Verträge für Privatkredite müssen stichfest sein
Ein Kredit von privat stellt für viele Menschen einen verhältnismäßig unkomplizierten Ausweg dar, um an ein finanzielles Darlehen zu bekommen. Dennoch müssen auch hier alle Vereinbarungen festgehalten werden.
Ein Darlehen von einer Privatperson kann eine sinnvolle Alternative zu einem regulären Bankkredit darstellen. Letzterer ist häufig mit strengen Konditionen verbunden, die viele Menschen nicht erfüllen können. Privatpersonen - besonders, wenn sie aus dem direkten Umfeld kommen - stellen dagegen meist weniger bis gar keine Ansprüche an den Kreditnehmer. Obwohl es sich bei einem Kredit von privat um einen eher unbürokratischen Geschäftsabschluss handelt, sollte man dennoch nicht auf einen Vertrag verzichten. Mündliche Absprachen können später nur schwer nachvollzogen werden. Auch wenn man der anderen Partei vertraut, sollte man das Sprichwort "beim Geld hört die Freundschaft auf" immer im Hinterkopf behalten.
Ein Vertrag für einen Privatkredit kann man selbst ausarbeiten. Dabei gibt es bestimmte Punkte, die unbedingt enthalten sein müssen, wie zum Beispiel Namen und Anschrift der Beteiligten, Betrag und Auszahlungsart, Zinsen und Tilgung und die Laufzeit des eingeräumten Kredits. Um sicherzugehen, dass der Vertrag auch im Zweifelsfall vor Gericht standhalten kann, hat man die Option, diesen von einem Anwalt oder Notar durchsehen zu lassen. Dafür muss man zwar eine Gebühr entrichten; allerdings kann man anschließend auch wirklich sicher sein, dass man im Streitfall keine bösen Überraschungen erlebt.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

