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    Was geht denn z.Zt. in D noch im Bereich Pennystocks? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 6)

    eröffnet am 22.06.08 13:32:25 von
    neuester Beitrag 02.10.23 08:43:54 von
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      Avatar
      schrieb am 28.01.21 09:21:03
      Beitrag Nr. 2.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.656.237 von tbhomy am 28.01.21 09:02:30Liest man von dir schon viele jahre .... mach weiter so.... so verändert man die welt :kiss:
      Avatar
      schrieb am 28.01.21 19:43:12
      Beitrag Nr. 2.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.656.210 von tbhomy am 28.01.21 09:01:28Man fragt sich dabei allerdings, in wessen Interesse das liegen soll, insolvente und kapitalschwache Firmen zu delisten?

      Bestehende steuerliche Verlustvorträge sollen untergehen und mit jedem Delisting werden die Rechte der Aktionäre beeinträchtigt. Das Verlustvorträge einen Wert darstellen ist sicher unbestritten. Und dass die Handelbarkeit eines Wertpapiers einen Teil dessen Werts ausmacht, ebenso.

      Also der Ruf nach mehr Regulierung, im Interesse der Anleger ist das meines Erachtens nicht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.21 22:10:22
      Beitrag Nr. 2.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.677.045 von honigbaer am 28.01.21 19:43:12
      Zitat von honigbaer: Man fragt sich dabei allerdings, in wessen Interesse das liegen soll, insolvente und kapitalschwache Firmen zu delisten?

      Bestehende steuerliche Verlustvorträge sollen untergehen und mit jedem Delisting werden die Rechte der Aktionäre beeinträchtigt. Das Verlustvorträge einen Wert darstellen ist sicher unbestritten. Und dass die Handelbarkeit eines Wertpapiers einen Teil dessen Werts ausmacht, ebenso.

      Also der Ruf nach mehr Regulierung, im Interesse der Anleger ist das meines Erachtens nicht.


      Niemand hält dich davon ab, rechtzeitig einen Insolvenzplan einzureichen. Nach dem Schlusstermin ist gesetzlich wegen §274 AktG eh keine Sanierung mehr möglich. Derart Aktien können - nach einer angemessenen Karenzzeit, in welcher die Aktionäre verkaufen können, vom Handel genommen werden.
      Sobald das Insolvenzverfahren beendet ist, wird üblicher Weise eh aus dem HR gelöscht. AG-Mäntel gibt es am Markt genug. Auch von der Stange. Das Angebot wird aber nicht angemessen genutzt.

      Noch einmal: Nicht MEHR Regulierung, sondern sinnvolle und effektive Regulierung. Den Aktionären eröffnen sich mit der geplanten vorinsolvenzlichen Sanierung bereits neue Chancen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.21 22:57:12
      Beitrag Nr. 2.504 ()
      Kann man sich alles schon wegen der verfassungs- und EU-rechtswidrigen Beschränkungen beim Verlustabzug leider nicht schönreden. Allein schon dadurch könnte man sich gehindert sehen, eine Mantelbelebung in Angriff zu nehmen.

      Bei der Löschung herrscht ja offensichtlich auch blanke Willkür, "üblicher Weise wird eh gelöscht", das nenne ich mal einen nachvollziehbaren Rechtsrahmen. Offenbar konnte sich eine OAB nur vor der Löschung retten, indem man ein paar effektive Aktienurkunden im Bestand hatte, um nicht vermögenslos zu sein.

      Pinguin wird hingegen versehentlich gelöscht und ist dann doch wieder im Handel.

      Löschung nach §394 FamFG samt Löschung heißt ja nicht, dass nicht danach noch eine Abwicklung stattfinden kann.

      §264 AktG:
      (2) Ist die Gesellschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, so findet eine Abwicklung nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, daß Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt. Die Abwickler sind auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen.

