Warum fällt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)
eröffnet am 11.07.13 15:24:21 von
neuester Beitrag 08.07.15 13:48:46 von
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ISIN: DE000A1PGVS9 · WKN: A1PGVS
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.370.701 von eusterw am 03.02.14 22:25:14Ok, gut zu wissen - ich habe auf insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut, offenbar schnarchen die da aber etwas...
Aldy
Aldy
3 IN 563/13 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
getgoods.de AG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281),
Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder),
vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies, vertreten durch den
Vorstand Herrn Thomas-Markus Dubon und den Vorstand Herrn Sebastian Jarantowski wird
eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen
Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA
(ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG am Datum: 20.02.2014 Ort: Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder), Saal 003 Zeit: 10.00 Uhr mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen: Wahl
eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen mit dem
Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden; Wahl
eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters; Beschlussfassung über folgende
Anträge: Eine Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen, § 14 Abs. 2
SchVG; Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im
Insolvenzverfahren ausschließlich wahrzunehmen; Regelungen der Vergütungsansprüche
des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters dem Grunde und gegebenenfalls der
Höhe nach; Regelung eines Versicherungsschutzes für den gemeinsamen Vertreter durch
den Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Zur
Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tag der Gläubigerversammlung ihr Recht durch
Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung eines Kreditinstitutes mit dem Vermerk,
dass über die Schuldverschreibung bis zum 19.02.2014 nicht verfügt wird, vorlegen.
Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen (Depot- Sperrvermerk). Gemäß §
14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der
Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die
Vollmacht für die Anleihen bedarf schriftlicher Form (§ 126 BGB). Die Vollmacht ist
zu Beginn der Versammlung vorzulegen.
Das ist kein Eröffnungsbeschluß.
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 563/13
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF),
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen
im Bereich des Handels und des Vertriebs von Konsumgütern, insbesondere im Bereich
E-Commerce, Logistik und Internet; Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen;
Leitung einer Unternehmensgruppe mit entsprechender Holdingfunktion in diesem
Bereich.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2014 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung
zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und
Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2014 unter Beachtung des § 174
InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern
nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird,
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
29. April 2014 um 09:00 Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
die Person des Insolvenzverwalters
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Der Insolvenzverwalter soll Schadenersatzansprüche, Forderungen der
Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus noch zu ermittelnden
Anfechtungsansprüchen einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßem
Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche und mit der Erstellung der
erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse zu beauftragen, die
Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen
abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser Ansprüche und
Forderungen auch die Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte, an der
der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu beauftragen.
Der Insolvenzverwalter soll Erlöse aus der Insolvenzabwicklung über
Verfahrenskonten einziehen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 003.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist
die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Telefax
oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem
Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde
eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist
deutsch.
Frankfurt (Oder), den 01. Februar 2014
Insolvenzabteilung
3 IN 563/13
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF),
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen
im Bereich des Handels und des Vertriebs von Konsumgütern, insbesondere im Bereich
E-Commerce, Logistik und Internet; Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen;
Leitung einer Unternehmensgruppe mit entsprechender Holdingfunktion in diesem
Bereich.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2014 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung
zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und
Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2014 unter Beachtung des § 174
InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern
nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird,
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
29. April 2014 um 09:00 Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
die Person des Insolvenzverwalters
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Der Insolvenzverwalter soll Schadenersatzansprüche, Forderungen der
Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus noch zu ermittelnden
Anfechtungsansprüchen einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßem
Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche und mit der Erstellung der
erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse zu beauftragen, die
Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen
abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser Ansprüche und
Forderungen auch die Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte, an der
der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu beauftragen.
Der Insolvenzverwalter soll Erlöse aus der Insolvenzabwicklung über
Verfahrenskonten einziehen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 003.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist
die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Telefax
oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem
Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde
eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist
deutsch.
Frankfurt (Oder), den 01. Februar 2014
Keine Masseunzulänglichkeiten angezeigt, noch nicht einmal eine drohende. Damit dürfte noch einiges an Geld zum Verteilen da sein
Die Anleihe schmiert in Stuttgart bei höheren Umsätzen an. Das sieht nicht nach einer guten Quote aus:
11:05:41 4,01 % 55.000
11:04:13 4,20 % 10.000
11:00:46 4,65 % 25.000
10:59:54 4,81 % 50.000
10:34:55 4,85 % 15.000
10:11:58 5,00 % 50.000
11:05:41 4,01 % 55.000
11:04:13 4,20 % 10.000
11:00:46 4,65 % 25.000
10:59:54 4,81 % 50.000
10:34:55 4,85 % 15.000
10:11:58 5,00 % 50.000
Umsätze bei 3,52 und 3,56 in Stuttgart!
Zum Glück bin ich rechtzeitig raus.
Danke! Eine Nachricht von wirklich großem Wert für die Allgemeinheit ...
Zitat von eusterw: Und wir sind wieder einen Schritt weiter.
Die Vorprüfung ist abgeschlossen und es wurde festgestellt, das auf jeden Fall Vermögen vorhanden ist, welches verteilt werden muss. Da die Anleihegläubiger "quasi" die einzinsten Gläubiger der AG waren, gibts hier erwartungsgemäß eine (meiner Meinung nach hohe) Quote.
-------------------------------------------------------
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Registerstelle: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom 15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt:
Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO).
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Nachdem wir jetzt erneut einen Schritt weiter sind nur mal kurz nachgehakt: Gehst Du unverändert davon aus, dass die Anleihegläubiger fast 100% Quote erhalten oder hast Du deine Meinung zwischenzeitlich geändert?
"Wir" standen am Abgrund. Jetzt sind "wir" einen Schritt weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.373.696 von noch-n-zocker am 04.02.14 12:15:50Tatsächlich gehe ich noch imer von einer hohen Quote aus.
Allerdings muss ich dir recht geben, das mich der Kurs schon skeptisch stimmt. Inzwischen sollte ja eigentlich der ein oder andere Insider etwas wissen und sich der Kurs aufgrund der iNsiderinformationen in die entsprechende Richtung bewegen.
Das er das nicht tut, wirkt auf mich auch bedrohlich, auch wenn ich die allgemeine "Rechtslage/Verfahrenslage, immer noch so einschätze, das es eine hohe Quote gibt.
Allerdings muss ich dir recht geben, das mich der Kurs schon skeptisch stimmt. Inzwischen sollte ja eigentlich der ein oder andere Insider etwas wissen und sich der Kurs aufgrund der iNsiderinformationen in die entsprechende Richtung bewegen.
Das er das nicht tut, wirkt auf mich auch bedrohlich, auch wenn ich die allgemeine "Rechtslage/Verfahrenslage, immer noch so einschätze, das es eine hohe Quote gibt.
Die hohe zweistellige Quote, von der du damals ausgegangen bist, erscheint mir heute noch unrealistischer als damals.
Hat jemand seine Forderung beim IV bereits angemeldet?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.376.508 von lukim68 am 04.02.14 17:25:35Verstehe die Frage nicht. Warum sollte man das tun?
Vielleicht weil man sonst gar nichts bekommt, wenn man seine Ansprüche nicht beim Insolvenzverwaltet anmeldet?!
"Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2014 unter Beachtung des § 174
InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden."
"Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2014 unter Beachtung des § 174
InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden."
Bleibt die Frage, ob sich die Anmeldung für den Privatanleger wirklich lohnt oder ob nicht ein schneller Verkauf an der Börse - zum Retten von verrechenbaren Verlusten - der bessere Weg ist?
Der Hinweis auf die Forderungsanmeldung gilt natürlich auch für Käufer zu Niedrigkursen.
Also, ich werde meine Forderung erstmal nicht anmelden und abwarten, ob am 20.02. ein Gemeinsamer Vertreter gewählt wird, der das dann gesamthaft übernimmt.
Warum soll ich mir unnötig Arbeit machen?
Da konzentriere ich mich doch lieber darauf, noch ein paar Stücke zu Ramschkursen abzugreifen.
Hektik ist ungesund - durchatmen, abwarten...
Aldy
Warum soll ich mir unnötig Arbeit machen?
Da konzentriere ich mich doch lieber darauf, noch ein paar Stücke zu Ramschkursen abzugreifen.
Hektik ist ungesund - durchatmen, abwarten...
Aldy
Zitat von nickelich: Bleibt die Frage, ob sich die Anmeldung für den Privatanleger wirklich lohnt oder ob nicht ein schneller Verkauf an der Börse - zum Retten von verrechenbaren Verlusten - der bessere Weg ist?
Zumindest ein wash sale sollte vor der Forderungsanmeldung erfolgen, sonst riskiert man auch noch die Verlustanrechnung
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertip…
Zitat von Aldy: Da konzentriere ich mich doch lieber darauf, noch ein paar Stücke zu Ramschkursen abzugreifen.
Weiss jemand, wie am Zweitmarkt erworbene Anleihen in der Insolvenztabelle berücksichtigt werden, die erst NACH dem Stichtag (Tag der Insolvenzeröffnung, hier 01.02.2014) den Besitzer wechseln?
Schaut man sich das in den Begleitinformationen beim Fall Solar Millenium an http://www.solarmillennium.de/deutsch/investoren/information… (Punkt 6, Bereich: Welche Nachweise muß ich mit der Forderungsanmeldung vorlegen) Zum Nachweis der Gläubigereigenschaft muss ein Depotauszug zum Stichtag 28. Februar 2012 vorgelegt werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.390.732 von mm24 am 06.02.14 12:48:20Willkommen, mm24, super Einstand!
Zu Deier Frage: wenn ich's richtig verstanden habe, werden gem. § 38 InsO grundsätzlich nur Inhaber, die vor Insolvenzeröffnung erworben haben, berücksichtigt. (Das erklärt die mir in meinem Beitrag Nr. 989 noch unverständliche Terminierung auf einen Samstag, die Ankündigung des Eröffnungsbeschlusses und noch so einiges mehr.)
