wallstreet-online User stellen Weltrekord auf! Bitte nicht spammen! - Älteste Beiträge zuerst (Seite 71358)
eröffnet am 26.03.02 12:47:20 von
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... aber bye bye
ich kann dich nicht mehr halten ...
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... zwischendurch grad mal ein zug ...
..... ich dreh mir mal eine zigarette .......
.... die kühle kommt herrein zu mir ...
... das ist schön ich fang sie auf ..
..... soo
ich lass mal meinen schlaffilm laufen .....
ich lass mal meinen schlaffilm laufen .....
..... und wünsche euch mal eine gute nachtn ,,,,,,,,,,
Der islamische Fastenmonat Ramadan findet vom 27. Mai 2017 bis 26. Juni 2017 statt, wobei zu beachten ist, dass der Zeitraum aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren kann. Das Fasten im Fastenmonat Ramadan ist eine der im Koran verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Ausschlaggebend für den Beginn bzw. für das Ende des Ramadans ist jeweils die Sichtung der neuen Mondsichel durch einen oder durch mehrere Zeugen.
Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und körperlich dazu imstande ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen ist ebenfalls gültig.
Das Fasten wird dem Tag, das Fastenbrechen der Nacht zugerechnet. Der Koran verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung, und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Das Fasten endet mit dem Beginn der Nacht.
Mit dem Beginn des neuen Monats Schawwal, den man ebenfalls durch die Sichtung der neuen Mondsichel festlegt, im Zweifelsfalle den Ramadan auf dreißig Tage verlängert, feiert man das Fest des Fastenbrechens. Da dieses Fest der Fastenzeit ein Ende bereitet, wird es über drei Tage fröhlicher und festlicher begangen als das "große" Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.
Schwangere Frauen und Kranke sowie Kinder (Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere Frauen und Kranke müssen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Körperliche und insbesondere geistige Behinderungen werden viel wahrscheinlicher, wenn während der Schwangerschaft gefastet wird. (Mit Material von: Wikipedia) Der Text "Ramadan" wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.
Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und körperlich dazu imstande ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen ist ebenfalls gültig.
Das Fasten wird dem Tag, das Fastenbrechen der Nacht zugerechnet. Der Koran verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung, und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Das Fasten endet mit dem Beginn der Nacht.
Mit dem Beginn des neuen Monats Schawwal, den man ebenfalls durch die Sichtung der neuen Mondsichel festlegt, im Zweifelsfalle den Ramadan auf dreißig Tage verlängert, feiert man das Fest des Fastenbrechens. Da dieses Fest der Fastenzeit ein Ende bereitet, wird es über drei Tage fröhlicher und festlicher begangen als das "große" Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.
Schwangere Frauen und Kranke sowie Kinder (Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere Frauen und Kranke müssen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Körperliche und insbesondere geistige Behinderungen werden viel wahrscheinlicher, wenn während der Schwangerschaft gefastet wird. (Mit Material von: Wikipedia) Der Text "Ramadan" wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.
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ich kam zu spät zur kalle feier ....
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um drei halb vier sind die schon weiter gezogen ....
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