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Betriebsausflüge – beliebte Zugabe vom Arbeitgeber

Betriebsausflüge haben in Firmen und Behörden Tradition. Sie sollen dem Zusammenhalt der Belegschaft und dem Kennenlernen der Mitarbeiter untereinander dienen, damit die Zusammenarbeit besser funktioniert.

Betriebsausflüge haben in deutschen Unternehmen und Behörden eine lange Tradition. Während Betriebsausflüge in Unternehmen, insbesondere wenn das ganze Unternehmen oder ganze Abteilungen betroffen sind, eher auf arbeitsfreie Tage wie Brücken- oder Samstage gelegt werden, kann es bei Behörden schon sein, dass man bei einem Anruf erfährt, dass das Amt wegen Betriebsausflugs heute nicht arbeitet.

Verschiedene Gründe gibt es für Unternehmen und Behörden, einen Betriebsausflug durchzuführen. Er kann Belohnung für geleistete Arbeit, für einen besonderen Einsatz oder das Erreichen eines Zieles sein. Er soll dem Zusammenhalt der Belegschaft dienen und es den Mitarbeitern ermöglichen, sich in anderer Atmosphäre und zwanglos kennen zu lernen. Er dient der Integration neuer Mitarbeiter. Wer auf diese Weise die Kollegen aus anderen Abteilungen kennen lernt, wird vielleicht bei einem Problem zum Telefon greifen und es auf kurzem Wege aus der Welt schaffen, anstatt mit Aktennotizen den Instanzenweg zu durchlaufen. Dies nützt dem Unternehmen oder der Behörde.

Aus diesem Grunde sind Betriebsausflüge auch steuerlich begünstigt. Die Kosten können vom Arbeitgeber übernommen und als Betriebsausgaben abgesetzt werden, ohne dass die Mitarbeiter Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Natürlich gilt das nicht unbegrenzt. Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt sind die Kosten, wenn sie über das Übliche hinausgehen oder der betroffene Personenkreis den steuerlichen Bedingungen nicht entspricht, regelmäßig Grund für die Versagung des Abzugs als Betriebsausgaben.

Oft organisiert das Unternehmen oder die Behörde den Betriebsausflug nicht selbst, sondern überlässt dies dem Betriebsrat oder der Personalvertretung, der ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt wird. Sind die Wünsche der Belegschaft dann größer, kann es auch sein, dass eine Eigenbeteiligung vereinbart wird, insbesondere auch, wenn Ehegatten oder Kinder mit eingeladen werden. Betriebsausflüge oder Events müssen auch nicht selbst organisiert werden. Es gibt professionelle Veranstalter, die sich um alles kümmern, insbesondere auch, wenn es um Konzertkarten oder ähnliches geht.

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