Durch Wahl eines gemeinsamen Vertreters mit ausschließlicher Vertretungbefugnis im Insolvenzverfahren können die Anleihegläubiger allerdings die Erledigung ihrer Ansprüche über das sog. Clearstream-Verfahren bewirken. Ausführlichere Erläuterungen hier.
Weitere Meinungen?
Zu Deier Frage: wenn ich's richtig verstanden habe, werden gem. § 38 InsO grundsätzlich nur Inhaber, die vor Insolvenzeröffnung erworben haben, berücksichtigt. (Das erklärt die mir in meinem Beitrag Nr. 989 noch unverständliche Terminierung auf einen Samstag, die Ankündigung des Eröffnungsbeschlusses und noch so einiges mehr.)
Durch Wahl eines gemeinsamen Vertreters mit ausschließlicher Vertretungbefugnis im Insolvenzverfahren können die Anleihegläubiger allerdings die Erledigung ihrer Ansprüche über das sog. Clearstream-Verfahren bewirken. Ausführlichere Erläuterungen hier.
Weitere Meinungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.396.660 von Ashar Rubin am 07.02.14 00:07:37Meine VERMUTUNG ist, dass in jedem Fall der Inhaber einer Anleihe zum Stichtag die Forderung samt Depotauszug anmelden muss.
Beim einem (Ver-)Kauf geht diese Forderung dann natürlich auf den jeweiligen Käufer über. Diese hat dann aber nur Ansprüche gegenüber dem Verkäufer der Anleihe und nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter. Nur der Inhaber zum Stichtag hat Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Könnte das mal jemand mit entsprechendem Sachverstand prüfen?
Beim einem (Ver-)Kauf geht diese Forderung dann natürlich auf den jeweiligen Käufer über. Diese hat dann aber nur Ansprüche gegenüber dem Verkäufer der Anleihe und nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter. Nur der Inhaber zum Stichtag hat Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Könnte das mal jemand mit entsprechendem Sachverstand prüfen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.398.212 von phreak007 am 07.02.14 10:16:21Mit vermutlich 95% Wahrscheinlichkeit, wird die SDK, so viele Stimmen auf sich vereinen, das diese in der Gläubigerversammlung die Sammelanmeldung beschließen wird.
Damit muss niemand die Forderung anmelden und es wird immer an denjenigen gezahlt, der gerade Inhaber der Anleihe ist.
Damit muss niemand die Forderung anmelden und es wird immer an denjenigen gezahlt, der gerade Inhaber der Anleihe ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.399.758 von eusterw am 07.02.14 13:18:43Das mag hoffentlich so eintreffen, aber selbst bei Deiner Einschätzung bleibt eine Unsicherheit von 5%. Also werde ich vorsorglich meine Forderungsanmeldung mit dem Bestandsnachweis an BBL auf den Weg bringen.
Zitat von Ashar Rubin: Das mag hoffentlich so eintreffen, aber selbst bei Deiner Einschätzung bleibt eine Unsicherheit von 5%. Also werde ich vorsorglich meine Forderungsanmeldung mit dem Bestandsnachweis an BBL auf den Weg bringen.
Wird die Sammelanmeldung von der (Anleihen) Gläubigerversammlung beschlossen, DARFST Du das gar nicht, bzw. sie würde in "Ablage P" verschwinden.
Im Übrigen verfällt keine Forderung, auch wenn eine gesetzte Frist zur Anmeldung verstrichen ist. Nach dieser gesetzten Frist kostet es lediglich eine geringe Gebühren (ich kenne 15 €) eine (berechtigte) Forderung zu einer Insolvenztabelle - sozusagen "nachträglich" - anzumelden.
Neuigkeiten vom Fachpersonal des Insolvenzgerichts:
3 IN 563/13 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FirmaOb das wohl bereits die letztendliche Fassung des Beschlusses ist?
getgoods.de AG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281),
Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder),
vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies, vertreten durch den
Vorstand Herrn Thomas-Markus Dubon und den Vorstand Herrn Sebastian Jarantowski wird
der Beschluss zur Einberufung der Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der
Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und
dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG vom 03.02.2014
aufgehoben. Neuer Termin der Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der
Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und
dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG am Datum: 27.02.2014
Ort: Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder),
Saal 003 Zeit: 9.00 Uhr mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen: Wahl eines
gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht,
Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden; Wahl eines
Stellvertreters des oben genannten Vertreters; Beschlussfassung über folgende
Anträge: Eine Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen, § 14 Abs. 2
SchVG; Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im
Insolvenzverfahren ausschließlich wahrzunehmen; Regelungen der Vergütungsansprüche
des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters dem Grunde und gegebenenfalls der
Höhe nach; Regelung eines Versicherungsschutzes für den gemeinsamen Vertreter durch
den Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Zur
Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber der von der Schuldnerin
ausgegebenen Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem
Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG berechtigt. Entscheidend
ist die Inhaberschaft zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung.
An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen
Nennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe teil. Im Übrigen
gilt § 6 SchVG. Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Gläubigerversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 SchVG
bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Der Nachweis muss sich auf den Tag
der Gläubigerversammlung beziehen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems
über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Teilschuldverschreibungen der
Anleihe. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung
ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung u. a. durch
einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems, wonach die
vom Anleihegläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen der Anleihe bis zum Ende
der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut oder beim Clearingsystem
gesperrt gehalten werden, geführt werden. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung
setzt ferner auf Verlangen den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter
Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers) voraus. Sofern
Anleihegläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder
Personengesellschaft nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH,
Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder
nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen
deren Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der
Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und zum Nachweis ihrer eigenen
Identität ihre Vertretungsbefugnis, soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines
aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister,
Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate
of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant als vertretungsbefugt
ausgewiesen ist, nachweisen. Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen
Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder
durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch seinen Insolvenzverwalter)
vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum
Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihm Vertretenen und zum Nachweis seiner
eigenen Identität seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise
nachweisen. Gemäß § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder
Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen
kann. Die Vollmacht für die Anleihen bedarf schriftlicher Form (§ 126 BGB). Die
Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen. Frankfurt (Oder), 7. Februar 2014
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.414.828 von Ashar Rubin am 10.02.14 12:15:59Neuer Termin der Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der
Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG am Datum: 27.02.2014
Achtung! Damit sind alle bis einschließlich 20.02.2014 ausgestellten Sperrbescheinigungen hinfällig - ihr braucht neue bis 27.02.2014
Irgendwie habe ich den Eindruck das hat System...
Aldy
Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) nach § 19 Abs. 2 SchVG am Datum: 27.02.2014
Achtung! Damit sind alle bis einschließlich 20.02.2014 ausgestellten Sperrbescheinigungen hinfällig - ihr braucht neue bis 27.02.2014
Irgendwie habe ich den Eindruck das hat System...
Aldy
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.417.038 von Aldy am 10.02.14 16:55:31In der alten Einladung stand was von Bescheinigung bis 19.02. - das war natürlich handwerklicher Quatsch für Versammlung am 20.02.
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Da freut sich der Aktionär der Deutschen Post
Banken müssen neue Sperrbescheinigungen an die Depotkunden verschicken und diese verschicken weiter an die Vertretungsbevollmächtigen...
Aldy
Banken müssen neue Sperrbescheinigungen an die Depotkunden verschicken und diese verschicken weiter an die Vertretungsbevollmächtigen...
Aldy
Ach, ich sehe gerade, daß die Terminierung des Gerichtsbeschlusses § 12 Abs. 2. der Anlagebedingungen widersprich, obwohl das SchVG ausdrücklich eine konforme Fristung zuläßt. Was fällt denen eigentlich ein? Ich rufe da morgen an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.418.976 von Ashar Rubin am 10.02.14 20:43:35Pardon! Gemeint war „§ 12 Nr. 2. der Anleihebedingungen” (SS. 50, 51 des Prospektes) und nicht „...der Anlagebedingungen”.
Eine Editierfunktion wäre wünschenswert.
Eine Editierfunktion wäre wünschenswert.
Was ist vom Angebot der kostenlosen Vertretung durch den Rechtsanwalt Nieding zu halten, der sich als Vertreter der Anleihegläubiger wählen lassen möchte?
http://www.niedingbarth.de/images/Pressemitteilungen2014/100…
http://www.niedingbarth.de/images/Pressemitteilungen2014/100…
Gar nix, wähl lieber jemand anderen als den Nieding. Hab den noch auf keiner Gläubigerversammlung gesehen, der schickt immer nur Vertreter und hält sein Gesicht lieber in jede Kamera, damit er neue Aufträge bekommt. Wenn du aber mal was von dem willst, ist er sehr wenig kooperativ.
Nennenswerten Handel gibt es nur noch in Stuttgart. Dort sind wir jetzt unter 4,00. nach einer Quote in hohen zweistelligen Bereich sieht das nicht aus, eher nach einer Quote im niedrigen einstelligen Bereich.
Ich denke eher, der aktuelle Kurs spiegelt die große Unsicherheit der (im Gegensatz zur Aktie eigentlich auf Sicherheit bedachten) Anleihegläubiger wieder.
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Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: persönliche Auseinandersetzung, themenfremd!
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Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: persönliche Auseinandersetzung, themenfremdZitat von phreak007:Das ist kein Widerspruch, das bildest du dir nur ein. Ich sprach von jemandem, der an der Seitenline steht, nicht von mir. Damit wollte ich verdeutlichen, daß du als Investierter mit Buchverlusten das naturgemäß anders siehst als jemand, der nicht investiert ist und die Chancen von außen beurteilt.Zitat von Larry-King: Klar, du mußt so denken, dein Durchschittskurs liegt deutlich über 4,00. Anders kannst du die kognitive Dissonanz nicht auflösen. Für jemanden, der an der Seitenlinie steht und überlegt, doch noch einzusteigen, sieht es ganz anders aus. Der macht sich angesichts des miesen Kurses Gedanken, ob es überhaupt etwas gibt.Sag mal, merkst du nicht, dass du dir gerade selbst widersprichst?
