es überhaupt ein Verfahren (z.B. mit dem Effekten-Spiegel als Klägerin)? Oder nimmt man die 35,05 so hin? Für 35 Cent zu kämpfen loht sich nur bei großen Stückzahlen.
Bald gibt es dann eine Neuemission, die ihr alle zeichnen könnt: Postbank-Aktien, WKN 800100. Es ist so lächerlich, aber aus rechtlichen Gründe läuft es so.
Wer Erstzeichner der „alten“ Postbank ist, zu 28,50 (ich gehöre übrigens dazu) für den ist das Investment vom ROI her immerhin besser gelaufen als ein Postbank-Sparbuch, trotz 3 Jahre völliger Dividendenlosigkeit und dem „lächerlichen“ 25-Euro-Übernahmangebot der Deutschen Bank, das hoffentlich niemand von euch annahm.
35,05 finde ich ja schwach, ich dachte es gäbe 35,40, als 3-Monats-Durchschnittskurs? Aber die Deutschbänker haben sicher noch mal gewichtet, und ihre volumenstarken Schmeißorgien wirken dabei natürlich durchschnittskurssenkend. Man kommt aber im Spruchverfahren an diese Marktmanipulationen mangels Beweisbarkeit wohl kaum ran.
Gibt es überhaupt ein Verfahren (z.B. mit dem Effekten-Spiegel als Klägerin)? Oder nimmt man die 35,05 so hin? Für 35 Cent zu kämpfen loht sich nur bei großen Stückzahlen.
Okay, doch etwas mehr als 35,05: es sind 35,086039 Euro je Aktie (incl. Zinszahlung für die Wartezeit 21.-30.12.)
Auch die Zinsen wurden soeben eingebucht.
Auch die Zinsen wurden soeben eingebucht.
War es das jetzt? Aus Schluss Vorbei ? Wäre es also doch besser gewesen vor einigen Monaten bei 37 Euro rauszugehen als jetzt nur mit 35,05 ?
@honigbär
Du hattest mal gesagt, dass es sehr wahrscheinlich wäre, über eine mögliche Nachbesserung aus dem zu erwartenden Spruchverfahren Geld zu erhalten.
Wurde denn jetzt so ein Spruchverfahren überhaupt eingeleitet?
Und was ist mit der 1,6 Mrd. Klage? Hängen wir da auch mit dran?
@honigbär
Du hattest mal gesagt, dass es sehr wahrscheinlich wäre, über eine mögliche Nachbesserung aus dem zu erwartenden Spruchverfahren Geld zu erhalten.
Wurde denn jetzt so ein Spruchverfahren überhaupt eingeleitet?
Und was ist mit der 1,6 Mrd. Klage? Hängen wir da auch mit dran?
Wann wird jetzt die Postbank auf einen neuen Eigentürmer übergehen? Ich habe ja meine Zweifel, ob die Aktie nochmal an die Börse gehen wird, glaube eher, die neuen Eigner werden 100% des Kapitals halten. Weiss jemand näheres?
Mit Eintragung des HV Beschlusses am 21. Dezember 2015 sind die Aktien auf den Hauptaktionär übergegangen. (Siehe Beitrag #9036) Ob und wann die Deutsche Bank die Postbank weiterverkauft oder wieder an die Börse bringt, ist ungewiss und für die bisherigen Streubesitzaktionär unwichtig.
(Geplant ist ein Verkauf in 2016 oder ein Börsengang, aber festgelegt hat man sich da noch nicht.)
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann jetzt erst beantragt werden, die Antragsfrist endet glaub 3 Monate nach Eintragung ins Handelsregister, das wäre also im März. (Ja Schilddruese, verlass Dich darauf, es wird ein Spruchverfahren geben. Im Bundesanzeiger vom 29.12. hat auch schon wieder ein Aufkäufer ein Kaufangebot veröffentlicht und möchte unbedarften Kleinanlegern die Nachbesserungsrechte für ein paar Cent abkaufen.)
Außerdem läuft ja das bisherige Spruchverfahren zum Beherrschuingsvertrag weiter. Ob man aus der berichteten 1,6 Mrd Klage profitieren kann, ist eine andere Frage, die Lage ist da wohl nicht so eindeutig wie beim Spruchverfahren. Beim Spruchverfahren werden die von der Maßnahme betroffenen Aktionäre entschädigt, auch nicht-klagende. Das kann vielleicht bei der 1,6 Mrd Klage anders sein. Jedenfalls läuft wohl auch noch die Anfechtungsklage, wenn auch im Freigabeverfahren jetzt die Eintragung des HV Beschlusses zum Squeeze-out erreicht wurde. Auch hier kann noch etwas zu Gubnsten der Aktionäre entschieden werden, zum Beispiel weitere Auskünfte zum Wert der Postbank. Allerdings sind die Chancen hierfür nach erfolgter Eintragung natürlich geringer, vielleicht auch sehr gering, das kann ich schwer einschätzen.
Bei einem börslichen Verkauf hätte man die Nachbesserungsrechte aus den beiden Spruchverfahren zu Gunsten des Käufers aufgegeben, also das wäre wohl eher nicht ratsam gewesen.
(Geplant ist ein Verkauf in 2016 oder ein Börsengang, aber festgelegt hat man sich da noch nicht.)
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann jetzt erst beantragt werden, die Antragsfrist endet glaub 3 Monate nach Eintragung ins Handelsregister, das wäre also im März. (Ja Schilddruese, verlass Dich darauf, es wird ein Spruchverfahren geben. Im Bundesanzeiger vom 29.12. hat auch schon wieder ein Aufkäufer ein Kaufangebot veröffentlicht und möchte unbedarften Kleinanlegern die Nachbesserungsrechte für ein paar Cent abkaufen.)
Außerdem läuft ja das bisherige Spruchverfahren zum Beherrschuingsvertrag weiter. Ob man aus der berichteten 1,6 Mrd Klage profitieren kann, ist eine andere Frage, die Lage ist da wohl nicht so eindeutig wie beim Spruchverfahren. Beim Spruchverfahren werden die von der Maßnahme betroffenen Aktionäre entschädigt, auch nicht-klagende. Das kann vielleicht bei der 1,6 Mrd Klage anders sein. Jedenfalls läuft wohl auch noch die Anfechtungsklage, wenn auch im Freigabeverfahren jetzt die Eintragung des HV Beschlusses zum Squeeze-out erreicht wurde. Auch hier kann noch etwas zu Gubnsten der Aktionäre entschieden werden, zum Beispiel weitere Auskünfte zum Wert der Postbank. Allerdings sind die Chancen hierfür nach erfolgter Eintragung natürlich geringer, vielleicht auch sehr gering, das kann ich schwer einschätzen.
Bei einem börslichen Verkauf hätte man die Nachbesserungsrechte aus den beiden Spruchverfahren zu Gunsten des Käufers aufgegeben, also das wäre wohl eher nicht ratsam gewesen.
Alles klar Honigbär, vielen Dank für Deine Erläuterungen. Ich lasse mich mal überraschen, ob noch was an Kohle kommt, aber Hoffnung hab ich wenig
Dir und allen anderen einen guten Start ins neue Jahr 2016
Dir und allen anderen einen guten Start ins neue Jahr 2016
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.384.930 von R-BgO am 30.12.15 10:17:55
eine Intellivest GmbH aus Hofheim will tatsächlich 45c dafür bezahlen.
Vielleicht gibt es doch irgendwann einen Nachschlag...
doch noch ein Nachtrag:
heute kam über die Depotbank ein Kaufangebot für die Nachbesserungsrechte;eine Intellivest GmbH aus Hofheim will tatsächlich 45c dafür bezahlen.
Vielleicht gibt es doch irgendwann einen Nachschlag...
Ich hatte ja schon auf das Angebot im Bundesanzeiger hingewiesen. Das sind Schnäppchenjäger, um es mal vorsichtig auszudrücken. Eigentlich ist das Bauernfängerei, eine Nachbesserung wird sich wenn, dann eher im Bereich von 10% bewegen und nicht bei einem Prozent liegen.
Es ist durchaus zu befürchten, dass unbedarfte Aktionäre solche Angebote annehmen und dadurch 90% der Nachbesserungschance für den sprichwörlichen Apfel mit Ei abgeben.
Es ist durchaus zu befürchten, dass unbedarfte Aktionäre solche Angebote annehmen und dadurch 90% der Nachbesserungschance für den sprichwörlichen Apfel mit Ei abgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.396.426 von honigbaer am 02.01.16 01:30:46@ Honigbär 2.1.16
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann jetzt erst beantragt werden, die Antragsfrist endet glaub 3 Monate nach Eintragung ins Handelsregister, das wäre also im März. (Ja Schilddruese, verlass Dich darauf, es wird ein Spruchverfahren geben. Im Bundesanzeiger vom 29.12. hat auch schon wieder ein Aufkäufer ein Kaufangebot veröffentlicht und möchte unbedarften Kleinanlegern die Nachbesserungsrechte für ein paar Cent abkaufen.)
Hinsichtlich des Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG haben bereits mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/spruchverfahren-z… Weitere Anträge auf gerichtliche Überprüfung des von der Deutschen Bank AG angebotenen Abfindungsbetrags in Höhe von EUR 35,05 können noch bis März 2016 gestellt werden.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Finanz-Holding GmbH
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann jetzt erst beantragt werden, die Antragsfrist endet glaub 3 Monate nach Eintragung ins Handelsregister, das wäre also im März. (Ja Schilddruese, verlass Dich darauf, es wird ein Spruchverfahren geben. Im Bundesanzeiger vom 29.12. hat auch schon wieder ein Aufkäufer ein Kaufangebot veröffentlicht und möchte unbedarften Kleinanlegern die Nachbesserungsrechte für ein paar Cent abkaufen.)
Hinsichtlich des Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG haben bereits mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/spruchverfahren-z… Weitere Anträge auf gerichtliche Überprüfung des von der Deutschen Bank AG angebotenen Abfindungsbetrags in Höhe von EUR 35,05 können noch bis März 2016 gestellt werden.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Finanz-Holding GmbH
Na ich bin und bleibe gespannt ob es noch ein bisschen was obendrauf gibt und wieviele Jahre Lebenszeit man dafür noch warten muss ... in der Zwischenzeit bin ich Aktionär der Deutschen Bank geworden der Absturz war einfach übertrieben
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.897.528 von Schilddruese am 03.03.16 23:15:51
Zumindest für den BuG scheint es gut auszusehen:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/04/gerichtlicher-sac…
Zitat von Schilddruese: Na ich bin und bleibe gespannt ob es noch ein bisschen was obendrauf gibt und wieviele Jahre Lebenszeit man dafür noch warten muss ... in der Zwischenzeit bin ich Aktionär der Deutschen Bank geworden der Absturz war einfach übertrieben
Zumindest für den BuG scheint es gut auszusehen:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/04/gerichtlicher-sac…
Im aktuellen ES wird von der Effecten Spiegel-HV berichtet. Dort heisst es u.a., dass das OLG Köln nach der Zeugenvernehmung von Dr. Appel verfügt hat, dass die von Zeugen Appel erwähnten "technischen Klauseln", die in allen Verträgen enthalten sein sollen, dem Gericht vorgelegt werden müssen!
