IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 163)
eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.491.024 von Ostrakismos am 01.12.09 23:16:29Stimmt, Fonds und nicht Fond, war aber auch schon spät...
Ich habe wohl nicht mehr die Nerven und Geduld, ständig auf dem Laufenden zu bleiben, ferner halte ich ständig die Luft an, ob gesetzestechnisch nicht doch noch so eine Kommanditistenhaftung kommt. Ein Freund von mir ist Insolvenzanwalt, habe ihm den ganzen Papierkram incl. IBV-Schriftverkehr zur Verfügung gestellt. Angeblich ist die Liquidität bis 2016 gesichert, trotzdem rät er mir, den ganzen Mist zu verkaufen.
Ich hoffe nur, dass ich nicht die ursprünglich erhaltenen Verlustzuweisungen wieder abdrücken muß, deswegen wäre klasse, wenn sich hier einer etwas auskennt...
Ich habe wohl nicht mehr die Nerven und Geduld, ständig auf dem Laufenden zu bleiben, ferner halte ich ständig die Luft an, ob gesetzestechnisch nicht doch noch so eine Kommanditistenhaftung kommt. Ein Freund von mir ist Insolvenzanwalt, habe ihm den ganzen Papierkram incl. IBV-Schriftverkehr zur Verfügung gestellt. Angeblich ist die Liquidität bis 2016 gesichert, trotzdem rät er mir, den ganzen Mist zu verkaufen.
Ich hoffe nur, dass ich nicht die ursprünglich erhaltenen Verlustzuweisungen wieder abdrücken muß, deswegen wäre klasse, wenn sich hier einer etwas auskennt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.490.816 von wg5at1 am 01.12.09 22:26:32Wieso willst Du den D3 verkaufen? Meines Wissens ist das einer der wenigen, wenn nicht sogar der einzige Fonds (schreibt sich übrigens mit "s" am Schluß, "Fond" nimmt man zum Soßen binden ) , der nach wie vor regelmässig ausschüttet. 5% wenn mich nicht alles täuscht. Wo sonst bekommt man das?
Wer kennt sich aus zum Thema "Spekulationsfrist"? Was passiert, wenn man den Fond innerhalb dieser Frist verkauft? Bsp.: ich habe den D3 mit 50T€ gezeichnet, würde ca. 35T€ erzielen - richtet sich die Versteuerung auf das ursprünglich gezeichnetet Kaptial oder auf die nun erzielte Summe?
Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar, da ich diese Gedankspiele ernst in ERwägung ziehe.
Danke vorab!
Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar, da ich diese Gedankspiele ernst in ERwägung ziehe.
Danke vorab!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.481.333 von ohneGewinn am 30.11.09 19:02:27Hallo ohneGewinn,
lies doch mal die Postings ein paar Monate zurück. Dort ist genau diese Anwaltsabzocke beschrieben.
Jetzt kannst Du nur hoffen, dass Du Mitglied bei ZzZ bist und Dich dann vertrauensvoll an TSE wenden könntest. Ansonsten musst Du entweder Deine Rechtschutzversicherung quälen oder Dein privaten Geldbeutel.
Gruß und viel Glück!
lies doch mal die Postings ein paar Monate zurück. Dort ist genau diese Anwaltsabzocke beschrieben.
Jetzt kannst Du nur hoffen, dass Du Mitglied bei ZzZ bist und Dich dann vertrauensvoll an TSE wenden könntest. Ansonsten musst Du entweder Deine Rechtschutzversicherung quälen oder Dein privaten Geldbeutel.
Gruß und viel Glück!
Hat jemand von den Lesern für mich eine Antwort?
Hatte 2 Fonds LBB 8 und 9 gezeichnet und mich Ende Nov. 2004 einer Sammelklage bei RAe Schneider & Schwegler angeschlossen sowie Ende 2005 die Klage zurückgezogen. Bekam nun von dieser Anwaltskanzlei
am 19.08.09 eine Rechnung über 4.000,00 €. Weiß hier jemand Bescheid, oder hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht, ob dies rechtens ist?
