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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 138)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 11.03.11 08:31:32
      Beitrag Nr. 3.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.182.471 von zzzhatrecht am 11.03.11 06:29:03"Einige Unterlagen, auch Originale, seien im Papiermüll gefunden worden. Sie liegen jetzt beim Tagesspiegel"

      Man merkt immer wieder wie viele dumme Leute dort agieren. Sie schaffen es noch nicht einmal sensible Schriftstücke richtig zu vernichten.

      Da würde ich ja gerne mal wissen, welcher "Müllmann" die Unterlagen zum Tagesspiegel geschickt hat.
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      Avatar
      schrieb am 11.03.11 06:29:03
      Beitrag Nr. 3.967 ()
      Hallo,
      erneut ein den Sachverhalt sehr gut beschreibender Artikel im Tagesspiegel.
      Krisensitzung zu den Krisenfonds

      Schön das jetzt auch die breite Öffentlichkeit derartige Informationen erhält.

      http://www.tagesspiegel.de/berlin/krisensitzung-zu-den-krise…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 08.03.11 18:13:22
      Beitrag Nr. 3.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.424 von donnermax am 08.03.11 13:43:02Na wenn der (englische) Investor erst die Mehrheit bei den Fonds hätte, so schnell könntest Du gar nicht schauen, wie er sich mit den Rest-Fondszeichnern einigen würde. Der kann nämlich
      a) rechnen, ;) und
      b) geht es um sein eigenes Geld. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 13:43:02
      Beitrag Nr. 3.965 ()
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/…

      Berlin scheitert mit milliardenschwerem Immobiliendeal
      08.02.2011, 15:05 UhrDie Hoffnungen Berlins, ein milliardenschweres Immobilienportfolio nach Jahren endlich loszuwerden, sind geplatzt. Die Gespräche mit einem britischen Investor wurden auf Eis gelegt.


      Zitate:
      "Dass das Geschäft in letzter Minute abgeblasen wurde, dürfte Beobachtern zufolge aber auch mit der anstehenden Landtagswahl in Berlin im September zusammenhängen. Die meisten Wohnungsbestände der BIH liegen in der Hauptstadt. Der Verkauf von vergleichsweise preiswertem Wohnraum an angelsächsische Investoren ist in der Berliner Politik umstritten.":laugh:keks:

      "Zuletzt wurde nach Angaben aus Verhandlungskreisen mit der britischen Investmentgesellschaft Altyon Partners verhandelt, die auf große Fondsgeschäfte spezialisiert ist und sich die finanzielle Unterstützung eines Staatsfonds aus Abu Dhabi gesichert hatte.":rolleyes:

      "Am Ende habe der Senat aber mehr Transparenz gefordert, um welchen Staatsfonds es sich handele und wie das Engagement aussehe.";)

      Ja dann schicken wir doch dem englischen Investor die Übersetzung des Nürnberger Urteils und des BGH Beschlusses, damit er weiss, dass ohne die Minderheiten mit Zitronen gehandelt würde und ihm ganz klar wird, dass alle höchstgerichtlichen Minderheiten hierzulande umfassend geschützt sind. Einschließlich dass am Ende des Tages sämtliche Ausschüttungen, verzinst, samt Andienungen ihm zur Last fallen wird.d Oder aber er geht auf uns zu und verhandelt über einen weiteren Kauf der restlichen Anlegeranteile zu einem Abkaufpreis weit über Einstandskosten und ausgebliebenen Ausschüttungen, die nochzuholen sind, sowie wegen Verzicht der weiteren zu garantierenden Ausschüttung zu einer anständigen Abfindung anzubieten wären...bevor irgendeine Immobilie für den Investor "voll verfügbar" wird.;)
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      schrieb am 07.03.11 08:45:36
      Beitrag Nr. 3.964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.155.297 von hoettges am 06.03.11 20:29:21Hier noch mehr zum vorangegangenen OLG Nürnberg Urteil, dass nun durch den BGH voll bestätigt wurde...

      http://www.ssma.de/cms/upload/publikationen/medien/2008/0804…

      Schön auch, dass die trotzdem Rausgekauften, die gewonnen hatten, nunmehr zur Kasse gebeten werden...weil sie dem billig und gerecht denkenden verbliebenen Kläger zu 2) beim BGH nicht mehr zur Seite standen.