Jetzt hoffe ich mal, dass sich anhand dieser bisher der Verschwiegenheitspflicht unterworfenen Klauseln belegen lässt, dass ein "acting in concert" bzw. eine starke Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der Postbank bereits vor erreichen der 30%-Schwelle stattgefunden hat!
Jetzt hoffe ich mal, dass sich anhand dieser bisher der Verschwiegenheitspflicht unterworfenen Klauseln belegen lässt, dass ein "acting in concert" bzw. eine starke Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der Postbank bereits vor erreichen der 30%-Schwelle stattgefunden hat!
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.161.895 von straßenköter am 11.04.16 15:02:21
update
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/08/beherrschungs-und…
Was ist hiervon zu halten?
Important Information to Former Shareholders of Deutsche Postbank AG (DPB.DE/ISIN: DE0008001009)
+++Acting-in-Concert between Deutsche Bank AG ("Deutsche Bank") and Deutsche Post AG (" Deutsche Post") in respect of Deutsche Postbank AG ("Postbank") as from September 12, 2008 most probable+++Inaccurate Statements of Facts Unveiled in Postbank-Trial against Deutsche Bank+++Various Classes of Former Postbank Shareholders May Claim Damages of around EUR 50 per Share from Deutsche Bank, and, Potentially, from Deutsche Post and Postbank as Joint and Several Debtors+++Aggregate Damages Estimated to Consume Significant Portions of, or Even Exceed, Deutsche Bank's Reserves for Legal Risks+++
Quelle: http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/important-information…
Der_Analyst
Important Information to Former Shareholders of Deutsche Postbank AG (DPB.DE/ISIN: DE0008001009)
+++Acting-in-Concert between Deutsche Bank AG ("Deutsche Bank") and Deutsche Post AG (" Deutsche Post") in respect of Deutsche Postbank AG ("Postbank") as from September 12, 2008 most probable+++Inaccurate Statements of Facts Unveiled in Postbank-Trial against Deutsche Bank+++Various Classes of Former Postbank Shareholders May Claim Damages of around EUR 50 per Share from Deutsche Bank, and, Potentially, from Deutsche Post and Postbank as Joint and Several Debtors+++Aggregate Damages Estimated to Consume Significant Portions of, or Even Exceed, Deutsche Bank's Reserves for Legal Risks+++
Quelle: http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/important-information…
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.878.763 von Der_Analyst am 12.12.16 21:59:21Ich interpretiere dieses Pressemeldung der Kanzleien so, dass die Verfahren gegen die Deutsche Bank AG kurz vor dem Abschluss stehen und das OLG Köln im Dialog mit Kläger/Beklagten hat durchblicken lassen, dass das Urteil sehr wahrscheinlich pro Kläger ausfallen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.881.109 von leomann am 13.12.16 10:45:14Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem die Pressemitteilung gelesen. Gibt es nach Eurem Wissen etwas, dass ich als betroffenen Aktionär aktuell tun kann, um bei einem positiven Urteil ebenfalls eine nachträgliche Anpassung der Barabfindung zu erzielen?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
ich habe vor Kurzem die Pressemitteilung gelesen. Gibt es nach Eurem Wissen etwas, dass ich als betroffenen Aktionär aktuell tun kann, um bei einem positiven Urteil ebenfalls eine nachträgliche Anpassung der Barabfindung zu erzielen?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.893.561 von hfg am 15.12.16 04:36:17
Nein, Du musst nichts unternehmen. Nachbesserungen sollten Dir automatisch zufließen. Eine Eigeninitative muss nur ergriffen werden, wenn Du Deine Depotbank nach dem Squeeze Out gewechselt hast.
Zitat von hfg: Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem die Pressemitteilung gelesen. Gibt es nach Eurem Wissen etwas, dass ich als betroffenen Aktionär aktuell tun kann, um bei einem positiven Urteil ebenfalls eine nachträgliche Anpassung der Barabfindung zu erzielen?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Nein, Du musst nichts unternehmen. Nachbesserungen sollten Dir automatisch zufließen. Eine Eigeninitative muss nur ergriffen werden, wenn Du Deine Depotbank nach dem Squeeze Out gewechselt hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.893.749 von straßenköter am 15.12.16 08:04:19
Danke für die schnelle Antwort! Habe parallel von bei einer der Kanzleien nachgefragt - hat die gleiche Hauptaussage:
"Ausgehend von der Annahme, dass die eingelieferte/betroffene Stückzahl relativ niedrig ist, erstmal abwarten. Es droht keine Verjährung. Verfolgen Sie einfach wie sich das entwickelt, es kommen im Januar/Februar voraussichtlich die ersten Urteile und Anträge auf Einschreiten liegen bei der BaFin."
Zitat von straßenköter:Zitat von hfg: Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem die Pressemitteilung gelesen. Gibt es nach Eurem Wissen etwas, dass ich als betroffenen Aktionär aktuell tun kann, um bei einem positiven Urteil ebenfalls eine nachträgliche Anpassung der Barabfindung zu erzielen?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Nein, Du musst nichts unternehmen. Nachbesserungen sollten Dir automatisch zufließen. Eine Eigeninitative muss nur ergriffen werden, wenn Du Deine Depotbank nach dem Squeeze Out gewechselt hast.
Danke für die schnelle Antwort! Habe parallel von bei einer der Kanzleien nachgefragt - hat die gleiche Hauptaussage:
"Ausgehend von der Annahme, dass die eingelieferte/betroffene Stückzahl relativ niedrig ist, erstmal abwarten. Es droht keine Verjährung. Verfolgen Sie einfach wie sich das entwickelt, es kommen im Januar/Februar voraussichtlich die ersten Urteile und Anträge auf Einschreiten liegen bei der BaFin."
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.893.749 von straßenköter am 15.12.16 08:04:19Aber diese Klage ist ja kein Spruchverfahren, sie bezieht sich weder auf die Preisfindung beim Beherrschungsvertrag, noch beim Squeeze-out, sondern auf die Preisfindunganlässlich des Pflichtangebots bei Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank. (Wie hoch war der Kurs, als die 30% Schwelle überschritten wurde?)
Blöderweise spielen im Spruchverfahren auch zuvor gezahlte Preise fast keine Rolle, nur Börsenkurse werden bei der Preisfindung berücksichtigt. Allerdings erfolgt eine gerichtliche Überprüfung des Unternehmenswerts im Spruchverafhren.
Im Übernahmerecht gelten hingegen andere Regeln, der gutachterliche Unternehmenswert spielt keine Rolle, es gibt auch kein Spruchverfahren. Börsenkurs und Vorerwerbe sind allerdings zu beachten.
Wenn nun ein anderer Stichtag / Mindestkurs für das Übernahmeangebot gilt, kann dies zwar indirekt zu einem Einfluss auf die laufenden Spruchverfahren führen. Man kann aber nicht sagen, dass eine Nachbesserung automatisch zuließen wird. So viele Präzedenzfälle gibt es nicht, ich glaube bei Telekom (T-Online), Kabel Deutschland (Sonderprügfung) und Celesio (Vorerwerb via Wandelanleihe) gibt es wohl vergleichbare Streitigkeiten. Aber die Handhabung möglicher Nachbesserungen ist da keineswegs klar.
Blöderweise spielen im Spruchverfahren auch zuvor gezahlte Preise fast keine Rolle, nur Börsenkurse werden bei der Preisfindung berücksichtigt. Allerdings erfolgt eine gerichtliche Überprüfung des Unternehmenswerts im Spruchverafhren.
Im Übernahmerecht gelten hingegen andere Regeln, der gutachterliche Unternehmenswert spielt keine Rolle, es gibt auch kein Spruchverfahren. Börsenkurs und Vorerwerbe sind allerdings zu beachten.
Wenn nun ein anderer Stichtag / Mindestkurs für das Übernahmeangebot gilt, kann dies zwar indirekt zu einem Einfluss auf die laufenden Spruchverfahren führen. Man kann aber nicht sagen, dass eine Nachbesserung automatisch zuließen wird. So viele Präzedenzfälle gibt es nicht, ich glaube bei Telekom (T-Online), Kabel Deutschland (Sonderprügfung) und Celesio (Vorerwerb via Wandelanleihe) gibt es wohl vergleichbare Streitigkeiten. Aber die Handhabung möglicher Nachbesserungen ist da keineswegs klar.
Über die Hintergründe hatte die Wirtschaftswoche damals ausführlich berichtet, ich finde da aber gerade keinen passenden Link. Die Problematik ist aber auch hier beschrieben:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/bundesgerichtshof…
http://www.ad-hoc-news.de/dgap-news-exchange-investors-n-v-p…
http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/bundesgerichtshof…
http://www.ad-hoc-news.de/dgap-news-exchange-investors-n-v-p…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.895.052 von honigbaer am 15.12.16 13:15:37Ok. Also müssen die Betroffenen wachsam bleiben. Ist natürlich von Vorteil, dass das vermutlich medial begleitet werden wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.878.763 von Der_Analyst am 12.12.16 21:59:21Mal sehen ob am Mittwoch was im Eff.Spiegel steht.Hoffe das ich wenn was positives rauskommt als Erstandiener auch was abbekomme
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.914.217 von nullcheck am 19.12.16 10:03:16Hat der Effektenspiegel das Thema aufgegriffen?
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.946.458 von Der_Analyst am 23.12.16 12:06:48leider stand nichts drinIst wohl nichts besonderes an dem Bericht dran(leider auch in englisch) sonst hätten die was geschrieben
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.947.196 von nullcheck am 23.12.16 13:46:01Auch im letzten eff.Sp. nichts drin
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.038.959 von nullcheck am 09.01.17 10:21:08Vor ein paar Tagen habe ich einen in das Thema involvierten Anwalt angeschrieben, gefragt, wann man in etwa mit einem Urteil des OLG Köln rechnen kann und folgende Antwort erhalten:
"Sehr geehrter Herr xxx,
zunächst entscheidet das LG Koeln in den dort anhängigen Zahlungsklagen (23. April). Das OLG wird die Berufung dagegen wahrscheinlich mit dem Effecten-Spiegel-Verfahren zusammenlegen, terminiert ist fuer November 2017."
"Sehr geehrter Herr xxx,
zunächst entscheidet das LG Koeln in den dort anhängigen Zahlungsklagen (23. April). Das OLG wird die Berufung dagegen wahrscheinlich mit dem Effecten-Spiegel-Verfahren zusammenlegen, terminiert ist fuer November 2017."
Deutsche Bank meldet am 5.3.17
Deutsche Bank Privatkundengeschäft und Postbank sollen zusammengelegt werden.Das könnte dann erneut an den Börsen gelistet werden, könnte ich mir vorstellen, Die Alten Aktionäre könnten dann bevorzugt werden und so käme die db einem Urteil zuvor.
Ich weiß nicht.
Plan ist ja nun, die Fonds-Vermögensverwaltung an die Börse zu bringen, das mag ja noch angehen. Aber für Börsengänge normaler Bankaktien ist die Zeit noch nicht reif. Da stehen erstmal noch haufenweise "Fintechs" schlange.
Und dann wäre das ja nach Verschmelzung der Filialnetze auch ein ganz anderes Unternehmen.
An einer gerichtlichen Aufarbeitung der früheren Vorgänge (Preisfindung Übernahmeangebot, Beherrschungsvertrag und Squeeze-out im Spruchverfahren) führt wohl kein Weg vorbei.
