Umwandlung der mic AG in die Pyramid AG (Seite 499)
eröffnet am 20.04.10 09:08:13 von
neuester Beitrag 23.05.24 11:35:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.574.967 von SiebterSinn am 15.12.14 16:38:10Schaut man sich die Halbjahresbilanz an,
(www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/Finanzdokumente/Geschae…
so erkennt man:
1) Das Kassenbestand schmolz von 9,1 Mio auf nur noch 0,2 Mio !
Es wurde als dringendst (!!!) Cash benötigt, weil die
mic AG ja auch Wasserkopf-Verwaltungskosten hat.
2) Gleichzeitig explodierten die Forderungen (die als
Vermögen bewertet werden) an ganz überwiegend hoch
defizitäre Beteiligungen von 0,37 Mio auf 3,2 Mio.
3) Von 20 Beteiligungen sind 18 laut
Auflistung hoch defizitär.
Sie machten zusammen rd. 5 Mio JAHRESverlust (!) und
nur zwei erzielen kümmerliche Gewinne (0,25 Mio).
4) Da weitere cashbringende Exits hoch defizitärer Firmen extrem
unwahrscheinlich sind, muss MIC wohl mehrere weitere
Kapitalerhöhungen durchführen. Siehe hierzu auch
www.boerse-online.de/nachrichten/konjunktur/MIC-AG-Hoher-Kap…
Da das Vertrauen mittlerweile deutlich gesunken
ist, wird man diese Kapitalerhöhungen deutlich
unter dem aktuellen Kurs durchführen, wahrscheinlich
zu 1.x €/Aktie.
(www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/Finanzdokumente/Geschae…
so erkennt man:
1) Das Kassenbestand schmolz von 9,1 Mio auf nur noch 0,2 Mio !
Es wurde als dringendst (!!!) Cash benötigt, weil die
mic AG ja auch Wasserkopf-Verwaltungskosten hat.
2) Gleichzeitig explodierten die Forderungen (die als
Vermögen bewertet werden) an ganz überwiegend hoch
defizitäre Beteiligungen von 0,37 Mio auf 3,2 Mio.
3) Von 20 Beteiligungen sind 18 laut
Auflistung hoch defizitär.
Sie machten zusammen rd. 5 Mio JAHRESverlust (!) und
nur zwei erzielen kümmerliche Gewinne (0,25 Mio).
4) Da weitere cashbringende Exits hoch defizitärer Firmen extrem
unwahrscheinlich sind, muss MIC wohl mehrere weitere
Kapitalerhöhungen durchführen. Siehe hierzu auch
www.boerse-online.de/nachrichten/konjunktur/MIC-AG-Hoher-Kap…
Da das Vertrauen mittlerweile deutlich gesunken
ist, wird man diese Kapitalerhöhungen deutlich
unter dem aktuellen Kurs durchführen, wahrscheinlich
zu 1.x €/Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.498.587 von Straßenkoeter am 05.12.14 13:31:48
Du sagst es selbst "Wieviel Cash!?" Offenbar zu wenig um die vielen anderen Verlustbringer zu finanzieren! Bei den nur halbwegs bekannten Einnahmen des Managements und der ominösen Berater vermutlich sowieso ein Tropfen auf den heißen Stein - der Markt scheints zu wissen, der Langfristchart ist ein Graus...
Zitat von Straßenkoeter: Schon gestern hat der Markt die Meldung kaum honoriert, obwohl es dieses mal voll gegen Cash und ohne faule Tricks erfolgt ist. Finde die Meldung eigentlich auch positiv. Natürlich der exakte Preis fehlt.
Du sagst es selbst "Wieviel Cash!?" Offenbar zu wenig um die vielen anderen Verlustbringer zu finanzieren! Bei den nur halbwegs bekannten Einnahmen des Managements und der ominösen Berater vermutlich sowieso ein Tropfen auf den heißen Stein - der Markt scheints zu wissen, der Langfristchart ist ein Graus...
