Eine Abgasplakette ist ein Muss fürs Auto
Autos, die die Abgasuntersuchung bestehen, bekommen eine sechseckige Abgasplakette aufs Nummernschild aufgeklebt. Diese Plakette bestätigt, dass die Abgasnorm, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, eingehalten wird.
Im Jahr 1985 wurde die Abgasplakette als ASU-Plakette eingeführt. ASU steht für Abgas-Sonderuntersuchung. Neuwagen-Besitzer bekommen die Plakette, ebenso wie die TÜV-Plakette, bei der Erstzulassung direkt von der Zulassungsstelle: sie müssen mit ihrem Pkw keine Prüfung machen lassen. Diese ersten Plaketten gelten drei Jahre, danach werden Untersuchungen in einem Intervallzeitraum von zwei Jahren erforderlich. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, so müssen gerade ältere Fahrzeuge ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator, aber auch Diesel-Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen jährlich die Untersuchung absolvieren. Gleiches gilt für Taxis oder kleine Schulbusse, die im Bereich Personenbeförderung eingesetzt werden. Traktoren oder Krafträder sind von der Abgas-Untersuchung ausgenommen.
Bei der Untersuchung, die entweder der TÜV oder die Dekra, aber auch AU-Werkstätten vornehmen, werden Motor und Auspuff unter die Lupe genommen. Besteht ein Fahrzeug den Abgas-Check nicht, dann entsprechen die Werte nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dann muss man das Fahrzeug zwecks einer technischen Untersuchung in eine Kfz-Werkstatt bringen und die Mängel abstellen lassen.
Danach muss man sich erneut zur Prüfstelle begeben und einen zweiten Termin für die Abgasuntersuchung absolvieren. Geht nun alles in Ordnung, wird die Plakette erteilt. Die entsprechenden Abgas-Daten werden in einem Protokoll festgehalten. Wird man ohne gültige AU-Plakette erwischt, ist ein Bußgeld fällig.
Neben der Abgasplakette macht in den letzten Jahren eine weitere Plakette von sich reden: Die Feinstaubplakette. Sie ist seit 1. Januar 2008 Pflicht, allerdings nicht in allen Bundesländern. Es gibt sie in drei Farben, grün, gelb und rot, die über den Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs Auskunft geben. In den von vielen Städten wie beispielsweise Berlin, Stuttgart, Mannheim oder München ausgewiesenen Umweltzonen darf man nur noch mit Feinstaubplakette fahren. Autofahrer, die an ihrer Windschutzscheibe kein entsprechendes Pickerl angebracht haben, oder mit der falschen Farbe in der Umweltzone unterwegs sind, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
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