Plan ist ja nun, die Fonds-Vermögensverwaltung an die Börse zu bringen, das mag ja noch angehen. Aber für Börsengänge normaler Bankaktien ist die Zeit noch nicht reif. Da stehen erstmal noch haufenweise "Fintechs" schlange.
Und dann wäre das ja nach Verschmelzung der Filialnetze auch ein ganz anderes Unternehmen.
An einer gerichtlichen Aufarbeitung der früheren Vorgänge (Preisfindung Übernahmeangebot, Beherrschungsvertrag und Squeeze-out im Spruchverfahren) führt wohl kein Weg vorbei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.475.122 von honigbaer am 06.03.17 13:52:15vielleicht brauchen die,die 8Mill für uns Postbankaktionäre
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.475.785 von nullcheck am 06.03.17 15:10:27
Postbank - Frühere Aktionäre können auf einen Geldsegen hoffen
http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/postbank-fruehere-akti…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.820.186 von leomann am 27.04.17 15:53:43Ja im Effekten Sp. und Wirtschaftswoche gute Meldungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.822.508 von nullcheck am 27.04.17 19:21:49Deutsche Bank verzögert Urteil im Prozess gegen Postbank-Aktionäre
http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/musterverfahren-gegen-…
http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/musterverfahren-gegen-…
Servus miteinander. Bin ebenfalls Alt Aktionär der Postbank und wurde beim Squeeze Out sozusagen meiner Aktien beraubt Es sind ja einige Prozesse anhängig und meine Frage ist jetzt aufgrund diverser Verjährungsmeldungen: MUSS ICH HIER AKTIV WAS TUN?? Also ich dachte immer, wenn das Gericht entscheidet es gibt 57 Euro dann erhalt ich automatisch die Differenz zu meinen 35,05 Euro?
Hab ihr euch an der Klage angeschlossen? Verjähren meine Ansprüche tatsächlich? Das wäre ja ein schlechter Scherz oder?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9931359-dgap-news…
Hab ihr euch an der Klage angeschlossen? Verjähren meine Ansprüche tatsächlich? Das wäre ja ein schlechter Scherz oder?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9931359-dgap-news…
Vielleicht hilft das hier weiter:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…
Aber sicher ist da natürlich nichts, grundsätzlich sind das zwei verschiedene Baustellen, die Musterklage und das Spruchverfahren.
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…
Aber sicher ist da natürlich nichts, grundsätzlich sind das zwei verschiedene Baustellen, die Musterklage und das Spruchverfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.963.869 von honigbaer am 17.10.17 10:38:46Dein Link hilft mir leider nicht sehr viel weiter. Verjähren unsere Ansprüche zum 31.12.17 wie es die Kanzlei schreibt oder nicht? Könnte ein genialer Schachzug der DB sein.
Das ist alles ein großer Mist - ich sag wie es ist. Jetzt muss man wieder aktiv werden, sich kümmern , informieren, nachfragen, beauftragen und der Schlonz nimmt einfach kein Ende.
Werde mal die Kanzlei anrufen. Mal sehen was die "erzählen"
Das ist alles ein großer Mist - ich sag wie es ist. Jetzt muss man wieder aktiv werden, sich kümmern , informieren, nachfragen, beauftragen und der Schlonz nimmt einfach kein Ende.
Werde mal die Kanzlei anrufen. Mal sehen was die "erzählen"
Und ich meine, wenn man beides liest, was Du und ich verlinkt haben, kann man sich eine Meinung bilden. Ist halt die Frage, ob dann tatsächlich die Entscheidung im Musterverfahren in die Entscheidung im Spruchverfahren in gewünschter Weise einfließt. aber das kann ich nicht beantworten.
Es gibt zwei Verfahren.
Nur am Spruchverfahren ist man automatisch beteiligt, wenn dort eine höhere Abfindung festgesetzt wird. Demzufolge verjährt in diesem Verfahren nichts, erst nach Ende des Verfahrens.
Und bei der Musterklage und eventuellen weiteren Klagen zum Pflichtangebot von 2010 werden die Anwälte schon wissen, was die Verjährungsfristen sind. Nur wenn man sich da dranhängen will hat man halt vielleicht Kosten und Mühen und Prozesskosten und dazu muss man wohl auch erstmal 2010 Aktionär gewesen sein.
Es gibt zwei Verfahren.
Nur am Spruchverfahren ist man automatisch beteiligt, wenn dort eine höhere Abfindung festgesetzt wird. Demzufolge verjährt in diesem Verfahren nichts, erst nach Ende des Verfahrens.
Und bei der Musterklage und eventuellen weiteren Klagen zum Pflichtangebot von 2010 werden die Anwälte schon wissen, was die Verjährungsfristen sind. Nur wenn man sich da dranhängen will hat man halt vielleicht Kosten und Mühen und Prozesskosten und dazu muss man wohl auch erstmal 2010 Aktionär gewesen sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.970.061 von honigbaer am 18.10.17 00:18:12Also weis noch nicht ob ichder Musterklage beitrete,Prozesskostenrisiko min 5K bei mir ,ganz schöner Happen ohne Garantie das es klappt
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.956.008 von Schilddruese am 15.10.17 12:52:35Mir geht es hier genauso wie Schilddruese. Der Artikel der Verjährung hat mich doch sehr verunsichert. Ich habe der Kanzlei eine Email geschickt aber warte noch auf deren Antwort. Sobald diese vorliegt melde ich mich wieder. Denke wie Honigbaer, dass die Ansprüche aus dem Spruchverfahren nicht verjähren sollten aber bin halt kein Jurist.
Ein Vorteil habe ich bei der Recherche allerdings gefunden: Wenn man sich an einer Sammelklage beteiligt ist man als Altaktionär bekannt und es droht nicht die Gefahr, dass eine zustehende Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Das ist hilfreich bei zwischenzeitlichem Depotwechsel zu einer anderen Bank. Persönlich war ich zu dem Zeitpunkt bei der DAB-Bank aber diese ist ja mittlerweile von der Consorsbank geschluckt und integriert worden. Allerdings kann man sich dann aktiv melden und seine neuen Depotdaten (wohl zusammen mit einem Nachweis, dass man tatsächlich vom Squeeze Out betroffen war) kundtun. Hat hier jemand Erfahrungen?
Ein Vorteil habe ich bei der Recherche allerdings gefunden: Wenn man sich an einer Sammelklage beteiligt ist man als Altaktionär bekannt und es droht nicht die Gefahr, dass eine zustehende Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Das ist hilfreich bei zwischenzeitlichem Depotwechsel zu einer anderen Bank. Persönlich war ich zu dem Zeitpunkt bei der DAB-Bank aber diese ist ja mittlerweile von der Consorsbank geschluckt und integriert worden. Allerdings kann man sich dann aktiv melden und seine neuen Depotdaten (wohl zusammen mit einem Nachweis, dass man tatsächlich vom Squeeze Out betroffen war) kundtun. Hat hier jemand Erfahrungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.970.343 von Lossi78 am 18.10.17 07:12:56Bei der Klage(Verjährung) geht es doch nicht um den SQ
Woher weißt du das mit den 5k Euro Prozessrisiko (@Nullcheck) ? Das wäre mir definitiv zu viel.
Also wenn wir keinen Prozess führen, verjähren unsere Ansprüche aus der Musterklage. Angenommen die Anwälte schaffen es zu beweisen, dass ein Pflichtangebot an alle Aktionäre damals zu 57 Euro hätte geben müssen... ok dann sind wir da nicht dabei wegen Verjährung.
ABER würden dann nicht im Spruchverfahren auch mehr oder weniger die 57 Euro festgelegt werden?
Also wenn wir keinen Prozess führen, verjähren unsere Ansprüche aus der Musterklage. Angenommen die Anwälte schaffen es zu beweisen, dass ein Pflichtangebot an alle Aktionäre damals zu 57 Euro hätte geben müssen... ok dann sind wir da nicht dabei wegen Verjährung.
ABER würden dann nicht im Spruchverfahren auch mehr oder weniger die 57 Euro festgelegt werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.971.405 von Schilddruese am 18.10.17 09:27:02
Genau darum, also die Meinung des Gerichts des Spruchverfahren zu dieser Frage, geht es doch in dem von mir verlinkten (Beitrag # 9.075) Hinweis. Lies es halt einmal. Und ob das letztlich berücksichtigt wird, kann natürlich niemand mit Sicherheit sagen. Wenn man im Spruchverfahren auf das Ergebnis der Musterklage warten will, ist es ja wohl ein starkes Indiz dafür, dass man es auch berücksichtigen will. Meine Meinung oder alles, was Du im Board erfragen kannst, ist ja wohl weniger relevant, als was das Gericht selbst sagt.
Und wenn letztlich im Spruchverfahren nix berücksichtigt wird, hat das Gericht seine Meinung halt geändert. Und zum OLG muss das ja dann auch noch. Oder vielleicht kommt das Gericht auch auf die Idee zu sagen, das Ergebnis der Musterklage ist nur für Aktionäre relevant, die seit 2010 ununterbrochen Aktionär waren. Da inzwischen alle Aktien bei der Deutschen Bank sind, müsste ja entweder jeder Aktionär auf den Stichtag 2010 für das unterlassene Pflichtangebot entschädigt werden oder jeder vom Squeeze-out betroffene Aktionär. Wobei die Musterklage ja wohl auch erstmal nur feststellt, dass es 2010 ein Angebot hätte geben müssen.
Zitat von Schilddruese: ...
ABER würden dann nicht im Spruchverfahren auch mehr oder weniger die 57 Euro festgelegt werden?
Genau darum, also die Meinung des Gerichts des Spruchverfahren zu dieser Frage, geht es doch in dem von mir verlinkten (Beitrag # 9.075) Hinweis. Lies es halt einmal. Und ob das letztlich berücksichtigt wird, kann natürlich niemand mit Sicherheit sagen. Wenn man im Spruchverfahren auf das Ergebnis der Musterklage warten will, ist es ja wohl ein starkes Indiz dafür, dass man es auch berücksichtigen will. Meine Meinung oder alles, was Du im Board erfragen kannst, ist ja wohl weniger relevant, als was das Gericht selbst sagt.
Und wenn letztlich im Spruchverfahren nix berücksichtigt wird, hat das Gericht seine Meinung halt geändert. Und zum OLG muss das ja dann auch noch. Oder vielleicht kommt das Gericht auch auf die Idee zu sagen, das Ergebnis der Musterklage ist nur für Aktionäre relevant, die seit 2010 ununterbrochen Aktionär waren. Da inzwischen alle Aktien bei der Deutschen Bank sind, müsste ja entweder jeder Aktionär auf den Stichtag 2010 für das unterlassene Pflichtangebot entschädigt werden oder jeder vom Squeeze-out betroffene Aktionär. Wobei die Musterklage ja wohl auch erstmal nur feststellt, dass es 2010 ein Angebot hätte geben müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.973.010 von honigbaer am 18.10.17 11:44:12Stimmt, da hast du vollkommen Recht. Hab es jetzt auch verstanden und es steht ja sogar direkt im Text:
"Eine Verpflichtung der Hauptaktionärin zur Vorlage eines Pflichtangebots würde sich - so das Gericht - auf den Anspruch auf eine angemessene Barabfindung nach § 327a AktG auswirken."
und weiter:
"Im Rahmen des Spruchverfahrens soll nach diesem Beschluss überprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund des möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots einen Anspruch auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben."