Hat sich jetzt doch die Erkenntnis durchgesetzt, daß diese Klitsche wertlos ist oder warum bricht der Kurs seit Tagen so massiv und unter hohen Umsätzen ein?
Zum einen war der Kauf durch die Pressemitteilung aus dem Frühsommer,
in dem die Kaufsumme schon erwähnt wurde, bereits in den Aktienkurs
eingepreist.
Zum anderen muss man die Bilanzerstellung und damit die
restlichen Wertberichtigungen abwarten.
Letztes Jahre kamen z.B. im zweiten Halbjahr nach der Bilanzierung
fast drei Mio Verlust hinzu.
in dem die Kaufsumme schon erwähnt wurde, bereits in den Aktienkurs
eingepreist.
Zum anderen muss man die Bilanzerstellung und damit die
restlichen Wertberichtigungen abwarten.
Letztes Jahre kamen z.B. im zweiten Halbjahr nach der Bilanzierung
fast drei Mio Verlust hinzu.
Schon gestern hat der Markt die Meldung kaum honoriert, obwohl es dieses mal voll gegen Cash und ohne faule Tricks erfolgt ist. Finde die Meldung eigentlich auch positiv. Natürlich der exakte Preis fehlt.
DGAP-News: Erfolgreicher Exit für die mic AG: Komplettverkauf der Beteiligung an der neuroConn GmbH (deutsch)
Do, 04.12.14 08:18
Erfolgreicher Exit für die mic AG: Komplettverkauf der Beteiligung an der neuroConn GmbH
04.12.2014 08:18
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung
Erfolgreicher Exit für die mic AG: Komplettverkauf der Beteiligung an der
neuroConn GmbH
- Investorenkonsortium übernimmt die neuroConn GmbH und beabsichtigt
globale Markterschließung für klinische Neurotherapien
- mic AG verkauft neuroConn-Beteiligung in Höhe von 51,06 % vollständig
- Reine Cash-Transaktion, hohe stille Reserven gehoben
München, 04.12.2014 - Die Münchner mic AG (ISIN DE000A0KF6S5) und weitere
Gesellschafter der neuroConn GmbH haben mit der NeuroCare Group einen
notariellen Kaufvertrag zur Übernahme der neuroConn GmbH unterzeichnet.
Hinter der NeuroCare Group steht ein Investorenkonsortium unter der Führung
der Passion Investment Group Pty Ltd. Die NeuroCare Group beabsichtigt, die
technologische Spitzenposition der neuroConn GmbH als Basis für eine
Erschließung der globalen Neurotherapiemärkte zu nutzen - hierbei wird der
erste Fokus auf die Therapie von ADHS und Depression gelegt. Als
Gesamtkaufpreis ist die Zahlung eines hohen einstelligen Millionenbetrages
vereinbart.
Anders als in der Pressemitteilung vom 13.05.1014 angekündigt, übernimmt
die NeuroCare Group 90,55 % der ausstehenden Anteile und hält damit
gemeinsam mit dem neuroConn-Gründer und Gesellschafter Dr. Klaus Schellhorn
100 % an der neuroConn GmbH.
Hinter der Passion Investment Group steht mit Thomas Mechtersheimer (49)
ein erfahrener Industriemanager und Start-up-Unternehmer. Mechtersheimer,
ehemaliger Vorstand der Fresenius Kabi AG und langjähriger Senior Vice
President der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, wird gemeinsam mit
Konsortialmitglied Peter Nietzer (54), langjähriger
VC-/Private-Equity-Partner und erfahrener Aufsichtsrat in börsennotierten
Technologieunternehmen, sowie Unternehmensgründer Dr. Klaus Schellhorn die
treibende Kraft in der neuen NeuroCare Group sein.
