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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung – ans Finanzamt

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber direkt auf elektronischem Wege an das Finanzamt geschickt. Einen Tag später erhält der Arbeitgeber eine Bestätigung und kann die Bescheinigung ausdrucken.

Obwohl jeder Mitarbeiter seinem Arbeitgeber auch heute noch jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte vorlegen muss, hat diese ihre frühere Bedeutung längst eingebüßt. Damals erhielt der Mitarbeiter die Lohnsteuerkarte beim Ausscheiden aus dem Betrieb oder am Jahresende von seinem Arbeitgeber ausgefüllt zurück. Dann konnte er seine Einkommensteuer-Erklärung abgeben, der er die Lohnsteuerkarte beifügen musste. Seit einigen Jahren ist dieser Eintrag durch den Arbeitgeber entfallen. Dieser muss die einzutragenden Daten stattdessen elektronisch an das Finanzamt melden. Nach einem Tag Wartezeit kann er dann nachfragen, ob diese ordnungsgemäß verarbeitet werden konnte. Als Bestätigung darf er dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausdrucken und eine Kopie dem Mitarbeiter aushändigen. Dieser muss sie seiner Erklärung aber nicht mehr beifügen. Das Finanzamt hat die Daten ja schon vorliegen.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung enthält alle für die Lohnsteuer-Erhebung maßgebenden Daten. Der Mitarbeiter wird durch Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift identifiziert. Dazu kommt inzwischen auch die jedem Mitarbeiter erteilte Identifikationsnummer, durch die jeder Steuerzahler eindeutig gekennzeichnet ist. Weitere Daten sind die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, die der Lohnsteuerkarte entnommen wurden, und dann natürlich die zu meldenden Einkommensdaten: Bruttogehalt, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Angaben zu pauschal versteuerten Gehaltsbestandteilen, die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.

Der Mitarbeiter trägt diese Angaben in eine Anlage zu seiner Einkommensteuer-Erklärung ein, die ja inzwischen auch von ihm elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist.

Durch die elektronische Übermittlung sollen einerseits Fehler- und Manipulationsmöglichkeiten ausgeschaltet werden, sodass Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber einfacher werden. Vor allem aber sollen die Vorteile des EDV-Zeitalters genutzt werden. Durch die Übertragung der Daten von Computer zu Computer erhofft man sich Einsparungen.

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