Schufa-Einträge löschen erst nach drei Jahren möglich
Kommt man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, erhält man schnell einen negativen Eintrag als Schuldner. Dieser verhindert unter anderem das Aufnehmen eines Kredits oder den Abschluss eines Handyvertrags.
Wenn man es versäumt, Zahlungen an Firmen, Geschäfte oder Behörden fristgerecht zu leisten oder die Regelmäßigkeit der vereinbarten Raten einzuhalten, wird man mit einem negativen Eintrag als Schuldner verzeichnet. In den Augen von Unternehmen und Geldinstituten ist man damit finanziell nicht vertrauenswürdig. Darlehen, Ratenzahlungen oder Handyverträge werden dem Schuldner daher im Allgemeinen nicht gewährt. Auch wenn man seine Schuld bereits beglichen hat, bleibt der negative Vermerk drei Jahre lang im Verzeichnis stehen, bis er automatisch gelöscht wird.
Um die ungeliebten Einträge frühzeitig loszuwerden, erfordert es die Mithilfe des Gläubigers: Dieser muss der zuständigen Stelle schriftlich versichern, dass er sämtliche Zahlungen erhalten und der Schuldner somit seine Schuld restlos beglichen hat. Dann ist eine Löschung auch vor Ablauf der Dreijahres-Frist möglich; allerdings bleibt bis zum Ablauf dieser Frist oft ein Vermerk im Verzeichnis erhalten. Sollte der negative Eintrag aufgrund eines Fehlers zustande kommen oder auf unrichtigen Daten beruhen, kann man aber die sofortige Löschung beantragen, sofern man die Richtigkeit seiner Behauptungen beweisen kann.
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