Zitat von phreak007: Manchmal frage ich mich, ob gewisse Leute hier auch privat so ne dicke Lippe riskieren würden. Oder ob die Anonymität des Internets dazu verleitet, hier Dinge auszusprechen, für die man anderswo eins auf die Fr***e kriegen würde...Warum bist du eigentlich wütend auf mich? Was habe ich mit deinem vermasselten Investment zu tun? Beschwer dich beim Rocky, der hat euch Anleger verladen, nicht ich.
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Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: persönliche Auseinandersetzung, themenfremdZitat von phreak007: Wenn du mal ne Seite zurück blätterst, wirst du außerdem feststellen, dass du der erste warst, der persönlich geworden.Ich bin insofern anderer Meinung.
Solche Anlagegeschichten sind psychologisch interessant. Was du durchmachst, passiert nämlich jeden Tag etliche Male. Du bist gerade in der 2. Phase des Trauern, dem Zorn, angekommen. Die 1. Phase war die Leugnung, die hast du gerade überwunden. Du hast eingesehen, daß etwas schiefgegangen ist, sonst hätte die Anleihe längst höhere Umsätze und höhere Kurse. Aber keiner will sie haben. Jetzt kommt noch Verhandlung (3. Phase), Depression (4. Phase) und dann erst die 5. Phase, die Akzeptanz.
Du wirst es überstehen, es ist nur Geld. Gesundheit, Glück und Zufriedenheit sind wichtiger.
Der Kurs zieht mittlerweile wieder an. Sieht so aus, als wären die Verkäufe letztens nur Wash-Trades gewesen.
Nö, die waren echt, hab allein in den letzten Tagen 500 TEUR nominal eingesammelt.
Kommen auf den sowieso schon großen Berg meiner Insolvenzforderungen oben drauf.
Kommen auf den sowieso schon großen Berg meiner Insolvenzforderungen oben drauf.
Für nen Insolvenzzock bißchen viel Holz oder?
Die meisten angeblichen Großanleger in diesen Foren sind auf ALG-II und wollen sich nur etwas ablenken. DSL-Internetzugenag gehört ja heute zum soziokulturellen Existenzminimum, wird also aus Steuergeldern bezahlt, wenn man selbst nicht zahlen kann.
Vorsicht! Hier wird sehr schnell gelöscht, wenn man nicht auf die üblichen Pushernummern abfährt.
Die Investierten, die Durchschittskurse von über 10 € bis über 20 € haben dürften, verstehen keinen Spaß. Und Frau Klemm hat Verständnis für die Gefolterten dieser Erde.
Die Investierten, die Durchschittskurse von über 10 € bis über 20 € haben dürften, verstehen keinen Spaß. Und Frau Klemm hat Verständnis für die Gefolterten dieser Erde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.472.615 von Neuberger am 17.02.14 22:24:23Hier wird vor allem Offtopic-Dünnpfiff gelöscht.
Und das ist auch gut so, Spielplatz ist woanders.
Aldy
Und das ist auch gut so, Spielplatz ist woanders.
Aldy
Was sollte man denn als Anleihegläubiger tun, wenn man keine Zeit hat, zur Gläubigerversammlung zu gehen? Abwarten und Tee trinken? Jemand anderen mit einer Vollmacht ausstatten?
Übrigens: im Fall Prokon hat der hier auch bekannte, windige Frank Scheunert aus Dubai angeblich nur 0,x % (knapp über Null) für die Genussrechte geboten. Alles andere würde wohl wirtschaftlich keinen Sinn machen. Wobei das Geld bei Prokon wohl komplett in Windparks steckt und da selbst bei einem kurzfristigen Verkauf ein Vielfaches zu holen sein dürfte.
Da er bei Getgoods immerhin 2,21 % geboten hat (saß der nicht sogar mal im Aufsichtsrat?) kann man mit einem gewissen Optimismus auch hier von einem Vielfachen dieses Angebots ausgehen...
Andere Meinungen?
Übrigens: im Fall Prokon hat der hier auch bekannte, windige Frank Scheunert aus Dubai angeblich nur 0,x % (knapp über Null) für die Genussrechte geboten. Alles andere würde wohl wirtschaftlich keinen Sinn machen. Wobei das Geld bei Prokon wohl komplett in Windparks steckt und da selbst bei einem kurzfristigen Verkauf ein Vielfaches zu holen sein dürfte.
Da er bei Getgoods immerhin 2,21 % geboten hat (saß der nicht sogar mal im Aufsichtsrat?) kann man mit einem gewissen Optimismus auch hier von einem Vielfachen dieses Angebots ausgehen...
Andere Meinungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.509.645 von Okularis am 23.02.14 19:01:40Reicht ja auch, oder?
So, heute war ja nun die Anleihe-Gläubigerversammlung. War jemand dort? Gibt es irgendwas zu berichten?
Wurde nur ein Vertreter gewählt oder hat auch der Insolvenzverwalter ein Statusupdate gegeben?
So, heute war ja nun die Anleihe-Gläubigerversammlung. War jemand dort? Gibt es irgendwas zu berichten?
Wurde nur ein Vertreter gewählt oder hat auch der Insolvenzverwalter ein Statusupdate gegeben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.536.579 von phreak007 am 27.02.14 18:24:34Die Gläubigerversammlung für die Getgoods.de AG brachte keine Überraschung: Wie Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg mitteilte, gibt es für die Anleger nur wenig zu holen. Dafür sucht nun die Staatsanwaltschaft Potsdam nach möglichen Profiteuren der Firmenpleite.
Vor allem in Spekulantenkreisen wurde versucht, im Vorfeld der Gläubigerversammlung für die Getgoods.de AG die Erwartungen hochzutreiben. Doch wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet, konnte Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg weder überraschend aufgetauchte Schätze präsentieren, noch mit einer neuen Verwendung für die nach dem Verkauf der Onlineshops Getgoods.de und HOH.de praktisch inhaltsleer gewordene Aktiengesellschaft aufwarten.
Stattdessen können die Gläubiger der Getgoods.de AG nach derzeitigem Stand nur mit geringen Zahlungen rechnen. Anlegern, die Anleihen des insolventen Online-Händlers gekauft hätten, drohe sogar der Totalverlust, berichtet RBB. Zu den Gläubigern der Getgoods.de AG zählt neben institutionellen Investoren auch die Stadt Frankfurt/Oder, die noch Gewerbesteuerforderungen im oberen sechsstelligen Bereich ausstehen hat. Wie es weiter in dem Bericht von RBB heißt, hätten daneben viele Privatpersonen zum Teil beträchtliche Beträge in den Online-Händler investiert und müssten sich nun ebenfalls auf einen Komplettausfall einstellen.
Neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam
Wie am Rande der Gläubigerversammlung bekannt wurde, gibt es inzwischen neue staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Zusammenhang mit der Insolvenz der Getgoods.de AG. So geht die Staatsanwaltschaft Potsdam dem Verdacht auf Insiderhandel nach. Wie RBB berichtet, fänden es die Ermittlungsbeamten zudem verdächtig, dass die durch die Mittelstandsanleihe von Getgoods eingesammelten 60 Millionen Euro Anlagekapital in nur einem Jahr aufgebraucht worden seien.
Bereits unmittelbar nach der Insolvenzanmeldung hatte im November 2013 die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in Zusammenarbeit mit Landeskriminalamt Brandenburg Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Getgoods.de AG eingeleitet. Dabei ging es allerdings um Vorwürfe des TK-Distributors Brightstar, die Firma habe gelagerte Ware im Wert von 50 Millionen Euro unerlaubt verkauft. Zudem hatte sich die Finanzaufsicht BaFin in Zusammenhang mit der Getgoods-Insolvenz mit dem Verdacht des Insiderhandels beschäftigt.
Getgoods.de AG ohne Daseinsberechtigung
Während die Online-Marke Getgoods.de - zusammen mit HOH.de - unter dem Dach der Conrad-Tochter Get-it Quick weiterlebt, gibt es für die ehemalige Dachgesellschaft Getgoods.de AG inzwischen kaum mehr eine Daseinsberechtigung. Der Mitte 2013 zugekaufte angebliche "B2B-Händler" Xgsm.com ist heute so inaktiv wie zu Zeiten der Übernahme. Und der kurz später akquirierte Shopping-Club Pauldirekt wird nur noch mit Affiliate-Angeboten von Spezialanbietern wie z.B. Private Outlet SAS befüllt. Für die Getgoods.de AG verbleiben damit zwei Szenarien: Entweder wird die Gesellschaft in absehbarer Zeit aus dem Handel genommen oder sie führt ein Dasein als inhaltsleerer Börsenmantel - womit sich für das Unternehmen der Kreis gewissermaßen geschlossen hätte: 2011 vollzog Getgoods den Einstieg in den Wertpapiermarkt über die Fusion mit dem Börsenmantel DübAG. (mh)
Vor allem in Spekulantenkreisen wurde versucht, im Vorfeld der Gläubigerversammlung für die Getgoods.de AG die Erwartungen hochzutreiben. Doch wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet, konnte Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg weder überraschend aufgetauchte Schätze präsentieren, noch mit einer neuen Verwendung für die nach dem Verkauf der Onlineshops Getgoods.de und HOH.de praktisch inhaltsleer gewordene Aktiengesellschaft aufwarten.
