ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 397)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Übernahmeangebot für Kuka zu 115€
http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…In Anbetracht der Aktionärsstruktur wird es spannend, ob sich die Voith-Gruppe mit 25% die Butter vom Brot nehmen lassen möchte.
Übernahmeangebot für Deufol
Schnigge unterbreitet im Namen von Deufol ein Übernahmeangebot für 1 Mio Aktien zu 0,76€:https://www.schnigge.de/kaufangebot-deufol-2016-05.html
Vor 4 Monaten bot man noch 0,48€. Sind halt inflationäre Zeiten...
Auf der Dürr-HV wurde zu Homag gesagt, dass bis 2020 der Umsatz 1,25 Mrd. Euro erreichen und die EBIT-Marge auf 8 bis 10% steigen soll.
Bei einer derzeitigen Kapitalisierung von 560 Mio Euro hätte man bei Erreichen der Ziele also noch nach oben Luft im Kurs. Gibt es also keine Grund zum Verkauf. Wenn die Ziele realistisch sind, macht es für Dürr keinen Sinn nicht weiter zu zukaufen.
Bei einer derzeitigen Kapitalisierung von 560 Mio Euro hätte man bei Erreichen der Ziele also noch nach oben Luft im Kurs. Gibt es also keine Grund zum Verkauf. Wenn die Ziele realistisch sind, macht es für Dürr keinen Sinn nicht weiter zu zukaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.427.370 von straßenköter am 18.05.16 08:21:19Wenn das so mit den inflationären Zeiten weiter geht, dann bietet man bald 1,20€!
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.429.503 von Investor@work am 18.05.16 12:19:12
Hast Du für Dich eigentlich ein Kursziel? Ich finde es nicht ganz leicht, weil man nicht weiß, wie viel Abschreibungsbedarf auf die Buchwerte vorhanden sein könnte und wie viel Luft noch beim Gewinn nach oben möglich ist.
Vom Bauchgefühl sollten die 1€ auf jeden Fall drin sein.
Zitat von Investor@work: Wenn das so mit den inflationären Zeiten weiter geht, dann bietet man bald 1,20€!
Hast Du für Dich eigentlich ein Kursziel? Ich finde es nicht ganz leicht, weil man nicht weiß, wie viel Abschreibungsbedarf auf die Buchwerte vorhanden sein könnte und wie viel Luft noch beim Gewinn nach oben möglich ist.
Vom Bauchgefühl sollten die 1€ auf jeden Fall drin sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.429.548 von straßenköter am 18.05.16 12:23:10Von der Bewertung her kann ich dir kein Kursziel sagen, da ich mich noch nicht intensiv mit Deufol beschäftigt habe. Ich habe kurz vor dem Delisting nach dem abrutschen einige Stücke gekauft und 2/3 zu den aktuellen Kursen wieder verkauft, den Rest werde ich erst einmal behalten. Deshalb habe ich auch kein explizites Kursziel. Aber die 1-1,2€ sollten schon wieder erreichbar sein.
Gruß I@w
Gruß I@w
Übernahmeangebot für Stada?
Im Machtkampf zwischen dem Management und Active Ownership Capital um die Neubesetzung des Stada-Aufsichtsrats hat der Finanzinvestor die Oberhand gewonnen. Es werden drei der insgesamt sechs Vertreter im Aufsichtsrat ausgetauscht. Zudem wurde der Antrag auf Abschaffung der vinkulierten Namensaktien auf die Tagesordnung der HV am 9.6. gesetzt. Der AR soll wohl sämtliche Übernahmeangebot bislang abgeblockt haben. Stimmt die HV der Abschaffung der Namensaktien zu, ist eine große Hürde für eine unfreundliche Übernahme gefallen.Der Kurs springt seitdem auch kontinuierlich an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.545.904 von straßenköter am 02.09.15 22:17:42
Hat nicht lange gedauert:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/vbh-holding-aktiengesells…
SO VBH
Zitat von straßenköter: Bei VBH zeichnet sich eine Übernahmestory a la Aleo Solar und Powerland ab. VBH ist ein Restrukturierungsfall, der ohne Kapitalerhöhung anscheinend nicht mehr lange überlebensfähig ist. Deshalb wohl auch die schnelle Einigung mit der Allerthal AG. Allerthal hatte gegen die Kapitalherabsetzung als Vorbereitung auf eine Kapitalerhöhung Widerspruch eingelegt. Die jetzige Einigung (vollständiger Text im Bundesanzeiger) beinhaltet sogar schon einen Passus zu einem späteren möglich SO. Die Hauptaktionäre halten bereits mehr als 75%.
