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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 322)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 17.12.14 09:43:44
      Beitrag Nr. 3.211 ()
      DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out

      DAB Bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      17.12.2014 09:26

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out

      Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Vorstand der DAB Bank AG
      heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 83.417.013 Aktien und damit rund 91,69
      % des Grundkapitals und der Aktien der DAB Bank AG hält. Zuvor hatte die
      UniCredit Bank AG im Rahmen der bestehenden kaufvertraglichen Vereinbarung
      der BNP Paribas Beteiligungsholding AG ihre Anteile an der DAB Bank AG
      übertragen. Außerdem hatte die BNP Paribas Beteiligungsholding AG die
      Aktien derjenigen Aktionäre erworben, die das öffentliche Übernahmeangebot
      angenommen hatten. Der Vorstand der DAB Bank AG hat dazu jeweils
      entsprechende Stimmrechtsmitteilungen von der BNP Paribas
      Beteiligungsholding AG und der BNP Paribas S. A. erhalten.

      Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat den Vorstand darüber informiert,
      dass ihr Aktien der DAB Bank AG in Höhe von mehr als neun Zehntel des
      Grundkapitals gehören (Hauptaktionär) und sie in dieser Eigenschaft zum
      Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der DAB
      Bank AG (übertragender Rechtsträger) auf die BNP Beteiligungsholding AG
      (übernehmender Rechtsträger) anstrebt. Im Zusammenhang mit dieser
      Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des
      Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327 a ff. Aktiengesetz gegen
      Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen (sog.
      verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

      Entsprechend hat die BNP Paribas Beteiligungsholding AG an den Vorstand der
      DAB Bank AG zugleich das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des
      Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
      gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die
      Hauptversammlung der DAB Bank AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss
      des Verschmelzungsvertrags zwischen der DAB Bank AG und der BNP Paribas
      Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
      kann.

      DAB Bank AG

      Der Vorstand

      Kontakt:
      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Carolin Reiter, DAB Bank AG, +49 89
      500 68 1696 oder ir@dab.com.


      17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: DAB Bank AG
      Landsberger Straße 300
      80687 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 500 68 1696
      Fax: +49 (0)89 500 68 669
      E-Mail: ir@dab.com
      Internet: www.dab-bank.de
      ISIN: DE0005072300
      WKN: 507230
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 12:35:33
      Beitrag Nr. 3.212 ()
      Balaton hat gestern seine Aktien an Aleo Solar für Sage und Schreibe 6 Euro an Bosch verkauft. Ich bin gerade nach der Wiederaufnahme der Kursstellung zu 2,85 Euro raus. Auf dem Niveau ist mir das Verlustpotenzial zu hoch, auch wenn theoretisch noch deutlich mehr möglich ist.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 14:56:18
      Beitrag Nr. 3.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.593.759 von straßenköter am 17.12.14 12:35:33
      Zitat von straßenköter: Balaton hat gestern seine Aktien an Aleo Solar für Sage und Schreibe 6 Euro an Bosch verkauft. Ich bin gerade nach der Wiederaufnahme der Kursstellung zu 2,85 Euro raus. Auf dem Niveau ist mir das Verlustpotenzial zu hoch, auch wenn theoretisch noch deutlich mehr möglich ist.


      Das war ja ein guter Tausch. Ich habe vorhin ADC zu 8,38 Euro aufgestockt. Die Abfindung wurde gerade auf 9,36 Euro konkretisiert:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/atlas-mara-konkretisi…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 15:02:34
      Beitrag Nr. 3.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.595.337 von straßenköter am 17.12.14 14:56:18Man hast du ein Schwein;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 15:08:45
      Beitrag Nr. 3.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.595.406 von nullcheck am 17.12.14 15:02:34Einmal im Jahr muss das erlaubt sein.

      Nachdem Aleo gut gegangen war, war ADC nur Formsache. Da habe ich kein Risiko gesehen. Ist nur schön, dass es so schnell ging. Bei ADC bin ich geneigt bis zum Squeeze Out zu warten. Bei der Ermittlung von Werten in afrikanischen Beteiligungen kann man sich bestimmt schnell verrechnen. :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 17.12.14 18:23:10
      Beitrag Nr. 3.216 ()
      Der Tag heute wird immer besser: Übernahmeangebot für Mevis
      http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 09:01:11
      Beitrag Nr. 3.217 ()
      Neue Komplettübersicht über Delistings 2014:
      http://boersengefluester.de/delistings-die-komplettuebersich…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 13:25:58
      Beitrag Nr. 3.218 ()
      Hier noch ein Artikel zum Thema Delisting:

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Bye-bye-Boerse-Deli…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 13:41:32
      Beitrag Nr. 3.219 ()
      Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren

      Mainova AG / Schlagwort(e): Dividende

      19.12.2014 13:34

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag

      Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
      Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
      Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
      geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.

      Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
      Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
      der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
      Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
      Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.

      Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
      Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
      vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
      Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
      am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
      Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
      Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
      festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
      festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
      Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
      Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
      der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
      BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
      Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.

      Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
      nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
      angenommen werden.


      19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Mainova AG
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Telefon: 069 - 213 - 83021
      Fax: 069 - 213 - 83020
      E-Mail: s.schlink@mainova.de
      Internet: www.mainova.de
      ISIN: DE0006553464, DE0006553407
      WKN: 655346, 655340
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 19:12:05
      Beitrag Nr. 3.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.611.915 von straßenköter am 19.12.14 09:01:11
      Zitat von straßenköter: Neue Komplettübersicht über Delistings 2014:
      http://boersengefluester.de/delistings-die-komplettuebersich…


      Häufig wird in Artikeln zum Thema Delisting auf die Alternative "Telefonhandel", z.B. über Valora Effekten, hingewiesen. Nach Studium der Unterlagen muss ich feststellen, dass diese Alternative leider sehr teuer ist: Zwar berechnet Valora laut Eigenwerbung nur 10 EUR pauschal pro Orderausführung, der größte Schaden für den Investor wird aber durch eine "maximal" 10%ige Handelsmarge der Valora verursacht. D.h. Kaufgebote werden unter Abzug von ("max.") 10% publiziert, Verkaufsangebote umgekehrt mit einem Aufschlag von ("max.") 10%. Die einer gezeigten Seite zugrunde liegende Marge wird nicht kommuniziert. Es fällt auf, dass sehr wenige Werte mit Spread kleiner 10% quotiert werden. Die Liquidität ist naturgemäß miserabel.

      Sind günstigere Plattformen bekannt? Falls nicht, sollte man den "Telefonhandel" besser unter Umgehung solcher Intermediäre privat betreiben.
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