      Also wieso soll dann der Handel eingestellt werden, wenn mit den Aktien noch Rechte an einer Verteilungsmasse zu stehen können? Leider alles juristisch schwer anzugreifen, aber wieso soll das im Ermessen der Wertpapierbörsen liegen, in mit den Delistingentscheidungen in die Eigentumsrechte der Anteilseigner einzugreifen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.21 13:37:53
      Beitrag Nr. 2.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.681.875 von honigbaer am 28.01.21 22:57:12
      Zitat von honigbaer: Kann man sich alles schon wegen der verfassungs- und EU-rechtswidrigen Beschränkungen beim Verlustabzug leider nicht schönreden. Allein schon dadurch könnte man sich gehindert sehen, eine Mantelbelebung in Angriff zu nehmen.

      Bei der Löschung herrscht ja offensichtlich auch blanke Willkür, "üblicher Weise wird eh gelöscht", das nenne ich mal einen nachvollziehbaren Rechtsrahmen. Offenbar konnte sich eine OAB nur vor der Löschung retten, indem man ein paar effektive Aktienurkunden im Bestand hatte, um nicht vermögenslos zu sein.

      Pinguin wird hingegen versehentlich gelöscht und ist dann doch wieder im Handel.

      Löschung nach §394 FamFG samt Löschung heißt ja nicht, dass nicht danach noch eine Abwicklung stattfinden kann.

      §264 AktG:
      (2) Ist die Gesellschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, so findet eine Abwicklung nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, daß Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt. Die Abwickler sind auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen.

      Also wieso soll dann der Handel eingestellt werden, wenn mit den Aktien noch Rechte an einer Verteilungsmasse zu stehen können? Leider alles juristisch schwer anzugreifen, aber wieso soll das im Ermessen der Wertpapierbörsen liegen, in mit den Delistingentscheidungen in die Eigentumsrechte der Anteilseigner einzugreifen?


      Achtung, richtig lesen!

      §264 AktG:

      Absatz 1 besagt deutlich, dass §264 nur bei Abwicklung gilt, nicht bei Liquidation im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens und demgemäß Löschung nach §262 Absatz 1 Satz 3 AktG. Bitte beachten.

      ICH spreche nur von Insolvenzverfahren börsennotierter AGs.

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      schrieb am 01.02.21 15:01:07
      Beitrag Nr. 2.506 ()
      Löschung nach FamFG kommt aber doch vor?
      Pinguin AG zum Beispiel?
      Muss nicht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Insolvenzplan, bei vorhandenem Vermögen eine Abwicklung stattfinden?

      Und wieso sollte man dann schon vor Beendigung des Insolvenzverfahrens den Börsenhandel einstellen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.21 19:09:06
      Beitrag Nr. 2.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.747.142 von honigbaer am 01.02.21 15:01:07
      Zitat von honigbaer: Löschung nach FamFG kommt aber doch vor?
      Pinguin AG zum Beispiel?
      Muss nicht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Insolvenzplan, bei vorhandenem Vermögen eine Abwicklung stattfinden?

      Und wieso sollte man dann schon vor Beendigung des Insolvenzverfahrens den Börsenhandel einstellen.


      Nein, denn die Liquidation ist bereits eine Abwicklung, nur nach dem Insolvenzrecht. Nach Inso-Ende folgt nur die erneute Prüfung des Überschuldungsgrades nach §394 FamFG. Sollte den Restforderungen der Gläubiger kein verwertbares Vermögen mehr gegenüber stehen, wird ein Antrag auf Löschung der AG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ("von Amts wegen") gestellt.

      "Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt."

