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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 317)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:36:42
      Beitrag Nr. 2.396 ()
      Ob das Bestand hat? Erinnert etwas an John Deere Lanz, oder bei Dt. Eisenhandel vor langer Zeit oder Aachener Straßenbahn, da gab es auch sowas. Gab es denn bei C.J. Vogel noch Umsätze in den maßgeblichen 3 Monaten? Irgendwie muss ja argumentiert werden, dass der Börsenkurs nicht maßgeblich sei.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:07:18
      Beitrag Nr. 2.395 ()
      Dazu kann ich nur eines sagen: Frechheit siegt... oder doch nicht? Wir können uns glücklich schätzen, dass die nicht NULL geboten haben, das es ja LG Hamburg ist...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 14:49:23
      Beitrag Nr. 2.394 ()
      Bei einem derzeitigen Kurs von 350/400 Euro????? Was ist denn da schief gegangen?



      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN:

      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out

      17.12.2013 14:44

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für
      BETEILIGUNGEN (ISIN DE 0007658007):

      Squeeze out: Konkretisierung des Übertragungsverlangens
      und Festlegung der Barabfindung

      Hamburg, den 17. Dezember 2013 - Die Hauptaktionärin der C.J. VOGEL
      AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg (im Folgenden: C.J. VOGEL
      AG), die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg (im Folgenden:
      OTTO AG), hat dem Vorstand der C.J. VOGEL AG heute mitgeteilt, dass die
      OTTO AG die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AG auf die OTTO AG als Hauptaktionärin
      entsprechend dem Verfahren gem. § 327a ff. AktG (sog. Squeeze out) auf EUR
      123,94 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der C.J. VOGEL AG festgelegt
      hat.

      Die OTTO AG bestätigt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der C.J.
      VOGEL AG am 16. Oktober 2013 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1
      Satz 1 AktG.

      Über den Squeeze out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der
      C.J. VOGEL AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich im Februar 2014
      stattfinden wird.

      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN

      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Amtsgericht Hamburg HR B 70 722
      Börsennotierung: regulierter Markt Berlin, Hannover
      WKN 765 800
      ISIN DE 0007658007


      17.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)40 / 6461 - 4450
      Fax: +49 (0)40 / 6461 - 2960
      E-Mail: info@cjvogelag.de
      Internet: www.cjvogelag.de
      ISIN: DE0007658007
      WKN: 765800
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hannover

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 16.12.13 09:18:53
      Beitrag Nr. 2.393 ()
      Alles klar - Danke !
      Allen Frohe Weihnachten und schöne Bordmusik !
      Avatar
      schrieb am 15.12.13 20:43:36
      Beitrag Nr. 2.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.052.104 von happymuck am 15.12.13 10:31:15@ happymuck Kursaussetzung in Frankfurt und auf Xetra ging der Veröffentlichung voraus.
      Xetra Newsboard
      2013/12/13 19:22:30 - Frankfurt 1)
      XFRA DVN1: AUSSETZUNG/SUSPENSION

      DIE FOLGENDE AKTIE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
      THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL

      Advanced Inflight All. DVN1 DE0001262186 HZE/EOT

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      Avatar
      schrieb am 15.12.13 10:31:15
      Beitrag Nr. 2.391 ()
      Warum hat die Advanced Inflight nicht im Kurs reagiert, obwohl doch die Ad-hoc um 19.29 Uhr erfolgte. Muss diese Meldung nicht nach Börsenschluss erfolgen ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:43:28
      Beitrag Nr. 2.390 ()
      Zitat von Straßenkoeter: Du kommst also aus Berlin und bist Herthaanhänger.


      Richtig. Ich durfte dem Sieg der Hertha beiwohnen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:40:26
      Beitrag Nr. 2.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.048.526 von straßenköter am 13.12.13 23:01:13Du kommst also aus Berlin und bist Herthaanhänger.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:01:13
      Beitrag Nr. 2.388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.047.616 von daPietro am 13.12.13 19:50:18Da kommt man gut gelaunt aus dem Stadion und sieht auch noch die 7,35 Euro als Sahnehäubchen Das ist ein Wort. So geht man gern ins Wochenende.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 19:50:18
      Beitrag Nr. 2.387 ()
      Nachricht vom 13.12.2013 | 19:29
      Advanced Inflight Alliance AG:Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je Stückaktie


      Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

      13.12.2013 19:29

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der
      Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines
      Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je
      Stückaktie

      München, 13. Dezember 2013 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in
      München hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit
      Sitz in München ihr am 30. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs.
      1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt und
      konkretisiert, die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG über
      die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Global
      Entertainment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines
      Verschmelzungsvertrages, mit der die Advanced Inflight Alliance AG auf die
      Global Entertainment AG verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang
      der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt. Die
      Global Entertainment AG hält weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der
      Advanced Inflight Alliance AG.

      Die Global Entertainment AG hat mitgeteilt, dass sie die an die
      auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
      Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5
      UmwG auf EUR 7,35 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.

      Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, den
      Verschmelzungsvertrag zwischen der Global Entertainment AG und der Advanced
      Inflight Alliance AG in Kürze abzuschließen. Die Hauptversammlung der
      Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll
      voraussichtlich am 21. Februar 2014 stattfinden.

      Advanced Inflight Alliance AG

      Der Vorstand


      13.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
      Schellingstr. 35
      80799 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 613805-0
      Fax: +49 (0)89 613805-55
      E-Mail: info@aialliance.com
      Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
      ISIN: DE0001262186
      WKN: 126218
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-inflight-allianc…
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