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Worin liegt der Sinn der Beteiligungsgesellschaften?

Oft hört man von den so genannten Beteiligungsgesellschaften, doch leider wissen nur die Wenigsten, worum es sich bei einer solchen Beteiligungsgesellschaft handelt und wodurch diese eigentlich ausgemacht wird.

beteiligungsgesellschaften
© Gerd Altmann / http://www.pixelio.de
Nicht selten fällt inzwischen der Begriff „Beteiligungsgesellschaften“. Dennoch wissen nur wenige Menschen, worum es sich bei einer solchen Beteiligungsgesellschaft wirklich handelt.

Eine solche Beteiligungsgesellschaft ist auf den ersten Blick ein ganz normales Unternehmen wie jedes andere auch. Jedoch besteht die Arbeit einer Beteiligungsgesellschaft nicht darin, beispielsweise eine Produktion von Waren durchzuführen oder verschiedene Dienstleistungen zu verkaufen. Vielmehr ist es so, dass sich die Beteiligungsgesellschaften dadurch finanziell absichern können, zu einem überwiegenden Teil an anderen Unternehmen beteiligt zu sein. Welcher Branche diese Unternehmen angehören, spielt dabei keine Rolle. Hauptsächlich geht es darum, dass Gewinne erzielt werden sollen, die möglicherweise in einer nicht unerheblichen Höhe liegen werden. Viele Beteiligungsgesellschaften leben beispielsweise auch ausschließlich von der Beteiligung an einem oder mehreren Unternehmen.

Die Organisation der Gesellschaft kann sich sehr unterschiedlich gestalten. In der Regel ist es so, dass bei einer Beteiligungsgesellschaft ganz klar die Beteiligung am Kapital der Aktionäre im Vordergrund steht. Oft ist es so, dass keine Mehrheitsbeteiligung gesucht wird. Die meisten Unternehmen suchen eine so genannte Minderheitsbeteiligung, die sich nach dem jeweiligen Gewinn richtet. Parallelen zur Investmentgesellschaft oder auch zur Immobilienaktiengesellschaft lassen sich durchaus feststellen.

Mit einer so genannten Holding lässt sich eine Beteiligungsgesellschaft nicht vergleichen. Die Holding verfügt über ein Mutterunternehmen und eine so genannte Tochtergesellschaft. Während das Mutterunternehmen den Konzern bildet, der einheitlich geführt wird, wird das Tochterunternehmen in die Rechnung des Konzerns konsolidiert.

Vor der Gründung einer solchen Beteiligungsgesellschaft ist es sehr wichtig, sich über rechtliche Fragen beraten zu lassen. Nicht nur der Gewinn, sondern auch das Risiko sollten klar aufgezeigt werden.

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