Richtlinien sind beim Arbeitgeberdarlehn einzuhalten
Wenn der Arbeitnehmer ein Darlehen benötigt, dann kann er dieses durch den Arbeitgeber bewilligt bekommen. Um keine Nachteile bei den Steuern zu erlangen, müssen alle Voraussetzungen schriftlich vereinbart werden.
Wer schon länger in einer Firma beschäftigt ist und dringend ein Darlehen benötigt, wegen einer Weiterbildung oder aus persönlichen Gründen, der kann einen Antrag beim Arbeitgeber stellen. In diesem Antrag müssen die benötigte Summe und die monatliche Rückzahlung vorgeschlagen werden. Hat der Arbeitgeber den Antrag geprüft und bewilligt, dann muss ein Vertrag abgeschlossen werden. Wird der benötigte Betrag ohne Vertrag auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen, dann gilt er bei den Steuern als Zuwendung und wird zum Einkommen angerechnet.
Darlehen, die durch den Arbeitgeber vergeben werden, werden oft ohne oder mit sehr geringen Zinsen angeboten und das ist auch der Grund, warum sie gern von Arbeitnehmern genutzt werden. Beide Seiten ziehen aus dem Darlehen ihren Vorteil. Der Arbeitnehmer bekommt einen günstigen Kredit und der Arbeitgeber steigert die Motivation seiner Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann mit Absprache des Arbeitnehmers die Rückzahlung unterschiedlich vereinbaren. Entweder der Arbeitnehmer leistet Überstunden und das dadurch erwirtschaftete Geld wird zur Tilgung des Darlehens genutzt oder er zahlt monatlich seine Raten an den Arbeitgeber. Aber es können auch Zusatzleistungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zur Tilgung genutzt werden. Die monatliche Rate kann auch gleich vom Lohn einbehalten werden. Wie die Rückzahlung tatsächlich verlaufen soll, das muss im Vertrag schriftlich festgelegt werden. Wurde ein Darlehen mit Zinsen vergeben, dann können diese gleich bei der Auszahlung des Kreditbetrages abgezogen werden. Dadurch verringert sich zwar der Auszahlbetrag, aber es sind gleichbleibende Tilgungsraten über den gesamten Zeitraum zu erwarten.
Im Vertrag ist auch die Vorgehensweise bei Kündigung genau festzulegen. Oft ist es so, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Restbetrag in einer Summe fällig wird. Kommt es aber zur Kündigung, weil die Firma Personal abbauen muss, dann können andere Vereinbarungen zutreffen, die aber in dem Darlehensvertrag genau aufgeführt werden sollten.
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