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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 424)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
    ID: 424.302
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      schrieb am 11.10.11 09:28:52
      Beitrag Nr. 1.329 ()
      ... bei buch.de (WKN: 520460) kauft die Thalia Holding auch weiter zu.
      Zu letzt wurde ein Paket von Scherzer&Co übernommen.
      Lt. NWJ sollte ein Übernahmeangebot beim Emissionspreis (10€uro) liegen.....
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 08:50:09
      Beitrag Nr. 1.328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.194.327 von straßenköter am 10.10.11 21:46:23...bei der Deutsche Immobilien Holding AG WKN: 747304 befindet man sich aktuell in der Phase der Erstellung der Unternehmensbewertung, um den Abfindungsbetrag festlegen zu können...
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      schrieb am 10.10.11 21:46:23
      Beitrag Nr. 1.327 ()
      Da möchte ich doch gleich Joyou in die Runde werfen. Joyou haftet sicher aktuell der Makel eines China-Wertes an. Ansonsten ist kaum etwas zu bemängeln: Sehr gute operative Entwicklung, günstiges KGV und der Hauptaktionär Grohe Asia hält mittlerweile 64%, so dass das Erreichen der 75%-Schwelle im Bereich des machbaren ist. Insbesondere vor dem hintergrund, dass der CEO nicht alle Aktien mit Grohe zusammengelegt hat und noch 8% besitzt. Ein freiwillige Angebot gab es von Grohe Asia im Februar zu 13,50 Euro. Der momentane Kurs von 8,59 Euro kann eigentlich nur aus einem China-Abschlag resultieren. Grohe selber hat letztmalig Ende August zu 10,50 Euro außerbörslich 38.000 Aktien (0,16%) hinzugekauft.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 10.10.11 19:22:12
      Beitrag Nr. 1.326 ()
      Dann will ich mal folgende Werte mit Abfindungsphantasie zur Diskussiuon stellen:

      Sachsenmilch AG (WKN: A0DRXC): Hier arbeitet sich Theo Müller (Müllermilch) immer näher an die 95 %-Schwelle ran. Details im wo-Thread zu Sachsenmilch. "Nettocash" der Gelsellschaft liegt übrigens bei rund 6.500 Euro je Aktie.

      Allgemeine Gold- und Silberscheideanstallt AG (WKN: 503850): Der Großaktionär Umicore hält auch Aktien jenseits der 90 %. Ein Thread zu dem Wert in wo existiert ebenfalls.
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      schrieb am 10.10.11 17:20:56
      Beitrag Nr. 1.325 ()
      Will ja nicht meckern, aber der Titel des Threads ist "Abfindungsphantasie"(!). Mittlerweile drehen sich die Mitteilungen hier nur noch um die technische bzw. gerichtliche Abwicklung von Vorgängen, bei denen die Abfindung längst gelaufen ist.

      Es wäre schön (und würde den Thread auch wieder interessant machen), wenn hier mal wieder über Aktien mit AbfindungsPHANTASIE diskutiert würde.

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      schrieb am 10.10.11 16:22:34
      Beitrag Nr. 1.324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.187.415 von Felsenschwalbe am 08.10.11 12:33:50SAP AG

      Walldorf/Baden

      WKN: 716460
      ISIN: DE0007164600



      Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG

      Durch Beschluss der Hauptversammlung der SAP Systems Integration AG vom 28./29. April 2006 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der SAP Systems Integration AG, Dresden, gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen eine Barabfindung in Höhe von € 38,83 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin, die SAP AG mit Sitz in Walldorf übertragen. Mehrere Antragsteller haben nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Dresden eingeleitet und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt. Gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG machen wir bekannt:

      Das Landgericht Dresden hat durch rechtskräftigen Beschluss vom 23. November 2010 (Az.: 43 HKO 122/07 AktG) beschlossen:

      1. Die Anträge werden zurückgewiesen

      2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die Kosten des gemeinsamen Vertreters der Antragsberechtigten, die nicht Antragsteller sind.

      3. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.




      Walldorf, Oktober 2011

      SAP AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.10.11 12:33:50
      Beitrag Nr. 1.323 ()
      Bei Phönix soll es eine Entscheidung des LG zum BuG-Vertrag geben. Weiß jemand mehr?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 14:11:11
      Beitrag Nr. 1.322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.114.877 von pseudonym2 am 21.09.11 11:04:21Erfahrungsgemäß wird aber von vielen Antragstellern nur pauschal gerügt oder von anderen Antragstellern abgeschrieben. Von vielleicht 100 Antragstellern sind somit oft nur rd. zehn Anträge gehaltvoll. Für diese muss man natürlich auch Aufwand betreiben.


      Ja, leider ist das so, die "10 "investieren viel viel Zeit ,ohne dass es dafür ein besonderes Entgelt gibt , zugute kommt das Ergebnis aber allen....
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 11:04:21
      Beitrag Nr. 1.321 ()
      Zu Frage 1: Da eventuelle Erhöhungen allen Abfindungsberechtigten zugute kommen, gibt es m.E. nur zwei Gründe, sich auch zu beteiligen:

      1. Man ist auf einen Vergleich aus, bei dem einem Kosten (pauschal) vergütet werden. Das wird aber eher im Anfechtungsverfahren gemacht
      2. Man kann interessante (neue) Argumente in das Verfahren einbringen und erhöht so (für alle) die Chancen auf eine Nachbesserung. Erfahrungsgemäß wird aber von vielen Antragstellern nur pauschal gerügt oder von anderen Antragstellern abgeschrieben. Von vielleicht 100 Antragstellern sind somit oft nur rd. zehn Anträge gehaltvoll. Für diese muss man natürlich auch Aufwand betreiben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 21.09.11 10:57:10
      Beitrag Nr. 1.320 ()
      Zitat von straßenköter: Bin zwar schon bei vielen Übernahmen/Squeeze Outs dabei gewesen, aber ich habe mich noch nie an einer Klage beteiligt. Ich glaube, dass das Thema für viele vom Grundsatz sehr interessant ist. Deswegen würde ich die Diskussion gerne hier fortführen, sofern es für Dich ok ist. Wenn es detailierter oder persönlicher wird, können wir gern per Boardmail kommunizieren.

      Zunächst hätte ich mal einige allgemeine Fragen:
      Warum ist es vorteilhaft(er), selber ein SSV anzustreben als sich wie ein Hinterradlutscher anzuhängen?
      Welcher zeitliche Aufwand verbürgt sich hinter solch einem Klageverfahren?
      Wie hoch ist das Kostenrisiko?
      Was ist zu beachten (Fristen usw.)

      Vom Grundsatz möchte ich nicht ausschließen, mich selber an Verfahren zu beteiligen. Ich war nur bislang zu bequem, selber tätig zu werden. Deswegen ist Frage 1 natürlich besonders interessant.
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