Hatte 2 Fonds LBB 8 und 9 gezeichnet und mich Ende Nov. 2004 einer Sammelklage bei RAe Schneider & Schwegler angeschlossen sowie Ende 2005 die Klage zurückgezogen. Bekam nun von dieser Anwaltskanzlei
am 19.08.09 eine Rechnung über 4.000,00 €. Weiß hier jemand Bescheid, oder hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht, ob dies rechtens ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.420.487 von jedermann01 am 19.11.09 17:09:38@jedermann01: Grundsätzlich ist es richtig, daß der Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet. Die Haftung kann allerdings insoweit wieder aufleben, wie Ausschüttungen erhalten wurden, die nicht durch Gewinne gedeckt waren. Ansonsten würde ich mir so ganz allgemein mal folgende Fragen stellen:
1. Steht in dem Schreiben eine konkrete Bezugnahme auf die Situation genau dieses speziellen Fonds? Oder ist es nur eine allgemeine Verlautbarung nach dem Motto "was ich neulich unter den Urteils-Veröffentlichungen des BGH gelesen habe".
2. Ein Blick in den Geschäftsbericht klärt darüber auf, über wieviel Liquidität der Fonds aktuell verfügt.
3. Der gleiche Blick informiert auch, ob der Fonds mehr einnimmt als er ausgibt, oder weniger.
4. Bei jedem Schreiben (egal von wem) ist es nicht verkehrt, sich die Frage zu stellen "was will mir der Absender damit sagen?".
1. Steht in dem Schreiben eine konkrete Bezugnahme auf die Situation genau dieses speziellen Fonds? Oder ist es nur eine allgemeine Verlautbarung nach dem Motto "was ich neulich unter den Urteils-Veröffentlichungen des BGH gelesen habe".
2. Ein Blick in den Geschäftsbericht klärt darüber auf, über wieviel Liquidität der Fonds aktuell verfügt.
3. Der gleiche Blick informiert auch, ob der Fonds mehr einnimmt als er ausgibt, oder weniger.
4. Bei jedem Schreiben (egal von wem) ist es nicht verkehrt, sich die Frage zu stellen "was will mir der Absender damit sagen?".
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.744 von Geschdigter am 15.11.09 11:37:42Hallo,
ich halte nach wie vor noch Anteile am dritten IBV-Immofond für Deutschland und wollte diese auch noch bis Ende 2010 halten wegen der steuerlichen 10 Jahresfrist. Jedoch verunsichert mich das neuerliche IBV Schreiben wegen der genanten Zahlung des negativen Abfindungsguthabens. Um mein Risiko einzuschätzen: Woher kenne ich mein anteiliges Abfindungsguthaben und gibt es hier eine Höchstgrenze? Ich dachte immer, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage? Woher stammt die genannte Haftungsgrenze von 50% der ursprünglichen Zeichnungssumme - ist das vertraglich oder gesetzlich geregelt?
Über eine Antwort hierzu würde ich mich freuen.
ich halte nach wie vor noch Anteile am dritten IBV-Immofond für Deutschland und wollte diese auch noch bis Ende 2010 halten wegen der steuerlichen 10 Jahresfrist. Jedoch verunsichert mich das neuerliche IBV Schreiben wegen der genanten Zahlung des negativen Abfindungsguthabens. Um mein Risiko einzuschätzen: Woher kenne ich mein anteiliges Abfindungsguthaben und gibt es hier eine Höchstgrenze? Ich dachte immer, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage? Woher stammt die genannte Haftungsgrenze von 50% der ursprünglichen Zeichnungssumme - ist das vertraglich oder gesetzlich geregelt?
Über eine Antwort hierzu würde ich mich freuen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.399.516 von juschel1 am 16.11.09 23:26:03Wieso fragst Du nicht einfach TSE nach einem Anwalt?
Hallo Verbleiber im 11er! Aufwachen! Laut TS sind keine Klagen in dem Fonds mehr anhängig. Welcher Anwalt ist zu empfehlen? Auch Kleinanleger haben Zähne, wenn sie eine Deckungszusage bekommen. http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.397.579 von hoettges am 16.11.09 19:27:40@hoettges: Bestimmt wird es so sein. IBV hat sich ja auch bislang immer sehr korrekt verhalten und alles vermieden, was auch nur den Anschein eines Interessenkonfliktes oder gar einer Treuewidrigkeit erweckt.