      Quelle:
      https://dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
      Avatar
      schrieb am 23.02.21 15:23:21
      Beitrag Nr. 2.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.618.098 von tbhomy am 26.01.21 17:13:18
      Einstellung der Preisermittlung
      Zitat von tbhomy:
      Zitat von tbhomy: Und welche als Nächstes dran sind.... :cool:


      BBS
      https://www.xetra.com/resource/blob/2412676/53074409dac27fc9…

      P. Holzmann
      https://www.xetra.com/resource/blob/2412686/50be5b14d0dfaf07…

      Erneut Wizcom
      https://www.xetra.com/resource/blob/2412688/8a1e0bff1facf96e…


      "Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet"

      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      BBS Kraftfahrzeugtechnik Aktiengesellschaft, Schiltach
      Beschluss: Einstellung der Preisermittlung
      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      BBS Kraftfahrzeugtechnik Aktiengesellschaft, Schiltach
      Beschluss: Widerruf der Zulassung (General Standard)
      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      Philipp Holzmann Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
      Beschluss: Widerruf der Zulassung (General Standard)
      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      Philipp Holzmann Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
      Beschluss: Einstellung der Preisermittlung
      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      Wizcom Technologies Ltd., Rosh HaAyin, Israel
      Beschluss: Einstellung der Preisermittlung
      23. Feb 2021
      Aktien (Regulierter Markt)
      Wizcom Technologies Ltd., Rosh HaAyin, Israel
      Beschluss: Widerruf der Zulassung (General Standard)

      https://www.xetra.com/xetra-de/newsroom/fwb-bekanntmachungen…

      Welche Insolvenzaktien sind als Nächstes dran ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 08:43:08
      Beitrag Nr. 2.509 ()
      Wieso Delisting all dieser SPACs :confused::confused::confused::confused:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 10:35:00
      Beitrag Nr. 2.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.170.204 von honigbaer am 24.02.21 08:43:08Gegenfrage: Wozu braucht man noch eine Notierung ?
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 10:51:36
      Beitrag Nr. 2.511 ()
      Ja genau. Wieso Siemens und SAP nicht delisten?
      Wer braucht schon eine Notierung?
      Diese dauernde Aktienmigration von einem Depot ins andere einfach unterbinden!

      Sonst könnte ja möglicherweise jemand, der an einem Insolvenzplan arbeitet, noch an der Börse weitere Aktien erwerben, um seinen Anteil am zu sanierenden Unternehmen zu erhöhen? Wäre das so schlimm?

      Jedes Delisting ist zum Nachteil der Aktionäre. Die Unternehmen haben Verlustvorträge, die einen Wert darstellen, sobald die werbende Geschäftstätigkeit wieder aufgenommen wird. Es gibt doch in Deutschland ein Übernahmerecht, demzufolge ein Hauptaktionär bei Kontrollwechsel ein abfindungsangeot unterbreiten muss, wenn die Aktie im regulierten Handel ist. Das wird alles durch das Delisting ausgehebelt und das in intransparenten Verfahren vor dem Amtsgericht.

      Sind denn die Löschungen nach FamFG schon erfolgt bei Holzmann und BBS?
      Und bei Wizcom hat doch nicht die Börse in Deutschland über das Schicksal des Unternehmens zu entscheiden.

      Das scheint mir alles dringend reformbedürftig zu sein.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:05:08
      Beitrag Nr. 2.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.173.243 von honigbaer am 24.02.21 10:51:36Seit wann sind Siemens und SAP insolvent ? Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:11:49
      Beitrag Nr. 2.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.173.243 von honigbaer am 24.02.21 10:51:36"Sind denn die Löschungen nach FamFG schon erfolgt bei Holzmann und BBS? Und bei Wizcom hat doch nicht die Börse in Deutschland über das Schicksal des Unternehmens zu entscheiden."

      Handelsaussetzungen und Handelseinstellungen sind auch ohne Löschung der AG nach §25 und §39 Absatz 1 Börsengesetz möglich, sobald entsprechende Gründe dafür vorliegen:

      https://dejure.org/gesetze/BoersG/25.html
      https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html

      Die Aktien können mitunter noch außerbörslich gehandelt werden bis zur Löschung der AG. Die Aktionäre hatten aber auch ausreichend Zeit, ihre Aktien zu verkaufen. Oder sich für das Halten zu entscheiden. Dass das weitere Halten von Aktien insolventer AGs ein hohes Risiko darstellen kann, muss man glaube ich nicht erst erklären.

