Auch bei Verwandtendarlehen: Muster-Vertrag abschließen
Wenn mehr Geld benötigt wird, als zur Verfügung steht, dann könnte der Weg zur Bank führen. Dort kann ein Kredit beantragt werden. Dabei fallen Zinsen an, die bei einem Verwandtendarlehen meist nicht berechnet werden.
Wer zu einer Bank geht und dort Kredite beantragt, der geht einen Vertrag ein. In diesem Vertrag werden die Laufzeit, die monatliche Rate, der Zinssatz und die Zeit der Zinsbindung festgelegt. Dieser Vertrag ist für beide Parteien bindend und wird gleich bei der Bank ausgestellt. Ein Notar ist für dieses Geldgeschäft nicht notwendig. Hat man aber bei der Bank einen Kredit bewilligt bekommen, dann sollte vor Unterzeichnung des Vertrages der gesamte Text noch einmal durchgelesen und erst dann unterschrieben werden. Oftmals ist es dem Kreditnehmer nicht bewusst, dass er die vereinbarten Raten nur in der Zeit der Zinsbindung zahlt und das anschließend entweder ein neuer Vertrag notwendig wird oder höhere Zinsen zu zahlen sind.
Diesem Zinschaos kann man durch eine andere Form von Darlehen entkommen. Hat man beispielsweise Verwandte, die helfend eingreifen, können dann sollte auch in diesem Fall ein Vertrag aufgesetzt werden. In den Vertrag gehören die Darlehenssumme und die monatliche Ratenzahlung. Werden Beträge, beispielsweise als Geburtstagsgeschenke erlassen, dann sollte dies schriftlich erfolgen. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite. Man hat stets einen Überblick über den restlichen Betrag, und es kann nicht zu Missverständnissen kommen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

