Das Fernabsatzgesetz regelt den Versandhandel
Nicht immer werden Verkäufe dadurch getätigt, dass der Kunde persönlich und direkt in ein Geschäft geht. Oft ersteht er Waren im Versandhandel oder bestellt per Telefon. Diese Fälle werden im Fernabsatzgesetz geregelt.
Auch wenn sich die Zeiten um einiges geändert haben und ein Einkauf längst nicht mehr nur im Einzelhandel getätigt wird, ist diese Variante immer noch zahlenmäßig am stärksten vertreten. Die meisten machen sich selbst auf den Weg, um all die Dinge zu besorgen, die sie für ihr tägliches Leben benötigen. Allerdings nehmen auch die Fälle zu, in denen Einkäufe auf anderen Wegen vorgenommen und andere Möglichkeiten dafür genutzt werden. Das Fernabsatzgesetz hilft, diese neuen und immer häufiger auftretenden Geschäfte zu regeln, denn heute werden auch sehr viele Aktivitäten in dieser Hinsicht per Telefon oder Internet vorgenommen.
Werden bei einem persönlichen Verkaufsgespräch, bei dem sich beide Parteien direkt gegenüberstehen, alle wichtigen Modalitäten besprochen, ist dies bei einem Kauf per Internet zum Beispiel nicht immer der Fall. Die Kunden werden häufig nicht immer über alle Eventualitäten aufgeklärt und es resultieren daraus letzten Endes Probleme, die bei der herkömmlichen Art und Weise einzukaufen nie auftreten würden. Auch kann der Kunde bei einem Einkauf per Telefon oder Internet kaum die Ware so genau betrachten, wie in einem Geschäft. Materialien können nie so geprüft werden, wie es im Einzelhandelsgeschäft der Fall ist. Außerdem können Farben auf einem Bildschirm beispielsweise ganz anders wirken, als direkt vor dem Auge des Kunden. Und am Telefon sind all diese Sachen ganz und gar nicht möglich, weil sich beide Parteien lediglich unterhalten können.
Betrug oder Irrtümer sind in einem solchen Fall also viel eher möglich, als bei einer persönlichen Beratung der Kunden vor Ort. Das Fernabsatzgesetz soll helfen, diese Gelegenheit zu unterbinden oder zumindest weitestgehend einzuschränken, damit die Kunden so besser vor Betrügern geschützt werden können. Dieses Gesetz regelt übrigens nicht nur Käufe und Verkäufe allgemein über das Telefon oder Internet, sondern auch Dienstleistungen, die auf diesem Weg angeboten werden und den Kunden erreichen. Der wichtigste Punkt, der wohl im Fernabsatzgesetz geregelt wird, ist das Widerspruchsrecht und alles, was damit in Zusammenhang steht.
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