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    KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 57)

    eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
    neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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      schrieb am 10.10.16 12:20:29
      Beitrag Nr. 7.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.443.239 von Wertefinder1 am 10.10.16 12:00:01Umso erfreulicher, wenn der sich arm darstellende Übeltäter dann hoch versichert ist.
      Avatar
      schrieb am 10.10.16 12:00:01
      Beitrag Nr. 7.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.443.122 von kupon1 am 10.10.16 11:44:18Frag mal einen selbständigen Handwerksmeister. Da kennt gefühlt wohl fast jeder einen ehemaligen säumigen Kunden, der "in Saus und Braus lebt", aber juristisch mittellos ist und man trotz teuer erstrittenen vorllstreckbarem Titel kein Geld sieht.

      Z.B.: Dem bekannten Opa das Vermögen überschreiben, ihm ein Testament unterschreiben lassen an welche Firmen er was zu vererben hat, ihn für unzurechnungsfähig erklären und sich selbst als Vermögensverwalter einsetzen lassen. Oder Vermögen in Firmen im Ausland transferieren und Eigentumsverhältnisse verschachteln. Glaubt jemand, das da keine Expertise auf diesem Gebiet bei den zu verklagenden Herren / Damen vorliegt?

      Das hat alles etwas von letzter verzeifelter Hoffnung - drauf bauen sollte man nicht.
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      schrieb am 10.10.16 11:57:35
      Beitrag Nr. 7.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.443.122 von kupon1 am 10.10.16 11:44:18am ende wird das im Sand verlaufen man zahlt einen geringen betrag oder bekommt 2 Jahre auf Bewährung.
      Avatar
      schrieb am 10.10.16 11:44:18
      Beitrag Nr. 7.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.441.781 von herding am 10.10.16 08:40:12Also ich erwarte schon, dass der IV gegen Hofreiter und andere Führungskräfte vorgeht. Insbesondere bei strafbarem Verhalten (z.B. Insolvenzverschleppung) wären diese Leute auch zivilrechtlich haftbar. Zusätzlich wird ja geprüft, ob ein Fehlverhalten (z.B. mangelhafte Controllingsysteme, Rechnungswesen etc.) vorliegt. Dies wäre vielleicht nicht strafbar, aber könnte dennoch zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen und da könnte eine D&O schon greifen.

      Ich bin mir sicher, dass Hofreiter und Co. nicht ganz mittellos sond ....
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      Avatar
      schrieb am 10.10.16 08:40:12
      Beitrag Nr. 7.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.441.232 von Wertefinder1 am 10.10.16 00:17:56Bzgl. der Legitimierung des jeweiligen aktuellen Anleihenhaltern hilfreiche Antwort, danke.

      Aber: Strafvervolgung nur bei Vorsatz? Da würde sich jeder Arzt freuen, der eine falsche Spritze injiziert hat. Verletze ich im Straßenverkehr aus Unachtsamkeit einen Fußgänger, werde ich auch einerseits bestraft, andererseits wird meine Versicherung Schadenersatz leisten müssen. Fahrlässigkeit dürfte stets zivil- und stafrechtliche Implikationen auslösen? Selbst bei grober Fahrlässigkeit könnte Haftpflicht greifen, ggf. mit Rückgriffsrecht der Versicherung auf den Schädiger.
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      schrieb am 10.10.16 00:17:56
      Beitrag Nr. 7.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.440.941 von herding am 09.10.16 21:59:37Wer die Anleihe verkauft, der ist juristisch betrachtet nicht geschädigt. Er hat ja aus eigenem Handeln heraus verkauft.

      Anspruchsberechtigt ist der (aktuelle) Inhaber der Anleihe - egal zu welchem Kurs er eingestiegen ist.

      Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer geltend zu machen, wird wohl schwierig. Und selbst wenn ein Fehlverhalten juristisch erfolgreich nachweisbar wäre, dann stellt sich ja die Frage, mit welcher Schadensersatzhöhe das beantwortet werden sollte. Es sollen hier 400 oder 600 Mio. Euro Gläubigerforderungen anstehen. Wie soll da so ein kleiner Wirtschaftsprüfer etwas zahlen können.

      Wenn jetzt schon die Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Akteurer ermittelt, warum sollte dann die Managerhaftpflicht einen Schaden ersetzen, wenn (vorsätzliche) strafbare Handlungen ausdrücklich von so einer Versicherung ausgenommen sind.