Stattdessen können die Gläubiger der Getgoods.de AG nach derzeitigem Stand nur mit geringen Zahlungen rechnen. Anlegern, die Anleihen des insolventen Online-Händlers gekauft hätten, drohe sogar der Totalverlust, berichtet RBB. Zu den Gläubigern der Getgoods.de AG zählt neben institutionellen Investoren auch die Stadt Frankfurt/Oder, die noch Gewerbesteuerforderungen im oberen sechsstelligen Bereich ausstehen hat. Wie es weiter in dem Bericht von RBB heißt, hätten daneben viele Privatpersonen zum Teil beträchtliche Beträge in den Online-Händler investiert und müssten sich nun ebenfalls auf einen Komplettausfall einstellen.
Neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam
Wie am Rande der Gläubigerversammlung bekannt wurde, gibt es inzwischen neue staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Zusammenhang mit der Insolvenz der Getgoods.de AG. So geht die Staatsanwaltschaft Potsdam dem Verdacht auf Insiderhandel nach. Wie RBB berichtet, fänden es die Ermittlungsbeamten zudem verdächtig, dass die durch die Mittelstandsanleihe von Getgoods eingesammelten 60 Millionen Euro Anlagekapital in nur einem Jahr aufgebraucht worden seien.
Bereits unmittelbar nach der Insolvenzanmeldung hatte im November 2013 die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in Zusammenarbeit mit Landeskriminalamt Brandenburg Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Getgoods.de AG eingeleitet. Dabei ging es allerdings um Vorwürfe des TK-Distributors Brightstar, die Firma habe gelagerte Ware im Wert von 50 Millionen Euro unerlaubt verkauft. Zudem hatte sich die Finanzaufsicht BaFin in Zusammenhang mit der Getgoods-Insolvenz mit dem Verdacht des Insiderhandels beschäftigt.
Getgoods.de AG ohne Daseinsberechtigung
Während die Online-Marke Getgoods.de - zusammen mit HOH.de - unter dem Dach der Conrad-Tochter Get-it Quick weiterlebt, gibt es für die ehemalige Dachgesellschaft Getgoods.de AG inzwischen kaum mehr eine Daseinsberechtigung. Der Mitte 2013 zugekaufte angebliche "B2B-Händler" Xgsm.com ist heute so inaktiv wie zu Zeiten der Übernahme. Und der kurz später akquirierte Shopping-Club Pauldirekt wird nur noch mit Affiliate-Angeboten von Spezialanbietern wie z.B. Private Outlet SAS befüllt. Für die Getgoods.de AG verbleiben damit zwei Szenarien: Entweder wird die Gesellschaft in absehbarer Zeit aus dem Handel genommen oder sie führt ein Dasein als inhaltsleerer Börsenmantel - womit sich für das Unternehmen der Kreis gewissermaßen geschlossen hätte: 2011 vollzog Getgoods den Einstieg in den Wertpapiermarkt über die Fusion mit dem Börsenmantel DübAG. (mh)
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.539.877 von noch-n-zocker am 28.02.14 10:21:32http://www.channelpartner.de/a/getgoods-anleger-muessen-mit-…
Bevor wieder jemand die fehlende Quellenangabe moniert
Das Ergebnis überrascht mich nicht. Wieso sollten diese Abzocker irgendwelche Krümel für Anleiheinhaber übrig gelassen haben? Wenn die Wurzel des Unternehmens schon in Düsseldorf liegt, erübrigt sich jede Hoffnung auf Überlebende.
Aber mit Zamek gibt es ja einen neuen Spielplatz für Dusseldoofe
Bevor wieder jemand die fehlende Quellenangabe moniert
Das Ergebnis überrascht mich nicht. Wieso sollten diese Abzocker irgendwelche Krümel für Anleiheinhaber übrig gelassen haben? Wenn die Wurzel des Unternehmens schon in Düsseldorf liegt, erübrigt sich jede Hoffnung auf Überlebende.
Aber mit Zamek gibt es ja einen neuen Spielplatz für Dusseldoofe
Ach ja, hoffentlich sind viele von den Pushern hier ordentlich reingefallen und haben viel viel Geld verloren. Wenn ich mich erinnere wie mehrere Personen hier versucht haben systematisch Leute reinzulocken.
Zitat von Aldy:Es war wohl eher deine Quelle, die sich geirrt hat. Das ist jetzt nahezu Totalverlust.Zitat von Neuberger: Zumal es Gerüchte darüber gibt, wie billig an Conrad verkauft worden ist.Deine Quelle ist schlecht informiert - meine Gerüchteköche sagen, daß Conrad einen sehr ordentlichen Preis bezahlt hat.
Und nun?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.541.457 von Neuberger am 28.02.14 13:22:34Ist ja gut, du hattest Recht, hast du fein gemacht.
Willst du dich nicht vielleicht auch noch über die lustig machen, die Geld verloren haben? Was für arme, rechthaberische Seelen hier...
Die spannende Frage ist dabei nun, was ist mit dem ganzen Geld passiert? Das stinkt mittlerweile nach kriminellem Hintergrund und ich hoffe, dass MRM dafür zur Rechenschaft gezogen wird.
Willst du dich nicht vielleicht auch noch über die lustig machen, die Geld verloren haben? Was für arme, rechthaberische Seelen hier...
Die spannende Frage ist dabei nun, was ist mit dem ganzen Geld passiert? Das stinkt mittlerweile nach kriminellem Hintergrund und ich hoffe, dass MRM dafür zur Rechenschaft gezogen wird.
Zitat von phreak007: Die spannende Frage ist dabei nun, was ist mit dem ganzen Geld passiert?Was interessiert es dich noch? Meinst du etwa, du siehst davon auch nur einen müden Euro wieder? Selber schuld, in diesem Thread ist oft genug gewarnt worden. Wer nach der Insolvenzmeldung auch noch nachgekauft hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
wo und wie kann man seine forderung anmelden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.547.647 von otac007 am 01.03.14 15:37:02
Hast Du wenisgtens Deine Verluste schon realisert? Sonst riskierst Du bei einer wertlosen Ausbuchung der Anleihe auch noch die Verlustanrechnung.
Zitat von otac007: wo und wie kann man seine forderung anmelden?
Hast Du wenisgtens Deine Verluste schon realisert? Sonst riskierst Du bei einer wertlosen Ausbuchung der Anleihe auch noch die Verlustanrechnung.
Die bleiben alle bis zum bitteren Ende, sprich bis zur Ausbuchung der Anleihe. Bis die ihren Schock verarbeitet haben, werden Monate vergehen. Und dann gehts in die nächste abgestürzte Anleihe. Der DAX hat 2013 runde 25% gemacht. Um die mitzunehmen, mußte man nur einen ETF kaufen, alos ein no-brainer. Stattdessen haben unsere Anleihefans lieber gigantische Verluste eingefahren. Man muß sich nur mal die Threads im Forum "Anleihen und Renten" anschauen, da sieht es grauenhaft aus.
Echt armselig wie sich manche an Verlusten anderer erfreuen. Schlimm wenn man sonst keine Freude am Leben hat.
Jedem der hier investiert war sollte das Risiko bewusst gewesen sein und wenn die GF wie auch bei hkw die Kohle unterschlägt nützt die Bilanz leider nix mehr.
Nun heißt es Verlust abhaken
Jedem der hier investiert war sollte das Risiko bewusst gewesen sein und wenn die GF wie auch bei hkw die Kohle unterschlägt nützt die Bilanz leider nix mehr.
Nun heißt es Verlust abhaken
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.550.171 von Nachtalb am 02.03.14 14:51:05Unsinn! Ich habe letztes Jahr mit meinem Anleihedepot auch fast 20% plus gemacht. Lass den Putin mal so weitermachen, dann sind die DAX-Gewinne auch schnell wieder weg.
@muhlan
das mit der Schadenfreude ist nicht okay. Allerdings finde ich es ebenfalls nicht okay, dass Pusher wie Du sich nicht wenigstens jetzt für den Müll entschuldigen, den sie hier gepostet haben. Stell Dir mal vor, jemand hätte Dir geglaubt und die Anleihe deswegen gekauft. Wäre Dir das peinlich oder wäre es Dir egal?
@muhlan
das mit der Schadenfreude ist nicht okay. Allerdings finde ich es ebenfalls nicht okay, dass Pusher wie Du sich nicht wenigstens jetzt für den Müll entschuldigen, den sie hier gepostet haben. Stell Dir mal vor, jemand hätte Dir geglaubt und die Anleihe deswegen gekauft. Wäre Dir das peinlich oder wäre es Dir egal?
Zitat von muhlan: Echt armselig wie sich manche an Verlusten anderer erfreuen. Schlimm wenn man sonst keine Freude am Leben hat.Ich hab schon Freude am Leben, keine Sorge. Zum Beispiel wächst mein Portfolio regelmäßig und ich habe selbst in schlechten Börsenjahren keine Totalausfälle. Außerdem habe ich Frau und Familie, Beruf, Hobbys und so weiter, so daß ich nicht jeden Tag hier herumhängen muß, um was zu erleben. Was deine Verluste und meine angebliche Freude darüber angeht: Du hast wochenlang den Besserwisser gegeben, andere Meinungen überheblich abgebügelt und bist obendrein öfter ausfallend geworden. Wenn so einer mal heftig auf die Nase fällt, da verspürt man eine gewisse Genugtuung.
Zitat von Nachtalb: Außerdem habe ich Frau und Familie, Beruf, Hobbys und so weiter, so daß ich nicht jeden Tag hier herumhängen muß, um was zu erleben.
Wir gönnen es Dir.
Warum erzählst Du Deine Weisheiten eigentlich nicht Deiner Familie?
Ergötzen an Verlusten anderer und eifriges Posten diesbezüglich zeugt von gaaanz schlechtem Charakter - den Du aber wohl nicht hast, oder?
Aldy
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.557.207 von Nachtalb am 03.03.14 20:13:14Dann nenn mir mal ein Beispiel. Bin echt gespannt.