Manuel Reitmeier, Finanzvorstand der mic AG, kommentiert den
Vertragsabschluss: "Durch diesen Cash-Exit, den wir auch als Beweis für die
Stärke unseres Geschäftsmodells sehen, realisieren wir Buchgewinne im
einstelligen Millionenbereich. Mit unserer Unterstützung ist neuroConn in
den vergangenen Jahren zu einem Technologieführer im langfristig wachsenden
Markt der nicht-invasiven Neurostimulation/-Modulation aufgestiegen. Unter
Führung der NeuroCare Group hat die neuroConn GmbH die besten
Voraussetzungen, um mit der globalen Markterschließung jetzt den nächsten
Wachstumsschritt zu vollziehen und mittelfristig zum Weltmarktführer im
Bereich Neurotherapie aufzusteigen."
Anmerkung: hätte ich nicht verwartet - immerhin ganz nett. Was allerdings fehlt ist der Kaufpreis?!? Einstelliger Mio.-Betrag beginnt bei 1 Mio. - sollten die Anteilseigner nach erfolgter Vertragsunterzeichnung nicht mehr erfahren???
Do, 04.12.14 08:18
Erfolgreicher Exit für die mic AG: Komplettverkauf der Beteiligung an der neuroConn GmbH
04.12.2014 08:18
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung
Erfolgreicher Exit für die mic AG: Komplettverkauf der Beteiligung an der
neuroConn GmbH
- Investorenkonsortium übernimmt die neuroConn GmbH und beabsichtigt
globale Markterschließung für klinische Neurotherapien
- mic AG verkauft neuroConn-Beteiligung in Höhe von 51,06 % vollständig
- Reine Cash-Transaktion, hohe stille Reserven gehoben
München, 04.12.2014 - Die Münchner mic AG (ISIN DE000A0KF6S5) und weitere
Gesellschafter der neuroConn GmbH haben mit der NeuroCare Group einen
notariellen Kaufvertrag zur Übernahme der neuroConn GmbH unterzeichnet.
Hinter der NeuroCare Group steht ein Investorenkonsortium unter der Führung
der Passion Investment Group Pty Ltd. Die NeuroCare Group beabsichtigt, die
technologische Spitzenposition der neuroConn GmbH als Basis für eine
Erschließung der globalen Neurotherapiemärkte zu nutzen - hierbei wird der
erste Fokus auf die Therapie von ADHS und Depression gelegt. Als
Gesamtkaufpreis ist die Zahlung eines hohen einstelligen Millionenbetrages
vereinbart.
Anders als in der Pressemitteilung vom 13.05.1014 angekündigt, übernimmt
die NeuroCare Group 90,55 % der ausstehenden Anteile und hält damit
gemeinsam mit dem neuroConn-Gründer und Gesellschafter Dr. Klaus Schellhorn
100 % an der neuroConn GmbH.
Hinter der Passion Investment Group steht mit Thomas Mechtersheimer (49)
ein erfahrener Industriemanager und Start-up-Unternehmer. Mechtersheimer,
ehemaliger Vorstand der Fresenius Kabi AG und langjähriger Senior Vice
President der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, wird gemeinsam mit
Konsortialmitglied Peter Nietzer (54), langjähriger
VC-/Private-Equity-Partner und erfahrener Aufsichtsrat in börsennotierten
Technologieunternehmen, sowie Unternehmensgründer Dr. Klaus Schellhorn die
treibende Kraft in der neuen NeuroCare Group sein.
Manuel Reitmeier, Finanzvorstand der mic AG, kommentiert den
Vertragsabschluss: "Durch diesen Cash-Exit, den wir auch als Beweis für die
Stärke unseres Geschäftsmodells sehen, realisieren wir Buchgewinne im
einstelligen Millionenbereich. Mit unserer Unterstützung ist neuroConn in
den vergangenen Jahren zu einem Technologieführer im langfristig wachsenden
Markt der nicht-invasiven Neurostimulation/-Modulation aufgestiegen. Unter
Führung der NeuroCare Group hat die neuroConn GmbH die besten
Voraussetzungen, um mit der globalen Markterschließung jetzt den nächsten
Wachstumsschritt zu vollziehen und mittelfristig zum Weltmarktführer im
Bereich Neurotherapie aufzusteigen."