      5 Jahre Verfahrensdauer erscheint mir optimistisch.
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      schrieb am 09.10.16 21:59:37
      Beitrag Nr. 7.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.439.972 von siban am 09.10.16 18:02:22Mir ist etwas grundlegend nicht klar, ich trau mich mal mit der Frage vor:

      Angenommen ein WP hat bzgl. KTG-Agrar schuldhaft schlecht gearbeitet, seine Versicherung zahlt eine Entschädigung. Einfach so in die Insolvenzmasse? Oder nur an Einzelne in Höhe des jeweils erlittenen Schadens? Bin ich überhaupt anspruchsberechtigt zu einer Schadenregulierung, wenn ich z.B. erst nach dem Zusammenbruch Anleihen billig eingesammelt habe und sowieso nur Gewinn mache? Oder sind nicht vielmehr solche Anleihenhalter geschädigt worden und somit anspruchberechtigt, die zu 100% gekauft und zu 30% wieder vekauft haben, also jetzt nicht mehr dabei sind?
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      Avatar
      schrieb am 09.10.16 18:02:22
      Beitrag Nr. 7.065 ()
      Haftung WP
      Ansprüche gegen den WP Möhrle, bislang von Denkhaus nicht eingepreist, evtl. durch Gläubiger direkt geltend zu machen, könnten hier interessant werden.
      Ex WP-Handbuch 2012:"Eine deliktische Haftungsgrundlage bildet § 826 BGB, vor allem für die Haftung gegenüber Dritten (Tz 684). Eine sittenwidrige Schädigung i.S.d. Vorschrift setzt voraus, dass dem WP in einem solchen Maße Leichtfertigkeit nachgewiesen werden kann, dass sie als Gewissenlosigkeit zu beurteilen ist. Ein solches Verhalten kann etwa bei einem aus Gefälligkeit und ohne Durchführung der erforderlichen Prüfungshandlungen erteilten BestV der Fall sein."

      Dann greift auch nicht die Haftungsbeschränkung.

      Ansetzen kann man bei

      -keine angemessene Prüfung der Plausibilität der Planung 2016, insbesondere Liquiplanung
      -kein Verständnis über die KTK-Geschäfte erlangt, Sicherheiten über 150 Mio als Prüfungsnachweis akzeptiert, ohne logische Würdigung, ob die Sicherheiten werthaltig sind
      -keine Inaugenscheinnahme zur Prüfung des Zustandes der Ländereien
      -keine angemessene Prüfung der Forderungen auf Werthaltigkeit, neben KTK insbesondere auch Forderung Verkauf Foodsparte
      -keine angemessene Prüfung Abhängigkeitsbericht/Geschäfte mit nahestehenden Personen
      -keine angemessene Prüfung des Risikofrüherkennungssystems, Controllings, Accountings
      -keine angemessene Berichterstattung Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Verkauf Ländereien, Scheitern Gespräche Fosun)

      Weitere Ansatzpunkte gerne posten.

      Dasselbe Vorgehen ist gegen den KTK-Prüfer Klüber zu prüfen.
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 00:47:49
      Beitrag Nr. 7.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.433.858 von Pegasus203 am 08.10.16 00:08:32Ja, ich rechne ebenfalls (auf der neuen 2,5% statt vorhin noch erwähnt 2% Basis) so !

      Allerdings sind 5%* zuerst 95% Verlust, nämlich für alle "Alt-Anleger"...

      Nun weiß ich, das bei Ihnen die beiden Worte "Einstiegskurs" u. "Gewinn" fehlten;
      Sie spekulieren auf eine zeitnahe Verdopplung der Notierung.
      Noch vor dem geplanten De-listing samt Verkauf an trotzdem interessierte Abnehmer,
      um den frisch erworbenen Depot-Wert auch tatsächlich zu realisieren ?
      Apropos, nahendes De-Listing heißt wohl kaum automatische Auszahlung sondern Forderungsanmeldung ?

      *=freie Masse nach Kosten für die Gruppe der Anleihe-Gläubiger spätere entsprechend 17,1Mio.€
      Avatar
      schrieb am 08.10.16 00:08:32
      Beitrag Nr. 7.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.433.729 von V.L.-HH am 07.10.16 23:38:39Die Anleihe steht bei 2,5%, wenn 5% ausgezahlt werden, dann sind das bei mir 100%.
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