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    DGAP-News  688  0 Kommentare Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017 (deutsch)

    Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017

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    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):Rechtssache/Firmenübernahme
    Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31.Dezember 2017

    28.09.2017 / 08:00
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN800100); ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP)) verklagen die Deutsche Bank AG inMillionenhöhe und kritisieren, dass sie schon im Zuge des 2010unterbreiteten Übernahmeangebotes von der Deutschen Bank AG benachteiligtwurden. Betroffen sind Aktionäre, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien derDeutschen Postbank AG hielten und entweder das Übernahmeangebot angenommenhaben oder dieses aufgrund des unangemessen niedrigen Preises nichtangenommen haben und gar bis zum Squeeze Out gehalten haben. Eine Reihe vonAlt-Aktionären verklagt die Deutsche Bank AG deswegen vor dem LandgerichtKöln, vertreten von der Berliner Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB.Für die Kläger wird ein Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro jePostbank-Aktie geltend gemacht. Mit einer rechtskräftigen gerichtlichenEntscheidung ist jedoch nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.

    Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner:
    "Betroffene Aktionäre sollten jetzt noch vor Ablauf der Verjährung zum 31.Dezember 2017 entscheiden, ob sie tätig werden wollen und ihre Ansprüchesichern."

    Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)ist bereits eingeleitet. Alle bisher vorliegenden Musterverfahrensanträgeder Kläger wurden von Schirp & Partner gestellt. Auch die beklagte DeutscheBank AG hat zwischenzeitlich eigene Musterverfahrensanträge gestellt. Esfehlen jedoch noch formale Schritte zur Umsetzung durch das Gericht, so dasseine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung im Musterverfahren derzeit nichterfolgen kann.

    Aus diesem Grund bereitet die Berliner Kanzlei Schirp & Partner derzeitweitere Klagen in der Form einer Sammelklage vor. Es wird bereits einVolumen von über 100 Mio EUR vertreten, so dass sich das Prozesskostenrisikofür jeden einzelnen verringert. Aktionäre, die für ihr Recht kämpfen wollen,können sich derzeit noch der Sammelklage anschließen.

    Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner:
    "Wir sind für eine Klagewelle gegen die Deutsche Bank AG zurVerjährungshemmung zum Jahresende 2017 bestens gewappnet. Investoren solltenjedoch bereits möglichst frühzeitig Kontakt aufnehmen."

    Zum Ablauf der Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank AG hat im Oktober 2010den Aktionären der Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damalsangebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger vielzu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamtalso 57,25 Euro. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank AG bereits imSeptember 2008, spätestens aber im Januar 2009, ein weitaus höheresPflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)unterbreiten müssen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die tatsächlicheKontrolle über die Deutsche Postbank AG erworben, obwohl die Aktienmehrheitformal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.

    Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner:
    "Wir sind optimistisch, dass der Nachweis gelingt, dass die Deutsche Bank AGbereits viel früher in der Postbank AG durchregiert hat, als sie offiziellzugibt. Sie hätte daher auch früher und zu höheren Kursen, dasÜbernahmeangebot unterbreiten müssen."

    Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein.Ehemalige Aktionäre der Postbank AG sollten daher jetzt handeln. Weiterekostenfreie Informationen unter:

    Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
    Antje Radtke-Rieger
    Leipziger Platz 9
    10117 Berlin
    Tel. 030 327 617 0
    Fax 030 327 617 17
    E-Mail: radtke-rieger@ssma.de
    http://ssma.de

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    28.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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