"Eine Verpflichtung der Hauptaktionärin zur Vorlage eines Pflichtangebots würde sich - so das Gericht - auf den Anspruch auf eine angemessene Barabfindung nach § 327a AktG auswirken."
und weiter:
"Im Rahmen des Spruchverfahrens soll nach diesem Beschluss überprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund des möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots einen Anspruch auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben."
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.971.405 von Schilddruese am 18.10.17 09:27:02Nachfrage bei der Kanzlei die das Verfahren anleiert
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.978.068 von nullcheck am 18.10.17 20:26:47 wegen meiner Stückzahl
Urteil zur Postbank-Übernahme
Neues Milliardenrisiko für die Deutsche Bank
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/deutsche-ba…
Neues Milliardenrisiko für die Deutsche Bank
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/deutsche-ba…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.993.083 von Huusmeister am 20.10.17 16:49:11Kommt demnächst auf der Homepage vom Eff.Sp ein Bericht,bieten mit einen RA eine Bündelung damit die Klagekosten geringer sind .Man kann sich unter der Nr.0211683022 melden.Das wäre ein dickes Ding
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.996.512 von nullcheck am 21.10.17 08:32:16Anbei der Link zur Meldung des Effecten Spiegels: http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/postbank/?newsID=1032…
Hat jemand schon erste Informationen bzgl. Prozess- und Anwaltskosten?
Der_Analyst
Hat jemand schon erste Informationen bzgl. Prozess- und Anwaltskosten?
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.998.123 von Der_Analyst am 21.10.17 16:25:33Montag werde ich mal dort anrufen,aber schon mal vor längerer Zeit in Berlin angerufen hängt von Stückzahl ab wie geschrieben bei mir5K.Also selber anrufen, kost nix
Gut, dass ich das Übernahmeangebot nicht angenommen habe. Ich lehne mich jetzt zurück und beobachte mal was passiert. Wird ja scheinbar echt spannend. Denke die Deutsche Bank spekuliert auf die Verjährung und es werden mit Sicherheit viele viele Aktionäre Ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend machen.
Was ich nur komisch finde: Normalerweise verjährt nichts wenn geklagt wird, siehe auch § 204 BGB Abs 1
Was ich nur komisch finde: Normalerweise verjährt nichts wenn geklagt wird, siehe auch § 204 BGB Abs 1
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.000.148 von Schilddruese am 22.10.17 09:07:08Das Urteil müsste doch eine aufschiebende Wirkung haben???Du wirst doch nicht besser gestellt weil du nicht angedient hast
Na klar, lese doch mal. Nur die Aktionäre die zu 25 Euro abgegeben haben (freiwillig abgegeben wohlgemerkt - du musstest ja unterschreiben) sind von der Verjährung betroffen. Die Aktionäre die bis zum Schluss gehalten haben und unfreiwillig per squeeze out Ihre Aktien verloren haben, sind nicht betroffen von der Verjährung
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.000.415 von Schilddruese am 22.10.17 10:23:35Kann mich nicht erinnern was unterschrieben zu haben,aber egal wenn,s so kommt das die DB verliert bekomme ich die Prozesskosten auch wieder und noch auf 10E unterschied zu dir auch noch 5% Zinsen
dann schau mal in deine Unterlagen. sowas muss immer unterschrieben und / oder mit TAN bestätigt werden. Im übrigen kriegen wir das gleiche wie du nach dem Schiedspruch, nämlich auch die Differenz zu 57,25 Euro plus die Zinsen, also kann ich mich entspannen. Vielleicht lernen einige Leute daraus, ein Angebot nicht vorschnell anzunehmen
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.000.478 von Schilddruese am 22.10.17 10:42:06Will nicht streiten aber ich bekomme dann von 25 zu 57 du?übrigens habe ich das richtig in Erinnerung das du mal geschrieben hast das ich gar nichts bekomme weil ich nicht geklagt hatte
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.000.478 von Schilddruese am 22.10.17 10:42:06
Tan stimmt, aber keine Unterschrift
Zitat von Schilddruese: dann schau mal in deine Unterlagen. sowas muss immer unterschrieben und / oder mit TAN bestätigt werden. Im übrigen kriegen wir das gleiche wie du nach dem Schiedspruch, nämlich auch die Differenz zu 57,25 Euro plus die Zinsen, also kann ich mich entspannen. Vielleicht lernen einige Leute daraus, ein Angebot nicht vorschnell anzunehmen
Tan stimmt, aber keine Unterschrift
Mal eine Frage am Rande: Folgt aus diesem Urteil, dass der Ausgleich und die Garantiedividende für die Postbank Aktionäre während der Beherrschungszeit durch die Deutsche Bank auch angepasst werden muss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.001.856 von Quanteneffekt am 22.10.17 18:37:03
Über eine Veränderung von Barabfindung und Ausgleich (auch Garantiedividende genannte) zu Squeeze-out und Beherrschungsvertrag wird in den Spruchverfahren beurteilt und wirkt dann für alle Aktionäre. Dazu, ob das aktuelle Urteil hierauf auswirkt, siehe die Aussagen und links einige Beiträge zurück. Wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Auf den Ausgleich sollte das Urteil sowieso keinen Einfluss haben, denn der Ertragswert des Unternehmens ändert sich ja nicht, nur weil ein früherer Börsenkurs als Durchschnittskurs herangezogen wird.
Verjährung ist in der Frage der Barabfindung im Pflichtangebot natürlich schon ein Thema. Da muss jeder einzelne Klagen und kann es (siehe Effektenspiegel-Mitteilung) auch nur, wenn er seinerzeit Aktionär war. Im Spruchverfahren ist die Verjährung keine Frage, das wirkt bei Squeeze-out oder Beherrschungsvertrag für alle von der Strukturmaßnahme betroffenen Aktionäre. Nur weiß man nicht, inwiefern sich die Entscheidung hier letztlich auswirken wird.
Zitat von Quanteneffekt: Mal eine Frage am Rande: Folgt aus diesem Urteil, dass der Ausgleich und die Garantiedividende für die Postbank Aktionäre während der Beherrschungszeit durch die Deutsche Bank auch angepasst werden muss?
Über eine Veränderung von Barabfindung und Ausgleich (auch Garantiedividende genannte) zu Squeeze-out und Beherrschungsvertrag wird in den Spruchverfahren beurteilt und wirkt dann für alle Aktionäre. Dazu, ob das aktuelle Urteil hierauf auswirkt, siehe die Aussagen und links einige Beiträge zurück. Wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Auf den Ausgleich sollte das Urteil sowieso keinen Einfluss haben, denn der Ertragswert des Unternehmens ändert sich ja nicht, nur weil ein früherer Börsenkurs als Durchschnittskurs herangezogen wird.
Verjährung ist in der Frage der Barabfindung im Pflichtangebot natürlich schon ein Thema. Da muss jeder einzelne Klagen und kann es (siehe Effektenspiegel-Mitteilung) auch nur, wenn er seinerzeit Aktionär war. Im Spruchverfahren ist die Verjährung keine Frage, das wirkt bei Squeeze-out oder Beherrschungsvertrag für alle von der Strukturmaßnahme betroffenen Aktionäre. Nur weiß man nicht, inwiefern sich die Entscheidung hier letztlich auswirken wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.002.126 von honigbaer am 22.10.17 20:21:12Im folgenden mal die Informationen, die ich auf Nachfrage von der Berliner Kanzlei bekommen habe, die wohl eine Musterklage vorbereiten.
Die Mail ist aber schon 3 Monate alt (5.7.17)
Sehr geehrter Herr xxx,
wir können für Ihre xxx Aktien die Sie im Rahmen des Übernahmeangebotes 2010 zum Preis von 25 € an die Deutsche Bank verkauft haben einen Nachzahlungsanspruch in Höhe von 32,25 €/Aktie geltend machen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von xxxx,00 €.
Die Verjährung der Nachzahlungsansprüche tritt zum 31.12.2017 ein, so dass vorher verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssten. Hierfür kommt die eigene Klageerhebung - im Rahmen einer Einzelklage oder unter Zusammenschluss mit anderen Klägern in einer „Sammelklage“ - in Frage. Zudem besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass Sie ohne eigene Klageerhebung Ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden und dadurch die Verjährung hemmen und den Ausgang des Musterverfahrens abwarten können und erst nach für die Aktionäre positivem Ausgang des Musterverfahrens eine eigene Klage erheben. Das Musterverfahren ist eingeleitet, es fehlen jedoch noch Schritte zur formalen Umsetzung durch das Gericht, so kann eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung erst erfolgen, wenn das Musterverfahren eröffnet ist und ein Musterkläger bestimmt wurde. Dies kann in einigen Wochen soweit sein, kann sich allerdings auch bis ins nächste Jahr hinziehen, so dass dann eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich wäre.
Der sicherste Weg ist daher bereits jetzt Klage zu erheben. Das Prozesskostenrisiko (im Falle des vollständigen Unterliegens zahlen sie eigene Anwaltskosten, Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten) eines Klageverfahrens richtet sich danach, ob Sie Einzelklage erheben wollen oder sich einer Sammelklage anschließen. Das Prozesskostenrisiko für eine Einzelklage liegt bei ca. 5.850 € ohne Auslagen für zB etwaige Reisekosten. Wir arbeiten in diesem Fall zudem mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Dieser würde jegliches Kostenrisiko übernehmen, im Erfolgsfall würde an ihn jedoch ein Betrag von 35 % fallen. Bei einer Sammelklage verringert sich das Kostenrisiko erheblich im Vergleich zu einer Einzelklage, proportional um so mehr Volumen der Streitwert hat. Die genauen Kosten kann ich aber abschließend erst kurz vor Einreichung der Sammelklage sagen, da ich erst dann das volle Klagevolumen kenne. Gerne können wir Sie bereits jetzt unverbindlich für die Sammelklage registrieren und nochmals über die genauen Kosten sprechen, bevor diese eingereicht wird.
Die Kosten für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren sind initial erheblich geringer und liegen für xxx Aktien bei xxx € brutto (EDIT: ca. 1,20€ pro Aktie). Allerdings wäre nach positivem Ausgang des Musterverfahrens sodann eine klageweise Durchsetzung der Ansprüche notwendig wofür die oben genannten Kosten für ein Klageverfahren dann zusätzlich anfallen würden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften erstmal einen Überblick verschafft zu haben. Sprechen Sie mich doch bitte gerne an, wenn Sie weitergehende Fragen haben sollten oder Mandat erteilen möchten.
Die Mail ist aber schon 3 Monate alt (5.7.17)
Sehr geehrter Herr xxx,
wir können für Ihre xxx Aktien die Sie im Rahmen des Übernahmeangebotes 2010 zum Preis von 25 € an die Deutsche Bank verkauft haben einen Nachzahlungsanspruch in Höhe von 32,25 €/Aktie geltend machen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von xxxx,00 €.