Teilpassage aus Bundesanzeiger
Auf Initiative der Gesellschaft haben sich die Parteien daher auf die folgenden Regelungen verständigt:
1. Klageverzicht
1.1.
Die Aktionäre verpflichten sich, den vorbeschriebenen Hauptversammlungsbeschluss vom 31.07.2015 zu Tagesordnungspunkt Nr. 5 (Kapitalherabsetzung mit anschließender Barkapitalerhöhung) in der noch offenen Anfechtungsfrist nicht selbst oder durch nahestehende Dritte und/oder verbundene Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.
Sie verzichten insofern auch auf ihr Recht, gegen den oben bezeichneten Hauptversammlungsbeschluss auf andere Weise vorzugehen, insbesondere auf die Erhebung von Nichtigkeitsklagen oder allgemeinen Feststellungsklagen. Sie werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Beschlusses und die Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen oder solche Angriffe fördern oder unterstützen.
1.2.
Die Aktionäre verpflichten sich weiter, ein etwaiges späteres Squeeze-out Verfahren nach den §§ 327a ff. AktG (ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG) wohlwollend zu begleiten.
Sie verzichten insofern schon heute - soweit ein solcher Verzicht heute bereits rechtlich zulässig ist - auf etwaige Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen einen etwaig nachfolgenden Squeeze-out Beschluss (§ 327a Abs. 1 AktG, ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG).
Die vorstehenden Erklärungen geben sie auch ab mit Wirkung gegenüber dem jeweiligen Hauptaktionär im Sinne des § 327a AktG bzw. des § 62 Abs. 5 UmwG.
1.3.
Die Befugnis zur Einleitung eines Spruchverfahrens, in dem die Angemessenheit der Barabfindung im Falle eines Squeeze-out überprüft wird, ist vom vorstehenden Verzicht nicht umfasst.
Hat nicht lange gedauert:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/vbh-holding-aktiengesells…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.437.615 von straßenköter am 19.05.16 10:56:56
diesem Hintergrund ein Verlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH
richten wird, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH
einberufen werden soll, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die Skylinehöhe 86. V V AG
(Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§
327a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll. Dieses Verlangen wird
voraussichtlich am 14. Juni 2016 erfolgen, sobald die VBH Aktien der
Großaktionäre in das Wertpapierdepot der Skylinehöhe 86. V V AG eingebucht
sind. Mit dem formalen Übertragungsverlangen soll nach Angaben der
Großaktionäre zugleich die von der Skylinehöhe 86. V V AG dann festgelegte
Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie der VBH mitgeteilt werden. Als
Datum für die außerordentliche Hauptversammlung streben die Großaktionäre
den 25. Juli 2016 an."
Bedeutet das nicht auch zugleich, dass der 3-Monatsschnitt nicht auch erst ab dem 14.06. Berücksichtigung finden darf?
Berechnung 3-Monatsschnitt
"...Die Großaktionäre haben angekündigt, dass die Skylinehöhe 86. V V AG vordiesem Hintergrund ein Verlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH
richten wird, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH
einberufen werden soll, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die Skylinehöhe 86. V V AG
(Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§
327a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll. Dieses Verlangen wird
voraussichtlich am 14. Juni 2016 erfolgen, sobald die VBH Aktien der
Großaktionäre in das Wertpapierdepot der Skylinehöhe 86. V V AG eingebucht
sind. Mit dem formalen Übertragungsverlangen soll nach Angaben der
Großaktionäre zugleich die von der Skylinehöhe 86. V V AG dann festgelegte
Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie der VBH mitgeteilt werden. Als
Datum für die außerordentliche Hauptversammlung streben die Großaktionäre
den 25. Juli 2016 an."
Bedeutet das nicht auch zugleich, dass der 3-Monatsschnitt nicht auch erst ab dem 14.06. Berücksichtigung finden darf?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.405.623 von Blondie123 am 13.05.16 20:52:56Das hört sich mal gut an
Dabke für die Info. Ich bin mal gespannt wie lange das Verfahren noch dauert.
Dabke für die Info. Ich bin mal gespannt wie lange das Verfahren noch dauert.
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