      Wizcom ist an einer deutschen Börse notiert, daher gelten auch die deutschen Gesetze (WpHG, AktG, BörsG etc.).
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:11:50
      Beitrag Nr. 2.514 ()
      Eben!
      Bei Siemens und SAP besteht doch gar kein Kapitalbedarf, die haben doch an der Börse gar nichts zu suchen. Eine Firma in insolvenz braucht hingegen dringend Kapital und könnte sich dieses am Kapitalmarkt beschaffen.

      Oder was ist Deiner Meinung nach generell der Sinn eines Börsenhandels?
      Dass man eines Tages ein Delisting vornehmen kann?
      Es geht doch darum, dass die Chancen und Risiken einer Beteiligung auf viele Schultern verteilt werden und Vorhaben finanziert werden können.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:25:12
      Beitrag Nr. 2.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.173.705 von honigbaer am 24.02.21 11:11:50"Eine Firma in insolvenz braucht hingegen dringend Kapital und könnte sich dieses am Kapitalmarkt beschaffen."

      Eine Insolvenz ist zunächst einmal ein Risiko für die Beteiligten. Zur Chance wird es nur, falls alle an einem Strang ziehen. Das ist statistisch gesehen eher selten der Fall.

      Deine Sichtweise verdrängt, dass es Gläubiger gibt, die kein Interesse haben, einen Investor bei einer Sanierung zu unterstützen. Und es gibt auch insolvente AGs, wo die Kapitalbeschaffung unverhältnismäßig teuer wäre. Dann wären da noch die Veränderungen durch das Jahresteuergesetz 2018 zu nennen. Zudem befinden wir uns europaweit in einer schwierigen Wirtschafts- und Finanzsituation.

      Dass da Vorstände auf Anfrage abwinken, Vorstände nicht mehr erreichbar sind/oder sein wollen oder die Gläubiger bereits für ein Delisting votiert haben, steht dann noch auf einem anderen Blatt.

      Nur meine Meinung.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:43:46
      Beitrag Nr. 2.516 ()
      Ich selbst fasse Insolvenzaktien nur noch an, sobald es eine Meldung über eine Sanierungsabsicht gibt. Und verkaufe auch schnell wieder, falls sich heraus kristallisiert, dass die Altaktionäre nicht im Boot sein werden (Herabsetzung Grundkapital auf Null oder deutliche Teilenteignung, geringe Partizipation über KE).

      Zocken tue ich schon längere Zeit nicht mehr. Seit der Meldung der Bafin von neulich, rate ich jedem, damit sehr vorsichtig zu sein.

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbr…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 11:51:35
      Beitrag Nr. 2.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.174.434 von tbhomy am 24.02.21 11:43:46
      Zitat von tbhomy: Ich selbst fasse Insolvenzaktien nur noch an, sobald es eine Meldung über eine Sanierungsabsicht gibt. Und verkaufe auch schnell wieder, falls sich heraus kristallisiert, dass die Altaktionäre nicht im Boot sein werden (Herabsetzung Grundkapital auf Null oder deutliche Teilenteignung, geringe Partizipation über KE).

      Zocken tue ich schon längere Zeit nicht mehr. Seit der Meldung der Bafin von neulich, rate ich jedem, damit sehr vorsichtig zu sein.

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbr…


      Ach so, Du butterst da nur noch rein?!
      Wenn die Meldung über eine Sanierungsabsicht kommt und der Kurs hochschießt kaufen und dann verkaufen, wenn irgendwelche Kapitalmaßnahmen dann doch nicht oder nicht in gewünschter Weise umgesetzt werden und der Kurs dann unten ist.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 12:05:37
      Beitrag Nr. 2.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.173.978 von tbhomy am 24.02.21 11:25:12
      Zitat von tbhomy: "Eine Firma in insolvenz braucht hingegen dringend Kapital und könnte sich dieses am Kapitalmarkt beschaffen."

      Eine Insolvenz ist zunächst einmal ein Risiko für die Beteiligten. Zur Chance wird es nur, falls alle an einem Strang ziehen. Das ist statistisch gesehen eher selten der Fall.