Die Verjährung der Nachzahlungsansprüche tritt zum 31.12.2017 ein, so dass vorher verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssten. Hierfür kommt die eigene Klageerhebung - im Rahmen einer Einzelklage oder unter Zusammenschluss mit anderen Klägern in einer „Sammelklage“ - in Frage. Zudem besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass Sie ohne eigene Klageerhebung Ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden und dadurch die Verjährung hemmen und den Ausgang des Musterverfahrens abwarten können und erst nach für die Aktionäre positivem Ausgang des Musterverfahrens eine eigene Klage erheben. Das Musterverfahren ist eingeleitet, es fehlen jedoch noch Schritte zur formalen Umsetzung durch das Gericht, so kann eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung erst erfolgen, wenn das Musterverfahren eröffnet ist und ein Musterkläger bestimmt wurde. Dies kann in einigen Wochen soweit sein, kann sich allerdings auch bis ins nächste Jahr hinziehen, so dass dann eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich wäre.
Der sicherste Weg ist daher bereits jetzt Klage zu erheben. Das Prozesskostenrisiko (im Falle des vollständigen Unterliegens zahlen sie eigene Anwaltskosten, Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten) eines Klageverfahrens richtet sich danach, ob Sie Einzelklage erheben wollen oder sich einer Sammelklage anschließen. Das Prozesskostenrisiko für eine Einzelklage liegt bei ca. 5.850 € ohne Auslagen für zB etwaige Reisekosten. Wir arbeiten in diesem Fall zudem mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Dieser würde jegliches Kostenrisiko übernehmen, im Erfolgsfall würde an ihn jedoch ein Betrag von 35 % fallen. Bei einer Sammelklage verringert sich das Kostenrisiko erheblich im Vergleich zu einer Einzelklage, proportional um so mehr Volumen der Streitwert hat. Die genauen Kosten kann ich aber abschließend erst kurz vor Einreichung der Sammelklage sagen, da ich erst dann das volle Klagevolumen kenne. Gerne können wir Sie bereits jetzt unverbindlich für die Sammelklage registrieren und nochmals über die genauen Kosten sprechen, bevor diese eingereicht wird.
Die Kosten für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren sind initial erheblich geringer und liegen für xxx Aktien bei xxx € brutto (EDIT: ca. 1,20€ pro Aktie). Allerdings wäre nach positivem Ausgang des Musterverfahrens sodann eine klageweise Durchsetzung der Ansprüche notwendig wofür die oben genannten Kosten für ein Klageverfahren dann zusätzlich anfallen würden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften erstmal einen Überblick verschafft zu haben. Sprechen Sie mich doch bitte gerne an, wenn Sie weitergehende Fragen haben sollten oder Mandat erteilen möchten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.009.550 von hfg am 23.10.17 20:32:37@hfg: Vielen Dank! Das hilft mir weiter.
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.009.610 von Der_Analyst am 23.10.17 20:39:08Laut Auskunft Eff.Sp. steht alles wichtige in der heutigen Ausgabe,ich muß bis morgen warten
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.021.487 von nullcheck am 25.10.17 10:52:36Dann warten wir mal auf den 8.11,wird die Entscheidung sofort bekannt gemacht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.039.946 von nullcheck am 27.10.17 10:14:07Bei der Wichtigkeit der Entscheidung kann man wohl davon ausgehen, dass sehr zeitnah nach dem OLG-Urteil davon berichtet wird. Ich denke mal, dass mindestens der Effecten Spiegel gleichtägig mit einer Pressemeldung kommt. Eventuell reicht's sogar für den dpa-AFX-Newsticker?!
Angenommen, das Urteil geht in die richtige Richtung, wird man das vermutlich auch am Kurs der DBK-Aktie ablesen können, bis zu 3 Mrd. Nachzahlung sind ja ein Pappenstiel!
Angenommen, das Urteil geht in die richtige Richtung, wird man das vermutlich auch am Kurs der DBK-Aktie ablesen können, bis zu 3 Mrd. Nachzahlung sind ja ein Pappenstiel!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.040.504 von leomann am 27.10.17 11:13:54Am besten 10% runterdann wissen wir bescheid
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.475.785 von nullcheck am 06.03.17 15:10:27https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLG…
26.10.2017
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wird unter Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Christoph Wurm
am 08.11.2017 ab 10:30 Uhr in Saal 153
über die Berufungen in einem Zivilrechtsstreit betreffend die Übernahme der Postbank (Az. 13 U 166/11) die mündliche Verhandlung fortsetzen.
Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes PM Nr. 120/2014, abrufbar unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
Die Verhandlungen sind öffentlich. Medienvertreterinnen und –vertreter, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden um vorherige Anmeldung an pressestelle@olg-koeln.nrw.de gebeten. Dies gilt insbesondere für Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit der Verhandlung.
Dr. Ingo Werner
26.10.2017
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wird unter Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Christoph Wurm
am 08.11.2017 ab 10:30 Uhr in Saal 153
über die Berufungen in einem Zivilrechtsstreit betreffend die Übernahme der Postbank (Az. 13 U 166/11) die mündliche Verhandlung fortsetzen.
Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes PM Nr. 120/2014, abrufbar unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
Die Verhandlungen sind öffentlich. Medienvertreterinnen und –vertreter, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden um vorherige Anmeldung an pressestelle@olg-koeln.nrw.de gebeten. Dies gilt insbesondere für Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit der Verhandlung.
Dr. Ingo Werner
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.057.183 von leomann am 30.10.17 10:58:12Danke,überlege dort dabei zu sein,ist es sicher das dort ein Urteil gefällt wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.057.342 von nullcheck am 30.10.17 11:11:27Das kann ich leider nicht beantworten, dazu fehlt mir der juristische Hintergrund. Vielleicht hast Du ja Zeit und Lust das unter der angegebenen Mailadresse beim OLG Köln zu erfragen?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.057.765 von leomann am 30.10.17 11:50:53Heute Showdown,jemand dabei?, ich leider nicht.Hoffe der eff.Sp meldet sich auf der Homepage
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.126.885 von nullcheck am 08.11.17 05:06:59Nicht dabei, habe aber die Mitteilung erhalten, dass das Gericht dazu tendiert, pro Deutsche Bank zu urteilen! Es gibt dazu eine Meldung auf Reuters (die mir im Original aber nicht vorliegt!).
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.132.603 von leomann am 08.11.17 15:48:34Komisch das ich so was erwartet habe.der kure vom eff.sp hat es ja schon angedeutet
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.132.888 von nullcheck am 08.11.17 16:03:41wie komme ich denn an den Artikel vom eff. spiegel ran? Online kann man den ja nicht einzeln kaufen. Und der Zeitschriftenhändler meines Vertrauens hat den auch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.132.603 von leomann am 08.11.17 15:48:34Traurig das hier bei dem öffentlichen Interess. nichts bekannt wird
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.133.137 von nullcheck am 08.11.17 16:21:34http://www.reuters.com/article/us-deutschebank-postbank-laws…
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.133.248 von leomann am 08.11.17 16:30:25Warum nur in englisch sind wir in D dazu nicht fähig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.133.257 von nullcheck am 08.11.17 16:31:24Auf www.finanznachrichten.de gab's bisher nur diese eine Meldung zur mündlichen Verhandlung ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.133.314 von leomann am 08.11.17 16:34:44http://de.reuters.com/article/deutschland-deutsche-bank-post…
Gericht deutet in Postbank-Streit Urteil pro Deutsche Bank an
Köln (Reuters) - Im Streit der Deutschen Bank mit ehemaligen Aktionären der von ihr übernommenen Postbank zeichnet sich ein Sieg des Frankfurter Geldhauses ab.
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zerpflückte der Vorsitzende Richter Christoph Wurm am Mittwoch die Argumente der Kläger. Sie verlangen eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Meinung nach die damaligen Minderheitsaktionäre der Postbank mit einem zu geringen Preis je Aktie abgefunden hat. Im Kern geht es bei dem Prozess auch um die Frage, ob Deutsche Bank und Deutsche Post, damals Haupteigentümerin der Postbank, bei der Übernahme gemeinsame Sache gemacht haben - zulasten der übrigen Aktionäre.
Die Deutsche Bank bestreitet das. Das Gericht deutete an, dass es sich bei einem Urteil, das am 13. Dezember verkündet werden soll, dieser Sichtweise anschließen wird. Richter Wurm erklärte, die bei der Übernahme ab 2008 vereinbarten Regelungen zwischen der Deutschen Bank und der Postbank erfüllten nach Ansicht des Senats nicht den Tatbestand eines verbotenen “acting in concert”.
Auch kürzlich zulasten der Deutschen Bank ergangene Urteile des Landgerichts Köln in ähnlichen Fällen seien argumentativ “schon vom Ansatz her nicht einleuchtend”, sagte Wurm. Viele der Annahmen der untergeordneten Instanz gingen “zum Teil über Spekulationen nicht hinaus”, bemängelte der Jurist.
Das Kölner Landgericht hatte ehemaligen Postbank-Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zugesprochen. Bekommen hatten sie bei der Übernahme lediglich 25 Euro für einen Postbank-Anteilsschein. Die Deutscher Bank hatte damals offengelassen, ob sie die Urteile vom Oberlandesgericht (OLG) Köln überprüfen lassen will - ob dann ebenfalls der 13. Zivilsenat zuständig wäre, ist offen.
Das OLG hatte in dem am Mittwoch verhandelten Fall auch den damaligen und heutigen Post-Chef Frank Appel als Zeugen gehört. Richter Wurm und die Anwälte der Deutschen Bank bezogen sich am Mittwoch wiederholt auf Aussagen Appels, wonach es keine Absprachen zulasten anderer Aktionäre zwischen ihm in seiner damaligen Eigenschaft als Aufsichtsratschef der Postbank und dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben habe.
Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank schließlich ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Anteilsschein. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen.
Die Deutsche Bank äußerte sich nach der Verhandung am Mittwoch zuversichtlich: “Wir sehen uns durch die seitens des Gerichts geäußerte vorläufige rechtliche Einschätzung bestätigt und halten die von der Effecten-Spiegel AG geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Gericht die Berufung der Klägerin und damit die geltend gemachten Ansprüche zurückweisen wird”, teilte das Geldhaus mit. Kläger-Anwalt Oliver Krauss hielt mit seiner Enttäuschung nicht hinterm Berg: “Es sieht nicht gut aus.”
Gericht deutet in Postbank-Streit Urteil pro Deutsche Bank an
Köln (Reuters) - Im Streit der Deutschen Bank mit ehemaligen Aktionären der von ihr übernommenen Postbank zeichnet sich ein Sieg des Frankfurter Geldhauses ab.
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zerpflückte der Vorsitzende Richter Christoph Wurm am Mittwoch die Argumente der Kläger. Sie verlangen eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Meinung nach die damaligen Minderheitsaktionäre der Postbank mit einem zu geringen Preis je Aktie abgefunden hat. Im Kern geht es bei dem Prozess auch um die Frage, ob Deutsche Bank und Deutsche Post, damals Haupteigentümerin der Postbank, bei der Übernahme gemeinsame Sache gemacht haben - zulasten der übrigen Aktionäre.
Die Deutsche Bank bestreitet das. Das Gericht deutete an, dass es sich bei einem Urteil, das am 13. Dezember verkündet werden soll, dieser Sichtweise anschließen wird. Richter Wurm erklärte, die bei der Übernahme ab 2008 vereinbarten Regelungen zwischen der Deutschen Bank und der Postbank erfüllten nach Ansicht des Senats nicht den Tatbestand eines verbotenen “acting in concert”.
