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Freiberuflich arbeiten - eine Art der Selbständigkeit

Wer nicht sein ganzes Leben lang sein Geld als Angestellter in einem Unternehmen verdienen möchte, der kann unter anderem auch freiberuflich arbeiten und sein Arbeitsleben ganz unabhängig gestalten.

freiberuflich arbeiten
© Karl-Heinz Laube / http://www.pixelio.de
Nicht jeder Mensch möchte sein ganzes Leben lang bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein und so sein Geld verdienen. Viele wagen den Schritt in die Selbständigkeit und machen sich so unabhängig von irgendwelchen Arbeitgebern. Sie haben es selbst in der Hand, zu entscheiden und ihren beruflichen Alltag nach ihren eigenen Wünschen, Bedürfnissen und Erfordernissen zu gestalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Selbständigkeit und eine davon ist es, freiberuflich zu arbeiten. Aber nicht jede Tätigkeit ist dazu geeignet, freiberuflich tätig zu werden. Freiberuflich arbeiten kann man in der Regel nur in den so genannten Freien Berufen. Diese umfassen allgemein wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeiten. Die möglichen Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, weisen gemeinsame Merkmale auf. So beruhen sie beispielsweise auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder die entsprechende Person verfügt über eine schöpferische Begabung. Zu den Berufen, die in freiberuflicher Tätigkeit ausgeübt werden können, gehören z.B. Heilpraktiker oder Tierärzte, die dem medizinischen Bereich zuzuordnen sind. Aber auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wissenschaftler, Lotsen, Journalisten, Künstler oder Dozenten können unter dieser Kategorie der Freiberufler zusammengefasst werden. Selbstverständlich sind das nicht alle Berufe, in denen man freiberuflich arbeiten kann.

Da es sich bei der freiberuflichen Tätigkeit um eine Selbständigkeit handelt, werden logischerweise auch einige Unterscheidungen zum allgemeinen Gewerbe vorgenommen. Die Freiberufler haben den Gewerbetreibenden gegenüber allgemein einige Vorteile. Sie müssen z.B. kein Gewerbe anmelden und auch die Pflichtmitgliedschaft in der IHK wird nicht gefordert. Außerdem entfällt die Eintragung ins Handelsregister und sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben. Alles, was eine freiberuflich tätige Person tun muss, ist, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden und die Einkommenssteuer zu entrichten. Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Tätigkeit als freiberufliche Arbeit eingestuft werden kann, der sollte sich umfassend beraten lassen.

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