Betreuungskosten absetzen? So funktioniert es
Wer berufstätig ist, kann auch Betreuungskosten für seine Kinder von der Steuer absetzen. Das kann man einfach über die Steuererklärung machen, indem man die Kosten für die Betreuung angibt.

Dass die Angehörigen während der Arbeitszeit gut betreut werden können, ist also unerlässlich, um eine eigene Arbeit aufnehmen zu können. Und da ein arbeitender Bürger dem Staat Geld einbringt, statt ihn welches zu kosten, wird er entsprechend unterstützt. Deshalb werden Betreuungskosten vom Finanzamt in der Regel zu zwei Dritteln anerkannt. Welche Kosten man tatsächlich absetzen kann, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig. So muss man zum Beispiel einen Beruf ergriffen haben, der eine Betreuung wirklich erforderlich macht. Wer zu Hause arbeitet, könnte es schwer haben, dem Finanzamt die Notwendigkeit der Betreuung glaubhaft zu machen. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle, da älteren Kindern durchaus zugemutet werden kann, ein paar Stunden allein zu Hause zu bleiben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man die Betreuungskosten für Kinder absetzen kann. So kommen zum Beispiel die Werbungskosten oder Sonderausgaben in Frage, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen. Alleinerziehende, berufstätige Eltern können in der Regel höhere Beiträge absetzen als ein verheiratetes Elternpaar, von dem nur einer von beiden arbeiten geht. Denn dann ist dem nicht arbeitenden Elternteil eine Betreuung für gewöhnlich durchaus zuzumuten.
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