Auch kürzlich zulasten der Deutschen Bank ergangene Urteile des Landgerichts Köln in ähnlichen Fällen seien argumentativ “schon vom Ansatz her nicht einleuchtend”, sagte Wurm. Viele der Annahmen der untergeordneten Instanz gingen “zum Teil über Spekulationen nicht hinaus”, bemängelte der Jurist.
Das Kölner Landgericht hatte ehemaligen Postbank-Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zugesprochen. Bekommen hatten sie bei der Übernahme lediglich 25 Euro für einen Postbank-Anteilsschein. Die Deutscher Bank hatte damals offengelassen, ob sie die Urteile vom Oberlandesgericht (OLG) Köln überprüfen lassen will - ob dann ebenfalls der 13. Zivilsenat zuständig wäre, ist offen.
Das OLG hatte in dem am Mittwoch verhandelten Fall auch den damaligen und heutigen Post-Chef Frank Appel als Zeugen gehört. Richter Wurm und die Anwälte der Deutschen Bank bezogen sich am Mittwoch wiederholt auf Aussagen Appels, wonach es keine Absprachen zulasten anderer Aktionäre zwischen ihm in seiner damaligen Eigenschaft als Aufsichtsratschef der Postbank und dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben habe.
Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank schließlich ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Anteilsschein. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen.
Die Deutsche Bank äußerte sich nach der Verhandung am Mittwoch zuversichtlich: “Wir sehen uns durch die seitens des Gerichts geäußerte vorläufige rechtliche Einschätzung bestätigt und halten die von der Effecten-Spiegel AG geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Gericht die Berufung der Klägerin und damit die geltend gemachten Ansprüche zurückweisen wird”, teilte das Geldhaus mit. Kläger-Anwalt Oliver Krauss hielt mit seiner Enttäuschung nicht hinterm Berg: “Es sieht nicht gut aus.”
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.133.857 von leomann am 08.11.17 17:21:45... und nochmal die Wirtschaftswoche dazu: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/postbank-aktionaer…
Achtung: Doch die Fälle sind nicht identisch. Das Effecten-Spiegel-Verfahren ist das erste im Streit zwischen Postbank-Aktionären und Deutscher Bank, und die Anwälte haben weniger Beweise vorgetragen als im zweiten Verfahren vor dem LG. Geht die Deutsche Bank hier in Berufung, was erwartet wird, könnte sich das OLG also durchaus dem LG anschließen.
Achtung: Doch die Fälle sind nicht identisch. Das Effecten-Spiegel-Verfahren ist das erste im Streit zwischen Postbank-Aktionären und Deutscher Bank, und die Anwälte haben weniger Beweise vorgetragen als im zweiten Verfahren vor dem LG. Geht die Deutsche Bank hier in Berufung, was erwartet wird, könnte sich das OLG also durchaus dem LG anschließen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.134.637 von leomann am 08.11.17 18:27:02Die deutsche Bank verliert im Ausland jeden Prozess oder geht ihn mit einem Vergleich aus dem Weg,nur in D werden die Anleger verarscht.man kann sich auf seine Kumpels eben verlassen
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.134.748 von nullcheck am 08.11.17 18:35:20Ein Umstand, den ich auch nicht nachvollziehen kann!
Dadurch, das im zweiten Verfahren deutlich mehr und dazu noch sehr gute Beweise vorliegen, ist m.E. noch nichts verloren!
Dadurch, das im zweiten Verfahren deutlich mehr und dazu noch sehr gute Beweise vorliegen, ist m.E. noch nichts verloren!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.134.790 von leomann am 08.11.17 18:39:55warum werden diese Beweise nicht gebracht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.134.853 von nullcheck am 08.11.17 18:46:10Bin kein Jurist ...
... daher vermute ich mal, dass bei der Effecten Spiegel-Klage die Beweisaufnahme schon abgeschlossen war und nur auf dieser (geringen Beweis-) Basis verhandelt worden ist.
Außerdem ist bei der Effecten Spiegel-Klage ein anderer Anwalt am Start als bei der zweiten Klage, die neulich beim LG Köln verhandelt worden ist und deren Urteil pro Kläger ausgefallen ist.
... daher vermute ich mal, dass bei der Effecten Spiegel-Klage die Beweisaufnahme schon abgeschlossen war und nur auf dieser (geringen Beweis-) Basis verhandelt worden ist.
Außerdem ist bei der Effecten Spiegel-Klage ein anderer Anwalt am Start als bei der zweiten Klage, die neulich beim LG Köln verhandelt worden ist und deren Urteil pro Kläger ausgefallen ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.135.219 von leomann am 08.11.17 19:21:01Also taugte der Anwalt nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.135.801 von nullcheck am 08.11.17 20:29:52Das würde ich nicht am Anwalt festmachen, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! Ich kann nur die Lektüre des Hauptartikels aus dem Effecten Spiegel von morgen empfehlen - "Das Wespennest"! Als Abonnent wurde mir das Exemplar vorhin bereits postalisch zugestellt ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.189.253 von leomann am 15.11.17 14:10:58schon gelesen,sowas gibt es nur in D .Die Anwälte in den USA würden die DB plattmachen
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.190.978 von nullcheck am 15.11.17 16:47:32Effecten Spiegel hat Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des 13. Zivilsenats des OLG Köln gestellt, siehe Artikel in Ausgabe von morgen!
Hat sich jemand der vom DWS vermittelten Klage durch Nieding+Barth / Therium angeschlossen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.358.465 von hfg am 04.12.17 15:25:47Warte noch auf das Urteil(Morgen)
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.376.091 von nullcheck am 06.12.17 13:38:18Ein Urteil aus einer anderen Klage oder meinst Du die Entscheidung, ob der Befangenheitsantrag vom Effecten Spiegel erfolgreich war?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.379.109 von leomann am 06.12.17 17:19:00Andere Klage
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.381.734 von nullcheck am 06.12.17 20:22:43Wäre Dir für eine Info über den Ausgang bzw. das Urteil sehr dankbar! ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.387.296 von leomann am 07.12.17 10:54:56Warte ich selber drauf
HANDELSBLATT
Postbank-Übernahme
Urteil könnte sich verzögern
von: Laura de la Motte
Datum: 03.12.2017 17:30 Uhr
http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/banken-versicherunge…
Postbank-Übernahme
Urteil könnte sich verzögern
von: Laura de la Motte
Datum: 03.12.2017 17:30 Uhr
http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/banken-versicherunge…
Sorry, per Suchmaschine & news funktioniert es.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.412.439 von borazon am 09.12.17 14:28:21Klar, bis zum1.1.18
Auf der Homepage des OLG Köln (http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.p… ist für morgen bisher kein Termin zur Urteilsverkündung der Klage vom Effecten Spiegel (Az. 13 U 166/11) angesetzt. Weiss jemand mehr, war der Befangenheitsantrag erfolgreich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.430.417 von leomann am 12.12.17 12:25:47Muss man eigentlich beim DSW Mitglied sein um der Klage beizutreten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.434.767 von nullcheck am 12.12.17 20:57:32Nein, die verweisen einen nur an eine Anwaltskanzlei. Diese wiederum haben mit Therium einen Prozesskostenfinanzierungsvertrag ... der ist mit Sicherheit nicht zum Schaden von Therium. Aber dafür habe mich um nichts zu kümmern. Mittlerweile wird aber wohl die Zeit sehr knapp, weil verschiedene Verträge geschlossen werden müssen.
Urteilsverkündung des OLG Köln verschoben auf Mittwoch, den 7. Februar 2018!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.438.351 von leomann am 13.12.17 13:45:43War doch klar soviele wie möglich rauskegeln,habe mit DSW gesprochen senden mir Unterlagen zur Klage zu,hoffe ist noch rechtzeitig
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.438.761 von nullcheck am 13.12.17 14:46:18Für die Deutsche Bank schon mal ein Teilerfolg, bis zur Verkündung des Urteils ist schon mal die Verjährungsfrist um!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.439.241 von leomann am 13.12.17 15:37:00Gestern Unterlagen zur Prozessfinanzierung erhalten, so wie ich das verstehe 30% Erfolgsbeteiligung nach Abzug der Anwalts und Gutachterkosten.Kein Risiko bei verlorenen Prozess,bleibt dann eigentlich für mich nichts über,oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.455.052 von nullcheck am 15.12.17 07:12:31Ja, die Abzüge sind hoch. Aber die Gefahr, dass die Deutsche Bank gewinnt eben auch... Und dann müsstest Du deren Anwaltskosten zahlen ;-(
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.455.052 von nullcheck am 15.12.17 07:12:31So bin dabei(therium) und weitere 140.
Deutsche Bank: Frühere Postbank-Aktionäre fordern 740 Millionen Euro Nachschlag
http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/deutsche-bank-fruehere…
http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/deutsche-bank-fruehere…
Und das ist nur ein Teil (der größere). Tricon vertreten nur institutionelle Anleger.
Dann kommt meines Wissen noch:
- Schripp und Partner mit ca. 100 Mill
- Nieding Barth (organisiert durch DSW) mit ca. 12,6 Mill
Dann kommt meines Wissen noch:
- Schripp und Partner mit ca. 100 Mill
- Nieding Barth (organisiert durch DSW) mit ca. 12,6 Mill
Godemode: "Deutsche Fondsgesellschaften gehen im Streit um die Übernahme der Postbank juristisch gegen die Deutsche Bank vor. Wie das „Handelsblatt“ erfuhr, haben neben weiteren Privatanlegern auch namhafte Großinvestoren, wie Allianz Global Investors (AGI), Union Investment und Deka Investments Klage gegen das Frankfurter Geldhaus eingereicht. Sie fordern zusammen Nachzahlungen über 800 Mio. Euro. Der Vorwurf: Die Deutsche Bank habe bei der Postbank-Übernahme zu wenig gezahlt."
Es summiert sich...
Es summiert sich...
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.597.414 von hfg am 03.01.18 11:32:05bei nieding bin ich dabei,hoffe das es voll durchgezogen wird und es keinen Vergleich gibt
Prozess um Postbank-Übernahme geht in die nächste Runde
Das Oberlandesgericht Köln sagt den Urteilstermin überraschend ab. Für die Deutsche Bank geht es um ein Milliardenrisiko.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/d…
Das Oberlandesgericht Köln sagt den Urteilstermin überraschend ab. Für die Deutsche Bank geht es um ein Milliardenrisiko.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/d…
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.913.410 von leomann am 02.02.18 15:28:47mit welcher Begründung?
Strafanzeige gegen Deutsche-Bank-Vorstände wegen Postbank-Kauf
https://de.reuters.com/article/deutschland-deutsche-bank-str…
https://de.reuters.com/article/deutschland-deutsche-bank-str…
Streit um Postbank-Kauf
Kanzlei zeigt Deutsche-Bank-Vorstände an
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Kanzlei-zeigt-Deutsche-Bank-V…
Kanzlei zeigt Deutsche-Bank-Vorstände an
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Kanzlei-zeigt-Deutsche-Bank-V…
Vorwurf des Prozessbetrugs
Strafanzeige gegen Vorstände der Deutschen Bank
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-s…
Strafanzeige gegen Vorstände der Deutschen Bank
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.918.726 von leomann am 02.02.18 21:46:43Danke,in den USA würden einige in den Knast wandern
2.1 2018 DB wehrt sich gegen Klage,schade,das wird noch ewig dauern
Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10400351-spruchz-…
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 57,25 je Postbank-Aktie (+ 127,36 %)?
