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    Regierung legt Pläne für Aktiensteuer auf Eis. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.03 13:38:52 von
    neuester Beitrag 01.05.03 16:23:03 von
    Beiträge: 11
    ID: 725.536
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      schrieb am 26.04.03 13:38:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Regierung legt Pläne für Aktiensteuer auf Eis

      Die Bundesregierung will Gewinne aus Aktienverkäufen nun doch nicht pauschal besteuern. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel haben Pläne für die Einführung einer solchen Steuer auf Eis gelegt.




      "Die Regierung plant derzeit keine Besteuerung von Aktienkursgewinnen", sagte die Sprecherin des Finanzministeriums Nicole Rosin am Samstag in Berlin. Sie bestätigte damit einen Vorabbericht des Magazins "Der Spiegel". Dort hatte es geheißen, die Bundesregierung wolle entgegen ihrer ursprünglichen Planung doch keine generelle Steuer auf Aktienkursgewinne einführen. Am Donnerstag hatte ein Regierungssprecher noch gesagt, eine derartige Steuer werde geprüft. In der Finanzbranche hatte es heftige Kritik an dem Vorhaben gegeben.

      Insbesondere SPD-Linke hatten sich für eine solche Steuer, die vor allem Vermögende trifft, stark gemacht. Sie hatten eine Ausweitung der bislang nur auf Zinsen geplanten Abgeltungsteuer auch auf Aktien gefordert. Der Gesetzentwurf zur Abgeltungsteuer soll Mitte Mai im Kabinett verabschiedet werden.


      Mit ähnlichen Plänen der Aktien- und Immobilienbesteuerung war Rot-Grün bereits Anfang April am Veto der Unionsländer im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert. Im Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen war ursprünglich ein Pauschalsteuersatz von 15 Prozent unabhängig von jetzigen Spekulationsfristen auf Veräußerungserlöse bei Wertpapieren und vermieteten Immobilien geplant. Politiker von Union, FDP und Grünen hatten den erneuten Vorstoß abgelehnt.



      © 2003 Financial Times DeutschlandRegierung legt Pläne für Aktiensteuer auf Eis
      Avatar
      schrieb am 26.04.03 13:48:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      ostrue :
      hilf mir bitte einmal; bin noch nicht so lange in
      Deutschland mit Aktien dabei. Wie ist die jetzige
      genaue Regel bei Aktiengewinnen.
      Gilt hier noch nach 12 Monaten alles steuerfrei ?
      Und innerhalb von 12 Monaten Aktien Verkauf mit Gewinn ?

      Habe vorher in Spanien gelebt und dort meine Steuern
      gezahlt.

      gruss james
      Avatar
      schrieb am 26.04.03 13:52:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steuern?
      zahlen?

      wasn das? :laugh:

      Nice Weekend
      Avatar
      schrieb am 26.04.03 14:15:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach 12 Monaten ist alles steuerfrei. Es gab jetzt sehr viel hin und her, jetzt dürfte es für die jetzige Regierung unmöglich sein noch einmal einen Versteuerungsversuch zu starten.
      Ich könnte mir vorstellen das die Sicherheit der Steuerfrreiheit die Leute länger an ihre Aktien festhalten läßt.
      Avatar
      schrieb am 26.04.03 14:42:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 james cdm

      ja, nach haltedauer von mehr als einem jahr sowohl gewinne als auch veluste steuerfrei.

      weiterhin freigrenze von ca 500 euro, genauen betrag kenne ich nicht. dies bedeutet: pro kalenderjahr gewinne bis freigrenze steuerfrei, aber: bei überschreiten der grenze muss alles versteuert werden

      halbeinkünfteverfahren: lediglich die hälfte der gewinne und verluste sowie die hälfte der unkosten werden angesetzt und dem persönlichen einkommen angerechnet sofern du gewinn erwirtschaftet hast.

      hast du verlust gemacht kannst du diesen zeitlich in ein anderes kalenderjahr vor- oder auch rücktragen jedoch nur mit spekulationsgewinnen also nicht mit einkünften aus gewerbebetrieb oder abhängiger beschäftigung, mieteinnahmen usw verrechnen

      bist du massgeblich an einer firma beteiligt, derzeit mehr als ein prozent des kapitals der gesellschaft was bei tecdaxklitschen und anderem zeugs schnell mal möglich ist kannst du gewinne und verluste auch mit anderen einkunftsarten verrechen verlierst jedoch die spekulationsfrist, d. h. der verkauf ist auch nach 2 jahren, so die regelung noch gültig wäre steuerpflichtig.

      was mich brennend interessiert ist wie es in spanien aussieht da ich mich mit dem gedanken trage meinen wohnsitz zu wechseln. vielleicht könntest du mich mal darüber aufklären


      danke danny

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      Avatar
      schrieb am 26.04.03 15:56:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Regierung erzählt doch jeden Tag einen anderen Käse.

      Wer weiß, ob die morgen nicht schon wieder ein anderes Modell propagieren.

      Die Hauptsache, wir machen was, sie machen doch was, jeden Tag etwas Neues.

      Warum sind wohl die Politker in unserem Lande die am wenigsten Angesehendsten?