Anmerkung: hätte ich nicht verwartet - immerhin ganz nett. Was allerdings fehlt ist der Kaufpreis?!? Einstelliger Mio.-Betrag beginnt bei 1 Mio. - sollten die Anteilseigner nach erfolgter Vertragsunterzeichnung nicht mehr erfahren???
Ja, eine Trickserei für Börsenfrischlinge, "er" bleibt seinem Stil treu...
Tja, jetzt haben die einen neuen Weg gefunden, um die unverkäuflichen Beteiligungen doch noch irgenwie an den Markt zu bringen.
Hier mal der Auszug aus der Einberufung der aoHV der NBIC Capital AG am 30.122.2014
-> steht im Bundesanzeiger, auf der Homepage von NBIC noch nicht vorhanden;
Auszug
"...
3.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Aufsichtsräte der Gesellschaft, Herr Georg Berssenbrügge, Herr Ulf Stiller und Herr Erich Ronacher, werden mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Dezember 2014 ihr Mandat niederlegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a. Herrn Claus-Georg Müller, München, Vorstand
Herr Claus-Georg Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender der CGM Invest AG, der Wearable Technologies AG, der Lifespot AG sowie stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der SoFlo AG.
b. Herrn Dr. Carl Hermann Schleifer, Thumby-Sieseby, Staatssekretär a.D. und Geschäftsführender Gesellschafter der NGEG Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Herr Dr. Carl Hermann Schleifer ist Aufsichtsrat der GLC Glücksburg Consulting AG und Aufsichtsratsvorsitzender der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft.
c. Herrn Ralf Rockenmaier, München, Journalist
Herr Ralf Rockenmaier übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung.
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.
4.
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 75.000,00 EUR durch Ausgabe von 75.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 2,21 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 165.750,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 75.000 neuen Aktien werden zugelassen:
Die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125027 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
Die Fantastic Business GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111105 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
Die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130892 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
c. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 3.729 zu je EUR 1,00 Nennbetrag an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die Fantastic Business GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 8.334 bis 12.062 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 16.668 bis 20.397 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile (EUR 413.000,00) den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien (EUR 165.750,00) übersteigt, ist die Differenz (EUR 247.250,00) der Erwerberin vom jeweiligen Veräußerer als verzinsliches Darlehen gewährt.
Jeder der vorgenannten, bezugsberechtigten Zeichner soll seine gemäß vorstehendem Absatz zu begründende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft an die Global Media Innovation Partners GmbH abtreten, die diese Abtretung annehmen soll.
Der Gesellschaft stehen gegen die Global Media Innovation Partners GmbH aus der Vergangenheit noch verzinsliche Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 247.000,00 zu. Die Gesellschaft und die Global Media Innovation Partners GmbH sollen sodann die wechselseitige Aufrechnung/Verrechnung dieser wechselseitigen Darlehen zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Darlehensforderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstehen, erklären. Hilfsweise und zudem bezüglich eines etwaigen überschießenden Betrags sollen diese Darlehensforderungen zu diesem Zeitpunkt wechselseitig erlassen werden.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
5.
Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:
die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886
c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie alle Geschäftsanteile an der BodyTel GmbH mit Sitz in München (HRB 214509) (also 100% des Stammkapitals der BodyTel GmbH) auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteil Nrn. 1 zu EUR 25.000,00 Nennbetrag an der BodyTel GmbH mit Sitz in München.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
6.
Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:
die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886
c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie 50% der Stückaktien an der Lifespot AG mit Sitz in München (HRB 204848) (also 50% des Grundkapitals der Lifespot AG – alle heute von der mic AG gehaltenen Aktien an der Lifespot AG) auf die NBIC Capital AG überträgt.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen etwa durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
..."