      Deine Sichtweise verdrängt, dass es Gläubiger gibt, die kein Interesse haben, einen Investor bei einer Sanierung zu unterstützen. Und es gibt auch insolvente AGs, wo die Kapitalbeschaffung unverhältnismäßig teuer wäre. Dann wären da noch die Veränderungen durch das Jahresteuergesetz 2018 zu nennen. Zudem befinden wir uns europaweit in einer schwierigen Wirtschafts- und Finanzsituation.

      Dass da Vorstände auf Anfrage abwinken, Vorstände nicht mehr erreichbar sind/oder sein wollen oder die Gläubiger bereits für ein Delisting votiert haben, steht dann noch auf einem anderen Blatt.

      Nur meine Meinung.


      Das Insolvenzverfahren wird doch im Interesse der Gläubiger eingeleitet.
      Natürlich haben vor allem die Gläubiger noch Chancen, wenn irgendeine Sanierung stattfindet, ob das nun über einen Insolvenzplan oder eine Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten erfolgt.

      Gerade die jetzige Krise hat doch die Politiker auch wachgerüttelt, die stürzen sich doch mit ihren Coronhilfen schon mit Gewalt auf die Unternehmen, um Insolvenzen zu verhindern, da ja Firmen auch unverschuldet oder durch einmalige unglückliche Ereignisse in die insolvenz geraten können und dann möchte man natürlich versuchen, diese Unternehmen nicht zu zerschlagen, sondern alle Chancen zur Sanierung zu nutzen. Man hat ja auch dafür den fortführungsgebundenen Verlustvortrag eingeführt, um Insolvenzen und Sanierungen in Eigenverwaltung zu ermöglichen. Oft fehlt eben auch Kapital, das nur im Rahmen eines Insolvenzplans mit neuen Aktionären oder durch einen Teilverzicht der Gläubiger aufgebracht werden kann.

      Folge der Insolvenz ist doch meist, dass die bestehenden Chancen zwangsweise ruiniert werden, indem der Handlungsspielraum eines Insolvenzverwalters sehr begrenzt ist. Ich meine, in vielen Fällen würden die Aktionäre gerne selbst einen Sanierungsbeitrag leisten. Das sieht man ja bei vielen Insolvenzen, dass für die Aktien noch hohe Kurse bezahlt werden. Was soll das anderes sein, als Ausdruck der Bereitschaft, weiter in die Gesellschaft zu investieren? An der Börse wird Eigenkapital gegen Ausgabe von Aktien beschafft. Wie könnte so eine Finanzierung jemals "teuer" sein?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.21 12:41:34
      Beitrag Nr. 2.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.174.935 von honigbaer am 24.02.21 12:05:37Die Praxis seit 2010 und insbesondere seit 2018 zeigt, dass es so einfach, wie von dir dargestellt, eben nicht ist. Die Gläubiger wissen zudem auch, dass es nur wenige Sanierungen bzw. Cold-IPOs gibt, die so erfolgreich sind, dass sie zu echten Kompensationen für die Gläubiger führen. Abschreibungen gestalten sich demgegenüber mitunter einfacher, wenn auch schmerzhafter.

      Es ist wie es ist.
      Avatar
      schrieb am 03.03.21 17:54:43
      Beitrag Nr. 2.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.159.191 von tbhomy am 23.02.21 15:23:21Bei BBS wurden in Stuttgart heute 4.000 Aktien zu 20 Cent gehandelt. Die Delistingankündigung scheint wenig abschreckend zu sein.
      Avatar
      schrieb am 03.03.21 21:17:06
      Beitrag Nr. 2.521 ()
      Es ist nur eine Frage der Zeit...
      Avatar
      schrieb am 04.03.21 20:44:39
      Beitrag Nr. 2.522 ()
      Offenbar sind die BBS noch nicht gelöscht, da das Unternehmensregister die Firma noch mit der normalen Suche findet. Im Unternehmensregister war am 20.10.2020 eine Löschungsankündigung mit zweimonatiger Widerspruchsfrist veröffentlicht.