Im Rahmen der Prüfung der angemessenen Barabfindung soll geprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund eines möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots der Hauptaktionärin gem. § 35 Abs. 2 WpÜG bei der Übernahme der Deutschen Postbank AG Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben. von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13. März 2018 angeordnet: Im Rahmen der Prüfung der angemessenen Barabfindung soll geprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund eines möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots der Hauptaktionärin gem. § 35 Abs. 2 WpÜG bei der Übernahme der Deutschen Postbank AG Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben. Ggf. müsse der Barabfindungsbetrag aus dem unterlassenen Pflichtangebot von Amts wegen ermittelt werden, wobei die Verfahrensbeteiligten hinreichende Anhaltspunkte tatsächlicher Art liefern müssten, die das Gericht zu weiteren Ermittlungen veranlassen würden. Im Wege der Amtsermittlung seien eventuell die Anteilskaufverträge zwischen der Deutschen Bank AG und der Deutschen Post AG vorzulegen. Der Aufwand sei insbesondere von der weiteren Entwicklung der Rechtsstreite zwischen (ehemaligen) Minderheitsaktionären der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Bank AG auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung gem. § 31 Abs. 1 WpÜG abhängig. Diese Aufklärung soll parallel zur weiteren Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständige Prof. Dr. Christian Aders betrieben werden. Prof. Aders soll seine Tätigkeit (Ergänzungsgutachten) fortsetzen. In seinem 2016 vorgelegten Gutachten kam der Sachverständige bereits zu einem deutlich höheren Barabfindungsbetrag als von der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden Antragsgegnerin angeboten EUR 25,18. Der Sachverständige hielt damals eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,74 je Postbank-Aktie (+ 18,11 %) und eine jährliche Netto-Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,78 je Aktie für angemessen. Die nunmehr im Raum stehende Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 würde eine Anhebung von 127,36 % gegenüber dem von der Deutschen Bank-Konzern gebotenen EUR 25,18 bedeuten. In dem Squeeze-out-Spruchverfahren hatte das Gericht in seinem Beschluss vom 5. September 2017 seine bereits zuvor in einem Hinweisbeschluss geäußerte Auffassung bekräftigt. Auch im Rahmen dieses späteren Spruchverfahrens soll nach diesem Beschluss überprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund des möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots einen Anspruch auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: LG Köln, Az. 82 O 77/12 Meilicke u.a. ./. DB Finanz-Holding GmbH Spruchverfahren zu dem Squeeze-out: LG Köln, Az. 82 O 2/16 Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AGkens Rechtsanwälte, 50668 Köln
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 57,25 je Postbank-Aktie (+ 127,36 %)?
Im Rahmen der Prüfung der angemessenen Barabfindung soll geprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund eines möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots der Hauptaktionärin gem. § 35 Abs. 2 WpÜG bei der Übernahme der Deutschen Postbank AG Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben. von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13. März 2018 angeordnet: Im Rahmen der Prüfung der angemessenen Barabfindung soll geprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund eines möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots der Hauptaktionärin gem. § 35 Abs. 2 WpÜG bei der Übernahme der Deutschen Postbank AG Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben. Ggf. müsse der Barabfindungsbetrag aus dem unterlassenen Pflichtangebot von Amts wegen ermittelt werden, wobei die Verfahrensbeteiligten hinreichende Anhaltspunkte tatsächlicher Art liefern müssten, die das Gericht zu weiteren Ermittlungen veranlassen würden. Im Wege der Amtsermittlung seien eventuell die Anteilskaufverträge zwischen der Deutschen Bank AG und der Deutschen Post AG vorzulegen. Der Aufwand sei insbesondere von der weiteren Entwicklung der Rechtsstreite zwischen (ehemaligen) Minderheitsaktionären der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Bank AG auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung gem. § 31 Abs. 1 WpÜG abhängig. Diese Aufklärung soll parallel zur weiteren Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständige Prof. Dr. Christian Aders betrieben werden. Prof. Aders soll seine Tätigkeit (Ergänzungsgutachten) fortsetzen. In seinem 2016 vorgelegten Gutachten kam der Sachverständige bereits zu einem deutlich höheren Barabfindungsbetrag als von der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden Antragsgegnerin angeboten EUR 25,18. Der Sachverständige hielt damals eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,74 je Postbank-Aktie (+ 18,11 %) und eine jährliche Netto-Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,78 je Aktie für angemessen. Die nunmehr im Raum stehende Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 würde eine Anhebung von 127,36 % gegenüber dem von der Deutschen Bank-Konzern gebotenen EUR 25,18 bedeuten. In dem Squeeze-out-Spruchverfahren hatte das Gericht in seinem Beschluss vom 5. September 2017 seine bereits zuvor in einem Hinweisbeschluss geäußerte Auffassung bekräftigt. Auch im Rahmen dieses späteren Spruchverfahrens soll nach diesem Beschluss überprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund des möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots einen Anspruch auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: LG Köln, Az. 82 O 77/12 Meilicke u.a. ./. DB Finanz-Holding GmbH Spruchverfahren zu dem Squeeze-out: LG Köln, Az. 82 O 2/16 Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AGkens Rechtsanwälte, 50668 Köln
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.433.007 von Lossi78 am 30.03.18 21:00:20Bevor die uns was nachbessern gehen die lieber Pleite
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.908.034 von nullcheck am 05.06.18 06:59:19Das Gleiche erwarte ich bei der HvB durch die Spaghettis
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.920.883 von nullcheck am 06.06.18 14:01:44https://www.effecten-spiegel.com/deutschland/ipos.html?paidC…
Mündlicher Verhandlungstermin aufgehoben
In dem Rechtsstreit der Effecten-Spiegel AG ./. Deutsche Bank findet der anberaumte Termin am 29.06.2018 wegen der Verhinderung des Zeugen Dr. Appel nicht statt. Der Senat beabsichtigt, den neuen Termin zur Beweisaufnahme und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf März 2019 zu verlegen.
Mündlicher Verhandlungstermin aufgehoben
In dem Rechtsstreit der Effecten-Spiegel AG ./. Deutsche Bank findet der anberaumte Termin am 29.06.2018 wegen der Verhinderung des Zeugen Dr. Appel nicht statt. Der Senat beabsichtigt, den neuen Termin zur Beweisaufnahme und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf März 2019 zu verlegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.169.564 von leomann am 09.07.18 14:43:17Gerade gelesen,ist doch ein Scherz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.169.564 von leomann am 09.07.18 14:43:17
Das wäre doch schon fast Korruption, oder??
Zitat von leomann: https://www.effecten-spiegel.com/deutschland/ipos.html?paidC…
Mündlicher Verhandlungstermin aufgehoben
In dem Rechtsstreit der Effecten-Spiegel AG ./. Deutsche Bank findet der anberaumte Termin am 29.06.2018 wegen der Verhinderung des Zeugen Dr. Appel nicht statt. Der Senat beabsichtigt, den neuen Termin zur Beweisaufnahme und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf März 2019 zu verlegen.
Das wäre doch schon fast Korruption, oder??
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.321.625 von mitsegler am 27.07.18 20:48:07so ist es,Bananenrepublik vom feinsten
Ich verstehe die Verschiebung um ein Dreivierteljahr (!) überhaupt nicht. Wenn der Vorstandsvorsitzende einer immer noch zu 20,6% dem Staat gehörenden AG meint, er könne da nicht erscheinen, wird einfach verschoben. Wie ist das denn abgelaufen? "Hey OLG, Termin müssen wir schieben, am 29.06. kann ich nicht, da hat meine Oma Geburtstag!"
Jeder normale Mensch bekommt eine Ladung und hat da zu erscheinen, fertig!
Jeder normale Mensch bekommt eine Ladung und hat da zu erscheinen, fertig!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.332.279 von leomann am 30.07.18 11:46:53Vielleicht erscheint der überhaupt nicht oder wird nicht mehr gesehen,je nachdem was er berichten würde
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.412.439 von borazon am 09.12.17 14:28:21Der genannte Artikel vom HB ist wieder frei erreichbar,
war zwischendurch hinter Bezahlschranke,
über Google-Suche > postbank squeeze out < .
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/po…
(kann aber auch eine längere URL mit "ticket" und einem Code werden,
also besser gugeln)
Vielleicht interessiert manche die folgende Passage,
die evtl. erst später hinzugefügt wurde:
"Doch die Kleinanleger zögern: Viele Rechtsschutzversicherer weigern sich, heute Klagen zu Kapitalanlagegeschäften abzusichern, und so besteht für jeden einzelnen ein hohes Prozesskostenrisiko für den Fall einer Niederlage, besonders wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht. Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding+Barth rechnet vor: Wer einen Schaden über 17.000 Euro vor Gericht einklagen will und damit durch zwei Instanzen zieht, riskiert 17.000 Euro an Kosten für Anwälte und Gerichte."
Höchste Zeit, die Möglichkeit zu Sammelklagen zu verbessern.
war zwischendurch hinter Bezahlschranke,
über Google-Suche > postbank squeeze out < .
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/po…
(kann aber auch eine längere URL mit "ticket" und einem Code werden,
also besser gugeln)
Vielleicht interessiert manche die folgende Passage,
die evtl. erst später hinzugefügt wurde:
"Doch die Kleinanleger zögern: Viele Rechtsschutzversicherer weigern sich, heute Klagen zu Kapitalanlagegeschäften abzusichern, und so besteht für jeden einzelnen ein hohes Prozesskostenrisiko für den Fall einer Niederlage, besonders wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht. Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding+Barth rechnet vor: Wer einen Schaden über 17.000 Euro vor Gericht einklagen will und damit durch zwei Instanzen zieht, riskiert 17.000 Euro an Kosten für Anwälte und Gerichte."
Höchste Zeit, die Möglichkeit zu Sammelklagen zu verbessern.
Neues bei SpruchZ: http://spruchverfahren.blogspot.com/2018/09/spruchverfahren-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.777.262 von Der_Analyst am 23.09.18 22:15:38Danke für das einstellen,sieht gut aus,bis die letzte Instanz kommt,dann werden wir rasiert,wetten?
Jemand auch "ausgequetscht worden"? Anscheinend sollen Aktionäre die über SO ausgeschieden sind im GGS zu denen, die angedient haben leer ausgehen. Ansprüche sollen zum Jahresende verjähren und Klage wohl nicht aussichtsreich sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.827.371 von SquishyLady am 28.09.18 18:48:05wo sreht das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.827.659 von nullcheck am 28.09.18 19:25:51
Kommunikation durch
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Frankfurt
Zitat von nullcheck: wo sreht das?
Kommunikation durch
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Frankfurt
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.828.238 von SquishyLady am 28.09.18 20:32:48Ich hab nix von Nieding bekommen
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.827.371 von SquishyLady am 28.09.18 18:48:05Dann spart die DB ja einiges und kann die Andiener endlich fürstlich und schnell auszahlen.abzüglich Nieding
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.827.371 von SquishyLady am 28.09.18 18:48:05Ich habe noch nie erlebt, dass Ansprüche aus einem Squeeze Out verjähren. Das Verfahren läuft, alle die abgefunden wurden, werden entschädigt, falls es im Spruchverfahren etwas gibt.