      Hat jemand das Urteil selber und kann es veröffentlichen oder Link nennen?
      Auf Anhieb finde ich es nicht im Internet, nur Berichte davon....

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      schrieb am 06.03.11 20:29:21
      Beitrag Nr. 3.963 ()
      Für diejenigen, die auf den Ausgang der Minderheitenschutzklagen beim BGH gewartet haben: die erste Entscheidung ist jetzt beim LBB 3 vom BGH veröffentlicht worden.
      Die Fundstelle beim BGH:
      http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…

      Da der BGH-Beschluß nur verständlich ist, wenn man die Urteile der Vorinstanzen kennt, eine kurze Erläuterung des Beschlusses:
      Die Kläger Professor Lassen (Kläger zu 1.) und Frau Kathrin Schirp (Kläger zu 4.), die Ehefrau des Rechtsanwaltes Schirp, haben sich trotz Obsiegens beim Landgericht und Oberlandesgericht ihre Klage abkaufen lassen. Der Kläger zu 3., ein Bekannter des Professor Lassen, hat seine Klage ebenfalls kurz vor Toresschluß zurückgenommen, vermutlich wegen Verkaufs des Anteils am LBB 3 an die BIH zu mehr als 52 % (Rückgabequote beim LBB 3).
      Der Kläger zu 2. ist nicht käuflich gewesen und hat durchgehalten. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH bedeutet, daß die ursprüngliche Minderheitenschutzregelung, die von der FinTech21/IBV/BIH im Jahr 2006 abgeschafft worden war, rückwirkend wieder gilt, also tatsächlich nie abgeschafft war.
      Fazit: Unrecht Gut gedeihet nicht.
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      Avatar
      schrieb am 05.03.11 21:19:28
      Beitrag Nr. 3.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.560 von donnermax am 05.03.11 20:59:42Kannst Du Dich klarer ausdrücken? Ich glaube nicht, daß irgendjemand verstanden hat, was Du uns sagen willst... :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 20:59:42
      Beitrag Nr. 3.961 ()
      Fintech 21: Wer denkt, die Fintec 21 hätte kein Andienungsrecht von der BIH in petto, der irrt.:eek::laugh::yawn:

      Also liebe Leut, es darf spekuliert werden, wie die FINTECH 21 aus dem Konzern herauskommen wird, einem Spekulanten "zum Opfer":p wird und sodann die Berliner Seite nochmals abkassiert im Wege Ausübung Andienungsrecht. :rolleyes::laugh::laugh::laugh::rolleyes: :confused:

      Bilanzen lesen .....:D:confused:
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      Avatar
      schrieb am 05.03.11 19:36:54
      Beitrag Nr. 3.960 ()
      Hallo Mitzeichner des LBB 11,
      ich wäre hocherfreut, könnte mir jemand sagen, ob es am 31.03.2011 zu einer Ausschüttung kommen wird.
      Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Rückäußerung.
      Rainbow-sunny
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 16:58:23
      Beitrag Nr. 3.959 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.152.535 von thing am 05.03.11 13:21:29@thing:

      bin auch im LBB 10.