      Wieso wartet man nicht mit dem Delisting die Löschung ab, wenn diese sowieso bevorsteht?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 08:14:07
      Beitrag Nr. 2.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.314.924 von honigbaer am 04.03.21 20:44:39
      Zitat von honigbaer: Offenbar sind die BBS noch nicht gelöscht, da das Unternehmensregister die Firma noch mit der normalen Suche findet. Im Unternehmensregister war am 20.10.2020 eine Löschungsankündigung mit zweimonatiger Widerspruchsfrist veröffentlicht.

      Wieso wartet man nicht mit dem Delisting die Löschung ab, wenn diese sowieso bevorsteht?


      "Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet"

      https://www.xetra.com/resource/blob/2551488/513d1f9ffa1d26e3…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 12:36:20
      Beitrag Nr. 2.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.353.197 von tbhomy am 08.03.21 08:14:07Börse Stuttgart hat es auch schon gemerkt und will BS und Philip Holzmann am 12.04.2021 einstellen.

      Aber BBS ist ja auch noch in Düsseldorf gelistet und vielleicht geht es wie bei VDN, dass die Freiverkehrsnotiz in Düsseldorf Bestand hat?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 15:22:53
      Beitrag Nr. 2.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.357.985 von honigbaer am 08.03.21 12:36:20
      Zitat von honigbaer: Börse Stuttgart hat es auch schon gemerkt und will BS und Philip Holzmann am 12.04.2021 einstellen.

      Aber BBS ist ja auch noch in Düsseldorf gelistet und vielleicht geht es wie bei VDN, dass die Freiverkehrsnotiz in Düsseldorf Bestand hat?


      Und selbst falls: Wozu soll das noch gut sein ?
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 16:08:39
      Beitrag Nr. 2.526 ()
      In Stuttgart und Düsseldorf zeigt der Makler als TAXE Geldkurse 2000 Stück zu 0,10 an.
      Wozu soll es gut sein, den Aktionären diese börsliche Verkaufsmöglichkeit zu entziehen, indem der Handel eingestellt wird?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 19:07:06
      Beitrag Nr. 2.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.361.846 von honigbaer am 08.03.21 16:08:39
      Zitat von honigbaer: In Stuttgart und Düsseldorf zeigt der Makler als TAXE Geldkurse 2000 Stück zu 0,10 an.
      Wozu soll es gut sein, den Aktionären diese börsliche Verkaufsmöglichkeit zu entziehen, indem der Handel eingestellt wird?


      Börsliche Verkaufmöglichkeit entziehen ? Die AG ist seit 2007 insolvent. Also wenn da nicht genug Zeit war, seine Aktien zu verkaufen. :rolleyes:

      https://de.wikipedia.org/wiki/BBS_(Marke)#
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 19:18:02
      Beitrag Nr. 2.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.365.584 von tbhomy am 08.03.21 19:07:06Bei 10 Cent war der Kurs zuletzt vor drei Jahren!

      Außerdem will ja vielleicht auch jemand kaufen, der Handel ist ja nicht nur zum Verkaufen da.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 08:35:49
      Beitrag Nr. 2.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.365.767 von honigbaer am 08.03.21 19:18:02Warum sollte jemand noch die BBS-Aktie kaufen wollen, wo das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben und die AG zur Löschung vorgesehen ist ? Das macht überhaupt keinen Sinn, da findet man für sein Geld hunderte bessere Werte am Markt. Ohne wertlose Aktien zu kaufen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 10:03:09
      Beitrag Nr. 2.530 ()
      Das frage ich mich ja eben auch gerade!

      Ein Experte für Nonvaleurs?
      Jemand, der sonst Negativzins zahlen muss?
      BBS = besser als Bitcoin?
      Jemand, der alle Firmen mit drei Buchstaben kauft? MBB, BBS, VDN, BMW, ...

