Berufliche Rehabilitation: Welche Leistungen gibt es?
Die berufliche Rehabilitation umfasst verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen über mehrere Leistungsträger für langfristig Erkrankte. Alle Fakten zur beruflichen Rehabilitation und mögliche Leistungen in der Übersicht.
Wer für längere Zeit erkrankt ist, kann bei verschiedenen Leistungsträgern wie der Arbeitsagentur Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf und zum Erhalt der Berufsqualifikation in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation richten sich an Personen, die länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch krank sind. Das Sozialgesetzbuch regelt die Förderung und Wiedereingliederung erkrankter und behinderter Menschen. Für Schwerbehinderte gelten gesonderte Integrationsmaßnahmen wie Behindertenwerkstätten. Als erwerbsunfähig werden Personen eingestuft, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Für die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind verschiedene Leistungsträger zuständig. Die Beantragung erfolgt direkt über den zuständigen Leistungsträger oder zentrale Beratungsstellen im Landkreis. Zu den Trägern der beruflichen Rehabilitation zählen die Arbeitsagentur, Rentenversicherungen, Krankenkassen, Unfallversicherungen, die Jugend- und Sozialhilfe sowie die Kriegsopferfürsorge.
Den Antrag auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme prüft der zuständige Träger innerhalb von zwei Wochen. Wenn der Antrag ohne Gutachten entschieden werden kann, dauert die Entscheidung drei Wochen. Falls ein Gutachten erforderlich ist, muss der Träger einen Sachverständigen hinzuziehen. Wenn ein anderer Leistungsträger für die berufliche Rehabilitation zuständig ist, wird der Antrag weiter geleitet. Die einzelnen Leistungsträger setzen bei der Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen verschiedene Kriterien an.
Zurück ins (Arbeits-)Leben finden: Die berufliche Rehabilitation soll erkrankte und behinderte Menschen in den Beruf zurückführen. Zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation gehören Berufsvorbereitungen, Praktika, Ausbildungen und Weiterbildungen. Aber auch Existenzgründerzuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche und ergänzende Leistungen. Körperlich, geistig und seelisch erkrankte Personen können sich bei den zentralen Beratungsstellen ihres Kreises über die möglichen Förderungsmaßnahmen informieren oder sich direkt an den Träger wenden.
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