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Rentengrundsicherung: Schutz vor der Armut im Alter

Scheidet ein Berufstätiger aus der Arbeitswelt, dann hat er meist das Rentenalter erreicht. Durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat er einen Anspruch auf die Zahlung der Altersrente.

Die Höhe der Rente berechnet sich auf der Grundlage des Einkommens der letzten Jahre während der Beschäftigung. Wenn dieses nicht sehr hoch war, ist die Rente auch dementsprechend gering. Bei nicht mehr erwerbstätigen Menschen, reicht das Altersruhegeld manchmal nicht mehr aus, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei handelt es sich um die so genannte Altersarmut. Von Altersarmut sind in der Gegenwart noch nicht viele Ruheständler betroffen. Allerdings belegen statistische Berechnungen, dass die Zahl der Betroffenen steigen wird.

Hilfe in dieser finanziellen Notlage ist die so genannte Grundsicherung. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass auch ein nicht Erwerbstätiger mit einer kleinen Rente seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Diese Form der staatlichen Unterstützung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Den Antrag erhält man u.a. auch bei der Rentenversicherung. Dieser wird ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen bei dieser Institution eingereicht. Auf Grund der Angaben, wird dann entschieden, ob eine Zahlung erfolgt oder der Antrag abgelehnt wird.

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