      Außerdem hat man doch bei Pinguin gesehen, dass so eine Löschung samt Handelseinstellung auch ein Irrtum sein kann.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 10:14:05
      Beitrag Nr. 2.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.372.925 von honigbaer am 09.03.21 10:03:09
      Zitat von honigbaer: Das frage ich mich ja eben auch gerade!

      Ein Experte für Nonvaleurs?
      Jemand, der sonst Negativzins zahlen muss?
      BBS = besser als Bitcoin?
      Jemand, der alle Firmen mit drei Buchstaben kauft? MBB, BBS, VDN, BMW, ...

      Außerdem hat man doch bei Pinguin gesehen, dass so eine Löschung samt Handelseinstellung auch ein Irrtum sein kann.


      Pinguin ist ein schlechtes Beispiel, da ein völlig anderer Status als BBS. BBS kann nicht mehr saniert werden wegen §218 Insolvenzordnung. Deine Phantasie geht mit dir durch.
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 10:46:40
      Beitrag Nr. 2.532 ()
      Seit wann ist denn das BBS Insolvenzverfahren beendet?
      Ich finde da gar keine Mitteilung in den Insolvenzbekanntmachungen.
      War da nicht Rottweil zuständig?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 12:10:40
      Beitrag Nr. 2.533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.373.945 von honigbaer am 09.03.21 10:46:40
      Zitat von honigbaer: Seit wann ist denn das BBS Insolvenzverfahren beendet?
      Ich finde da gar keine Mitteilung in den Insolvenzbekanntmachungen.
      War da nicht Rottweil zuständig?


      Per 15.05.2020.

      http://177766.homepagemodules.de/t490f3-BBS-Kraftfahrzeugtec…

      Nach Aufhebung werden die Einträge unter insolvenzbekanntmachungen.de meist gelöscht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 12:23:55
      Beitrag Nr. 2.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.375.766 von tbhomy am 09.03.21 12:10:40Die Eröffnung von 2007 steht noch in den Insolvenzbekanntmachungen und den Rest löschen sie, das ist ja wohl auch nicht besonders transparent.
      Avatar
      schrieb am 10.03.21 15:14:56
      Beitrag Nr. 2.535 ()
      Hydrotec
      Wird es eine Quote geben oder eine Klage?
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.03.21 15:24:51
      Beitrag Nr. 2.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.398.584 von gnuldi am 10.03.21 15:14:56Du musst das fragen, bevor der Kurs von zwei auf acht Cent steigt, und nicht hinterher.
      Avatar
      schrieb am 10.03.21 16:46:38
      Beitrag Nr. 2.537 ()
      Hydrotec
      Wird es eine Quote geben oder eine Klage?
      Avatar
      schrieb am 15.03.21 09:55:19
      Beitrag Nr. 2.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.314.924 von honigbaer am 04.03.21 20:44:39
      Zitat von honigbaer: Offenbar sind die BBS noch nicht gelöscht, da das Unternehmensregister die Firma noch mit der normalen Suche findet. Im Unternehmensregister war am 20.10.2020 eine Löschungsankündigung mit zweimonatiger Widerspruchsfrist veröffentlicht.

      Wieso wartet man nicht mit dem Delisting die Löschung ab, wenn diese sowieso bevorsteht?


      Das hat sich wohl nun erledigt:

      10.3.2021 HRB 480473: BBS Kraftfahrzeugtechnik AG, Schiltach (Ungenannte Str. ??, D-77761 Schiltach). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.

      https://www.northdata.de/?id=6481386274
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 22:20:12
      Beitrag Nr. 2.539 ()
      Notierungseinstellung in Hamburg bei transtec (13.08.21) und AGIV Real Estate (30.07.21) fiel mir noch auf. Veu AGIV gab es wohl auch noch Berlin als Handelsplatz, dort findet aner auch kein Handel mehr statt.
      Avatar
      schrieb am 28.09.22 18:59:38
      Beitrag Nr. 2.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.398.584 von gnuldi am 10.03.21 15:14:56De Thread hier ist etwas eingeschlafen.
      Dabei wäre über die Zeit doch die ein oder andere Nachricht zu vermelden.

