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    SCHUMAG - vergessener Wert vor Turn-Around? (Seite 35)

    eröffnet am 22.12.06 17:20:34 von
    neuester Beitrag 15.03.24 13:54:50 von
    Beiträge: 639
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      schrieb am 30.10.10 10:28:26
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.397.140 von martingaleur am 27.10.10 09:55:48PV ist sehr interessant. weiss jemand, wem die PV Anlage auf dem Dach der Schumag gehört?Wer sie betreibt?
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 09:55:48
      Beitrag Nr. 298 ()
      26.10.2010 18:36
      ---------------------------------------------------------------------------

      Schumag AG: Neues Geschäftsfeld

      Aus Anlass der am Samstag, 23. Oktober 2010, stattgefundenen 180-Jahrfeier
      der Schumag AG möchten wir hiermit bekanntgeben, dass die Schumag AG einen
      exklusiven, europaweiten Rahmenliefer- und Lizenzvertrag über die Lieferung
      und Durchführung von Funktions- und Sicherheitstest eines Wechselrichters
      geschlossen hat.

      Wechselrichter wandeln Gleichstrom in Wechselstrom um und sind somit ein
      wesentlicher Bestandteil bei Photovoltaikanlagen zur Solarstromgewinnung.

      Die Schumag AG wird zusammen mit der Solartechnics AG, Hamburg, dieses neue
      Geschäftsfeld erschließen.

      Aachen, 26. Oktober 2010

      Schumag Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      26.10.2010 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 15:01:15
      Beitrag Nr. 297 ()
      Was bewegt sich denn hier so die letzten Tage?
      Avatar
      schrieb am 21.08.10 20:44:06
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.025.282 von honigbaer am 21.08.10 19:03:05Ja, das ist absolut unbefriedigend.
      Avatar
      schrieb am 21.08.10 19:03:05
      Beitrag Nr. 295 ()
      Im Idealfall sollten alle Bauern der Kolchose an einem florierenden Gesamtbetrieb interessiert sein, das ist klar. Und doch hat sich diese Form der Landbewirtschaftung nicht durchgesetzt. Wenn angestellte Vorstände mit dem Kapital der Aktionäre wirtschaften, so ist es bei einer AG ja vorgesehen, muss der Aufsichtsrat natürlich aufpassen. Und wenn der dauernd wechselt oder der Vorstand nach der Pensionierung im Aufsichtsrat sitzt, kann das schon mal ungut sein. Und was die Aktionäre anbelangt, also der eine ist vielleicht in der gleichen Branche tätig und erhofft sich Synergien, wenn die AG da auch aktiv wird. Wieder ein anderer will nur schnell an die Reserven heran und die als Dividende ausschütten. Und noch einer will partout etwas umstrukturieren oder Konkurrent X übernehmen. Das muss alles nicht im Interesse der Kleinaktionäre oder der Firma insgesamt sein. Aber alles noch legal, während die Aachener Nachrichten bei Schumag sogar etwas vom fallengelassenen Vorwurf der Untreue geschrieben haben, ohne zu sagen, um was es ging oder wer da beschuldigt wurde. Und von Schadenersatzforderungen gegen frühere Vorstände war wohl auch auf der HV die Rede. Also dass man mit jedem Hauptaktionär leben kann und dann automatisch alles gut wird, ist fraglich. Aber ich hatte ja schon gesagt, dass ich größere Angst habe, wenn der Hauptaktionär keine Kontrolle ausüben kann und sowas kein guter Zustand ist.
      1 Antwort

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      schrieb am 20.08.10 20:00:37
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.022.361 von honigbaer am 20.08.10 18:21:45Egal wer der Hauptaktionär ist, er muss Intersse an einer profitablen Gesellschaft haben, denke ich. Eigentlich haben die unterschiedlichen möglichen Hauptaktionäre insoweit doch gleichgelagerte Ziele. Sollte das nicht in begrenztem Umfang eine Zusammenarbeit möglich machen??? Hätte davon nicht jeder etwas? Auch die freien Aktionäre?
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 18:21:45
      Beitrag Nr. 293 ()
      Es kommt ja auch nicht so oft vor, dass der Hauptaktionär unfreiwillig der HV fernbleibt.
      Wird die Kontrolle erlangt, ohne 30% zu erwerben, gibt es keine Abfindung, obwohl diese 30% Grenze natürlich willkürlich ist. Aber wie sieht es mit einem möglichen Kontrollwechsel aus, wenn vor Gericht zwei Parteien um 79% streiten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 16:54:32
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.020.948 von honigbaer am 20.08.10 15:22:00Interessante Gedanken, werd mal drüber nachdenken und mal suchen, wie es sonst so war.

      Aber ich kenne jedenfalls keinen Fall, der ganz genau paßt.
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 15:22:00
      Beitrag Nr. 291 ()
      Ohne Rechtsverdreher zu sein, wenn die Aktien gekauft, dann verkauft werden und man sie vielleicht auch wieder zurückkaufen möchte, was ist das anderes als Handel?

      §71 AktG regelt die Ermächtigung zum Erwerb durch HV Beschluss. Da steht u.a.
      "Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. § 53a ist auf Erwerb und Veräußerung anzuwenden. Erwerb und Veräußerung über die Börse genügen dem. Eine andere Veräußerung kann die Hauptversammlung beschließen; § 186 Abs. 3, 4 und § 193 Abs. 2 Nr. 4 sind in diesem Fall entsprechend anzuwenden."

      Die Regeln sind da streng, schließlich kommt ein Verkauf eigener Aktien einer Kapitalerhöhung gleich, bei der die Aktionäre eigentlich immer bezugsberechtigt sein sollten! Und mal abgesehen von der rechtlichen Seite, es gibt ja auch noch sowas wie Anstand und Moral. Wenn man auf diese Weise die Kontrolle (de facto durch HV Mehrheit gegeben!) erlangt, wie hier geschehen, das würde BAFIN in anderen Fällen glaube ich sehr genau prüfen. Wenn auf einmal das Management die Weichen stellt, statt der Aktionäre. Nicht umsonst ist bei Kontrollwechsel normalerweise allen Aktionären ein Pflichtangebot zu unterbreiten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 20:36:05
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.015.015 von honigbaer am 19.08.10 17:25:25Wertpapiertrading war das wohl kaum, da dürfen Banken, die ne AG sind zB., aber ich finde es ist ein Skandal, dass sie das dürfen- aber das ist ein anderes Thema, einfach mal ins Gesetz kucken.

      Man muss wirklich immer genau durchlesen, was die Gesellschaft darf und was nicht.
      Steht im wesentlich im Ermächtigungsbeschluss. Ich denke, bei Schumag hat man getan, was man durfte.
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