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    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (Seite 5)

    eröffnet am 19.03.13 08:36:54 von
    neuester Beitrag 24.05.24 17:45:00 von
    Beiträge: 111
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      schrieb am 04.09.23 17:44:39
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.429.577 von Andrija am 04.09.23 17:28:53
      Zitat von Andrija: Die Berechnung ist aber eh egal weil ja der Gewinn vollständig abgeführt wird.

      Aber was ist denn dann das Delta aus Verkaufserlös - Ertrag - Bankdarlehen 189-76-75 = 38 Mio?
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 9,700 €
      2 Antworten
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      schrieb am 04.09.23 17:32:18
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.429.289 von SquishyLady am 04.09.23 16:33:55
      Zitat von SquishyLady: Und gab es denn schon eine "fusionskontrollrechtliche Freigabe" ?
      Wäre hier ggf. "Hilfe" zu erwarten?


      ...und wie könnte ein Gewinn abgeführt werden, wenn das Kartellamt ein Veto eingelegt hätte?
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 9,700 €
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      schrieb am 04.09.23 17:28:53
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.429.289 von SquishyLady am 04.09.23 16:33:55Nicht wahr?!

      Die Zahlen wurden im Einzelnen nicht auf der HV aufgedröselt. Ist auch hochgradig unklar und missverständlich und stimmen ja dann auch nicht mit dem veröffentlichten Halbjahresergebnis 2023 überein. Da war der Gewinn bei 78 Mio. und die Darlehenstilgung bei 74 Mio, EUR.


      Das Ergebnis nach Steuern lag im abgelaufenen Berichtszeitraum bei 80.686 TEUR (H1/22: 4.032 TEUR). Die
      Sondereffekte lagen bei 78.479 TEUR (H1/22: 0 EUR) und umfassen den Buchgewinn aus dem Verkauf des
      Einzelhandelsportfolios und Zinserträge aus Darlehensgewährungen. Das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis
      nach Steuern lag bei 2.207 TEUR (H1/22: 4.032 TEUR).

      Zum 30.06. lagen die Verbindlichkeiten der BBI bei 103.832 TEUR (31.12.2022: 105.282 TEUR). Die
      Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund von Darlehenstilgungen um 73.741 TEUR auf 23.130
      TEUR gesunken (31.12.2022: 96.870 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
      Höhe von 80.686 TEUR beinhalten den an die Muttergesellschaft VIB Vermögen AG abzuführenden Gewinn aus
      dem Verkauf des Einzelhandelsportfolios sowie den Gewinnanteil des operativen Geschäfts des ersten
      Halbjahres 2023. Der Gewinn zum 31.12.2022 in Höhe von 8.205 TEUR wurde im ersten Halbjahr 2023 an die
      Konzernmuttergesellschaft ausbezahlt.
      Die BBI hat in den ersten 6 Monaten einen Cash Flow von 15.254 TEUR erwirtschaftet (H1/22: -3.774 TEUR).
      Einem Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 3.706 TEUR ( H1/22: 6.717 TEUR) stand dabei ein Cash
      Flow aus Investitionstätigkeit von 94.169 TEUR (H1/22: 0 TEUR) sowie ein Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
      in Höhe von -82.621 TEUR gegenüber (H1/22: -10.491 TEUR).
      Der Finanzmittelbestand zum 30.06.2023 lag bei 27.531 TEUR gegenüber 8.089 TEUR zum 30.6.2022.


      Die Berechnung ist aber eh egal weil ja der Gewinn vollständig abgeführt wird.

      Offenbar gibt es aber auch noch einen "Finanzmittelbestand" von 27,5 Mio. EUR. Wenn Du das als Bodensatz für eine Bewertung der Aktie sehen willst? Den wird man aber noch mit den Restschulden von 23 Mio. verrechnen müssen. Dann blieben 4 Mio. und der Restbuchwert des verbleibenden Immobilienportfolios von 29 Mio. (- lfd. Abschreibungen in der Zukunft). Aber spielt das eine Rolle? Man kann die ganzen Aktiva ja auch kurz vor der Abwicklung für diverse Aufwendungen noch verprassen. Oehme bekommt für seine Dienste sicher noch eine dicke Abfindung etc,

      "fusionskontrollrechtliche Freigabe"