Auf der Effecten-Spiegel Homepage gibt es zwei interessante Artikel:
- Die neuen Verhandlungstermine für die Zeugenvernehmung Dr. Appel am 27.3.19 und sicherheitshalber alternativ 3.4.19 .
- Strafanzeigen gegen Topmanager bei der Deutschen Bank
Der_Analyst
Auf der Effecten-Spiegel Homepage gibt es zwei interessante Artikel:
- Die neuen Verhandlungstermine für die Zeugenvernehmung Dr. Appel am 27.3.19 und sicherheitshalber alternativ 3.4.19 .
- Strafanzeigen gegen Topmanager bei der Deutschen Bank
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.838.049 von Der_Analyst am 30.09.18 22:50:27Den Termin sagt der Appel doch wieder ab,nächster Termin dann 2020
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.838.091 von nullcheck am 30.09.18 23:08:35Hat eine Vorladung am 3.4 hoffe er erfreut sich bis dahin bester Gesundheit
Ex-Vorstand der Deutschen Bank will im Prozess um Postbank-Übernahme nicht aussagen
Aus Angst vor Strafverfolgung will Stefan Krause, ehemaliger Finanzchef der Deutschen Bank, nicht als Zeuge aufzutreten. Für das Geldhaus geht es um viel Geld. Siehe: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.464.983 von Der_Analyst am 18.12.18 19:09:13Drecksäcke,damit kommt der durch :In den USA wären die schon lange verknackt,Bananen republik Deutschland
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.465.931 von nullcheck am 18.12.18 21:34:04Muss der Manager jetzt aussagen oder nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.721.185 von nullcheck am 27.01.19 12:53:23Wird das jetzt einen Tag vor dem Termin bekannt gegeben,ob er aussagen muss
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.902.811 von nullcheck am 18.02.19 18:38:47https://www.wiwo.de/unternehmen/banken/deutsche-bank-ackerma…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.040.013 von leomann am 07.03.19 10:23:39DB und Cobk,dann kann der Steuerzahler(also wir)ja den Postbankdeal bezahlenhaben wir wenigsten was von
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.206.550 von leomann am 27.03.19 10:40:43Finde den Termin für heute nicht mehr, gecancelt?Neuer Termin mit 10 Zeugen darunter Ackermann und Appel im Oktober an sieben Tagen
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.207.474 von nullcheck am 27.03.19 11:54:38Genau so darf man das wohl verstehen! Auf das Ergebnis der Verhandlung "Zeugnisverweigerungsrecht" vor einer Woche bin ich gespannt.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Postbank-Klage
Ex-Manager der Deutschen Bank muss nicht vor Gericht aussagen
Stefan Krause, Ex-Finanzchef der Deutschen Bank, will in einem Prozess um die Postbank-Übernahme nicht aussagen – aus Angst vor Strafverfolgung. Die Richter geben ihm Recht.
Postbank-Klage
Ex-Manager der Deutschen Bank muss nicht vor Gericht aussagen
Stefan Krause, Ex-Finanzchef der Deutschen Bank, will in einem Prozess um die Postbank-Übernahme nicht aussagen – aus Angst vor Strafverfolgung. Die Richter geben ihm Recht.
Das können nun auch alle anderen Zeugen, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2019 geladen sind, als Aufhänger verwenden. Herzlichen Glückwunsch OLG Köln!
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.356.341 von leomann am 15.04.19 11:00:03Hast du was anderes erwartet,hängen doch alle unter einer Decke,da können wir was von den USA lernen,dort würden die schon einsitzen
Allerdings sehr erfreulich, lob ans OLG (!!!), ist die nun angeordnete Vorlage diverser Verträge: Ursprungsvereinbarung vom 12.09.2008, Nachtragsvereinbarung vom 14.01.2009, Vereinbarung vom 22.12.2008, Pfandvertrag vom 30.12.2008 und Zeichnungsvertrag zur Pflichtumtauschanleihe vom 25.02.2009.
Das hat das OLG Köln per Beschluss am 12. April verfügt, die Unterlagen müssen innerhalb von drei Wochen vorgelegt werden (siehe Artikel in aktueller Effecten Spiegel-Ausgabe).
Das hat das OLG Köln per Beschluss am 12. April verfügt, die Unterlagen müssen innerhalb von drei Wochen vorgelegt werden (siehe Artikel in aktueller Effecten Spiegel-Ausgabe).
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.382.633 von leomann am 18.04.19 10:02:51Hat mal einer was von den Aussagen gehört der Oktober ist ja fast rum?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.749.484 von nullcheck am 23.10.19 08:55:53
Der_Analyst
Ackermann will nicht aussagen
Vom Effecten-Spiegel bzw. der Süddeutschen Zeitung gibt es das: https://www.effecten-spiegel.com/fileadmin/webcontent/redakt… 😀Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.750.306 von Der_Analyst am 23.10.19 10:16:50Vielen Dank
In der neuen Effecten Spiegel-Ausgabe Nr. 43 (24.10.2019) ist ein ganzseitiger Artiel über den "Postbank-Krimi" mit genauen Terminen, an denen die geladenen Zeugen vernommen werden! Erster Termin am nächsten Mittwoch: http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.p…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.750.306 von Der_Analyst am 23.10.19 10:16:50Watt ein Zufall
Gibt es hier eigentlich irgendwelche Neuigkeiten? Der Effecten Spiegel hat schon länger nicht mehr berichtet, gibt es einen Verkündungstermin für das Urteil?
Handelsblatt vom 06.07.2020
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Köln Die Deutsche Bank beendet einen seit Jahren schwelenden Rechtsstreit. In einer Auseinandersetzung mit ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank gibt das Frankfurter Institut klein bei. Die früheren Postbank-Eigentümer hatten moniert, dass die Deutsche Bank im Zuge der Übernahme Stimmrechte ausgeübt hat, die sie nicht hätte ausüben dürfen. Vor dem Landgericht Köln hatten die Kläger Recht bekommen, diese Entscheidung hat nun Bestand.
„Die Deutsche Bank hat sich entschieden, die Berufung im Anfechtungsverfahren zum 2015 bei der Deutsche Postbank AG durchgeführten Squeeze-out vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zurückzunehmen und damit das Verfahren zu beenden“, sagte ein Sprecher der Bank. Der Aufwand für das Verfahren sei viel zu groß gewesen, im Wesentlichen gehe es um den Ersatz von Verfahrenskosten. „Die Deutsche Bank ist unverändert der Auffassung, dass die Anfechtungsklagen unbegründet waren.“
Das nun beendete Verfahren spielt im Streit um die Postbank-Übernahme zwar nur eine untergeordnete Rolle: Es ist allerdings zu erwarten, dass die Klägeranwälte den Rückzieher der Bank für den weitaus wichtigere Teil des Streits nutzen wollen – und hier gibt es keine Annäherung.
In dieser Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank die Aktionäre der Postbank angemessen vergütet hat, als sie das Institut übernahm. Die Kläger argumentieren, dass die Frankfurter den Postbank-Aktionären ein zu niedriges Angebot gemacht hatte.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Köln Die Deutsche Bank beendet einen seit Jahren schwelenden Rechtsstreit. In einer Auseinandersetzung mit ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank gibt das Frankfurter Institut klein bei. Die früheren Postbank-Eigentümer hatten moniert, dass die Deutsche Bank im Zuge der Übernahme Stimmrechte ausgeübt hat, die sie nicht hätte ausüben dürfen. Vor dem Landgericht Köln hatten die Kläger Recht bekommen, diese Entscheidung hat nun Bestand.
„Die Deutsche Bank hat sich entschieden, die Berufung im Anfechtungsverfahren zum 2015 bei der Deutsche Postbank AG durchgeführten Squeeze-out vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zurückzunehmen und damit das Verfahren zu beenden“, sagte ein Sprecher der Bank. Der Aufwand für das Verfahren sei viel zu groß gewesen, im Wesentlichen gehe es um den Ersatz von Verfahrenskosten. „Die Deutsche Bank ist unverändert der Auffassung, dass die Anfechtungsklagen unbegründet waren.“
Das nun beendete Verfahren spielt im Streit um die Postbank-Übernahme zwar nur eine untergeordnete Rolle: Es ist allerdings zu erwarten, dass die Klägeranwälte den Rückzieher der Bank für den weitaus wichtigere Teil des Streits nutzen wollen – und hier gibt es keine Annäherung.
In dieser Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank die Aktionäre der Postbank angemessen vergütet hat, als sie das Institut übernahm. Die Kläger argumentieren, dass die Frankfurter den Postbank-Aktionären ein zu niedriges Angebot gemacht hatte.
https://www.rundschau-online.de/news/wirtschaft/abfindung-fu…
Urteil voraussichtlich am 16. Dezember 2020!
Urteil voraussichtlich am 16. Dezember 2020!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.684.847 von leomann am 12.11.20 13:37:00Kann sich nicht erinnern,bestimmt auch nicht was er dafür bekommen hat.Bin gespannt was am 12. gesagt wird ,Hoffnung gleich null,wird bestimmt bis wir gestorben sind verschoben
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.070.009 von fastgewonnen am 15.12.20 11:00:5512.am 16.also morgen
DPA meldet, "Kläger verlieren im Streit mit Deutscher Bank", keine belastbaren Anhaltspunkte für eine frühzeitige Kontrolle.
Wenn man sich die Historie der Verhandlung(en) vor dem OLG Köln vor Augen führt, dann konnte das Urteil nicht anders ausfallen. Die vielen geladenen Vorstände, die entweder aus guten Gründen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben oder sich nicht erinnern konnten, waren für die Klageseite wenig brauchbar.
Ich hoffe, dass es eine Fortsetzung vor dem BGH gibt. Dann allerdings auch mit Zeugen aus dem operativen Geschäft, die anhand von konkreten Fällen ein mehrfaches Durchregieren der Deutschen vor erreichen der 30%-Schwelle belegen können.
Wenn man sich die Historie der Verhandlung(en) vor dem OLG Köln vor Augen führt, dann konnte das Urteil nicht anders ausfallen. Die vielen geladenen Vorstände, die entweder aus guten Gründen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben oder sich nicht erinnern konnten, waren für die Klageseite wenig brauchbar.
Ich hoffe, dass es eine Fortsetzung vor dem BGH gibt. Dann allerdings auch mit Zeugen aus dem operativen Geschäft, die anhand von konkreten Fällen ein mehrfaches Durchregieren der Deutschen vor erreichen der 30%-Schwelle belegen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.084.613 von leomann am 16.12.20 11:20:48Danke,das war doch klar wir sind doch in der bunten bananenrepublik Deutschland,das gäbe es nicht in einem Rechtsstaat.In den USa die nicht mag wäre sowas vollkommen unmöglich,da würden manche 20Jahre in den Knast einziehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.087.007 von fastgewonnen am 16.12.20 13:57:54Urteil interessiert wohl keinen mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.104.152 von fastgewonnen am 17.12.20 14:47:49kein Posting seit fast einem Jahr
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