Gern, zum Beispiel die #971.
Zitat von Aldy: Warum erzählst Du Deine Weisheiten eigentlich nicht Deiner Familie? Ergötzen an Verlusten anderer und eifriges Posten diesbezüglich zeugt von gaaanz schlechtem Charakter...Warum so hektisch? Anfang Februar (Posting #1019) warst du noch viel entpannter:
"Warum soll ich mir unnötig Arbeit machen? Da konzentriere ich mich doch lieber darauf, noch ein paar Stücke zu Ramschkursen abzugreifen. Hektik ist ungesund - durchatmen, abwarten..."
Was erwartest du eigentlich, nachdem du und deine Freunde monatelang auf den Putz gehauen haben? Daß alle Mitleid mit euch haben oder wenigstens betreten schweigen? Mit letzterem könntet ihr selber mal anfangen, anstatt hier auch noch pampig zu werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.559.089 von Nachtalb am 04.03.14 09:02:15Der war gut . Du hast also kein Beispiel, dachte ich mir schon.
Auch wenn Du und einige andere gerne Lügen verbreiten: ich habe hier meine Meinung zu der Anleihe kund getan und warum sie meiner Meinung nach mehr wert ist also der aktuelle Kurs. Ich habe niemals jemanden aufgefordert die Anleihe zu kaufen sondern immer auf die Risiken hingewiesen und dass jeder seine eigene Entscheidung treffen muss.
Nach dem ersten Stand sieht es nicht so aus, als ob viel zu holen wäre. Um die Verluste steuerlich zu sichern habe ich meine Bestände verkauft. Da die "Punktlandung" von 2% aber gar nicht sicher ist, werde ich einen großen Teil meiner Bestände wieder zurückkaufen:
http://www.channelpartner.de/a/zwei-voellig-komplette-buchfu…
Auch wenn Du und einige andere gerne Lügen verbreiten: ich habe hier meine Meinung zu der Anleihe kund getan und warum sie meiner Meinung nach mehr wert ist also der aktuelle Kurs. Ich habe niemals jemanden aufgefordert die Anleihe zu kaufen sondern immer auf die Risiken hingewiesen und dass jeder seine eigene Entscheidung treffen muss.
Nach dem ersten Stand sieht es nicht so aus, als ob viel zu holen wäre. Um die Verluste steuerlich zu sichern habe ich meine Bestände verkauft. Da die "Punktlandung" von 2% aber gar nicht sicher ist, werde ich einen großen Teil meiner Bestände wieder zurückkaufen:
http://www.channelpartner.de/a/zwei-voellig-komplette-buchfu…
Ich hatte u. a. geschrieben, daß du ausfallend geworden bist, du wolltest ein Beispiel. In #971 bist du ausfallend geworden und wurdest deswegen moderiert. Wieso soll das kein Beipiel sein?
Übrigens bringen Verluste steuerlich nur dann was, wenn man auch mal Gewinne macht.
Übrigens bringen Verluste steuerlich nur dann was, wenn man auch mal Gewinne macht.
Zitat von muhlan: Da die "Punktlandung" von 2% aber gar nicht sicher ist, werde ich einen großen Teil meiner Bestände wieder zurückkaufen:Rechnest du etwa mit einer Quote im hohen einstelligen Bereich? Kommt dir das alles nicht bekannt vor?
http://www.channelpartner.de/a/zwei-voellig-komplette-buchfu…
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.559.355 von Nachtalb am 04.03.14 09:38:08Ich weiß leider nicht mehr was in #971 stand, aber ich erinnere mich dass ich herzlich gelacht habe, da die sogenannte "Provokation" bestimmt keine solche war. Bei Wist leider nicht immer nachvollziehbar wer was aus welchen Gründen moderiert.
Aber es sollte Dir doch ein Leichtes sein mir noch ein Beispiel zu nennen. Schließlich habe ich Deiner Aussage angeblich ständig Beleidigungen und ähnliches abgelassen. Also such mal weiter
Aber es sollte Dir doch ein Leichtes sein mir noch ein Beispiel zu nennen. Schließlich habe ich Deiner Aussage angeblich ständig Beleidigungen und ähnliches abgelassen. Also such mal weiter
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.559.435 von Nachtalb am 04.03.14 09:45:38Ich rechne auf Grund des Berichts durchaus mit mehr als 2%. Und die 13 Millionen müssen ja auch irgendwo sein. Wenn RM nicht höchstkriminell gewesen wäre, wäre das Geld aus der Anleiheaufstockung noch da und die Quote sähe bereits jetzt besser aus.
Aber muss jeder selber entscheiden, ob er mit dem Risiko leben kann.
Aber muss jeder selber entscheiden, ob er mit dem Risiko leben kann.
Zitat von muhlan: Aber es sollte Dir doch ein Leichtes sein mir noch ein Beispiel zu nennen. Schließlich habe ich Deiner Aussage angeblich ständig Beleidigungen und ähnliches abgelassen. Also such mal weiterGern, gerade jetzt in #1077 hast du mir Lügen unterstellt, was eine weitere Beleidigung ist. Jedes deiner Postings in kontroversen Situationen enthält unangemessene Inhalte. Das fängt mit deinem überheblichen Auftreten an, für das du angesichts deiner eklatanten Fehleinschätzung der Lage keinen Grund hast, setzt sich über ständige Pöbeleien fort und endet in direkten Beleidigungen - siehe oben. Daß dir das nicht mal bewußt ist, läßt auf eine verzerrte Realitätswahrnehmung schließen. Was auch deine Verluste mit dieser Anleihe erklären könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.559.691 von Nachtalb am 04.03.14 10:20:22Da muss ich Dich leider enttäuschen. Das ist keine Beleidigung sondern eine Tatsache, da Du mir Sachen unterstellst, die Du nicht belegen kannst. Also eine schlichte Lüge Deinerseits
Zitat von Nachtalb: Was erwartest du eigentlich, nachdem du und deine Freunde monatelang auf den Putz gehauen haben? Daß alle Mitleid mit euch haben oder wenigstens betreten schweigen? Mit letzterem könntet ihr selber mal anfangen, anstatt hier auch noch pampig zu werden.
Nachtalb, von Dir erwarte ich mir nichts, keine Sorge.
Ich habe übrigens gestern nochmal zugekauft - erwähne ich hier nur damit Dir der Stoff zum Geifern nicht ausgeht.
Soll aber keine Empfehlung sein, das Gleiche zu tun.
Hektik siehst Du im Spiegel.
Aldy
Manche lernens nie.
05.03.2014 Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies, wurden in der Gläubigerversammlung für die
Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) folgende Beschlüsse gefasst:
1. Ein gemeinsamer Vertreter für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen
Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA
(ISIN DE000A1PGVS9) soll gewählt werden. Die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger
wählt Rechtsanwalt Dr. Marc- Rudolf Liebscher, aus der Kanzlei Rechtsanwälte Dr.
Späth & Partner, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin als gemeinsamen Vertreter.
2. Ein Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters wird nicht gewählt.
3. Zu dem veröffentlichten Tagesordnungspunkt 3 wurde kein Beschluss gefasst.
4. Dem gemeinsamen Vertreter steht eine Vergütung für die Abgeltung seiner
Tätigkeiten im Insolvenzverfahren zu. Rechtsanwalt Dr. Liebscher kann zur Abgeltung
seiner Tätigkeiten als gemeinsamer Vertreter eine Vergütung in Höhe von 280,00 € die
Stunde, begrenzt auf 80.000,00 € plus Auslagen und Mehrwertsteuer geltend machen.
5. Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird ermächtigt eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen abzuschließen:
a) Die Haftung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wird beschränkt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b) Die Versicherungssumme wird begrenzt auf das 10 fache der Nettovergütung des
gemeinsamen Vertreters.
c) Die Versicherungsbeiträge werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies, wurden in der Gläubigerversammlung für die
Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) folgende Beschlüsse gefasst:
1. Ein gemeinsamer Vertreter für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen
Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA
(ISIN DE000A1PGVS9) soll gewählt werden. Die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger
wählt Rechtsanwalt Dr. Marc- Rudolf Liebscher, aus der Kanzlei Rechtsanwälte Dr.
Späth & Partner, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin als gemeinsamen Vertreter.
2. Ein Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters wird nicht gewählt.
3. Zu dem veröffentlichten Tagesordnungspunkt 3 wurde kein Beschluss gefasst.
4. Dem gemeinsamen Vertreter steht eine Vergütung für die Abgeltung seiner
Tätigkeiten im Insolvenzverfahren zu. Rechtsanwalt Dr. Liebscher kann zur Abgeltung
seiner Tätigkeiten als gemeinsamer Vertreter eine Vergütung in Höhe von 280,00 € die
Stunde, begrenzt auf 80.000,00 € plus Auslagen und Mehrwertsteuer geltend machen.
5. Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird ermächtigt eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen abzuschließen:
a) Die Haftung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wird beschränkt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b) Die Versicherungssumme wird begrenzt auf das 10 fache der Nettovergütung des
gemeinsamen Vertreters.
c) Die Versicherungsbeiträge werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
Immer noch Peanuts, was täglich gehandelt wird. In FFM hat jemand am Vormittag nominal 100.000 € aus dem Ask gekauft. Das hat ihn 2.480 € plus Spesen gekostet. Das war dann schon der gesamte Tagesumsatz. In Stuttgart etwas besser, aber auch nur Kleinkram. Sieht nicht so aus, als ob man mit Käufen große Gewinne machen kann.
Was ist denn nun Sache?
Es gibt einen gewählten, gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, so viel ist klar.
Heißt das automatisch, dass dieser alle Anleiheforderungen anmeldet oder muss man nach wie vor selbst anmelden?
