ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 429)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Balaton ist mit dem Angebot, bis zu 50.000 Aktien von WET zu 50 Euro zu nehmen, erfolgreich gewesen. Es wurden fast doppelt soviele angedient wie angestrebt, so dass die Annahmequote lediglich bei etwa 55% liegt.
Wenn man jetzt die Anteile von Amerigon (ca. 77%), Balaton (ca 12%) und Axxion (ca. 5%) zusammenrechnet, beträgt der echte Streubesitz also etwa nur noch um die 5%. Somit braucht sich Amerigon nur noch mit Balaton und Axxion auf einen Preis einigen. Bis dahin kann man sich mit der Garantiedividende bespaßen.
Wenn man jetzt die Anteile von Amerigon (ca. 77%), Balaton (ca 12%) und Axxion (ca. 5%) zusammenrechnet, beträgt der echte Streubesitz also etwa nur noch um die 5%. Somit braucht sich Amerigon nur noch mit Balaton und Axxion auf einen Preis einigen. Bis dahin kann man sich mit der Garantiedividende bespaßen.
14:37 24.08.11
EANS-News: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
--------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Privatisierung/Abfindung der Minderheitsaktionäre
Bad Langensalza (euro adhoc) - Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR
(kurz: LHA Holding) mit Sitz in Jüchen hat der LHA Internationale
Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad
Langensalza mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der
LHA AG gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der
Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück hält und
den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung
einzuberufen, in der ein Beschluß nach § 327a Abs. 1 AktG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf
die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefaßt werden
soll. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären im Rahmen des
Ausschlusses zu zahlenden Barabfindung wird auf der Grundlage eines
vom für das Verfahren zuständigen Landgericht durch Beschluß
bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Mit der Durchführung
der dann einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung ist
frühestens im Oktober/November 2011 zu rechnen.
Rückfragehinweis:
Axel Krause
Aufsichtsratsvorsitzender
Telefon: +49-(0)2165-879 879
E-Mail: krause-juechen@t-online.de
EANS-News: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Privatisierung/Abfindung der Minderheitsaktionäre
Bad Langensalza (euro adhoc) - Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR
(kurz: LHA Holding) mit Sitz in Jüchen hat der LHA Internationale
Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad
Langensalza mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der
LHA AG gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der
Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück hält und
den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung
einzuberufen, in der ein Beschluß nach § 327a Abs. 1 AktG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf
die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefaßt werden
soll. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären im Rahmen des
Ausschlusses zu zahlenden Barabfindung wird auf der Grundlage eines
vom für das Verfahren zuständigen Landgericht durch Beschluß
bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Mit der Durchführung
der dann einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung ist
frühestens im Oktober/November 2011 zu rechnen.
Rückfragehinweis:
Axel Krause
Aufsichtsratsvorsitzender
Telefon: +49-(0)2165-879 879
E-Mail: krause-juechen@t-online.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.988.949 von cade am 23.08.11 10:43:32Der Basiszinssatz wird in jedem Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens angegriffe. Staatsanleihen offerieren einen risikolosen Zins? Wohl kaum! Aber wenn man nicht mehr hat, droht einem der Antrag als unzulässig um die Ohren zu fliegen. Moksel ist mit seinen 58 Beteiligungen etwas unübersichtlich. Ich muss erst einmal rausfinden, was die value driver sind. Ansonsten ist die Ausschüttungsquote von 45% in der ewigen Rente schon ein Witz angesichts der Unternehmensplanung.
das einzige was ich gefunden habe sind die basiszinsen. wenn ich mir den derzeitigen zinssatz für 10-jährige bundeswertpapiere ansehe der derzeit knapp über 2 % ist könnte man auch verlangen, dass man mit einem niedrigeren basiszins rechnet, da ja immer die verhältnisse zur hauptversammlung entscheidend sind.
