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Das Ehegattensplitting bei der Besteuerung beachten

Viele Menschen befinden sich in einer Partnerschaft und sind verheiratet. Hierdurch tritt eine Besonderheit bei der Besteuerung des Paares in Kraft, das sogenannte Splittingverfahren.

Ehepaare werden im Steuerrecht meist zusammen veranlagt, da sie oftmals gemeinsam zu einem Haushalt durch ihre Einkommen beitragen, sofern beide Partner berufstätig sind. Der Begriff des Splittings ist deshalb vor allem auf die Einkommensteuer anwendbar. Ausgegangen wird dabei von einem gemeinsamen Erwirtschaften des Haushaltseinkommens, daher soll das zu versteuernde Einkommen gleichmäßig aufgeteilt werden, woher auch der Name Splitting kommt. Wirksam wird das Splitting nur, wenn zwischen beiden Partnern Einkommensunterschiede bestehen. Im Verfahren funktioniert die Besteuerung so, dass das gesamte zu versteuernde Einkommen der Ehepartner ermittelt und halbiert wird. Somit entsteht der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens beider Ehepartner. Anschließend wird für diesen Betrag die fällige Steuer nach dem geltenden Tarif berechnet oder aus einer Tabelle abgelesen. Da dieser Steuersatz für beide Ehepartner gleichermaßen zutreffen soll, wird dieser dann verdoppelt und ergibt somit die steuerliche Belastung für das Ehepaar. Gegenüber einer Einzelbesteuerung beider Partner können durch das Splitting Vorteile entstehen, die jedoch nur in einer bestimmten Einkommenshöhe wirksam werden.

Ebenso wie für eine Einzelbesteuerung gibt es auch für das Splitting im Internet eine Möglichkeit, sich die steuerliche Belastung vorab berechnen zu lassen. Dies kann bei der späteren Steuererklärung helfen und gibt eine Orientierung zum anschließenden Steuerbescheid. Allerdings können zur endgültigen Besteuerung noch Abweichungen bestehen, beispielsweise wenn Dinge noch von der Steuer abgesetzt werden können. Einige Online-Portale haben sich darauf spezialisiert, einen solchen Rechner zur Verfügung zu stellen. Über eine einfache Suche im Internet können die entsprechenden Seiten gefunden werden. Im Steuerrechner kann zunächst angegeben werden, ob das Splittingverfahren bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren berücksichtigt werden soll, oder ob eine Einzelbesteuerung stattfindet, wie beispielsweise bei ledigen Personen. Wichtig beim Rechner ist die Eingabe des gesamten zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich müssen noch Angaben zur fälligen Kirchensteuer gemacht werden, die je nach Land anders ausfallen kann. Auch wenn Personen aus der Kirche ausgetreten sind und deshalb keine Kirchensteuer zahlen, sollte dies angegeben werden.

Der Steuerrechner berücksichtigt das Splittingverfahren, wenn eine gemeinsame Veranlagung des zu versteuernden Einkommens angegeben wurde. Im Ergebnis zeigt der Rechner verschiedene Faktoren an, zunächst die Einkommensteuer, die fällig wird. Weiterhin wird der sogenannte Solidaritätszuschlag einberechnet, der jedoch erst ab einer bestimmten Grenze in Kraft tritt. Erst wenn ein bestimmter Betrag an Einkommensteuer fällig wird, ist auch der Solidaritätsbeitrag zu zahlen. Ebenfalls gibt der Steuerrechner den Anteil der Kirchensteuer aus. Werden alle Faktoren zusammengerechnet, ergibt dies die gesamte steuerliche Belastung des Ehepaars. Neben den absoluten Zahlen gibt der Online-Rechner ebenfalls den Durchschnittssteuersatz in Prozent an und den sogenannten Grenzsteuersatz. Mithilfe der Daten aus dem Rechner können sich Ehepaare bereits vor der Abgabe der Steuererklärung ein Bild machen, welche steuerliche Belastung auf sie zukommt. Die tatsächliche Belastung hängt jedoch vom Steuerbescheid ab.

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