In den Meldungen des Insolvenzgerichts habe ich keine Aufhebung der individuellen Forderungsanmeldung bis zum 20. März rausgelesen.
Es gibt einen gewählten, gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, so viel ist klar.
Heißt das automatisch, dass dieser alle Anleiheforderungen anmeldet oder muss man nach wie vor selbst anmelden?
In den Meldungen des Insolvenzgerichts habe ich keine Aufhebung der individuellen Forderungsanmeldung bis zum 20. März rausgelesen.
Warum verkaufst du den Junk nicht? Dann bist du alle Sorgen los.
Ich hab zum Glück schon vor einiger Zeit verkauft, da bekam man noch wesentlich mehr als heute.
Ich hab zum Glück schon vor einiger Zeit verkauft, da bekam man noch wesentlich mehr als heute.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.625.767 von Projektleiter am 13.03.14 20:05:50Vielen Dank für die Nicht-Beantwortung der Frage und das Vorbeireden am Thema.
Sei froh, daß du überhaupt eine Antwort auf deine geniale Frage bekommen hast.
Hier sind ja offensichtlich nur kluge Leute unterwegs, die Ihre Klugheit aber lieber für sich behalten und dafür andere blöd anmachen.
Zitat von phreak007: Vielen Dank für die Nicht-Beantwortung der Frage und das Vorbeireden am Thema.Tut mir leid für dich, aber genau dieses Thema (Anmeldung der Forderungen) ist in diesem Thread 100x durchgekaut worden. Wenn du das immer noch nicht verstanden hast, wird es wohl an dir und deine mangelnde Fähigkeit zur Informationsaufnahme liegen. Ich denke deshalb, daß solche Anleger wie du besser zum Börsenkurs verkaufen sollten, damit ihnen nicht noch mehr Unheil widerfährt. Jetzt verstanden?
Menschen wie du sollten in ihrem eigenen Interesse überhaupt nicht an die Börse gelassen werden, nur meine Meinung. Mit Sparbuch etc. wäre dir viel erspart geblieben. Wenn du deine schräge Frage beantwortet haben willst, dann lies dir den Thread durch, die Antwort steht wie gesagt drin.
Keine Ahnung haben, sich verzocken, ständig frech werden und dann auch noch Rundum-Betreuung verlangen! Gehts noch?? Troll dich...
Zitat von phreak007: Bei um die 6 % konnte ich daher nicht widerstehen und habe etwas Spielgeld gesetzt. Das Risiko nach unter ist begrenzt, das Potential nach oben deutlich größer.Es sieht nicht so gut für dich aus. Verkaufen wäre natürlich eine Option. Du kannst auch warten, anmelden mußt du nix, das macht der Gläubigervertreter für dich. Dafür wird er aus der Insolvenzmasse bezahlt.
Tagesordnungspunkte waren die Wahl eines ,,gemeinsamen Vertreters" der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen und die Wahl eines Stellvertreters. Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zum ,,gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger" gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.
Quelle: http://www.fachkanzlei.de/content/view/6250
Quelle: http://www.fachkanzlei.de/content/view/6250
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.638.651 von martin365 am 16.03.14 12:33:33Danke, der erste hilfreiche Beitrag nach den ganzen Angriffen und Selbstbeweihräucherungen hier.
Schön, dass es dir geholfen hat, deine fetten Spekulationsgewinne zu sichern. So mancher wird dich beneiden.
Die Gehässigkeit hier ist schon unglaublich. Der Schmerz muss bei einigen echt tief sitzen.
Der Kurs fällt immer weiter. Jetzt unter 2,00%. In Stuttgart sind nominal 641.000 € zu Kursen zwischen 1,78 und 1,99% über den Tisch gegangen. In Frankfurt 20.000 € (1,62 bis 1,80%).
Ob das Ding noch unter 1,00% geht?
Ob das Ding noch unter 1,00% geht?
Heute früh das gleiche Bild. Alle Umsätze deutlich unter 2,00%.
10.03.2014 Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies,
wird der Veröffentlichungstext vom 05.03.2014, der aus der Gläubigerversammlung für
die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) gefassten Beschlüsse, berichtigt:
1. Ein gemeinsamer Vertreter für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen
Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA
(ISIN DE000A1PGVS9) soll gewählt werden. Die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger
wählt Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, geschäftsansässig bei Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin als gemeinsamen Vertreter.
2. Ein Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters wird nicht gewählt.
3. Es erfolgt keine Abstimmung über den veröffentlichten Tagesordnungspunkt 3.
Die Rechtsfolgen bestehen von Gesetzes wegen. Gemäß § 19 Abs. 3 SchVG ist der gemeinsame
Vertreter für alle Anleihegläubiger allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte
der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
4. Dem gemeinsamen Vertreter steht eine Vergütung für die Abgeltung seiner
Tätigkeiten im Insolvenzverfahren zu. Rechtsanwalt Dr. Liebscher kann zur Abgeltung
seiner Tätigkeiten als gemeinsamer Vertreter eine Vergütung in Höhe von 280,00 € die
Stunde, begrenzt auf 80.000,00 € jeweils plus Auslagen und Mehrwertsteuer geltend
machen.
5. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher gegenüber den
Anleihegläubigern ist begrenzt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung ist begrenzt auf das 10 fache der Nettovergütung des gemeinsamen Vertreters
Rechtsanwalt Dr. Liebscher. Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird ermächtigt eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen für seine Tätigkeit als
gemeinsamer Vertreter. Die Versicherungskosten werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies,
wird der Veröffentlichungstext vom 05.03.2014, der aus der Gläubigerversammlung für
die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) gefassten Beschlüsse, berichtigt:
1. Ein gemeinsamer Vertreter für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen
Schuldverschreibung zur Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA
(ISIN DE000A1PGVS9) soll gewählt werden. Die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger
wählt Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, geschäftsansässig bei Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin als gemeinsamen Vertreter.
2. Ein Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters wird nicht gewählt.
3. Es erfolgt keine Abstimmung über den veröffentlichten Tagesordnungspunkt 3.
Die Rechtsfolgen bestehen von Gesetzes wegen. Gemäß § 19 Abs. 3 SchVG ist der gemeinsame
Vertreter für alle Anleihegläubiger allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte
der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
4. Dem gemeinsamen Vertreter steht eine Vergütung für die Abgeltung seiner
Tätigkeiten im Insolvenzverfahren zu. Rechtsanwalt Dr. Liebscher kann zur Abgeltung
seiner Tätigkeiten als gemeinsamer Vertreter eine Vergütung in Höhe von 280,00 € die
Stunde, begrenzt auf 80.000,00 € jeweils plus Auslagen und Mehrwertsteuer geltend
machen.
5. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher gegenüber den
Anleihegläubigern ist begrenzt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung ist begrenzt auf das 10 fache der Nettovergütung des gemeinsamen Vertreters
Rechtsanwalt Dr. Liebscher. Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird ermächtigt eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen für seine Tätigkeit als
gemeinsamer Vertreter. Die Versicherungskosten werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
10.03.2014 Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies,
wird der Veröffentlichungstext vom 10.03.2014, der aus der Gläubigerversammlung für
die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) gefassten Beschlüsse, ergänzt:
zu 5: Die Haftung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher gegenüber den
Anleihegläubigern ist begrenzt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung ist begrenzt für Fälle grober Fahrlässigkeit auf das 10 fache der
Nettovergütung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher. Rechtsanwalt
Dr. Liebscher wird ermächtigt eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
abzuschließen für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter. Die Versicherungskosten
werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14281), Josef-Gesing-Str. 10,
15234 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Vorstand Herrn Markus Rockstädt-Mies,
wird der Veröffentlichungstext vom 10.03.2014, der aus der Gläubigerversammlung für
die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung zur
Wertpapierkennnummer WKN A1PGVS und dem Börsenkürzel GGOA (ISIN DE000A1PGVS9) am 27.
Februar 2014 im Amtsgericht Frankfurt (Oder) gefassten Beschlüsse, ergänzt:
zu 5: Die Haftung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher gegenüber den
Anleihegläubigern ist begrenzt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung ist begrenzt für Fälle grober Fahrlässigkeit auf das 10 fache der
Nettovergütung des gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Dr. Liebscher. Rechtsanwalt
Dr. Liebscher wird ermächtigt eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
abzuschließen für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter. Die Versicherungskosten
werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.
Per Email
Potsdam, 12. März 2014
...
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG,
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - 3 IN 563/13 -
...
Sehr geehrter Gläubiger,
am 27. Februar 2014 wurde Herr Dr. Marc Liebscher zum Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Nach Rechtskraft des Beschlusses über den gewählten Vertreter (Ablauf der Rechtsmittelfrist) werden sämtliche Interessen der Anleihegläubiger durch Herrn Dr. Liebscher wahrgenommen, dies gilt vor allem für die Geltendmachung von Forderungen. Forderungsanmeldungen können sodann ausschließlich im Namen von Herrn Dr. Liebscher erfolgen. Individuell vorgenommene Anmeldungen sind sodann seitens des Verwalters zu bestreiten bzw. als unzulässig zurückzuweisen.
Aufgrund der frühen Anmeldefrist (25.03.14) empfehlen wir - sofern noch nicht geschehen -, dass Sie Ihre Forderung vorsorglich beim Verwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderung ist zwar vom Verwalter zu bestreiten, da ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde, jedoch verhindert die fristgerechte Anmeldung evtl. entstehende Gerichtskosten für eine verspätete Anmeldung. Sollten Sie erst die Rechtskraft der Vertreterwahl abwarten wollen, weisen wir ausdrücklich auf mögliche Kostenfolgen wegen der verspäteten Anmeldung (20 Euro) hin.
...
