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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 1923)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 04.05.24 11:42:32 von
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      schrieb am 15.12.20 17:25:21
      Beitrag Nr. 50.472 ()
      Quirin gut unterwegs ...
      Um mal das Thema zu wechseln ...

      Quirin scheint gut unterwegs zu sein, wie man dieser Zusammenfassung von der HV vom letzten Freitag entnehmen kann ... Posting: 66.049.321 von AristideSaccard am 13.12.20 14:13:29 im Thread: Quirin Bank kurz vor dem lift off

      Insbesondere Quirion ist danach Stand Ende November bei 550 Mio. AuM. Für 2021 geht man von ca. 800 Mio. aus.

      Gruss,
      Weinberg
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      schrieb am 15.12.20 17:09:46
      Beitrag Nr. 50.471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.074.644 von imperatom am 15.12.20 16:10:38Ich geben Dir vollkommen Recht ...

      K1K1 biete ich aber gerne an, mir per Boardmail zu schildern, weshalb sich gerade Unidevice für einen debt-equity-swap anbietet. Ich kann mir beim besten Willen kein sinniges Szenario vorstellen, das dahin führt. Aber vielleicht fehlt mir auch nur die Phantasie ...

      Gruss,
      Weinberg
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 16:10:38
      Beitrag Nr. 50.470 ()
      Bin ich eigentlich der einzige, der es reichlich absurd findet, bei UniDevice einen immens hypothetischen Insolvenzfall zu beleuchten? Beschäfigt Euch doch lieber mal mit den Rekordumsätzen und -gewinnen, das ist die Realität dort.
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      Avatar
      schrieb am 15.12.20 15:32:32
      Beitrag Nr. 50.469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.072.922 von Weinberg-CP am 15.12.20 14:19:40
      Zitat von Weinberg-CP: Das ist verkürzt ausgedrückt. Vollständig müsste die Formulierung wie in dem von mir zitierten Artikel lauten: „ ... aber die Hingabe von Fremdkapital wird im Ergebnis wie Eigenkapital behandelt.“ Anders gesagt: Ja, es wird aus juristischer Sicht nicht wie Eigenkapital behandelt, in der Praxis aber doch, da die Erlöse aus der Insolvenzmasse zuerst für die nicht nachrangigen Verbindlichkeiten draufgehen und dann typischer Weise nichts mehr da ist ...


      Du vermischst und vermengst hier leider diverse Sachen. Fakt ist, dass selbst bei tiefnachrangigem FK die Position in der Insolvenz wesentlich besser ist als die des EK (einige Sonderfälle aussen vor). Und gerade Unidevice würde sich im Fall der Fälle (den ich derzeit aber nicht sehe) ganz grundsätzlich gut für einen debt for equity swap anbieten.
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 15:21:24
      Beitrag Nr. 50.468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.073.378 von Aliberto am 15.12.20 14:43:39
      Zitat von Aliberto:
      Zitat von Weinberg-CP: Zur Behandlung von des Managementdarlehens im Insolvenzfall siehe ...

      1. Geschäftsbericht 2019, S. 22, Abschnitt 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Management: Hier kannst Du finden, dass alle Darlehen unbesichert und mit Nachrang gegenüber dem Bankdarlehen der Oldenburgischen Landesbank sind.

      => Was hat die Besicherung oder die Rangfolge in der Besicherung mit der Einteilung bzw. Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital zu tun ?

      Dass unsere Banken in den Kreditverträgen sich eine optimal Besicherung (erstrangige Besicherung) einräumen und häufig Negativ-Klausel-Vereinbarungen haben, ist doch bekannt und üblich.

      Kann die AG die Zinsen für die Pahl-Darlehen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen oder nicht ? Kann Herr Pahl im Insolvenzfall das Darlehen als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden oder nicht ?! Können Aktionäre im Insolvenzfall irgendwas anmelden ?

      Was Herr Pahl nicht darf, sind Vermögenswerte zur Besicherung seiner Darlehensgewährung vor den anderen Gläubigern (nicht Eigentümern) aus der AG herauszuziehen und sich so im Insolvenzfall schadlos zu halten. Im Insolvenzfall gilt eine vorrangige Besicherung eines Gesellschafter-Darlehens nicht (hier gibt es gewisse Voraussetzungen); aber die Stellung im Insolvenzfall ist für einen Gläubiger deutlich besser im Vergleich zu einem Eigentümer !