      Ist das nicht ein Thema für eine einmalige Übernahme aus dem Kartellrecht? Da wird doch nichts laufendes in einem Beherrschungsvertrag begleitet.
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      3 Antworten
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      schrieb am 04.09.23 16:33:55
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.156.969 von Andrija am 14.07.23 14:57:13
      Zitat von Andrija: Nach Veräußerung des Tafelsilbers bleibt ein Restportfolio von 10 Immobilien mit einem Restbuchwert von ca. 28,9 Mio. EUR auf denen 23,4 Mio. EUR Darlehen lasten. Sollte bei diesen etwas Werthaltiges dabei sein, findet sich sicher noch der eine oder andere Fonds. Derweil steigen die Zinsen weiter auf durchschnittlich aktuell 2,7% p.a. Dabei sind 3,93 variable Zinsen und 1,68% fix.

      Hier wird kein Squeeze-Out kommen. Spekulativ wie das Ende nach dem Ausbluten aussieht.
      Tatsächlich hätte ich nicht gedacht, dass so etwas möglich ist.
      Nur meine Meinung, Irrtum vorbehalten.

      Ist ja wirklich gruselig was hier passiert.

      Vielleicht kannst Du mir bei der folgenden Zahleninterpretation helfen:
      https://www.bbi-immobilien-ag.de/37.0.html?&tx_ttnews%5Btt_n…

      "Der Verkauf der 24 Gewerbeimmobilien führt zu einem Abgang annualisierter Netto-Mieterträge von rd. EUR 11,1 Mio. aus der Gewinn- und Verlustrechnung der BBI. Dem steht ein erwarteter Ertrag aus dem Verkauf für die BBI in Höhe von ca. EUR 76 Mio. gegenüber. Aus dem Verkaufserlös von rd. EUR 189 Mio. sollen Bankdarlehen in Höhe von ca. EUR 75 Mio. getilgt werden.

      Der Kaufvertrag über den Verkauf des Immobilienportfolios soll kurzfristig notariell beurkundet werden. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe."

      Verkaufspreis 189 Mio
      Gewinn (Verkaufspreis - Buchwert) 76 Mio
      Verbindlichkeiten 75 Mio

      Bedeutet das nicht zumindest, dass BBI 189 - 76 - 75 = 38 Mio Cash zufließen?
      Das wären ja immerhin 38 / 5,2 = 7,3€ / Aktie

      Und gab es denn schon eine "fusionskontrollrechtliche Freigabe" ?
      Wäre hier ggf. "Hilfe" zu erwarten?
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      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.23 15:21:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      Es geht weiter abwärts nachdem in München offenbar zwei Anleger die Reißleine bei 10,10 gezogen hat sich offenbar ein Mutiger/Uninformierter mit 20 Aktien zu 11,10 ins Getümmel gestürzt. Gestern hat tatsächlich noch einer 100 Stück in Frankfurt zu 12 genommen. Vielleicht sind das aber auch nur Spielchen vom Makler oder der DIC/VIB um den Kurs zu halten.
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      schrieb am 07.08.23 14:08:47
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.262.915 von Aurcaner am 04.08.23 17:40:14Dein "Ist so etwas zulässig?" bezieht sich auf das vorherige Ausschlachten und die anschließende Einstellung des Börsenhandels? Ja, warum nicht?

      Hätte ich auch vorher nicht gedacht. Aber per se ist es ja keine Substanz die abgeführt wird, sondern die Erträge des Immobilienverkaufs über Buchwert. Das ist eine echte Regelungslücke aus meiner Sicht und funktioniert vermutlich nur in wenigen Fällen bei denen sich einerseits stille Reserven im Zeitablauf aufgebaut haben und der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) schon eine Weile zurück liegt und das Spruchverfahren zu diesem abgeschlossen ist. Letztlich ist ja hier das Problem, dass die Mindestdividende viel zu niedrig ist und eben nicht die im Zeitablauf angesammelten Erträge durch die Wertsteigerungen der Immobilien berücksichtigt. Im Immobilienbereich sollte das eigentlich nur Gesellschaften die nach HGB bilanzieren betreffen. Dennoch müsste es auch beherrschte Gesellschaften außerhalb des Immosektors geben, die anderweitig stille Reserven aufbauen.

      Über die Spruchstelle hinaus, sehe ich keinen weiteren Schutzmechanismus für die „Restaktionäre“. Wir sind das letzte Glied in der Kette.