Hier mal der Auszug aus der Einberufung der aoHV der NBIC Capital AG am 30.122.2014
-> steht im Bundesanzeiger, auf der Homepage von NBIC noch nicht vorhanden;
Auszug
"...
3.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Aufsichtsräte der Gesellschaft, Herr Georg Berssenbrügge, Herr Ulf Stiller und Herr Erich Ronacher, werden mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Dezember 2014 ihr Mandat niederlegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a. Herrn Claus-Georg Müller, München, Vorstand
Herr Claus-Georg Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender der CGM Invest AG, der Wearable Technologies AG, der Lifespot AG sowie stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der SoFlo AG.
b. Herrn Dr. Carl Hermann Schleifer, Thumby-Sieseby, Staatssekretär a.D. und Geschäftsführender Gesellschafter der NGEG Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Herr Dr. Carl Hermann Schleifer ist Aufsichtsrat der GLC Glücksburg Consulting AG und Aufsichtsratsvorsitzender der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft.
c. Herrn Ralf Rockenmaier, München, Journalist
Herr Ralf Rockenmaier übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung.
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.
4.
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 75.000,00 EUR durch Ausgabe von 75.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 2,21 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 165.750,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 75.000 neuen Aktien werden zugelassen:
Die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125027 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
Die Fantastic Business GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111105 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
Die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130892 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien.
c. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 3.729 zu je EUR 1,00 Nennbetrag an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die Fantastic Business GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 8.334 bis 12.062 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 16.668 bis 20.397 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile (EUR 413.000,00) den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien (EUR 165.750,00) übersteigt, ist die Differenz (EUR 247.250,00) der Erwerberin vom jeweiligen Veräußerer als verzinsliches Darlehen gewährt.
Jeder der vorgenannten, bezugsberechtigten Zeichner soll seine gemäß vorstehendem Absatz zu begründende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft an die Global Media Innovation Partners GmbH abtreten, die diese Abtretung annehmen soll.
Der Gesellschaft stehen gegen die Global Media Innovation Partners GmbH aus der Vergangenheit noch verzinsliche Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 247.000,00 zu. Die Gesellschaft und die Global Media Innovation Partners GmbH sollen sodann die wechselseitige Aufrechnung/Verrechnung dieser wechselseitigen Darlehen zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Darlehensforderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstehen, erklären. Hilfsweise und zudem bezüglich eines etwaigen überschießenden Betrags sollen diese Darlehensforderungen zu diesem Zeitpunkt wechselseitig erlassen werden.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
5.
Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:
die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886
c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie alle Geschäftsanteile an der BodyTel GmbH mit Sitz in München (HRB 214509) (also 100% des Stammkapitals der BodyTel GmbH) auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteil Nrn. 1 zu EUR 25.000,00 Nennbetrag an der BodyTel GmbH mit Sitz in München.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
6.
Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben.
b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:
die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886
c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie 50% der Stückaktien an der Lifespot AG mit Sitz in München (HRB 204848) (also 50% des Grundkapitals der Lifespot AG – alle heute von der mic AG gehaltenen Aktien an der Lifespot AG) auf die NBIC Capital AG überträgt.
d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen etwa durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.
e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt.
..."
Na hier ist ja richtig was los. Das liegt wohl vor allem daran, dass Exergy, Flores Solar Water, aifotec, fisec vor der insolvenz stehen? Zudem gibt es wunderbare Nachrichten zum neurocom-deal. nämlich keine.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.155.619 von willendlichreichwerden am 28.10.14 20:12:41
...könnte aber auch sein, daß eine Börsen-Postille aus Kulmbach demnächst wieder eine Kaufempfehlung herausgibt. Für "Frontrunning" habe ich die schön seit Jahren "auf dem Kieker"!!!
...könnte aber auch sein, daß eine Börsen-Postille aus Kulmbach demnächst wieder eine Kaufempfehlung herausgibt. Für "Frontrunning" habe ich die schön seit Jahren "auf dem Kieker"!!!
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