      Keine Ahnung, was das jetzt soll ... Deine sehr allgemeinen Fragen kannst Du Dir leicht über etwas Recherche selbst beantworten. Da bist Du ja anscheinen schon unterwegs ... Wenn Du magst, kannst Du mir dann vielleicht noch ein oder gerne mehrere Beispiele nennen, wo für ein unbesichertes, nachrangiges Darlehen noch etwas aus einer Insolvenz gekommen ist. Nur dann wäre die Stellung des Gläubigers im Vergleich zum Eigentümer tatsächlich besser. Ich lerne ja gerne dazu ...

      Danke,
      Weinberg

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      schrieb am 15.12.20 14:56:19
      Beitrag Nr. 50.467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.068.938 von Aliberto am 15.12.20 10:04:39Wow Aliberto!

      Gute Analyse!
      Ich habe mich hier im Forum bereits zur Begebung der Anleihe vor ca. einem Jahr äußerst kritisch gezeigt. Dass die Anleihe eher gefloppt ist, war für mich keine Überraschung.
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 14:43:39
      Beitrag Nr. 50.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.070.438 von Weinberg-CP am 15.12.20 11:27:30
      Zitat von Weinberg-CP: Zur Behandlung von des Managementdarlehens im Insolvenzfall siehe ...

      1. Geschäftsbericht 2019, S. 22, Abschnitt 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Management: Hier kannst Du finden, dass alle Darlehen unbesichert und mit Nachrang gegenüber dem Bankdarlehen der Oldenburgischen Landesbank sind.

      => Was hat die Besicherung oder die Rangfolge in der Besicherung mit der Einteilung bzw. Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital zu tun ?

      Dass unsere Banken in den Kreditverträgen sich eine optimal Besicherung (erstrangige Besicherung) einräumen und häufig Negativ-Klausel-Vereinbarungen haben, ist doch bekannt und üblich.

      Kann die AG die Zinsen für die Pahl-Darlehen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen oder nicht ? Kann Herr Pahl im Insolvenzfall das Darlehen als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden oder nicht ?! Können Aktionäre im Insolvenzfall irgendwas anmelden ?

      Was Herr Pahl nicht darf, sind Vermögenswerte zur Besicherung seiner Darlehensgewährung vor den anderen Gläubigern (nicht Eigentümern) aus der AG herauszuziehen und sich so im Insolvenzfall schadlos zu halten. Im Insolvenzfall gilt eine vorrangige Besicherung eines Gesellschafter-Darlehens nicht (hier gibt es gewisse Voraussetzungen); aber die Stellung im Insolvenzfall ist für einen Gläubiger deutlich besser im Vergleich zu einem Eigentümer !
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 14:19:40
      Beitrag Nr. 50.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.071.605 von K1K1 am 15.12.20 12:41:36Das ist verkürzt ausgedrückt. Vollständig müsste die Formulierung wie in dem von mir zitierten Artikel lauten: „ ... aber die Hingabe von Fremdkapital wird im Ergebnis wie Eigenkapital behandelt.“ Anders gesagt: Ja, es wird aus juristischer Sicht nicht wie Eigenkapital behandelt, in der Praxis aber doch, da die Erlöse aus der Insolvenzmasse zuerst für die nicht nachrangigen Verbindlichkeiten draufgehen und dann typischer Weise nichts mehr da ist ...
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      schrieb am 15.12.20 12:58:01
      Beitrag Nr. 50.464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.070.438 von Weinberg-CP am 15.12.20 11:27:30
      Unidevice: Wer nicht ein bißchen Vertrauen mitbringt.....
      Zitat von Weinberg-CP:
      Zitat von Aliberto: Stichwort: Darlehen eines Aktionärs (und dieser hat keine Beteiligungshöhe von >50% oder >25%)
      Kannst Du mir eine Quelle für die Behauptung "Zudem darf man nicht vergessen, dass solche Darlehen im Insolvenzfall wie Eigenkapital behandelt werden." nennen.
      Wir sind hier nicht bei einer GmbH und einem Gesellschafterdarlehen, sondern bei einer AG und einem Darlehen eines "Minderheits-"Aktionärs.
      Was ist der Unterschied zwischen einer Darlehensvereinbarung eines Vorstandes / Aktionärs und einem Darlehen eines anderen Aktionärs (mit vielleicht 1.000 Aktien) über den Kauf der Anleihe ?
      Warum hat Dr. Pahl nicht einfach für 550.000 Euro die Anleihe gekauft ?!!