Bitte beachten Sie, dass der Ihnen zugeteilte webkey (siehe Betreffzeile) für den unter http://www.bbl-law.de/gis eingerichtete Gläubigerinformationsservice nach Rechtskraft des Vertreterbeschlusses (voraussichtlich Ende März 2014) deaktiviert wird. Für den Erhalt von Informationen über den weiteren Verfahrenslauf können Sie sich bei dem von Herrn Dr. Liebscher eigens eingerichteten Newsletter unter gv-getgoods@liebscher.com
...
anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ch. Graf Brockdorff
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Potsdam, 12. März 2014
...
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG,
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - 3 IN 563/13 -
...
Sehr geehrter Gläubiger,
am 27. Februar 2014 wurde Herr Dr. Marc Liebscher zum Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Nach Rechtskraft des Beschlusses über den gewählten Vertreter (Ablauf der Rechtsmittelfrist) werden sämtliche Interessen der Anleihegläubiger durch Herrn Dr. Liebscher wahrgenommen, dies gilt vor allem für die Geltendmachung von Forderungen. Forderungsanmeldungen können sodann ausschließlich im Namen von Herrn Dr. Liebscher erfolgen. Individuell vorgenommene Anmeldungen sind sodann seitens des Verwalters zu bestreiten bzw. als unzulässig zurückzuweisen.
Aufgrund der frühen Anmeldefrist (25.03.14) empfehlen wir - sofern noch nicht geschehen -, dass Sie Ihre Forderung vorsorglich beim Verwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderung ist zwar vom Verwalter zu bestreiten, da ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde, jedoch verhindert die fristgerechte Anmeldung evtl. entstehende Gerichtskosten für eine verspätete Anmeldung. Sollten Sie erst die Rechtskraft der Vertreterwahl abwarten wollen, weisen wir ausdrücklich auf mögliche Kostenfolgen wegen der verspäteten Anmeldung (20 Euro) hin.
...
Bitte beachten Sie, dass der Ihnen zugeteilte webkey (siehe Betreffzeile) für den unter http://www.bbl-law.de/gis eingerichtete Gläubigerinformationsservice nach Rechtskraft des Vertreterbeschlusses (voraussichtlich Ende März 2014) deaktiviert wird. Für den Erhalt von Informationen über den weiteren Verfahrenslauf können Sie sich bei dem von Herrn Dr. Liebscher eigens eingerichteten Newsletter unter gv-getgoods@liebscher.com
...
anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ch. Graf Brockdorff
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Zitat von XLII:So siehts aus! Aber ich gönne denen ihre Verluste, sie sind selber schuld. Geldanlage lernen manche eben nur auf die harte Tour.Zitat von phreak007: Der Schmerz muss bei einigen echt tief sitzen.Vor allem bei den notorischen Verbilligern. Die sind mit ihrer Taktik voll aufgelaufen. Gutes Geld dem schlechten Geld hinterhergeworfen. Das tut doppelt weh.
Die sind alle nur dabei, um zu lernen, wie eine Insolvenz abläuft.
Aufwachen - morgen ist Gläubigerversammlung!
Aldy
Aldy
Es sieht nicht gut für die Anleihegläubiger aus, vielleicht gibt es gar keine Quote
"Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die Insolvenz berichtet. Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, der Insolvenzverwalter hat angegeben, dass gegenwärtig noch nicht angegeben werden könne, ob in dem Verfahren eine Insolvenzquote gezahlt werden könne, dies hänge unter anderem von der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte ab."
http://yess.de/getgoods-weitere-glaeubigerversammlung-in-fra…
"Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die Insolvenz berichtet. Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, der Insolvenzverwalter hat angegeben, dass gegenwärtig noch nicht angegeben werden könne, ob in dem Verfahren eine Insolvenzquote gezahlt werden könne, dies hänge unter anderem von der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte ab."
http://yess.de/getgoods-weitere-glaeubigerversammlung-in-fra…
Welche Rating-Agentur hatte eigentlich damals das BBB- vergeben?
Zitat von nickelich: Welche Rating-Agentur hatte eigentlich damals das BBB- vergeben?
Ist unwichtig weil die Creditreform Rate AG sowieso keiner mehr ernst nimmt, allenfalls als Kontraindikator.
Viel interessanter wären mal Informationen darüber, wer denn nun die Firmenkasse geplündert hat und wohin die 60 Mio Anleihegelder verschoben wurden?
Wieso kann der Insolvenzverwalter die 13 Mio, die kurz vor Insolvenzanmeldung "verschwunden" sind nicht zurückfordern?
Nein, wir sind nicht in Somalia oder im wilden Kurdistan - wir sind mitten in Deutschland.
Hier wurde offensichtlich mit hoher krimineller Energie ein Betrug geplant und durchgezogen - und die Betrogenen werden mit inhaltsleeren Newslettern hingehalten.
Die Informationspolitik ist zur Zeit - vorsichtig formuliert - dürftig.
Aldy
Eine entsprechende Ahnung bez. Creditreform hatte ich schon.
Wie man 60 Millionen (Angabe Börse Frankfurt) innerhalb von so kurzer Zeit allein durch unglückliches Agieren durch den Schornstein jagen kann, erschließt sich mir auch nicht. Ihr Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen.
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es aber nicht, die Neugier der Geschädigten zeitnah zu befriedigen.
Wie man 60 Millionen (Angabe Börse Frankfurt) innerhalb von so kurzer Zeit allein durch unglückliches Agieren durch den Schornstein jagen kann, erschließt sich mir auch nicht. Ihr Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen.
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es aber nicht, die Neugier der Geschädigten zeitnah zu befriedigen.
Zitat von Aldy: Wieso kann der Insolvenzverwalter die 13 Mio, die kurz vor Insolvenzanmeldung "verschwunden" sind nicht zurückfordern?
Hier wurde offensichtlich mit hoher krimineller Energie ein Betrug geplant und durchgezogen - und die Betrogenen werden mit inhaltsleeren Newslettern hingehalten.
Die Informationspolitik ist zur Zeit - vorsichtig formuliert - dürftig.
Aldy
Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. EUR, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.
Hier steht ja nicht, dass der Betrag nicht zurückgefordert werden kann. Es verwundert aber schon, dass der IV nach Monaten noch nicht weiß, ob eine zweckwidrige Verwendung vorliegt oder nicht. Im Falle der Rückforderung muss sich dann natürlich noch zeigen, ob die Forderung nicht ins Leere geht, denn wer "mit hoher krimineller Energie einen Betrug plant und durchzieht" wird das Geld ja wohl nicht monatelang abholbereit für den IV auf einem Konto liegen lassen.
Lies hier: http://www.channelpartner.de/a/zwei-voellig-komplette-buchfu…
"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sollen erhebliche Anzeichen für deliktische Seinsformen bestehen", heißt es darin unter Bezugnahme auf den Insolvenzverwalter der Getgoods.de AG - mit anderen Worten: die bisherige Aufarbeitung der Getgoods-Pleite deutet durchaus auf kriminelle Energie hin. So seien zwei völlig komplette Buchführungen entdeckt worden, eine interne und eine offizielle.
Weiter wird berichtet, dass fünf Tage vor der Insolvenz 13 Millionen Euro von einem Geschäftskonto von Getgoods verschwunden seien. Dieser Betrag ist identisch mit der letzten, 14 Tage vor der Insolvenz des Elektronikversenders aufgelegten Tranche der Mittelstandsanleihe des Unternehmens. Nach Angabe von Robert, Kempas, Segelken liegen zudem Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Getgoods eine Insolvenzreife bereits im Frühjahr 2013 bestanden haben soll.
Wie es aussieht, gehts um Betrug und der ist immer vorsätzlich. Deswegen wird nichts zurückzuholen sein und die D&O wird natürlich nicht einspringen.
"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sollen erhebliche Anzeichen für deliktische Seinsformen bestehen", heißt es darin unter Bezugnahme auf den Insolvenzverwalter der Getgoods.de AG - mit anderen Worten: die bisherige Aufarbeitung der Getgoods-Pleite deutet durchaus auf kriminelle Energie hin. So seien zwei völlig komplette Buchführungen entdeckt worden, eine interne und eine offizielle.
Weiter wird berichtet, dass fünf Tage vor der Insolvenz 13 Millionen Euro von einem Geschäftskonto von Getgoods verschwunden seien. Dieser Betrag ist identisch mit der letzten, 14 Tage vor der Insolvenz des Elektronikversenders aufgelegten Tranche der Mittelstandsanleihe des Unternehmens. Nach Angabe von Robert, Kempas, Segelken liegen zudem Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Getgoods eine Insolvenzreife bereits im Frühjahr 2013 bestanden haben soll.
Wie es aussieht, gehts um Betrug und der ist immer vorsätzlich. Deswegen wird nichts zurückzuholen sein und die D&O wird natürlich nicht einspringen.
und Rockstädt macht sich wahrscheinlich auf den Bahamas ein schönes Leben
Anlassunabhaengig verweise ich wegen der generellen Anleihenproblematik auf das 2. Buch Mose (Exodus) 22 , Vers 24, auf das 3. Buch Mose (Levitikus) 25, Vers 35-38 und auf das 5. Buch Mose (Deuteronomium) 23, Vers 20-21.
Steht da im Alten Testament auch, was man mit Leuten machen soll, die einem Zeit stehlen?
Hat eigentlich jemand den Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters? Über einen Kontakt per Board-Mail würde ich mich freuen.
Hat eigentlich jemand den Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters? Über einen Kontakt per Board-Mail würde ich mich freuen.
1,21 €, das sieht übel aus. Wo sind die User, die von einer Quote im hohen zweistelligen Breicht geschwärmt haben? Waren das Auftragsschreiber, die das Abladen der Anleihe durch Insider erleichtern sollten? Oder waren das Trottel?
Alles nur geschraubt und gedreht...