      OTI Greentech hat aktuell zur HV eingeladen.
      Bei Arcandor heute Umsatz zu 0,016 Euro, aber da kommt scheinbar vorerst nicht viel voran.
      Bei Readcrest haben sich Veränderungen im aktionärskreis ergeben. (Neu sind Moffat und Dt. Balaton an Board)
      Sunline ist offenbar völlig eingeschlafen.
      Bei AFKEM derzeit ein Geldkurs von 1,60, ich hatte den Laden schon abgeschrieben, wegen weitgehender Funkstille und einem zwielichtigem Hauptaktionär.
      Bei Medinavi ist nach Kapitalschnitt nun eine Neuausrichtung mit Cannabisgeschäften geplant. (Meldung von heute zu einem geplanten Unternehmenserwerb.)
      Philomaxcap hat auf der HV erneut die Einbringung von Gebrauchtwagengeschäft beschlossen, was bisher abgewehrt werden konnte.

      Welche Pennystocks sind denn noch übrig nach den zahlreichen Notierungseinstellungen?
      Welche sind durch aktuelle Insolvenzen dazu gekommen?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.09.22 19:15:13
      Beitrag Nr. 2.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.487.197 von honigbaer am 28.09.22 18:59:38Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 29.09.23 16:26:20
      Beitrag Nr. 2.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.487.197 von honigbaer am 28.09.22 18:59:38Mir fällt da noch ein:
      Finchain Capital Partners (ehemals Uhr.de). In den letzten Tagen werden kleinere Stückzahlen gehandelt, vielleicht tut sich da nochmal was.
      Intertainment gibt es auch immer noch
      Dann hätten wir noch co.don

      Es gibt bestimmt noch ein paar mehr, aber ich habe nach den teilweise sehr kurzfristigen Notierungs-Einstellungen den Spaß an diesen Werten verloren :laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.23 17:06:45
      Beitrag Nr. 2.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.562.778 von europameister am 29.09.23 16:26:20Immerhin nach einem Jahr Funkstille hier ein Beitrag im Thread.

      Es gab einige Insolvenzen in diesem Jahr, die müsste man mal auflisten.

      Aktuell hat Philomaxcap die Anfechtungsklage mit einem Vergleich abgewehrt.
      GBS Software macht nach Kapitalschnitt Kapitalerhöhung.
      Planethome probiert es mit einer Flugzeug Sacheinbringung.
      Mühl mit dem Erwerb einer Fliesenfabrik von Steuler, nachdem Steuler aufgeben musste.

      Manche Immobilienaktie ist inzwischen auch unter 1,00 Euro, zum Beispiel The Grounds.

      Kürzlich Notierungseinstellung bei GWB Immobilien.

      Welche Pennystockfirmen laden vor Jahresende noch zur HV?
      Avatar
      schrieb am 02.10.23 08:43:54
      Beitrag Nr. 2.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.562.778 von europameister am 29.09.23 16:26:20Finchain Capital Partners hat nach dem Kapitalschnitt nur noch eine Hand voll Aktien und ein geringes Grundkapital. Um die AG zum Laufen zu bringen, braucht es ein deutlich höheres Grundkapital und eine ausreichende Eigenkapitalversorgung. Man wird also um eine Kapitalerhöhung nicht herum kommen. Allerdings wird das (wie mehrmals zuvor bereits durchlebt) nicht mit fadenscheinigen Assets oder weniger als 3-5 Mio. Euro Cash funktionieren.

      Quelle:
      https://finchaincapital.com/die-aktie/

      Co.don befindet sich in Liquidation. Einen Sanierungsplan für die börsennotierte Gesellschaft gibt es nicht. Nach Liquidation dürfte die AG daher gelöscht werden. Aufgelöst ist sie bereits, wg. §262 Abs.1 Satz 3 Aktiengesetz:

      https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html
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      Was geht denn z.Zt. in D noch im Bereich Pennystocks?