Viele Verbraucherinsolvenzen!
Immer mehr Menschen in diesem Land sind völlig überschuldet. Manchmal gibt es keinen anderen Ausweg mehr aus der Schuldenfalle als durch eine der zahlreichen Verbraucherinsolvenzen bei Gericht.
Damit auch Menschen in ausweglosen Situationen, die durch Schulden verursacht sind, wieder Boden unter den Füßen bekommen können, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die sogenannten Verbraucherinsolvenzen eingeführt. Was bis zu diesem Zeitpunkt lediglich für Firmen und juristische Personen galt, - landläufig als Konkurs bezeichnet - wird seitdem auch für Privatpersonen durchgeführt. Wie sieht das im Einzelnen aus?
Bevor Schuldner Verbraucherinsolvenzen anmelden können, müssen sie ihr gesamtes Vermögen offen legen. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung. Hiermit erklärt er, dass er nicht über die nötigen Geldmittel verfügt, die nötig sind, um seine Schulden zu bezahlen. Desweiteren muss er ein Verzeichnis all seiner Gläubiger anfertigen. Mit diesem kann er dann entweder einen privaten Schuldnerberater oder eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle, wie sie von vielen paritätischen Wohlfahrtsverbänden betrieben werden, aufsuchen. Legt man die Abwicklung in die Hand eines privaten Rechtsanwaltes, kann man davon ausgehen, dass dieser sein Honorar für die juristische Tätigkeit im Voraus haben will. Dieses richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Schulden. Fakt ist jedoch, dass viele überschuldete Menschen diesen Betrag kaum aufbringen können. Manche Anwälte geben sich jedoch auch mit einem sogenannten Beratungsschein zufrieden, der beim zuständigen Amtsgericht in der Regel bedürftigen Menschen gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt wird.
Ist das Verfahren dann eröffnet, nachdem alle Gläubiger zugestimmt haben, beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensphase. Bis auf einen bestimmten Betrag, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Selbstbehalt einbehalten werden kann, wird jedwedes Einkommen, das darüber hinausgeht, an die Gläubiger verteilt. Unabhängig davon, wie viele Schulden nun tatsächlich getilgt werden, ist der Schuldner spätestens nach sieben Jahren schuldenfrei. In dieser Zeit darf er sich allerdings nichts zuschulden kommen lassen. Ebenfalls darf er keine weiteren Kredite oder Ratenzahlungen aufnehmen.
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