Aus dem Prokon-Thread:
Zitat von Larry-King: Ich finde, JWegener hat Recht. Die ständigen Wiederholungen nerven. Für Betroffene bringt es nichts, wenn immer wieder der selbe Brei durchgekaut wird. Im Gegenteil, der Diskussionstrang wird verseucht und man hat es schwer, die wirklich wichtigen Informationen zu finden.
Zurück zum Thema: Was sagst du zum Kurs, phreak? Sieht nicht gut aus, oder?
8 Monate seit der Hausdurchsuchung bei der getgoods und NULL Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungsbehörden in Frankfurt an der Oder seitdem ! Ursprünglich hiess es, die Auswertung dauere ein paar Wochen. möglicherweise decken bestimmte Behördenmitarbeiter kriminelle Machenschaften, anders ist das nicht zu erklären, es sei denn sie sind völlig unfähig sich ein Bild von den Geschehnissen zu machen. Da kann dann wohl jeder Verbrecher fröhlich auf Verjährung spekulieren bei dieser Arbeitsgeschwindigkeit.
"An den Durchsuchungen der beiden Firmenstandorte und dem Privathaus des Geschäftsführers von Getgoods.de waren insgesamt 36 Beamte des Landeskriminalamtes und fünf Staatsanwälte beteiligt."
"An den Durchsuchungen der beiden Firmenstandorte und dem Privathaus des Geschäftsführers von Getgoods.de waren insgesamt 36 Beamte des Landeskriminalamtes und fünf Staatsanwälte beteiligt."
BSZ e.V. bündelt vor allem seine eigenen Interessen!
http://www.fachkanzlei.de/content/view/6607/
Unser gemeinsamer Vertreter Dr. Liebscher kommt aus der gleichen Kanzlei, welche nun im Interesse einzelner Kläger dingliche Arreste in das Privatvermögen des ehemaligen Vorstands erstritten hat.
Diese Arreste sind unabhängig vom Insolvenzverfahren!
Salopp formuliert: die Kanzlei, die eure Interessen im Insolvenzverfahren vertreten soll räumt gerade hintenrum Vermögenswerte für gut zahlende Klienten beiseite.
Für den Insoverwalter ist dann bei Rockstädt-Mies nix mehr zu holen, da schon alles weggepfändet.
Wurde mit Dr. Liebscher als GV gar der Bock zum Gärtner gemacht?
Die Frage muß angesichts der nicht vorhandenen Informationspolitik doch erlaubt sein...
Aldy
http://www.fachkanzlei.de/content/view/6607/
Unser gemeinsamer Vertreter Dr. Liebscher kommt aus der gleichen Kanzlei, welche nun im Interesse einzelner Kläger dingliche Arreste in das Privatvermögen des ehemaligen Vorstands erstritten hat.
Diese Arreste sind unabhängig vom Insolvenzverfahren!
Salopp formuliert: die Kanzlei, die eure Interessen im Insolvenzverfahren vertreten soll räumt gerade hintenrum Vermögenswerte für gut zahlende Klienten beiseite.
Für den Insoverwalter ist dann bei Rockstädt-Mies nix mehr zu holen, da schon alles weggepfändet.
Wurde mit Dr. Liebscher als GV gar der Bock zum Gärtner gemacht?
Die Frage muß angesichts der nicht vorhandenen Informationspolitik doch erlaubt sein...
Aldy
Dass bei RM irgendwas zu holen ist, wird durch den Arrest auch nicht sicher. Solange keine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wird, kann sich RM in Ruhe zurücklehnen und jegliches zivile Schadensersatz-Verfahren gegen ihn wird mit äusserster Wahrscheinlichkeit scheitern. Bis zu den nun ergangenen Arrest-Titeln hatte RM satte 10 Monate Zeit sein Privatvermögen zu verbrauchen oder zur Seite zu schaffen, selbst wenn es zu einem zivilen Urteil gegen ihn kommen würde, ist nicht sicher, dass irgendein Kläger je Geld sehen wird. Der Arrest stellt nur sicher, dass nicht weiteres Privatvermögen verschwindet. Wenn aber nichts mehr da ist, bringt so ein Titel wenig. Dann gilt: ausser Spesen nix gewesen. Sicheres Geld ist es nur für einen, den Rechtsanwalt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.162.098 von Projektleiter am 17.06.14 10:26:25
Tochterfirma in der Umstellungsphase:
https://www.pauldirekt.de/
Psst
bald geht es bei Getgoods AG wieder weiter.Tochterfirma in der Umstellungsphase:
https://www.pauldirekt.de/
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.111.316 von Dieselflyer am 04.07.15 19:02:35
Dieselflyer sie hatten doch schon bei ariva.de solchen Unsinn verbreitet...
Konnten sie ihren Schrott in der Zwischenzeit nicht verkaufen?
Bei der Getgoods AG geht gar nichts weiter, außer das Insolvenzverfahren.
Das operative Geschäft wurde verkauft bzw. eingestellt.
http://www.ariva.de/news/getgoods-de-AG-Insolvenzverfahren-u…
http://www.anleihen-finder.de/conrad-electronic-uebernimmt-g…
http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/getgoods.de-A…
http://www.channelpartner.de/a/wir-haben-kein-interesse-dara…
Zitat von Dieselflyer: bald geht es bei Getgoods AG wieder weiter.
Tochterfirma in der Umstellungsphase:
https://www.pauldirekt.de/
Dieselflyer sie hatten doch schon bei ariva.de solchen Unsinn verbreitet...
Konnten sie ihren Schrott in der Zwischenzeit nicht verkaufen?
Bei der Getgoods AG geht gar nichts weiter, außer das Insolvenzverfahren.
Das operative Geschäft wurde verkauft bzw. eingestellt.
http://www.ariva.de/news/getgoods-de-AG-Insolvenzverfahren-u…
http://www.anleihen-finder.de/conrad-electronic-uebernimmt-g…
http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/getgoods.de-A…
http://www.channelpartner.de/a/wir-haben-kein-interesse-dara…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.111.316 von Dieselflyer am 04.07.15 19:02:35
...allerdings nur in einem Paralleluniversum.
Übersetzung:
Jetzt hat der Insolvenzverwalter auch bei pauldirekt den Stecker gezogen.
Zitat von Dieselflyer: bald geht es bei Getgoods AG wieder weiter.
...allerdings nur in einem Paralleluniversum.
Tochterfirma in der Umstellungsphase:
https://www.pauldirekt.de/
Übersetzung:
Jetzt hat der Insolvenzverwalter auch bei pauldirekt den Stecker gezogen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.121.708 von jb11-hdm am 06.07.15 18:12:37
Und verkaufen muss ich selbst schon mal gar nichts.
Ich habe mein Geld längst verdient und bin nicht wie sie auf Spekulationen angewiesen.Was ich bestehenden(selbst Aktionären) noch raten kann ist,die Stücke weiter zu halten!
Sonst muss hier gar nichts selbst gemacht werden...
Lautmaler
Sie sollten lieber etwas leiser malen,wenn sie sich im Geschäft nicht auskennen...Und verkaufen muss ich selbst schon mal gar nichts.
Ich habe mein Geld längst verdient und bin nicht wie sie auf Spekulationen angewiesen.Was ich bestehenden(selbst Aktionären) noch raten kann ist,die Stücke weiter zu halten!
Sonst muss hier gar nichts selbst gemacht werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.136.450 von Dieselflyer am 08.07.15 09:42:59
Wieder nur der von ihnen zu erwartende Unsinn...
PS:
Die Aktien verkaufen?
Der Handel ist seit fast einem Jahr eingestellt und der letzte Kurs lag damals bei etwa 2Cent,was schon ein riesiger Betrag ist für den (wertlosen) Börsenmantel.
Ich hoffe die meisten haben wenigstens ihre Verluste steuerlich realisiert,denn jetzt wird es aufwendig dies zu tun.
Falls hier noch irgendwas zu holen wäre,dann würden die Kurse der Anleihen sicherlich nicht bei 0,5% liegen.
Und die Anleihengläubiger bekommen das was vom Unternehmen noch übrig bleibt, nach der momentan stattfindenden "Reste-Verwertung".
Manchmal fragt man sich echt was für "Vögel" hier und bei ariva.de unterwegs sind.
Zitat von Dieselflyer: Sie sollten lieber etwas leiser malen,wenn sie sich im Geschäft nicht auskennen...
Und verkaufen muss ich selbst schon mal gar nichts.
Ich habe mein Geld längst verdient und bin nicht wie sie auf Spekulationen angewiesen.Was ich bestehenden(selbst Aktionären) noch raten kann ist,die Stücke weiter zu halten!
Sonst muss hier gar nichts selbst gemacht werden...
Wieder nur der von ihnen zu erwartende Unsinn...
PS:
Die Aktien verkaufen?
Der Handel ist seit fast einem Jahr eingestellt und der letzte Kurs lag damals bei etwa 2Cent,was schon ein riesiger Betrag ist für den (wertlosen) Börsenmantel.
Ich hoffe die meisten haben wenigstens ihre Verluste steuerlich realisiert,denn jetzt wird es aufwendig dies zu tun.
Falls hier noch irgendwas zu holen wäre,dann würden die Kurse der Anleihen sicherlich nicht bei 0,5% liegen.
Und die Anleihengläubiger bekommen das was vom Unternehmen noch übrig bleibt, nach der momentan stattfindenden "Reste-Verwertung".
Manchmal fragt man sich echt was für "Vögel" hier und bei ariva.de unterwegs sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.138.892 von Lautmaler am 08.07.15 13:11:27
wer
redet denn von Verkaufen von Aktien oder Anleihen? Die Rede ist vom halten,wenn Sie sich darunter was vorstellen können,und by the way: Sie müssen was von "Vögeln" sagen!K(eine) Ahnung kann man da nur sagen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.139.201 von Dieselflyer am 08.07.15 13:48:04
Lautmaler
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