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Ein Baunebenkosten-Rechner hilft bei der Kalkulation

Neben dem Kaufpreis für eine bestehende Immobilie oder den veranschlagten Baukosten treten noch Nebenkosten auf. Diese darf man bei der Finanzierung nicht vernachlässigen, sondern sollte sie über einen Rechner erfassen.

baunebenkosten rechner
© Andreas Hermsdorf / http://www.pixelio.de
Die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf oder einem Neubau können schnell bis zu 20% des Kaufpreises ausmachen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der benötigten Finanzierung. Zu den Baunebenkosten zählen dabei alle Kosten, die nicht direkt für die Immobilie bezahlt werden. Bei einem Kauf also alles, was nicht der eigentliche Kaufpreis ist, und bei einem Neubau alles, was nichts mit Material oder Arbeitsstunden der Handwerker zu tun hat. Um hier den Überblick zu behalten, empfiehlt sich der Einsatz eines entsprechenden Rechners, der die Nebenkosten erfasst und aufschlüsselt.

Denn bereits mit der Kaufentscheidung entstehen die ersten Baunebenkosten. Hat man sein Traumhaus oder seine Wohnung über einen Makler gesucht und gefunden, hat dieser Anspruch auf die Zahlung der sogenannten Courtage. Diese ist in der Höhe regional unterschiedlich, kann aber bis zu netto 5% des Kaufpreises betragen und sollte mit dem Rechner entsprechend erfasst werden. Diese Summe ist in der Regel vom Käufer alleine aufzuwenden und somit in voller Höhe den Baunebenkosten zuzurechnen. Als nächster Punkt sind die Notargebühren zu nennen, die ebenfalls vom Käufer zu tragen sind. Da ein Kaufvertrag für ein Haus oder eine Immobilie einen notariell beglaubigten Kaufvertrag benötigt, ist eine Unterzeichnung desselben vor einem Notar notwendig. Der dritte Kostenfaktor, der dann auf jeden Fall noch als Nebenkosten einsetzt und mit dem Rechner erfasst wird, ist die Grunderwerbsteuer. Diese wird vom zuständigen Finanzamt erhoben und beträgt 3,5% des Kauf- oder Baupreises. Zusammengenommen sind damit für den Makler, den Notar und die Steuer dann schon bis zu 10% Baunebenkosten entstanden und durch den Rechner erfasst worden.

Während der Bauphase treten dann weitere Nebenkosten auf, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. Kommt es zum Baubeginn zu Verzögerungen, kann der Finanzierer sogenannte Bereitstellungszinsen berechnen. Diese macht er geltend, da er bei Nichtinanspruchnahme eines Darlehens das Geld anderweitig hätte verleihen können, es aber aufgrund einer gemachten Finanzierungszusage für den Bauherrn bereithalten muss. Die dafür entstehenden Zinsen werden den Bauherren als Bereitstellungskosten berechnet. Von daher sollte man gleich beim Abschluss der Finanzierung darauf achten, dass das Geld für einen gewissen Zeitraum kostenfrei bereitgehalten wird, am Besten für mehrere Monate. Allerdings können, wenn zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung noch keine Baugenehmigung vorlag, auch diese Kosten dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. Hier ist darauf zu achten, dass solche Kosten vom Bauträger oder dem Bauunternehmer getragen werden und der Bauherr das Haus inklusive Baugenehmigung erwirbt. Während der eigentlichen Bauphase können dann noch Kosten für den Baustrom und die Beheizung der Baustelle anfallen.

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