Hat sich jemand einmal mit dem Moksel Squeeze out befasst? Ich denke, dass da nicht viel Luft nach oen ist. Ich habe zwar selten so ein schrottiges Prüfgutachten gelesen, aber die Bewertung scheint im Großen und Ganzen in Ordnung zu sein, oder hat jemand etwas gefunden, was zu einer höheren Bewertung führen könnte?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.986.544 von cade am 22.08.11 19:23:09In dem Kommentar von Geiel/Süßmann steht zu § 39a, dass die 95% Schwelle nicht aufgrund des Erwerbs von Aktien im Wege des Übernahme-, Pflichtangebots erreicht worden sein muss, sondern dass auch börsliche oder außerbörsliche Zukäufer vor oder parallel zu dem Angebot möglich sind. Entscheidend ist also, dass 90% der von dem Angebot betroffenen Aktien angedient werden. Dann kommt es, so sehe ich das erst einmal nur vorläufig, nicht zu einem aktienrechtliche Squeeze out sondern einem übernahmerechtlichen Squeeze out. Dass die in ihrem Papier vorsorglich auch auf die Konsequenzen eines aktienrechtliche SO hinweisen, ist m.E. aus Vorsichtgründen erfolgt. Nehmen nicht 90% der betroffenen Aktionäre das Übernahmeangebot an, was ja immer noch möglich ist, dann werden die wohl den schwierigeren weg des aktienrechtliche SO gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.986.544 von cade am 22.08.11 19:23:09In dem Kommentar von Geiel/Süßmann steht zu § 39a, dass die 95% Schwelle nicht aufgrund des Erwerbs von Aktien im Wege des Übernahme-, Pflichtangebots erreicht worden sein muss, sondern dass auch börsliche oder außerbörsliche Zukäufer vor oder parallel zu dem Angebot möglich sind. Entscheidend ist also, dass 90% der von dem Angebot betroffenen Aktien angedient werden. Dann kommt es, so sehe ich das erst einmal nur vorläufig, nicht zu einem aktienrechtliche Squeeze out sondern einem übernahmerechtlichen Squeeze out. Dass die in ihrem Papier vorsorglich auch auf die Konsequenzen eines aktienrechtliche SO hinweisen, ist m.E. aus Vorsichtgründen erfolgt. Nehmen nicht 90% der betroffenen Aktionäre das Übernahmeangebot an, was ja immer noch möglich ist, dann werden die wohl den schwierigeren weg des aktienrechtliche SO gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.986.544 von cade am 22.08.11 19:23:09In dem Kommentar von Geiel/Süßmann steht zu § 39a, dass die 95% Schwelle nicht aufgrund des Erwerbs von Aktien im Wege des Übernahme-, Pflichtangebots erreicht worden sein muss, sondern dass auch börsliche oder außerbörsliche Zukäufer vor oder parallel zu dem Angebot möglich sind. Entscheidend ist also, dass 90% der von dem Angebot betroffenen Aktien angedient werden. Dann kommt es, so sehe ich das erst einmal nur vorläufig, nicht zu einem aktienrechtliche Squeeze out sondern einem übernahmerechtlichen Squeeze out. Dass die in ihrem Papier vorsorglich auch auf die Konsequenzen eines aktienrechtliche SO hinweisen, ist m.E. aus Vorsichtgründen erfolgt. Nehmen nicht 90% der betroffenen Aktionäre das Übernahmeangebot an, was ja immer noch möglich ist, dann werden die wohl den schwierigeren weg des aktienrechtliche SO gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.986.544 von cade am 22.08.11 19:23:09In dem Kommentar von Geiel/Süßmann steht zu § 39a, dass die 95% Schwelle nicht aufgrund des Erwerbs von Aktien im Wege des Übernahme-, Pflichtangebots erreicht worden sein muss, sondern dass auch börsliche oder außerbörsliche Zukäufer vor oder parallel zu dem Angebot möglich sind. Entscheidend ist also, dass 90% der von dem Angebot betroffenen Aktien angedient werden. Dann kommt es, so sehe ich das erst einmal nur vorläufig, nicht zu einem aktienrechtliche Squeeze out sondern einem übernahmerechtlichen Squeeze out. Dass die in ihrem Papier vorsorglich auch auf die Konsequenzen eines aktienrechtliche SO hinweisen, ist m.E. aus Vorsichtgründen erfolgt. Nehmen nicht 90% der betroffenen Aktionäre das Übernahmeangebot an, was ja immer noch möglich ist, dann werden die wohl den schwierigeren weg des aktienrechtliche SO gehen.
laut dem text des letzten abfindungsangebots hatte clariant zum zeitpunkt der veröffentlichung des angebots schon mehr als 95 % von südchemie. man schreibt auf seite 38 auch dass der squeeze out preis höher sein kann als 126,38. deswegen denke ich dass ein übernahmerechtlicher sweeze out hier nicht möglich ist. aber wir haben sicher experten im forum, die das genauer wissen als ich. ich poste mal den link zum letzten angebot.
http://www.bafin.de/cln_179/nn_724104/SharedDocs/Downloads/D…
http://www.bafin.de/cln_179/nn_724104/SharedDocs/Downloads/D…