      Die BBI hat ja auch vor der Abführung darauf geachtet/ bzw. achten müssen, dass die Schulden zurückgeführt werden. Die können sicher nicht die Gesellschaft so ausschlachten, dass die Banken ihre Darlehen nicht getilgt bekommen. Von der Seite gibt es wohl keine Hilfe.

      Wo ich nicht ganz sicher bin, ist der Trick mit der §6b-Rücklage. Wenn das Finanzamt da nicht aufpasst, ist kein Ertrag für die Gegenrechnung der Aufwendungen bei der Auflösung mehr da und es gibt nichts mehr zu versteuern. Allerdings würde das Finanzamt ja bei der VIB den Mehrertrag versteuern können. Aber da können die sicher spielen wo es besser passt.

      Eine letzte Hoffnung läge noch bei der benannten Volksbank. Für die dürfte der völlige Wertverlust der Aktien heftig sein. Da wird ja dann vermutlich der Genossenschaftsverband aushelfen müssen. Die werden also jetzt sicher alles versuchen was geht. Da wird man auf der nächsten HV mehr zu mitbekommen. Ich sehe allerdings keinen Ansatz.
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 12,80 €
      Avatar
      schrieb am 04.08.23 17:40:14
      Beitrag Nr. 65 ()
      @Andrija,
      Zum Glück habe ich schnell wieder mit kleinem Verlust verkauft.
      Squeeze out wird es meiner Meinung nach hier nicht geben,
      Sämtliche Gewinne gehen über den EAV zu VIB, wahrscheinlich werden die restlichen Immobilien auch noch veräußert und dann ist es hier nur noch eine leere Hülle bzw Mantel, Börsennotiz wird dann wohl irgendwann eingestellt werden.
      Ist so etwas zulässig?
      Dass der laufende Gewinn über einen EAV abgeführt wird ist ja in Ordnung, aber wenn die Substanz veräußert wird, dass das dann einfach genau so geht hätte ich nicht gedacht. Muss/Müsste es dafür nicht irgend einen Schutzmechanismus für die Restaktionäre geben?
      Viele Grüße
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 12,80 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.23 21:01:09
      Beitrag Nr. 64 ()
      "Das Ergebnis nach Steuern lag im abgelaufenen Berichtszeitraum bei 80.686 TEUR (H1/22: 4.032 TEUR). Die
      Sondereffekte lagen bei 78.479 TEUR (H1/22: 0 EUR) und umfassen den Buchgewinn aus dem Verkauf des
      Einzelhandelsportfolios und Zinserträge aus Darlehensgewährungen. Das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis
      nach Steuern lag bei 2.207 TEUR (H1/22: 4.032 TEUR).
      Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags ist das Periodenergebnis vollständig an die
      Muttergesellschaft VIB Vermögen AG abzuführen."

      Hier haben wir es nun schwarz auf weiß. Auf der HV hat man versucht das irgendwie nicht zum Thema werden zu lassen und Oehme meinte, dass sei ja nicht Gegenstand des Jahresabschlusses 2022. Hat er natürlich Recht. Ändert aber nichts an der Unverfrorenheit.
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 12,80 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.23 19:09:02
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.255.742 von Muckelius am 03.08.23 17:52:31Die trauen sich was. Fast alle Aktionäre die nicht VIB waren haben geschlossen gegen diese Farce gestimmt.

      Hauptversammlung 2023
      Auf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022, die am 3. Juli 2023 erneut in virtueller Form
      stattfand, gab die BBI Immobilien AG Einblick in die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres und
      erläuterte ihren Aktionären Strategie und Geschäftsmodell. Wie in der Vergangenheit war die Zustimmung der
      Aktionäre zu den Punkten der Tagesordnung hoch. Die Hauptversammlung stimmte der Entlastung von Vorstand
      und Aufsichtsrat mit jeweils 99,94 %, sowie dem Vorschlag des Aufsichtsrats als Abschlussprüfer für das
      Geschäftsjahr 2023 die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zu beauftragen, mit 99,96 % zu."

      Die Geschäftsentwicklung und damit der Bericht ist völlig ohne Relevanz für uns.
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 12,00 €
      Avatar
      schrieb am 03.08.23 17:52:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      BBI Buergerliches Brauhaus Immobilien | 12,00 €
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