      1. Ausschüttungsklagen: könntest Du prinzipiell nachholen. Würde ich im LBB 10
      aber nicht machen. Bisherige Ausschüttungsklagen waren m.W. nach nur im LBB 6
      erfolgreich - da ist die entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelung anders
      gefaßt.
      Da IBV wahrscheinlich alle Instanzen bemühen würde, würde es bei dem Streitwert auf
      jeden Fall teuer werden, dazu gibt es eine Restriktion hinsichtlich der
      Verjährungsfrist ( 3 Jahre Rückwirkung ? ). Bitte beachten: Diese Ausführungen sind
      ausdrücklich keine Rechtsberatung und geben nur meine Meinung wieder.
      2. "Alters"andienungsrecht, richtig heißt es Anteilsandienungsrecht:
      Das wird durch die diversen Maßnahmen seitens IBV schon genug gefährdet - ob Du das
      in 10 Jahren wirst durchsetzen können, steht in den Sternen.
      3. Ein Anrecht auf irgendwelche Summen gibt es nicht - es gibt bisher nur das Angebot
      der Fintec/BIH, Dir Deinen Anteile für 67 % des Nennwerts abzukaufen - welche
      Renditen Du dann damit erwirtschaftest, um damit dann auf irgendwelche Summen zu
      kommen kann und wird Dir niemand garantieren.
      4. Wenn Dir 67 % zuwenig sind, mußt Du das Angebot ja nicht annehmen. Dann heißt´s
      abwarten und man könnte sich als Minderheit z.B. dergestalt aktiv einbringen, daß man
      unsinnige und für die Fonds bzw. Minderheiten schädliche IBV-Beschlüsse anficht und
      zzz als wohl letzte Minderheitenvertretung unterstützt.
      5. Einkommensteuerzahlungen: Die können eigentlich nur kommen, wenn die Fonds
      Gewinne erwirtschaften, die durch Zahlungsströme unterlegt sind. Dies ist ja generell
      so schlecht nicht, denn dafür haben wir die Fonds ja gezeichnet.
      Die GF der Fonds weigert sich allerdings momentan auszuschütten und sondertilgt
      lieber Bankverbindlichkeiten - gerade der LBB 10 ist da ein richtig gutes Beispiel,
      hatte dazu schonmal früher in diesem Forum eine Berechnung aufgemacht.
      Auf Dauer wird sie das so nicht durchziehen können, spätestens wenn die
      Minderheitenschutzklagen von den Minderheiten gewonnen sind, dann diese Vergleiche
      sukzessive gekippt werden, dann muß man sich mit den Minderheiten einigen oder man
      bleibt handlungsunfähig. Spätestens hier muß man zwingend die Überlegung anstellen,
      ob die Berliner Seite über 90 % der Anteile gekauft hat, um in einer Sackgasse zu
      enden...:rolleyes:
      2009 war ein außerordentlicher Vorgang aufgrund der getroffenen Vergleiche auf
      Fondsebene und ist nicht repräsentativ für die Zukunft.
      Wenn natürlich die Berliner Seite gewinnt, dann sieht es für uns Minderheiten nicht
      sehr gut aus. time will tell, da einige Vorgänge schon beim BGH sind, wird´s
      allerdings nicht mehr allzulange dauern, bis juristische Klarheit da ist.
      6. Was wäre eine angemessene Summe eines Abfindungsangebots ?
      Da gibt es einige Möglichkeiten zu rechnen, ich präferiere vereinfacht dargestellt
      die folgende:
      - Anteilsandienungsrecht abdiskontiert auf aktuellen Barwert zzgl.
      - prospektierte zukünftige Ausschüttungen bis zur Andienung, dto. zzgl.
      - bisher vorenthaltene Ausschüttungen zzgl. Zinsen ergibt
      Abfindungsbetrag
      Jetzt könnte man sich noch über die Diskontsätze ( Abzinsungsfaktoren ) streiten...
      aber eigentlich nicht wirklich ;)

      Ich hoffe, die Ausführungen geben Dir einen kleinen Anhaltspunkt, wie ein "Angehöriger" dieser Minderheitengesellschafter denkt - die IBV-GF wird Dir sicher andere Dinge erzählen - es gilt also abzuwägen anhand Deiner individuellen Situation.

      Bevor du eine Entscheidung triffst, mach Dir auf jeden Fall die Mühe und arbeite dieses Forum mal durch...

      nanu
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