      Eichel und Konsorten haben tüchtig dazu beigetragen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.03 17:15:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo danny ,

      was ist denn, wenn ich vor 12 monaten verkaufe. wie werden
      gewinne aus aktien dann versteuert ? Dieser Fall kaeme fuer
      mich eher in frage..als day trader..

      zur zeit bin ich noch in spanien angemeldet, aber ich komme
      jetzt in den naechsten wochen nach deutschland und muss
      mich dann ummelden.

      also, in spanien muessen 15 % auf gewinne gezahlt werden,
      wenn aktien innerhalb von 12 monaten verkauft werden.

      aktien, die laenger als 12 monate gehalten und dann mit
      gewinn verkauft werden muessen auch dann versteuert werden.

      hier versuche ich es dir nun ein bisschen zu erklaeren,
      obwohl ich eine steuerberaterin dafuer habe in spanien.

      also, ich bin rentner, und meine rente liegt ueber 7.800 €
      pro jahr. ab 7.800 € einkommen muss alles in spanien
      versteuert werden.
      der freibetrag fuer renteneinkommen ist 2.000 € und der
      freibetrag zum einkommen ist 3.400 €. das sind zusammen
      freibetrag 5.400 € im jahr (fuer mich z. bsp.)

      alles was darueber liegt, incl. gewinne aktien, muss mit
      15 % versteuert werden.

      habe ich kein einkommen, also nur die rente, dann habe ich
      nur 2.000 € freibetrag pro jahr; muss also bei allen
      gewinnen aus aktien, egal ueber oder unter 12 monate,
      immer 15 % steuern bezahlen.

      also : z. bsp. rente im jahr 20.000 € ; dann 2.000 €
      freibetrag; dann musst du 18.000 € mit 15 % versteuern;
      deine aktiengewinne werden mit drauf gerechnet, auch mit
      15 %, egal ob ueber 12 monate oder unter 12 monate.

      gruss james
      Avatar
      schrieb am 28.04.03 08:29:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo james

      daytrading in aktien:

      manche nennen die spekulationssteuer auch die "dummensteuer" weil der fiskus derzeit kaum die möglichkeit hat die existenz von steuerpflichtigen aktiengeschäften nachzuweisen. dies liegt u.a. am bankgeheimnis sowie an der abgabenordnung (ao). viele vertrauen darauf das dies auch weiterhin der fall sein könnte. persönlich versteuere ich alles nicht nur aus grundsätzlichen erwägungen sondern auch weil das bankgeheimnis weiter auf der kippe steht.

      daher: gerechnet wird pro kalenderjahr (kj)

      gewinne zb in 2003: 50.000
      verluste 30.000
      spesen 10.000

      = gewinn in 2003 10.000
      halbeinkünfteverfahren

      = halber gewinn 5.000
      daher in der einkommenssteuererklärung anzusetzen: 7.500

      dies wird dem restlichen einkommen zugeschlagen, fürht also zu progression und einem erhöhten grenzsteuersatz.

      hast du weiteres hohes einkommen kann dich dies ca 50% steuern kosten, hast du kein weiteres einkommen liegt dies innerhalb des grundfreibetrages und ist somit steuerfrei.

      dies bedeutet: von den 10.000 bleiben zwischen 10.000 und 7.500 im täschlein.

      vorsicht: es gibt instrumente die nicht dem halbeinkünfteverfahren unterliegen: zb. finanzinnovationen wie zertifikate, futures etc., rentenpapiere und whl auch fondsanteile(?!) hier bliebe also ein einkommen von 10.000 und somit etwas unter 10.000 bis 5.000 im täschlein.


      in 2004 hast du folgende geschäfte( wieder aktien)

      gewinn 100.000
      verlust 120.000
      spesen 30.000

      verlust in 2004 50.000
      nach halbeinkünfteverfahren: 25.000

      diesen verlust gibst du wieder dem fiskus an.
      bis zu der aufgelaufenen summe der gewinne aus spekulationsgeschäften der vorjahre in diesem fall 5.000
      kannst du dies rücktragen, erhälst als die im vorjahr gezahlte steuer zurück. den rest von 20.000 musst du vortragen und hoffen es in den kommenden jahren wiederzuverdienen da du dann bis zu 20.000 quasi steuerfrei erhälst.

      auch - oder gerade - in deutschland ist die einschaltung eines steuerberaters dringend anzuraten. ich selbst lasse meine steuern durch einen erklären.

      danny
      Avatar
      schrieb am 28.04.03 08:45:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danny ,

      Besten Dank fuer Deine ausfuehrliche Erklaerung re
      Steuerzahlungen auf Aktiengewinne. Mama Mia, Du bist aber
      gut; koenntest bald selbst als Steueranwalt fungieren..lol

      Jedenfalls sehe ich klar, dass fuer einen day trader der
      Wohnort Spanien dann besser ist. Die pauschale 15 %
      Versteuerung ist fuer mich dann guenstiger...

      Danke nochmals Danny fuer Deine ausfuehrlichen Infos..

      Vielleicht bleibe ich doch lieber in Spanien.....

      gruss james
      Avatar
      schrieb am 28.04.03 10:55:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @danny

      doofe frage:

      "= halber gewinn 5.000
      daher in der einkommenssteuererklärung anzusetzen: 7.500"

      wie kommst du auf 7500 ?
      Avatar
      schrieb am 01.05.03 16:23:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ paulmc

      recht haste

      richtig ist dann natürlich 5000

      danny


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