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Ein privater Kredit wird von Privatpersonen vergeben

Der Privatkredit darf nicht mit dem sogenannten Konsumentenkredit verwechselt werden. Bei dem Privatkredit muss keine Kreditgesellschaft oder Bank der Kreditgeber für die Leistung sein.

Ein so genannter Privatkredit ist eine Finanzdienstleistung eines Kreditinstitutes. Es gibt allerdings auch einen Privatkredit, der von privat an privat gezahlt wird, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt. Diese Variante enthält ähnliche Regelungen wie der so genannte Konsumentenkredit. Gleich ist, dass Privatpersonen, die sich in einem gerichtlichen Inkassoverfahren befinden, nicht berücksichtigt werden können. Die notwendigen Bonitätsanforderungen müssen bei jeder Kreditvariante erfüllt werden, da ansonsten das Risiko für den Kreditgeber zu groß ist, die Tilgungen nicht vertragsgerecht zu erhalten.

Bei dem klassischen Privatkredit einer Kreditgesellschaft wird dem Kreditnehmer ein so genannter Kreditrahmen eingeräumt, der es ihm gestattet, jederzeit auf das ihm eingeräumte Geld zugreifen zu können. Wann und wie viel Geld der Kreditnehmer eines Privatkredites in Anspruch nehmen möchte, ist diesem selbst überlassen. Im Vergleich zu dem Dispokredit sind die Zinsen bei einem Privatkredit wesentlich günstiger, so dass auch letztlich der Gesamtkredit geringer ausfällt in der Summe aller Tilgungsbeträge. Die Laufzeit beim Privatkredit ist ebenfalls sehr flexibel, so dass diese von dem Kreditnehmer nach seinem Belieben verändert werden kann. Natürlich ändert sich dann dementsprechend auch die Höhe der Ratenzahlungen. Da die Rückzahlung beliebig vorgenommen werden kann, sind diese Kredittypen laut der Auswertung eines unabhängigen Fachmagazins für Finanzangelegenheiten, bei den Kreditnehmern sehr beliebt.

In den vergangenen Jahren hat sich eine Vielzahl von Internetplattformen entwickelt, die private Personen untereinander für die Vergabe von Krediten vermittelt. Es ist möglich, dass eine Privatperson zum Beispiel aus München einer anderen Privatperson in Berlin einen Kredit vergibt. Natürlich müssen hierfür die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Allgemein gilt aber, dass solche Kredite nicht dem so genannten Kreditwesengesetz unterliegen. Das bedeutet, dass es für die Kreditvergabe keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb bedarf. Auch die Vertragsform für die rechtliche und juristische Absicherung ist nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich aber, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen, um eine Risikominderung für den Kreditgeber zu erreichen. Der Kreditgeber selbst ist mit der Vergabe eines Kredites daran interessiert, über die Zinsauszahlung Geld verdienen zu können.

Solch ein Privatkredit wird auch als Peer-to-Peer-Kredite oder peer-to-peer lending bezeichnet. Für die Festlegungen einer Absicherung ist der Kreditgeber selbst verantwortlich. Welche Zinsen, welche Laufzeit und welche Rückzahlungsbedingungen festgelegt werden sollen, kann dieser selbst bestimmen. Er kann auch einen oder mehrere Bürgen verlangen; allerdings sollte er sein Angebot derart gestalten, dass auch Interessenten einen Vertrag mit dem Kreditgeber abschließen möchten.

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