      Fakt dürfte doch eher folgendes sein:
      1) Die AG braucht Liquidität (wofür auch immer und da bin ich nicht tief genug drin und dass müßt Ihr als Aktionäre oder Interessenten beurteilen).
      2) Die Anleihe ist gefloppt ! Statt erhoffter 20 Mio. konnten nicht einmal 20% untergebracht werden.
      3) Die Kreditlinie der Bank oder Banken wurde aufgestockt, aber scheint damit auch vollkommen ausgeschöpft bzw. am Limit zu laufen (max. mögliche Besicherung seitens der Banken); ansonsten müßte man die Kredite ja voll beanspruchen (bei Zinssätzen um oder knapp unter 3%).
      4) Warum macht man keine KE ? (Wahrscheinlich hat man Angst, dass diese KE floppt und nur zu Kursen deutlichst unterhalb des akt. Börsenkurses platziert werden könnte...evtl. haben auch einige größere Aktionäre im Vorfeld und der aktuellen Lage signalisiert, dass sie eine KE nicht mitmachen werden ? etc. etc.)

      Ich sehe die ganzen Ereignisse und Massnahmen absolut nicht positiv !


      Zur Behandlung von des Managementdarlehens im Insolvenzfall siehe ...

      1. Geschäftsbericht 2019, S. 22, Abschnitt 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Management: Hier kannst Du finden, dass alle Darlehen unbesichert und mit Nachrang gegenüber dem Bankdarlehen der Oldenburgischen Landesbank sind.

      2. Wertpapierprospekt für die bis zu € 20.000.000,00 6,50 % Schuldverschreibungen 2019/2024 vom 25.11.2019, S. 50 Abschnitt VII "Anleihebedingungen": §1 (2) Die Schuldverschreibungen begründen unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt.

      Das reicht an sich schon. Zusätzlich zur allgemeinen Information:

      Der Artikel https://www.lecon.eu/besicherung-von-gesellschafterdarlehen-… bezieht sich auf das Urteil des BGH vom 14.2.2019 - IX ZR 149/16.

      zu 1) Die Gesellschaft wickelt ihre Geschäfte mit Sofortzahlung ab. Dabei entsteht über wenige Tage ein Finanzierungsbedarf. Siehe Folie 5 der Investortenpräsentation https://www.unidevice.de/wp-content/uploads/2019/11/UD_d_Inv…

      zu 2) das hatten wir schon

      zu 3) siehe Bilanzen der diversen Bericht und 1) -> Die Gelder aus dem Betriebsmittelkredit werden i.d.R. kurzfristig wieder zurückgeführt, so dass zum Stichtag in der Bilanz häufig gar keine Bankverbindlichkeiten aufgeführt sind.

      zu 4) Ich habe mit dem Managementdarlehen, dass zu für die Gesellschaft günstigeren Konditionen als die Anleihe begeben wurde, kein Problem. Wieso KE? Wenn der Laden läuft, senkt das nur die Rendite der Aktionäre.

      Gruss,
      Weinberg


      ....gegenüber dem Vorstand, der sollte auch nicht investieren. Ich bin auch nicht einverstanden
      mit der (Höhe) der Dividende, die erst Auslöser für die hier stattfindende Diskussion ist.

      Auch hat H. Pahl mehrfach betont, das für ihn Kapitalerhöhungen eher ein No-Go ist. Das ist eher der Grund, weshalb die Finanz.quelle auscheidet. Plazierungen kann man ja vornehmen, wie die Verkäufe zeigen.

      Habe mehrfach den Track-Record aufgezeigt, die der CEO nachgewiesen hat. Mehr noch: Understatement - Overdeliver ist hier die Strategie. Auch wieder über die letzten Jahre. Das ist der wesentliche Grund, weshalb ich hier investiert bin.

      Wer das anders sieht, sollte den Wert meiden.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.12.20 12:41:36
      Beitrag Nr. 50.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.070.438 von Weinberg-CP am 15.12.20 11:27:30
      Zitat von Weinberg-CP: Zur Behandlung von des Managementdarlehens im Insolvenzfall siehe ...

      1. Geschäftsbericht 2019, S. 22, Abschnitt 5.11 Verbindlichkeiten gegenüber Management: Hier kannst Du finden, dass alle Darlehen unbesichert und mit Nachrang gegenüber dem Bankdarlehen der Oldenburgischen Landesbank sind.


      Das Managementdarlehen wird im Insolvenzfall also nicht wie Eigenkapital behandelt.

      Üblicherweise sind "Bankdarlehen" strukturell oder faktisch gegenüber Anleiheverbindlichkeiten (und solchen Managerdarlehen) vorrangig. Was Du da zitierst spricht nicht für Behandlung "wie Eigenkapital".
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